Nr. 62
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Gießener Zeitung
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Heft 1: Wandern, Turnen; Seft 2: Torheiten im täg nn.- Heft 3: Gesundheit Schilf. Heft 4: Die Prof. Dr. Liepmann. Schüß.- Heft 6: Kamp Möllers. Verlagsgesells
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( Gießener Tageblatt)
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr.- Für Aufbewahrung oder RüdJendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
44. Jahrg.
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Politische Rundschau.
Die Verordnungen der Reichsregierung zur Erntefinanzierung werden voraussichtlich am Samstag veröffentlicht werden.
Am Mittwoch wurde im Haager Friedenspalast das öffentliche Verfahren im Rechtsstreit um die Grundlagen der deutschösterreichischen Zollunion beendet.
Die Verhandlungen über eine zeitweilige Fortführung der deutschen Sachlieferungen auf Reparationskonto werden am 11. August in London wieder aufgenommen.
In den nächsten Tagen werden ausführliche Durchführungsbestimmungen zur Steueramnestie veröffentlicht werden.
Der Hauptausschuß der führenden amerikanischen Bankiers erklärte sich einstimmig mit den ihm vom Unterausschuß unterbreiteten Empfehlungen einverstanden.
Die Federal Reservebank von Newyork hat am Donnerstag beschlossen, den amerikanischen Anteil an dem 100- MillionenDollar- Reichstredit der Reichsbank für drei Monate zu ver
längern.
Die französischen Banken haben dem Vorschlag der Unterlommission zugestimmt, der eine Verlängerung der französischen Krebite in Deutschland um drei Monate vorsicht.
Der erste Tag des normalen Zahlungsverkehrs brachte fast durchweg wieder den üblichen normalen Bankenverkehr, Fast burchweg haben die Einzahlungen die Abhebungen überwogen.
Um einer Beunruhigung der Oeffentlichkeit vorzubeugen, wird vom Reichsfinanzministerium ausdrücklich darauf hinge: wiesen, daß die Gelder für die am 10. August fällige zweite Rate der Beamtengehälter dem Reichsfinanzministerium restlos zar Verfügung stehen.
Der Vorstand des Deutschen und des Preußischen Städtetages hat beschlossen, angesichts der schweren Finanzlage der Städte die diesjährige Hauptversammlung ausfallen zu lassen.
Das Wochenblatt„ Reichslandbund", Organ der gleichnamigen Organisation, ist von der preußischen Staatsregierung auf drei Wochen verboten worden.
Die Ernennung des Unterstaatssekretärs François Poncet zum französischen Botschafter in Berlin wird offiziell nach Schluß des nächsten Ministerrates, der um den 20. August herum stattfindet, bekanntgegeben werden.
Das amerikanische Marinebauprogramm für das Rechnungsjahr 1933 sicht Ausgaben für Neubauten im Betrage von 130 Millionen vor.
Nach einer Meldung aus Algeciras ist dort plötzlich der Generalstreit ausgebrochen. In Cadiz sind die Bäder in den Streit getreten.
Die beiden amerikanischen Flieger Herndon und Pangborn find am Mittwoch in Tokio gelandet.
Das Berliner Polizeipräsidium hat die für Samstag, den 8. August, abends angemeldete Stahlhelm- Kundgebung für den Boltsentscheid im Berliner Lustgarten verboten.
Wahldemagogie des Preußenfabinettes.
Die preußische Staatsregierung hat am Donnerstag durch die zuständigen Regierungsstellen den preußischen Zeitungen eine Rundgebung gegen den Volksentscheid in Preußen zugestellt, deren Veröffentlichung den preußischen Zeitungen auf Grund der Notverordnung vom 17. Juli auf der ersten Seite, an erster Stelle und in Fettdrud, in der nächsten Nummer zur Pflicht ge= macht wird.
Hier liegt ein ganz grober Mißbrauch der Notverordnung vor, ein Mißbrauch zu Zwecken des Wahlkampfes der noch dadurch verschärft wird, daß die Preußenregierung in ihrem Aufrufe nichts unterlassen und nichts vergessen hat, was die ohnehin mit Zündstoff geladene innerpolitische Atmosphäre noch weiter mit Zündstoff laden könnte. Die Kundgebung der Preubenregierung ist ein demagogischer Mißgriff der gefährlichsten Art.
Schon heute muß feierlich und in aller Form festgestellt werden: die letzte Verantwortung für die jedes Maß überschreitende Zuspigung der politischen Spannungen in Preußen trägt das Preußenkabinett.
