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Samstag, den 3. Januar 1931.

gen einmal eine wesentliche Senkung der Realsteuern eintreten. Die eingeleiteten Maßnahmen müssen weitere Ergänzung fin­den durch die so notwendige Reichsreform an Haupt und Glie­dern und durch die ebenso nicht mehr hintan zu haltende Neu­regelung der Reparationsfrage.

Für das Handwerk bleibt das Jahr 1930 noch von be­sonderer Wichtigkeit, weil in ihm der Ausschuß zur Untersu­chung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft seine Ergebnisse über das deutsche Handwerk vorle­gen konnte. Wir dürfen kurz darauf zurückgreifen, daß nach den Untersuchungen dieses Ausschusses für das Jahr 1926 I 300 000 Handwerksbetriebe mit I 320 000 Inhabern, 150 000 Gesellen, 766 000 Lehrlingen und 110 000 Ange­stellten festgestellt werden. Der Gesamtumsaß des Handwerks wird für das Jahr 1928/29 mit 20,6 Milliarden RM. oder 14-16% des volkswirtschaftlichen Gesamtumsages angege Einschließlich der Berufszugehörigen finden innerhalb der Handwerkswirtschaft rund 8 Millionen Deutsche oder 12,6% der Bevölkerung ihr Brot.

ben.

Diese Zahlen, die uns die wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks künden, sind leider noch viel zu wenig bekannt. Es wird auch eine der Hauptaufgaben der vom 15. bis 22. März 1931 stattfindenden Reichs- Handwerks- Woche sein, auf diese Zusammenhänge hinzuweisen und die Deffentlichkeit über die Notwendigkeit des Handwerks für Volkswirtschaft und Volkskultur und über seine Bedeutung für den Zusammen­halt der Volksgemeinschaft aufzuklären. Möge der Erfolg auf Seiten der Veranstaltung stehen und sie zu einer neuen Bele­bung des wirtschaftlich, kulturell und sozial nicht zu entbeh­renden Berufsstandes beitragen.

Fort mit dem Remarque- Buch aus den Schulen.

Im Namen seiner 3 Millionen ehemaligen Soldaten spricht der Kyffhäuserbund dem Reichswehrministerium seinen herzlich­sten Dank dafür aus, daß es zum Schutze der Ehre und des Anse­hens der alten Armee so mannhaft gegen den Remarque- Film eingetreten ist, der Kyffhäuser- Bund spricht die Erwartung aus, daß nunmehr endlich auch das Buch, das die Unterlage für diesen antideutschen Hezzfilm gab, aus den Schul­büchereien entfernt wird. Er erwartet, daß das Reichswehrmini­sterium seinen ganzen Einfluß gegen die Auffassung des Preu­Bischen Kultusministers Grimme geltend macht, die dahin geht, daß dieses niederziehende und mit Unmoral durchsetzte Remar­que- Buch ein vorzügliches Unterrichtsbuch für unsere deutsche Jugend darstelle.

Vom Kreditnehmen.

Heute ist die Hereinnahme von Geldeinlagen für die Geld­institute nicht minder schwierig wie das Ausleihen der Kapi­talien, das letztere, zumal in einer kapitalarmen Zeit, in der auf die wenigen Kreditmittel sehr viele Anwärter Anspruch erheben. Wenn dann Kreditgesuche abschlägig beschieden wer­den, ist man leicht geneigt, die Schuld den Geldinstituten zu­zuschieben, ebenso, wie man gern von harten, rigorosen Maß­nahmen spricht, wenn Geldinstitute auf Rückzahlung der Kre­dite zu den vereinbarten Terminen bestehen. Es ist hier­über ein offenes Wort sehr am Plate. Man kann sich in vielen Fällen des Eindrucs nicht erwehren, als ob Wirtschaftskreise es mit der Kreditaufnahme manchmal zu leicht nehmen. Was früher ganz seltene Ausnahme war, scheint heute leider schon zur Gewohnheit geworden zu sein. Gewiß haben sich im Kredit­wesen die Verhältnisse geändert, und auch der kleine und mitt­lere Betrieb muß heute stärker mit Krediten arbeiten. Aber auch heute ist es immer besser, zunächst ohne fremde Gelder aus­zukommen, denn Kredite sind Schulden, die verzinst und frist= gerecht zurückgezahlt werden müssen. Auf der Rückzahlung müs­sen die Geldinstitute schon im Interesse ihrer Sparer aber auch um deswillen unbedingt bestehen, weil aus den zurückfließenden Mitteln die vielen anderen Kreditsuchenden befriedigt werden sollen. In Zeiten der Wirtschaftskrise, wie der gegenwärtigen, können solide Geldinstitute im Ausleihen von Kapitalien nicht vorsichtig genug sein, wenn sie nicht ein Einfrieren der Kredite oder gar Verluste riskieren wollen. Die Ablehnung eines Kre­ditgesuchs hat sich in mancherlei Fällen auch für den Beteilig= ten nachher als Vorteil herausgestellt, er kam auch ohne neue Schulden über den Berg weg. Man hört bisweilen die Mei­nung, die Ablehnung eines Kreditgesuches, vor allem kleiner Unternehmungen und das Bestehen auf fristgerechter Zurüd­zahlung, widerspreche dem Prinzip der Gemeinnützigkeit. Diese Auffassung kann schon um deswillen nicht richtig sein, weil auch ein gemeinnütziges Institut kein Geld verlieren kann und seinerseits seinen Verpflichtungen nachkommen muß. Gemein­nützigkeit äußert sich in der Festsetzung günstiger Kreditbe­dingungen, in der Gewährung von Klein krediten, keinesfalls aber darf Gemeinnüßigkeit so ausgelegt werden, als ob Kredite um jeden Preis und für jeden Zweck zu gewähren sind.

