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Samstag, den 2

Samstag, den 2. Mai 1931.

Neue Zollerhöhungen.

Berlin. Die agrarpolitischen Beratungen des Kabinetts hatten folgendes Ergebnis:

Der Zoll für lebende Schweine wird zunächst mit Wirkung bis 1. November ds. Js. auf 40 RM. für den Doppelzentner festgesetzt. Der Fleischzoll ist im bisherigen Verhältnis zum Viehzoll festgesetzt worden.

Für Hafer wird der Zoll auf 16 RM. für den Doppelzentner erhöht. Gleichfalls die Zölle für Erbsen, Bohnen und Linsen und für Gänse.

Die Zwischenzölle für Sped und Schmalz werden aufgehoben. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Maßnahme wird noch bestimmt werden.

Diese Maßnahmen bedeuten einen weiteren Schritt auf dem Wege zu einer Besserung der Lage der landwirtschaftlichen Ver­edelungsproduktion. Gleichzeitig wird der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft von allen zur Verfügung stehen den Mitteln Gebrauch machen, um einer dem Verbraucherschutz nach dem Gesetz vom 28. März 1931 widersprechenden Preisent­widlung vorzubeugen. Er wird Sorge tragen, daß die Länder­regierungen darüber wachen, daß die Handelsspanne auch in den Gemeinden gesenkt wird, in denen im Gegensatz zu anderen Ge­meinden eine Senkung der Handelsspanne noch nicht in ausrei­chendem Maße erfolgt ist. Bei Fleisch wird dies umso leichter sein, als die Erhöhung der Zölle für Sped und Schmalz hierfür günstigere Voraussetzungen schafft.

Weiter wird alles geschehen, um eine ungerechtfertigte Her­aussetzung des Brotpreises zu verhindern oder rückgängig zu machen. Auch ist vorgesehen, die Bestimmungen des Brotgesetzes aufzuheben, durch die die Bewegungsfreiheit des Mühlen- und Bädereigewerbes zum Nachteil der Brotpreisbildung eingeengt

wird.

Das Handwerk zur Arbeitslosenfrage.

,, Gießener Zeitung"

mission den Gründen der Arbeitslosigkeit nicht zuwandte und so auch die Auswirkungen der starken steuerlichen und sozialen Be­lastung nicht in den Kreis ihrer Untersuchung zog. Die Ur beitslosenunterstügung darf im Verein mit sonst ergänzender Für­sorge den Arbeitswillen niemals lähmen. Auf diesem Gebiet werden sich ernste Reformen an der Arbeitslosenversicherung nicht länger mehr aufschieben lassen. Das Handwerk hat in dieser Richtung schon immer eine Herabsetzung der Unter­stützungssäge in den höheren Lohnklassen, eine Kürzung der Unterstügungsdauer, eine verstärkte Einführung der Bedürftig­keitsprüfung, strengste Sparmaßnahmen in der Verwaltung und eine Herabsetzung der Beiträge auf ein wirtschaftlich erträg­liches Maß für notwendig bezeichnet. Auch die im§ 90 Abs. 2 Ziff. und 2 des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vorgesehenen Bestimmungen über be= rechtigte Gründe zur Verweigerung der Annahme von Arbeit für Arbeitslose müssen aufgehoben werden.

Mit den Vorschlägen zur Frage der Doppelverdiener er= klärten sich die Ausschüsse einverstanden.

Trotz Sintens der Arbeitslosenzahl weitere Zunahme der Wohl­fahrtserwerbslosen auch in den deutschen Landkreisen. Während der März einen nicht unerheblichen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen- und Krisenunterstützungsempfänger ge­bracht hat, haben die Wohlfahrtserwerbslosen auch in den deut­schen Landkreisen an Zahl weiter zugenommen. Es sind am 31. März 1931 347 000 laufend unterstützte Wohlfahrtserwerbslose festgestellt. 1,5 Prozent mehr wie am 28. Februar 1931. Dem­nach hat im Gegensatz zur Arbeitslosenversicherung und Krisen­fürsorge, die im März eine Entlastung erfahren haben, die finanzielle Belastung der Landkreise durch die Wohlfahrts= erwerbslosenfürsorge sich weiter erhöht.