Ein Aufruf der NSDAP.
zum Bolfsentscheid.
München. Die Pressestelle bei der Reichsleitung der NS. DAP. veröffentlicht zum Volksentscheid in Preußen einen Aufruf, in dem es u. a. heißt:
Entscheidung in Preußen ist Entscheidung für das Reich. Preußische Nationalsozialisten, mit unbegrenztem Vertrauen schaut das nationale und schaffende Deutschland auf euch. Treibt die Säumigen, rüttelt die Müden auf, gebt den Hoffnungslosen wieder den Glauben an den Sieg. Mögen sie euch das geschriebene Wort verbieten, den Geist können sie nicht zwingen. Mit euch ist der Lebenswille und das Recht der Nation. Mit euch ist Deutschland. Nehmt eure heilige Pflicht, unermüdlich Stunde für Stunde für eure Ueberzeugung zu kämpfen und zu werben, nicht als Bürde, sondern als eine ehrenvolle Aufgabe. Denkt und fühlt in diesen Tagen nichts anderes als das, was euer deutsches Gewissen und die Verantwortung vor der Nation euch vorschreiben. Stellt euer ganzes Sein und eure ganze Kraft in den Dienst der großen Sache. Tragt den preußischen Adler zum Siege, damit Deutschland aufersteht. Der Glaube versetzt Berge; aber der Wille zerbricht Ketten.
Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.
Samstag, den 8. August 1931
Der Stahlhelm
an Preußens Wähler und Wählerinnen!
Die am Volksentscheid beteiligten Bünde, Parteien und Organisationen veröffentlichen folgende Erklärung und bitten die Zeitungen aus Gründen der Loyalität, ihr ebenso wie der Kundgebung der preußischen Regierung Raum zu geben:
,, Sämtliche Zeitungen, 2500 an der Zahl, sind unter Berufung auf die Pressenotverordnung des Reichspräsidenten vom 17. Juli gezwungen worden, eine Rundgebung der preußischen Regierung an Preußens Wähler und Wählerinnen gegen den Volksentscheid zu veröffentlichen. Es gibt kein verfassungsmäßigeres und demokratischeres Mittel des politischen Kampfes als die Befragung des Volkes in einer politischen Angelegenheit von Bedeutung. Um dieses verfassungsmäßige Mittel zu bekämpfen und eine dem Volkswillen nicht mehr entsprechende Regierung zu schützen, wird die Pressefreiheit, dieses höchste Gut eines freiheitlichen Staates, vernichtet. Ein besserer Beweis für die Notwen= digkeit dieses Volksentscheides fonnte nicht erbracht werden.
Eine sachliche Erwiderung auf die von parteipolitischen Erwägungen diftierte Kundgebung der preußischen Regierung erübrigt sich in diesem Augenblick der Entscheidung. Wir sind überzeugt davon, daß nicht nur unsere bisherigen Anhänger in Stadt und Land, die durch derartige parteipolitische Kundgebungen nicht schwankend gemacht werden können, sondern daß darüber hinaus alle wirklich freiheitlich denkenden Männer und Frauen auf diese Vergewaltigung der Meinungsfreiheit die einzig mögliche würdige Antwort geben: Ja! Der Preußische Landtag ist aufzulösen."
Genfer Ratstagung.
Genf. Die Tagesordnung der am 1. September beginnenden 64. Tagung des Völkerbundsrats ist vom Völkerbundssekre= tariat amtlich veröffentlicht worden. Der Präsident der Tagung ist der polnische Außenminister Lerroux. Auf der Tagesordnung steht in erster Linie das deutsch- österreichische Zollabkommen. Die Tagesordnung weist darauf hin, daß das Gutachten des Haager Gerichtshofes, das Ende August erwartet wird, unverzüglich dem Rat unterbreitet würde. Sodann wird von neuem die große politische Beschwerde der Reichsregierung gegen Polen wegen der Lage in Oberschlesien behandelt werden. Hierbei werden alle oberschlesischen Fragen und die deutsch- polnischen Beziehungen
von neuem aufgerollt werden.
2,75 Millionen Arbeitslose in England.
Die Arbeitslosigkeit in England hat in den letzten Wochen weiter zugenommen. Nach der neuesten Statistik ist die Arbeitslosigkeit bereits auf 2,75 Millionen Personen angewachsen. Die Zunahme in den letzten zwei Monaten macht allein eine Viertelmillion aus. Die Arbeitslosigkeit umfaßt gegenwärtig 22,6 Prozent, also mehr als ein Fünftel aller versicherten Arbeiter Englands.
