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Montag, den 31. Dezember 1928.

Die Beilegung des Streites zwischen Bolivien und

Paraguay.

Washington, 31. 12. Die paraguayische Gesandtschaft gab be­tannt, daß Paraguay das von der panamerikanischen Konferenz entworfene Protokoll im wesentlichen angenommen habe.

Reichswinzerkredit.

Die an die Winzer im Jahre 1925 gewährten Reichswin­zerkredite werden am 31. Dezember 1928 zur Rückzahlung fäl­lig. Jm Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister und im Einklang mit der kürzlich gefaßten Entschließung des Reichs­tags hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirt­schaft die Kredite nochmals bis zum 1. Oktober 1929 verlängert.

,, Gießener Zeitung"

Eltern, Vormündern und sonstigen Personen, die es an der nötigen Beaufsichtigung der unter ihrer Obhut stehenden Kinder und sonstigen Pflegebefohlenen fehlen lassen.

* Das Polizeiamt teilt mit, daß am 31. Dezember( Silvester) Sonntagsdienst stattfindet. Eilige Anträge können an diesem Tage in der Zeit von 11 bis 12 Uhr auf dem Polizeiamt, Wei­dengasse 5, ihre Erledigung finden.

Verkehrsforderungen der reisenden Kaufleute. In der am 22. Dezember 1928 in Berlin stattgefundenen Sigung der Zentralstelle der am taufmännischen Berufsreise­verkehr beteiligten Verbände wurde zu einer Reihe im öffent­lichen Interesse liegenden Verkehrsfragen Stellung genommen. Insbesondere wurde gegen die Verwendung von stark abgenütz­ten, hygienisch rückständigen Wagen der alten 4. Klasse in der jetzigen 3. Klasse der Personen- und Eilzüge, gegen die Ein­stellung von behelfsmäßig in die 2. Klasse umgewandelten Wagen 3. Klasse und gegen den Bau von neuen Wagen 2. Klasse mit durchgehendem Mittelgang Einspruch erhoben. Gefordert wurde eine Ausdehnung der Gültigkeit der Sonntagsfahrkarte bereits ab Sonnabend früh und deren Ausgabe von und nach allen Stationen, sowie ihre Zulassung für D- Züge gegen Zah­lung des D- Zugzuschlages, des weiteren die Zulassung mehr­maliger Fahrtunterbrechung, ein längeres Offenhalten der Warteräume, sowie die Einführung besonderer Musterkoffer­tarife, wie sie in den meisten anderen europäischen Staaten schon bestehen.

* Das Porto der Neujahrskarten. Ohne Umschlag versandte gedruckte einfache Neujahrstarten, die hinsichtlich der Größe, Form und Papierstärke den Bestimmungen für Postkarten ent­sprechen müssen, tosten sowohl im Ortsbereich des Aufgabeorts als auch im Fernverkehr 3 Rpf. Es dürfen in diesen Karten außer den sogenannten Absenderangaben( Absendungstag, Name, Stand und Wohnort nebst Wohnung des Absenders) noch weitere fünf Worte, die mit dem gedruckten Wortlaut im Zusammenhang stehen müssen, Handschriftlich hinzugefügt werden. Als solche zu­lässige Nachtragungen gelten z. B. die üblichen Zusäße ,, sendet", Jhre", Dein Freund", sendet Dir", sendet mit den besten Grüßen Ihre" usw. Werden solche Karten in offenem Umschlag versandt, so kosten sie sowohl im Ortsbereich des Aufgabeorts als auch nach außerhalb 5 Rpf.

Im Hotelwesen wurde eine einheitliche Ablösung des Be­dienungsgeldes durch einheitliche Zuschläge auf die Zimmer­preise und schließlich die Ermäßigung der Gebühren für die Benutzung von Hotelgaragen unter Festlegung von Normal­säzen gefordert.

Der Verband reisender Kaufleute Deutschlands wurde als geschäftsführender Verband der Zentralstelle beauftragt, die einzelnen Forderungen an die zuständigen Stellen weiterzulei­ten und sich für ihre Durchführung mit allen ihm zur Ver­fügung stehenden Mitteln einzusetzen.

Wichtige Lohnsteuerbestimmungen.

1. Bei Abführung der Lohnsteuer in bar oder durch Ueber­weisung.

Nr. 102.