Aktuelle Steuerfragen.

Mit dem 1. April 1931 treten verschiedene steuerliche Aenderungen ein, auf Grund der Notverordnung und der damit zusammenhängenden Steuergesetzgebung der Länder und Kom­

типеп.

Nr. 35.

Miete dem Eigentümer nicht möglich ist und wenn gewerblich genutzte Räume nicht nur vorübergehend erheblich geringer aus: genutzt werden als in der Vorkriegszeit. Andere Ermäßigungen der Grundsteuer oder des Zuschlages sind nicht möglich, auch nicht aus Billigkeitsgründen.

Bei der Sondergebäudesteuer hat sich im allgemeinen nichts geändert, nur wurde ein Artikel 13a eingefügt, welcher be stimmt, daß sich die staatl. und Kommunalsondergebäudesteuer in demselben Verhältnis erhöht, wenn die Friedensmiete mehr als 5 Prozent des Friedenswertes ausmacht. Bei einem Gebäude RM. Steuerwert darf also die Friedensmiete nicht höher sein wie 1000.- RM., weil sonst eine Erhöhung der Sondergebäudesteuer eintritt. Auch hier gibt es gewisse Aus nahmen, nach denen die Erhöhung unterbleibt, und zwar dann, wenn die Steuer nach folgenden Bestimmungen an sich zu er mäßigen ist:

von 20 000.­

In Hessen wird die Grundsteuer von jetzt ab mit dem erhöhten Satz von 36 Pfg. pro 100.- RM. Steuerwert er­hoben. Diese Erhöhung wurde kurz vor Schluß des Jahres 1930 noch durchgeführt, da die Notverordnung bestimmt, daß vom 1. 4. 1931 ab keine höheren Gäße zu Grunde gelegt wer= den dürfen, als bis zum 31. 12. 1930 rechtswirksam beschlossen worden waren. Durch die späteren Ausführungsbestimmungen wurde der Begriff ,, rechtswirksam" noch näher umschrieben. Es wurde bestimmt, daß Steuersäße der Gemeinden, die bestim­mungsgemäß der Genehmigung der vorgeseßten Behörde be­dürfen, nur dann als rechtswirksam gelten, wenn die Genehmi­gung bis zum 31. 12. 1930 erfolgt ist. Ebenso muß für den Fall, daß die öffentliche Verkündigung vorgeschrieben ist, diese Verkündung bis 31. 12. 1930 erfolgt sein. Demnach sind be­schlossene Erhöhungen unter Umständen rechtsungültig, wenn die Genehmigung und Verkündung erst im Jahre 1931 erfolgt ist.