Gutscheine für Wohlfahrts- und Rentenempfänger. Jzehoe. Wie der Jhehoer Magistrat am Freitag mitteilte, sieht sich die Stadt wegen Mangels an Zahlungsmitteln gezwungen, an die Wohlfahrts- und Rentenempfänger zunächst Gutscheine auszugeben.
Kinderschicksal in Rußland.
Von gewisser Seite wird stets behauptet, daß in Rußland von Staats wegen ungeheuer viel für die heranwachsende Jugend getan werde. Man pocht auf den Ausbau des Mütterund Kinderschutzes, des Schulwesens, der Hygiene. Wie sieht
es aber in Wirklichkeit aus?
Das gesamte russische Schulwesen hat seit dem Vorjahr eine grundlegende Aenderung erfahren, die auf eine Einspan= nung des Kindes in die Fabrikarbeit hinzielt. Nach den amtlichen Richtlinien haben die Kinder vom 8. Lebensjahr an in Fabriken zu arbeiten, an die die Schulen angeschlossen sein müssen. Angeblich sollen die Kinder am laufenden Band ausgebildet werden. Tatsächlich aber geht der russische Staat in steigendem Maße zur Ausbeutung der Kinderarbeit über. In vielen Betrieben gibt es richtige Kinderbelegschaften, vor allem in den staatlichen Textilfabriken. Auch zum Sammeln von Abfällen und Industrierohstoffen, zur Feldarbeit werden die Kinder herangezogen.
Viel schlimmer noch als diesen Kindern, um die der Staat sich fümmert, geht es denjenigen, die nicht von der Staatsaufsicht erfaßt werden. Es gibt in Rußland etwa 2000 Kindergärten, von denen sich neun Zehntel in den Städten befinden. Rund 20 Millionen Kinder unter 8 Jahren find den Eltern überlassen und müssen in ihren elenden Ernähr ungs- und Wohnverhältnissen leben. Da die Schulen nicht ausreichen, werden nur privilegierte Kinder aufgenommen: Kinder von Gewerkschaftlern, Parteimitgliedern, Sowjetangestellten und kollektivierten Bauern. Die anderen wachsen ohne Schulbildung auf.
Aus dem Heer dieser Kinder haben sich Horden gebildet, die bettelnd und stehlend das Land durchziehen. Nach der Statistik sind es etwa 300 000, nach der Angabe der Witwe Lenins, Not, Elend und Frau Krupskaja, dreis bis viermal soviel. Hunger treiben sie auf die Verbrecherbahn.
Wie wird es da um Rußlands Zukunft bestellt sein?
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Nummer 63
Wirtschaftskrise und Hausbesik.
Es hagelt Notverordnungen! Seit dem 13. Juli 1931, dem Tage, an welchem eine der größten deutschen Banken, die Darmstädter und Nationalbank, ihre Schalter schloß, trifft die Reichsregierung fast Tag für Tag gesetzgeberische Maßnahmen, um die Geldkrise zu überwinden, um das deutsche Kreditsystem aufrechtzuerhalten, um den Zusammenbruch der deutschen Wirt schaft abzuwenden und um das deutsche Volk in allen seinen Schichten vor neuem Elend und neuer Not zu bewahren. Ohne Zweifel find all die scharfen Maßnahmen, die aus der schwersten Krise, welche die deutsche Wirtschaft und das deutsche Volk jemals zu überwinden hatten, heraus geboren sind, nicht frei von Unzulänglichkeiten und Härten, die aber jeder verantwortungsbewußte deutsche Staatsbürger vorübergehend gern mit in Kauf nimmt, wenn es nur gelingt, die Krise der Gegenwart erfolgreich zu überwinden. Aufgabe der führenden Spitzenverbände ist es aber, an der Lösung der schwierigen Probleme, die jetzt jeder Tag mit sich bringt, mitzuarbeiten und der Reichsregierung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Denn das eine ist doch sicher, daß wir nur dann wieder aus der Tiefe empor gelangen können, wenn wir alle während dieser Krise Ruhe und Nerven behalten. Wenn jemals das Wort: ,, Ruhe ist die erste Bürgerpflicht" galt, so dürfte es in der Gegenwart sein. Die Reichsregierung hat aber ihrerseits die Pflicht, begründete Vorschläge zur Abänderung ihrer Notmaßnahmen zu prüfen und nach Möglichfeit zu berücksichtigen. Auch der Zentralverband Deutscher Hausund Grundbesitzervereine hat bereits verschiedene Abänderungsvorschläge gemacht, hat sich in verschiedenen Eingaben an die Reichsregierung gewandt, um Milderungen der Härten, die sich aus den letzten Notverordnungen für den Hausbesit ergeben, zu erwirken.