Begrüßung zunächst

Montag, den 31. De

Ein neues Ja Eine neue Generat mehr den Witkrieg in reignis füften fann u er reinigte die Atmosp war. Die abendländisch der Mitkrieg war ihr aufbeuen, wenn das ze nzfähig bleiben woll bere Menschen mit and

nach einleitenden Worten der einen kurzen Ueberblic über die ſeit der letten Mitgliederversammlung bei der Sparkasse vorgenom menen gesetzlichen Revisionen, sowie über die Umstellung des Spar- und Darlehens verkehrs auf maschinelle Grundlage und die beabsichtigte Errichtung einer Nebenstelle in Lich. Er gedachte sodann in ehrenden Worten des verstorbenen Vertreters, Ge meinderatsmitglied Wilh. Weber in Klein- Linden und der ebenfalls verstorbenen früheren Aufsichtsratsmitglieder Orbig Gießen und Walther- Daubringen. Sodann trug der Vor­sitzende den Rechenschafts- und Geschäftsbericht über den Abschluß der Rechnung, über die Bilanz, sowie Gewinn- und Verlustrech­nung für 1927 vor. Aus dem Geschäftsbericht geht hervor, daß die Spareinlagen im Berichtsjahr eine erfreuliche Entwicklung genommen haben. Sie stiegen von 3 935 000 R.-M. auf 118 000 R.-M., haben somit eine Zunahme von 2 183 000 R.-M. erfahren. Die Kontokorrent-( Giro-) Einlagen sind auf 1595 000 R.-M. ge­stiegen. Die Zahl der Sparkonten stieg von 8 300 auf 11 299 und die der Kontokorrent- Konten von 1803 auf 1984. Der Gesamt: umsatz auf beiden Seiten der Hauptkassebücher stieg von 85 500 000 R.-M. in 1926 auf 102 986 000 R.-M. in 1927. Aus dem Geschäfts bericht geht ferner hervor, daß 1927 die Ausleihungen im Real­kreditgeschäft( im reinen Hypothekengeschäft) eine Zunnahme von 610 872 R.-M. auf 1 348 000 R.-M. erfahren haben. Nach allen Abschreibungen verblieb ein Reingewinn von 28 502,28 R.-M. Dieser wurde auf Beschluß der Versammlung der Rücklage über­wiesen. Genehmigung fand auch der vorliegende Entwurf des Voranschlages über die Verwaltungskosten 1929. Der Vollzug der Ersatzwahl zum Aufsichtsrat hatte folgendes Ergebnis: Die ausscheidenden Mitglieder: 1. Bürgermeister Dr. Seib, Gießen; 2. Landgerichtspräsident Neuenhagen, Gießen; 3. Prof. Dr. Ebel, Direktor der Universitätsbibliothek Gießen; 4. Rettor Hermann Schmidt, Gießen; 5. Lehrer Georg Kling, Gießen; 6. Bürger­meister Schmidt, Lollar wurden einstimmig auf die Dauer von sechs Geschäftsjahren wieder gewählt. Genehmigt wurde auch der auf Grund des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 30. 3. 1928 vorgelegte Stellenplan für die Beamten und Angestellten der Sparkasse. Zu Obersekretären ernannte die Versammlung die seit­herigen Sekretäre Wolf und Philippi, zum Inspektor den seitherigen Obersekretär Weigel und zum Oberinspektor den seitherigen Inspektor Ritsert. Der Vorsitzende des Hessischen Sparkassen- und Giroverbandes, Herr Justizrat Dr. Reh, nahm Gelegenheit einige interessante Ausführungen über die Entwic lung der hessischen Spartassen im allgemeinen und der Bezirks­Sparkasse Gießen im besonderen zu machen. Hiernach steht die hiesige Sparkasse, was Umsatz und Einlagenbestand anlangt, an zweiter Stelle sämtlicher Bezirkssparkassen Hessens. Nach Worten des Dankes des Vertreters der Aufsichtsbehörde, Herrn Ober­regierungsrat Dr. Heß, an Aufsichtsrat, Vorstand und die Ver waltung der Sparkasse für die Geschäftsführung im Berichtsjahre wurde die Versammlung geschlossen.

* Weihnachtsfeier in der Nervenklinik. Unter dem lichter­strahlten Weihnachtsbaum versammelten sich am 21. Dezember die Aerzte und Pfleger der Männerabteilung der Nervenklinik mit ihren Patienten zu einer würdigen Weihnachtsfeier. Nach dem gemeinsamen Gesang des alten Weihnachtsliedes, Tan­nenbaum" ergriff der Leiter der Klinik, Herr Geh. Med.- Rat Prof. Dr. Sommer, das Wort, um in anschaulicher Weise einen Rück­blick auf den Werdegang der Anstalt, insbesondere auf das letzte Jahr zu werfen. Redner gedachte hierbei auch der aufopfernden Tätigkeit der Aerzte und des Pflegepersonals und sprach allen mit anerkennenden Worten seinen Dank aus. Dem gemeinsamen Gesang, du fröhliche" folgte die Ansprache eines Patienten der Anstalt. In zu Herzen gehenden Worten wies er auf die Bedeutung unseres lieben Weihnachtsfestes hin und brachte so die richtige Feſtſtimmung unter seine Mitpatienten. Umrahmt wurde die Feier noch durch Liedervorträge des Gesangvereins ,, Arion" aus Klein- Linden, der unter der umsichtigen Leitung seines Dirigenten, Herrn Nicolai, einige passende Chöre in feinsinniger Weise zu Gehör brachte, wofür an dieser Stelle noch­mals herzlichst gedankt sein soll. Mit dem gemeinsamen Gesang des Liedes Stille Nacht, heilige Nacht" fand die erhebende Feier ihren Abschluß. Auf der Frauenabteilung und für das übrige Personal wurden entsprechende Feiern abgehalten.