RH. Die gemeinsamen Ausschüsse für Gewerberecht und Gewerbepolitik und für Sozialpolitik beim Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag und beim Reichsverband des deutschen Handwerks traten am 27. April in Hannover unter dem Vorsitz des Präsidenten Welter Köln zu einer wichtigen Sigung zusammen. Den Beratungen wohnte auch der Reichskommissar für das Handwerk und das Kleingewerbe, Ministerialrat Dr. Hoppe vom Reichswirtschaftsministe rium bei. Die Ausschüsse nahmen Stellung zu den von der Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage ausgearbeiteten Vorschlägen. Nach eingehender Aussprache kamen die Aus­schüsse zu der einstimmigen Ablehnung des Vorschlages, zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit zwangsweise eine Verkürzung der Arbeitszeit einzuführen. Nach den Vorschlägen soll die Arbeitszeitverkürzung auf Betriebe mit nicht mehr als zehn Arbeitnehmern keine Anwendung finden. Dadurch würde aber der Berufsstand Handwerk in zwei Gruppen mit verschiedenem Arbeitszeitrecht zerrissen. Die Ueberstundenzuschläge in Höhe von 25 Prozent würden außerdem je nach der Größe des Be­triebes einmal in der 41. und dann wieder in der 49. Wochen­stunde beginnen. Die dadurch bedingte Unmöglichkeit einer ein­heitlichen Preisgestaltung im Handwerk verbietet gleichfalls die Einführung der beabsichtigten Maßnahmen. Eine Arbeitszeit­verkürzung bleibt ferner für Saisongewerbe, wie für das Bau­haupt- und die Baunebengewerbe untragbar. Die Herab setzung der Arbeitszeit hat auch nur dann Sinn und Zweck, wenn sich damit eine Einstellung neuer Arbeitskräfte verbinden läßt. Dem stehen aber in einer ganzen Reihe handwerkerlicher Gruppen betriebstechnische Gründe im Wege. Schließlich mußte der Vorschlag der Gutachterkommission auf zwangsweise Einführung einer verkürzten Arbeitszeit Ablehnung finden, da jede Arbeitszeitverkürzung eine Steigerung der Unkosten und damit der Preise nach sich ziehen wird. Eine Erhöhung des Preisniveaus kann aber von niemand mehr verantwortet wer den, denn eine solche würde wieder nur zu größerer Arbeits­losigkeit Anlaß geben. Eine Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit würde auch durch die in ihrem Gefolge ohne allen Zweifel vermehrt auftretende Schwarzarbeit das Arbeitsgebiet des Handwerks empfindlich einengen.

Die Ausschüsse bedauerten, daß sich die Gutachterkom­

Der Mittelstürmer von Hollywood.

Ein Fußball- Roman von Sidney Horler. Erster Teil 1.

Die Würfel fallen

Die beiden Männer, die einander in dem geräumigen Ar­beitszimmer gegenübersaßen, bildeten den denkbar größten Ge­gensatz. Der alte weißhaarige Anwalt mit dem peinlich glatt­rasierten Antlitz, das von einem Netz seiner Runzeln übersät war, das schlohweiße Haar glatt zurüdgestrichen, und der Junge, traststrotzend, athletisch gebaut, ein zweiundzwanzigjähriger Rede. Mit dem gütigen, wehmutsvollen Lächeln des verstehen­den Alters blickte der Greis auf seinen Besucher, der in starrer Verschlossenhit vor sich hinblickte, einen bitteren Zug um die streng geschlossenen Lippen.

Artikel 5( Neubauten etc.)

Artikel 6( Einfamilienhäuser mit einer Wohnfläche von nicht mehr als 70 qm etc.) of

Artikel 7 Absatz 3( am 31. 12. 1918 unbelastete oder gering belastete Grundstücke etc.)

Artikel 9 Absatz 1( geringe Friedenswerte der Grund­stücke)

Artikel 9 Absah 4c( nicht voll ausgenutzte gewerbliche Räume)

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der Familie entzie dem fejten Boden aufbauen. Gerado Liebe zur Mu Alltags, foll fidh a heranwachsenden bleiben. Wenn d zu bewahren verj Freundin und Ber Sohnes, auch wenn Möge der M Eltern und Kinder

Die Regierung schätzt das Aufkommen des Sondergebäude steuerzuschlages höchstens auf 500 000.- RM. Hier wird zum ersten Male im Gegensatz zu dem sonstigen Standpunkt in Realsteuerfragen auch die persönliche Lage des Steuerpflich tigen Berücksichtigung finden. Die Finanzämter sind nämlich angewiesen, zu prüfen, ob die Erhöhung des Zuschlages die Eristenz des Steuerpflichtigen gefährdet. In diesem Falle soll schon die Vorauszahlung entsprechend festgesetzt werden, ebenso sollen bei zu hoher Friedensmiete die Finanzämter von sich ans in eine Prüfung eintreten, ob etwa die Grundlagen der Berech nung der Friedenswerte und Friedensmiete Fehler enthalten. Es gibt dann noch die Fälle, wo Steuerpflichtige bisher schon nicht imstande waren, die Sondersteuer zu bezahlen, so daß es ganz ausgeschlossen ist, daß von ihnen ein Zuschlag beigetrie ben werden kann. Falls derartige Verhältnisse vorliegen und die Finanzämter zeigen sich unzugänglich, wird empfohlen, sich unter Schilderung der Lage an das Ministerium zu wenden.