Eine weitere Sparmaßnahme.

Wie wir hören, soll das Reichsarbeitsministerium einen Runderlay an die Direktoren sämtlicher Hauptversorgungs­ämter gegeben haben. Durch diesen Runderlaß wird eine wei­tere erhebliche Einschränkung der Bescheide nach§ 71 des Ver­fahrensgesetzes verfügt. In Zukunft sollen neue Bescheide nach § 71 des VG. in der Regel nicht mehr erteilt werden. Ausge­nommen sollen die Fälle sein, bei deren Prüfung das Haupt­versorgungsamt einwandfrei feststellt, daß der frühere Bescheid unzweifelhaft unrichtig ist.

Auch über die Bescheiderteilung in den Fällen des§ 28 RVG.( betr. Ausgleichszulagen) enthält der Runderlaß die Anweisung, daß nur zu prüfen sei, ob die frühere Beischeid­erteilung unzweifelhaft unrichtig ist.

Bei Anträgen auf Grund des§ 113 RVG.( Härteausgleich) soll geprüft werden, ob eine unbillige Härte vorliegt. Wenn das Versorgungs- oder Hauptversorgungsamt zu einer Aner­kennung des Anspruchs auf Grund des§ 113 RVG. fommt, so soll es zunächst die Zustimmung des Reichsarbeitsministeriums einholen, bevor es einen entsprechenden Bescheid erteilt.

Gießener Zeitung"

Gch. Gewerberat Falf- Mainz+

Zum Gedächtnis an den Ehrenvorjißenden der Hess. Handwerkskammer Darmstadt.

Am Silvesterabend 1930 entschlief sanft der Ehrenvorsitzende der Hessischen Handwerkskammer, Herr Geheime Gewerberat J. B. Fa I k= Mainz.

Eine seltene Persönlichkeit, hochgeehrt und geachtet von dem gesamten deutschen Handwerk und allen Berufsschichten, mit denen sie in Berührung kam, ist dahingegangen, ein arbeitsfrohes, reich gesegnetes Leben zum Abschluß gekommen.

Herr Geheimerat Falk, aus einer alteingesessenen, angesehenen Mainzer Handwerkerfamilie stammend, hat sich in früheren Jahren der Förderung der Belange seines Berufsstandes zugewandt. Mit anderen bedeu­tenden Männern stand der Verstorbene in der vordersten Linie der Kämpfer für Anerkennung des deutschen Handwerks als selbständiger Berufsstand, war ein Mitstreiter für die Erringung der Gleichberechtigung des Handwerks mit anderen Wirtschaftsgruppen, als dessen Krönung die Errichtung der Handwerkskammern im Jahre 1900 zu bezeichnen ist.

Nachdem auf Grund des Reichsgesetzes vom Jahre 1899 auch für Hessen eine besondere Handwerks­kammer im Jahre 1900 gegründet wurde, übernahm Herr Geheimrat Falk, getragen von dem Vertrauen des Hessischen Handwerks, den Vorsitz und lenkte die Geschicke der Kammer durch die Friedensjahre, die schwere Kriegs­und Nachkriegszeit, bis ihn im Jahre 1924 zunehmendes Alter und die Bedrängnisse der Besetzung zwangen, dieses Amt niederzulegen. Zum Ehrenvorsitzenden der Kammer ernannt, hielt er weiterhin stets engste Füh lung mit der Kammer und beteiligte sich anch bis in die letzten Jahre hinein an den Vorstandssigungen.