Unbilligkeiten für den Hausbesitz ergeben sich ohne Zweifel aus der Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten vom 18. Juli 1931, welche die Auszahlung von Dienstbezügen in zwei Raten regelt und in ihrem§ 7 bestimmt, daß die Rechtsfolgen, die wegen der Nichtzahlung oder nicht rechtzeitigen Zahlung nach Gesetz oder Vertrag eintreten, als nicht eingetreten gelten, sofern ein Schuldner durch die auf Grund der Notverordnung veränderte Zahlungsweise ohne sein Verschulden verhindert wird, eine fällige Mietzahlung zu lei sten. Diese einseitige Regelung für nicht pünktlich geleistete Mietzahlungen zugunsten der Mieter ist unzulänglich. Es ist nur ein Gebot der Gerechtigkeit, wenn der Hausbesit gleichfalls gegen die Rechtsfolgen nicht rechtzeitig gezahlter Hypothekenzinsen, Steuern, Betriebskosten usw. gegenüber dem Schutz nicht rechtzeitig geleisteter Mietzinszahlungen geschützt wird. Ein solcher Schuß ist um so erforderlicher, als auf Grund der neuen notverordneten Steuereintreibungsvorschriften bei nicht pünktlicher Abführung der Steuern Verzugszuschläge bis zu 120 Prozent bezahlt werden müssen. Der Zentralverband hat die Reichsregierung deshalb in einer Eingabe gebeten, entsprechend dem§ 7 der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung des Reichspräsi denten über die Auszahlung von Dienstbezügen unverzüglich eine dahingehende Regelung zu treffen, daß ein Schuldner, der durch die veränderte Zahlungsweise gehindert wird, fällige Hypothekenzinsen und Steuerzahlungen rechtzeitig zu leisten, von den Rechtsfolgen der Nichtzahlungen oder nicht rechtzeitigen Zahlungen befreit wird. Da aber auch die große Gefahr besteht, daß die Mieter bei der ersten Auszahlung ihrer Dienstbezüge die Miete nicht bezahlen und daß sie nach der zweiten Auszahlung nicht mehr über die dazu erforderlichen Mittel verfügen, hat der Zentralverband, nicht zuletzt im Interesse der Mieter selbst bei der Reichsregierung beantragt, zu bestimmen, daß die Empfänger von Dienstbezügen die Miete entsprechend der erhaltenen Bezüge zahlen müssen.
Auch auf dem Gebiete der Zwangsversteigerung von Grundstücken sind infolge der jetzigen Krisenlage und der Maßnahmen der Notverordnung über den Zahlungsverkehr Verhältnisse entstanden, die zu einer großen Unsicherheit bei den Interessenten wie bei den Gerichten geführt haben. Der Forderung, wegen der allgemeinen Zahlungssperre und wegen des Mangels an Zahlungsmitteln die Grundstücksversteigerungstermine auszusehen, haben nämlich die Zwangsversteigerungsgerichte nicht entsprechen zu können geglaubt. Die Folge davon ist nun, daß die Interessenten, die infolge der Notverordnung die für die Abgabe eines Gebotes meist erforderlichen Sicherheitsleistungen nicht haben beschaffen können, teilweise überhaupt nicht zu den Terminen erschienen sind. Dadurch können aber außerordentlich schwere wirtschaftliche Schädigungen entstehen. Die Reichs regierung ist sich dessen bewußt. Aber die in der Dritten Ver ordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen vom 18. Juli 1931 im Art. HI.§ 2 getroffene Anordnung reicht zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit und zur Vermeidung wirtschaftlicher Schädigungen für Gläubiger und Schuldner nicht aus. Nach wie vor droht die Gefahr, daß durch das Fernbleiben der Nächstinteressierten von den Zwangs versteigerungsterminen große Vermögenswerte verschlendert werden. Um für die Zeit der augenblicklich schweren Wirtschaftskrise den Verlust von Vermögenswerten zu vermeiden, hat der Zentralverband in einer weiteren Eingabe die Reichsregierung gebeten, im Wege der Notverordnung unverzüglich anzuordnen, daß alle Zwangsversteigerungen von Grundstücken bis auf weiteres eingestellt werden. Das Recht des Schuldners, während dieser Auszahlungsfrist die Zwangsverwaltung zu beantragen, soll durch eine solche Maßnahme unberührt bleiben. Im In