Nach der Notverordnung wird vorgeschrieben, daß am 1. 4. 1931 die Grundsteuer um 10 Prozent und die Gewerbesteuer um 20 Prozent gesenkt werden sollte. Die Deckung ist dem Teil der Sondergebäudesteuer zu entnehmen, der für Bauzwecke be­stimmt ist, infolgedessen bleibt in Hessen für Bauzwecke aus der Sondergebäudestener nur noch eine ganze Million übrig. Troz­dem reicht der Teil der Sondersteuer, der zur Senkung der Grund- und Gebäudesteuer bestimmt wird, nicht aus, um die oben genannten Säße inne zu halten, und infolgedessen macht Hessen von der Möglichkeit, einen niedrigeren Senkungssag an­zuwenden, Gebrauch und senkt die Grundsteuer nur um 6 Proz., die Gewerbesteuer nur um 12 Prozent.

Du weißt, ich war ein guter Freund deines verstorbenen Vaters, Richard," sagte der alte Herr ,,, und ich halte es selbst­verständlich für meine Pflicht, deine Zukunft so gut als möglich sicherzustellen. Du mußt mir nur deine eigenen Wünsche nennen, und die mannigfachsten Möglichkeiten stehen dir zur Auswahl offen."

Ich bin Ihnen so dankbar für Ihre Güte," flang es bitter zurüd, aber ich muß schauen, daß ich mich allein durchschlage. Bettler dürfen sich wohl kaum ihr Schicksal wählen, womit ich nicht sagen will, daß mir außer Ihrem gütigen Angebot bis jetzt überhaupt Gelegenheit gegeben wurde, eine solche Wahl zu treffen."

Um so mehr Veranlassung für dich, mir zu erlauben, daß ich dir eine Existenz gründen helfe," sagte der alte Herr ein­dringlicher. Sir Josef Martin, der Bankier, ist mein Freund; ein Brief von mir würde genügen, um..."

Bei der Grundsteuer ist zu beachten, daß der Zuschlag im gleichen Verhältnis zu ermäßigen ist, wie die Sondergebäude stener, wenn nach den Bestimmungen( Artikel 9 Absatz 4 des Sondergebäudesteuergesetzes vom 1. 12. 1928) Stundung oder Erlaß der Sondergebäudesteuer verfügt wurde. Artikel 9 Ab­satz 4 bestimmt, daß die Sondergebäudesteuer auf Antrag zu ermäßigen ist, wenn Mieträume ohne Verschulden des Eigen­tümers länger als einen Monat leer stehen, die Einziehung der

,, Auf die Gefahr hin, daß Sie mich für einen Narren halten," unterbrach Richard Marr, aber ich fann ein solches Angebot nicht annehmen. Ich bin fest entschlossen, mir meine Eristenz selbst und ohne fremde Hilfe zu schaffen. Meine Erfahrungen in den letzten acht Tagen haben mir die Augen geöffnet. Man hat mich immer in dem Glauben gelassen, daß mir, wenn ich erst meine Studien vollendet haben würde, die schönsten und ange nehmsten Möglichkeiten offenstehen werden. Trotzdem fann mich jetzt niemand brauchen. An wieviel Türen habe ich schon an­geklopft, doch niemand war bis jetzt bereit, mir für meine Uni versitätsbildung soviel zu bezahlen, daß ich mein nadies Leben

fristen kann. Ich könnte mir die Haare ausraufen, wenn ich daran denke, wieviel mein armer alter Vater für meine Er­ziehung verschwendet hat."