a) Arbeitgeber, die im Kalenderjahr 1928 die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer in bar oder durch Ueberweisung abgeführt haben, müssen für jeden am 31. Dezember 1928 in ihrem Dienst stehenden Arbeitnehmer dem Finanzamt die Steuerkarte für 1928 mit einer Bescheinigung über Lohnhöhe und Steuerbetrag nach vorgeschriebenem Muster übersenden. Die Uebersendung hat bis zum 15. Januar 1929 an das Finanzamt zu erfolgen, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 10. Oktober 1928 seinen Wohnsitz gehabt hat. Die Steuerkarten dürfen also diesen Ar­beitnehmern am Jahresschluß nicht ausgehändigt werden.

b) Für die übrigen im Jahre 1928 bei ihnen beschäftigt gewesenen, aber vor dem 31. Dezember 1928 ausgeschiedenen Arbeitnehmer müssen die Arbeitgeber bis zum gleichen Zeit­punkt den Finanzämtern, in deren Bezirk die Steuerkarte 1928 ausgeschrieben worden ist, Ueberweisungsblätter übersenden.

Vordrucke zu den Bescheinigungen und den Ueberweisungs­blättern werden von den Finanzämtern unentgeltlich ausge­geben.

2. Bei Verwendung von Steuermarten.

* Kursus über landwirtschaftliches Genossenschaftswesen. An der Landesuniversität wird vom 3.- 5. Januar 1929 ein Kursus für landwirtschaftliches Genossenschaftswesen veran­staltet und zwar von dem Landwirtschaftlichen Institut der Universität, dem Verband der hessischen landwirtschaftlichen Genossenschaften Darmstadt, dem Verband der nassauischen landwirtschaftlichen Genossenschaften Wiesbaden und dem Raiff­eisenverband e. V. Frankfurt. Neben den zahlreichen Vor­trägen ist auch eine Besichtigung der landwirtschaftlichen In­stitute und der beiden Versuchsgüter der Universität vorgesehen. Sämtliche Vorträge finden im großen Hörsaal des Vorlesungs­gebäudes der Landesuniversität Gießen, Ludwigstraße 23, statt.

Arbeitnehmer, für die im Kalenderjahr 1928 Steuermar­ken verwendet worden sind, sind verpflichtet, die in ihrem Be­sitz befindlichen Steuerkarten für 1928 mit den mit Marken be= flebten Einlagebogen bis zum 15. Januar 1929 bei dem Fi­nanzamt abzuliefern, in dessen Bezirk sie am 10. Oktober 1928 gewohnt haben. Nähere Auskunft erteilen die Finanz­ämter.

Rofales.

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Aus Stab und Fern.

Alsfeld.

Eine Nebenstelle des Arbeitsamies Gießen soll im Monat Januar 1929 für 35 Gemeinden des nördlichen Bo­gelsberges hier errichtet werden.

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Wezlar, 30. 12. Am Samstagmittag machte der an einem Nervenleiden erkrankte Jakob Schmidt von Mudersbach( Kreis Wehlar) einen ungewöhnlichen Selbstmordversuch. Der Mann band einen Stein an einen langen Draht, dessen anderes Ende er in der Hand behielt. Den Draht warf er dann über die elektrische Hochspannung. Durch die Kraft des elektrischen Schlages wurde der Mann zur Seite in einen Wassertümpel geworfen, wo man ihn später mit furchtbaren Brandwunden schwerverletzt auffand. Der Bedauernswerte wurde nach Gießen in die Klinik überführt.

Die Marburger Bluttat.

Marburg, 30. 12. Der Regierungspräsident hat eine Be lohnung von 1000 Mark für die Ermittlung des Mannes aus gesetzt, der am Abend des 27. Dezembers in der Frankfurter Straße den Studenten Erich Schwerdtfeger durch einen Revol verschuß in den Unterleib schwer verletzte. Der Täter wird wie folgt beschrieben: Alter: 28-30 Jahre, ediges Gesicht, Brille, ziemlich kräftige Statur, 1,70-1,75 Meter groß, dunkelbrauner Mantel mit Rückengürtel, grauer Hut, ähnlich farbige Stoff­gamaschen.