Seine seltene Arbeitskraft, seine zielsichere Klarheit, verbunden mit unbeugsamer Energie, gaben der Tätigkeit der Hessischen Handwerkskammer während seiner Amtsführung das Gepräge. Seine taktisch stets Kluge, vornehme Verhandlungsart erwarben ihm das Vertrauen seiner Berufskollegen und über das Handwerk In hinaus aller Wirtschaftskreise, Behörden und sonstigen Einrichtungen, mit denen er in Verbindung trat. zahlreichen Ehrenstellen befindlich, wurde sein Eintreten, sein Wort hoch geschätzt und gab sein Rat in vielen, entscheidenden Dingen den Ausschlag.

Nicht nur das hessische, sondern das gesamte deutsche Handwerk verliert in dem Dahingegangenen einen bedeutenden Führer, der stets mit scharfem Blick, unerschrocken, selbstlos aber zielbewußt sich für seinen großen Berufsstand einsetzte.

Vor vier Wochen konnte das hessische Handwerk seinem greisen Führer die innigsten Glückwünsche zum 80. Geburtstage überbringen.

Heute steht es trauernd an der Bahre. Das Handwerk erkennt aber, daß das Schaffen und Wirken Falks nicht vergeblich war. Die Samenkörner, die er mithalf, auszustreuen, die Taten, die er vollbracht, sie wachsen und leben weiter, werden gehegt und ausgebaut in seinem Sinn. Dies bietet die Gewähr, daß der Name Falk im hessischen, wie im deutschen Handwerk nicht untergehen wird. Seine Werke überdauern

den Tod.

Das hessische Handwerk wird seinem einstmaligen verdienstvollen Führer ein ewiges, dankbares Geden­W. Sch.

ken bewahren.

Nr. 1

Gar

In einem weiteren Erlaß des Reichsarbeitsministeriums| fährdung der wirtschaftlichen Existenz der betreffenden Renten­wird verfügt, daß Nachzahlungen auf Zusakrenten gemäß§ 92 RVG.( Zahlung von Zusayrenten für einen Zeitraum von drei Monaten vor der Antragstellung, in Ausnahmefällen auch für einen längeren Zeitraum) in Zukunft nur dann geleistet wer­den sollen, wenn zweifellos ein unabweisbares Bedürfnis hier­zu vorliegt. Wenn die Fürsorgestellen zu dieser Ansicht kommen, soll gleichfalls die Entscheidung des Reichsarbeitsministeriums vor der Bescheiderteilung eingeholt werden, jedoch bedürfen Nachzahlungen bis zu drei Monaten lediglich der Genehmigung der zuständigen Hauptfürsorgestelle.

Kapitalabfindung.

Der Reichsarbeitsminister.

Berlin, den 29. November 1930.

I a Nr. 8756/30. Die ungünstige Finanzlage des Reiches läßt die Bewilli­gung von Kapitalabfindungen im laufenden Rechnungsjahr nicht mehr zu. Gleichwohl sollen Beschädigte, wie mir bekannt geworden ist, vielfach Verträge über Erwerb von Grundstücken und Er­richtung von Häusern abschließen, weil sie mit der Bewilligung der Kapitalabfindung in späterer Zeit rechnen; da z. 3. nicht übersehen werden kann, ob und in welchem Umfange künftig Mittel für die Kapitalabfindung bereitgestellt werden können, fann eine schwere Schädigung und unter Umständen eine Ge­

empfänger die Folge solcher Verträge sein. Nach meinen Be­obachtungen muß ich nachdrücklich vor der Uebernahme von Verpflichtungen warnen, solange nicht das Siedlungswesen ein­wandfrei finanziert und die Kapitalabfindung bewilligt ist. Es kann nicht damit gerechnet werden, daß die aus solchen voreilig abgeschlossenen Verträgen entstehenden Schwierigkeiten durch bevorzugte Bewilligung einer Abfindung zum Nachteile der­jenigen, die den Bestimmungen gemäß sich vor der Bewilligung nicht vertraglich gebunden haben oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln behoben werden könnten.

Anmerkung der Schriftleitung: Wie wir zuverlässig erfah­ren, hat der Herr Reichsarbeitsminister den Hauptversorgungs­ämtern einen Erlaß vom 17. November 1930 I a 8289 zugehen lassen, in welchem zum Ausdruck gebracht ist, daß wegen Mangels an Mitteln alle Anträge auf Kapitalabjindung aus­nahmslos bis auf weiteres abzulehnen sind. Sicherem Ver= nehmen nach, so sei ergänzend bemerkt, soll auch für das Rech­nungsjahr 1931 nur ein ganz kleiner Bruchteil der bisherigen Mittel für Kapitalabfindungen bereitgestellt werden können. Daraus geht hervor, daß nur in ganz besonders gelagerten Aus­nahmefällen ein Antrag auf Kapitalabfindung in Zukunft einige Aussicht auf Erfolg haben wird. Die Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen werden gut tun, diese Aussicht vor­läufig auf den Nullpunkt zu setzen.

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