Wichtig ist es selbstverständlich, daß vor allem sämtliche Möglichkeiten, die sich für eine Ermäßigung der Sondergebäude steuer bieten, ausgenutzt werden, da wir ja gesehen haben, daß diese Ermäßigungen nicht ohne Wirkung auf die jetzt beschlos senen Grund- und Sondergebäudesteuerzuschläge sind. Die Er mäßigungsmöglichkeiten sind so oft bekannt gegeben, daß wir heute keine Wiederholung vornehmen. Die Drganisationsvor stände sind außerdem jederzeit dazu bereit, die Mitglieder in diesen Fragen zu beraten, da das Rechnungsjahr abgelaufen ist, müs sen derartige Anträge nach Zustellung der endgültigen Bescheide innerhalb der Einspruchsfrist gestellt werden. Falls bereits von früher her eine Ermäßigung besteht und die Tatsachen, die dazu geführt haben, noch bestehen, empfiehlt es sich, das Finanzamt alsbald davon zu benachrichtigen.

Wie sich die Senkungssäge bei der Grund- und Gewerbe steuer auswirken, haben wir bereits bekannt gegeben, sodaß wir auf die diesbezügliche Abhandlung in der ,, Hess. Hausbesitzer Zeitung" verweisen können.

Der Anwalt wollte Einwendungen erheben, doch der Jüng­ling ließ ihn nicht zu Worte tommen und fuhr fort: Die vielen Enttäuschungen, die ich da erlebte, haben aber ihre Wir­fung auf mich nicht verfehlt. Sie haben mir den Mut zu meinem Entschluß gegeben, den Kampf ums Dasein aus eigener Kraft zu führen. Ich wiederhole: was ich zu tun gedenke, will ich ohne fremde Hilfe fun. Trotz bester Absicht würde Sir Josef Martin, oder irgend jemand, der mir durch Ihre gütige Vermittlung helfen wollte, das Gefühl haben müssen, daß er an mir einen Aft der Wohltätigkeit übe. Wohl weiß ich, daß ich es mir jetzt faum gestatten darf, Skrupel zu haben, doch ich habe mich an die neuen Verhältnisse noch nicht genug gewöhnen können, um Wohltaten in Anspruch zu nehmen. Ich glaube, Sie verstehen mich, wenn ich mich auch nicht ganz flar ausdrüden kann. Vor der Arbeitslosenfürsorge schützen mich schließlich noch ein paar Pfund. Es wird sich mir schon etwas bieten, um mich vor dem Aeußersten zu bewahren. Jetzt möchte ich Ihnen aber"- er streckte dem alten bewährten Freund seiner Familie die Hand entgegen ,, herzlichst danken, nicht nur für die viele Mühe, die Sie sich bei der Ordnung der Verlassenschaft meines armen verstorbenen Vaters genommen haben, sondern auch für Ihre gütige Besorgnis um mich, die mir sehr wohlgetan hat. Ich glaube, Sie würden an meiner Stelle nicht anders gehandelt haben." Mr. James Golightly lächelte ein wenig traurig.

Die Einkommensteuererklärungen sind bereits abgegeben, aber trotzdem möchten wir noch auf einzelne Punkte hinweisen, die dann entweder als Berichtigung der Erklärung oder im Einspruchsverfahren geltend gemacht werden können.

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Bei gewerblich genugten Räumen ist die Annahme eines Mietverhältnisses zwischen Betriebsvermögen und Privatver mögen unzulässig. Es ist also nicht angängig, die Miete für derartige Räume über Unkosten zu verbuchen und den gleichen Betrag als Einnahme bei der Hausberechnung einzustellen. Da gegen sind die auf eigengewerblich genutzte Räume entfallenden Unkosten beim Gewerbeertrag abzugsfähig. Bei der Verteilung geht man am besten davon aus, wie der Wehrbeitragswert bei der Feststellung der Einheitswerte geteilt worden ist. ( Schluß folgt)

Ich bin ein alter Mann, Richard," sagte er, und wenn man alt ist, ist man geneigt, pessimistisch und voller 3weifel zu sein. Die Welt scheint uns grausamer, als sie vielleicht in Wirklichkeit ist. Ich erinnere mich, als ich zwanzig Jahre alt war, da lachte ich über alle Schwierigkeiten, die sich mir in den Weg stellten. Ja, Richard, du hast recht; wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich sicher so gesprochen haben, wie du es jetzt getan hast. In dir lebt der Geist deines Vaters, Richard der Geist, der aus einem armen Jungen einen der reichsten Männer gemacht hat, wenn auch diese furchtbare Katastrophe seinen Besitz zerstört hat. Ich habe das größte Vertrauen zu dir; doch du mußt mir fejt ver­sprechen, wenn du wirklich einmal fremde Hilfe brauchst, zu mir zu kommen; ich werde dir beistehen."

Er drückte fest die Hand des Jungen und wendete sein Antlitz ab. Der alte, in feinem Beruf hart gewordene Jurist unter­drückte nur mit Mühe seine Bewegung, denn dieser Jüngling

war ja der einzige Sohn des Mannes, dem er ein ganzes Leben lang Freund gewesen war. Auch war er, wie er vorhin schon selbst gesagt hatte, ein alter Mann geworden, und Alter zeugt Mitgefühl. Bleib mit mir in Verbindung, Richard," bat er, als der junge Mann die Tür öffnete.

Sicherlich! Wenn ich Erfolg habe, sollen Sie der erste sein, der die gute Nachricht hört, das verspreche ich Ihnen."

Eine ungewöhnlich freundliche Novembersonne erhellte mit ihren Strahlen die muffigen dunklen Winkel des Gerichtsviertels, als Richard Marr auf die Straße trat. Auf den Dächern und in den Nestern unter den Dachrinnen zwitscherten fröhlich die Vögel.

Marr liebte die wundervolle Einsamkeit dieses Viertels, um welches das tumultuöje Leben Londons tobte, wie die tosende weißsäumende Brandung an den Uferfelsen einer winzig fleinen Insel im weiten Weltmeer. Temple, der jahrhundertealte, weit verzweigte Gebäudekompler, seit undentlichen Zeiten der Zentral jizz englischer Rechtsgelehrsamkeit und Rechtsprechung, übte durch seine eigenartige Atmosphäre von undurchdringlicher Würde eine große Anziehungskraft auf ihn aus. Er erinnerte sich, daß er sich, als ihn vor Jahren sein Vater zum erstenmal zu James Go lightly mitgenommen hatte, fest vornahm, auch Jurist zu werden und ebenso wie die würdigen Herren, die ihm hier auf Schritt und Tritt begegneten, in diesem Hafen von Ruhe und Gelehr samkeit sein Leben zu verbringen.

Nod einmal umfaßte sein Auge das vertraute Bild. Et hatte beschlossen, London, so bald als möglich den Rücken zu fehren, und dachte jetzt daran, es werde wohl lange dauern, bis er diese Stätte seiner Jugend wiedersehen würde.

Nun war er wieder draußen im ohrenbetäubenden Tumult der Riesenstadt und schlenderte, wie er sich bitter sagen mußte, ohne Ziel und Plan in der endlosen Prozession geschäftiger Mens schen. Trotzdem bewegte sich Marr mit der leichten Anmut des trainierten Sportsmannes, und mancher stubenblasse Bureau mensch, dem das gesunde Rotbraun des jungen Gesichts, der tadellos sigende Anzug auf dem athletischen Körper und der leichte, unbeschwerie Gang des jungen Mannes auffiel, mochte den glücklichen Burschen wohl mit Neid betrachten. Man hielt ihn eben für das, wonach er aussah, einen jungen Mann von Welt, der es sich gestatten konnte, mehr Zeit auf den Sports plätzen zu verbringen als in der staubigen, übelriechenden Atmo sphäre Londons. Fortsetzung folgt.

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