* Durchführung der Nacheichung in der Stadt Gießen im Jahre 1929. Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorge= schriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befind­lichen Meßgeräte( das sind Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meß­werkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und trans­portable Handelswaagen bis ausschließlich 3000 Kg.) soll in der Stadi Gießen nach dem untenstehenden Verteilungsplan durch­geführt werden. Für die Einlieferung beim Eichamt Gießen sind folgende Zeiten festgesetzt: Bom 2. bis 5. Januar 1929: Bezirk 1: Kreuzplatz, Seltersweg, Maigasse, Plockstraße, Teu­felslustgärtchen, Johannesstraße und Diezstraße. Vom 7. bis 12. Januar 1929: Bezirk 2: Marktplatz, Mäusburg, Lindenplay, Kirchenplatz, Schulstraße, Schloßgasse, Kaplaneigasse, Wagen­gasse, Wettergasse, Kirchstraße, Burggraben, Auf der Bach. Dreihäusergasse und Brandplatz. Vom 14. bis 23. Januar 1929: Bezirk 3: Marktstraße, Rittergasse, Neustadt, Löbershof, Mühlstraße, Kleine Mühlgasse, Kornblumengasse, Westanlage, Nordanlage, Oswaldsgarten, Hammstraße, Lohnstraße, Rod­heimerstraße, Krofdorferstraße. Schützenstraße, Hardt, Sandgasse. Vom 4. bis 13. Februar 1929: Bezirk 4: Bahnhofstraße, Tiefen­weg, Kaplansgasse, Katharinengasse, Löwengasse, Wolfengasse, Schanzenstraße, Frankfurterstraße, Alicestraße, Wilhelmstraße, Liebigstraße, Leihgesternerweg, Riegelpfad, An den Bahnhöfen, Ebelstraße, Friedrichstraße, Hofmannstraße, Crednerstraße, Hille­brandtstraße, Klinikstraße, Wetzlarerweg, Grabenstraße, Hinter der Westanlage, Erdkauterweg, Schubertstraße, Theaterstraße, Am Zollstock, Haydnstraße, Am Weier, Wilsonstraße, Mittel­weg, Hollerweg. Vom 14. bis 23. Februar 1929: Bezirk 5: Neuenweg, Neuenbäue, Sonnenstraße, Erlengasse, Weiden­gasse, Gartenstraße, Stephanstraße, Hessenstraße, Schiffenberger­weg, Ludwigsplay, Ludwigstraße, Südanlage, Bismarckſtraße, Goethestraße, Bleichstraße, Bergstraße, Löberstraße, Licherstraße, Kaiserallee, Wolfstraße, Moltkestraße, Eichgärten, Großer Stein­weg, Roonstraße, Gutenbergstraße, Kugelberg, Lonystraße, Alt­Rödgerweg, Anneröderweg, Döringstraße, Bruchstraße, Eichweg. Vom 4. bis 13. März 1929: Bezirk 5: Walltorstraße, Wetzstein­gasse, Lindengasse, Brandgasse, Landgraf- Philipp- Platz, Kanz­leiberg, Hundsgasse, Zozelsgasse, Asterweg, Schillerstraße, Brau­gasse, Sieinstraße, Weserstraße, Dammstraße, Ederstraße, Schott­straße, Marburgerstraße, Wieseckerweg, Ostanlage, Büdingstraße und alle anderen noch nicht aufgeführten Straßen. In glei= cher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die poli= zeiliche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden. Wir machen noch darauf aufmerksam, daß die Neigungswaagen am Stand­ort der Waagen geeicht werden. Diese Eichung ist besonders zu beantragen. Auskunft erteilt das Eichamt. Amtsstunden von 8 bis 12 Uhr vorm. und 2 bis 4 Uhr nachm. Samstags nach­mittags geschlossen.

* Verkehr mit Feuerwerkskörpern. Wegen des bevorstehenden Neujahrs sehen wir uns veranlaßt, auf die nachstehenden Be­stimmungen über den Verkehr mit Feuerwerkskörpern hinzu­weisen. Wer Feuerwerkskörper, Frösche, Schwärmer und Zünd­plättchen und dergleichen feilhält, muß beim Polizeiamt unter Angabe der zu lagernden Gesamtmenge Anzeige erstatten. In Läden dürfen nicht mehr als Kg., im Hause außerdem nicht mehr als 10 Kg. vorrätig gehalten werden. Auf Nachweis eines besonderen Bedürfnisses tann ausnahmsweise eine Lagerung bis zu 15 Kg. zeitweilig gestattet werden. Die Aufbewahrung muß in einem auf dem Dachboden( Speicher) belegenen mit feinem Schornsteinrohr in Verbindung stehenden abgesonderten Raume erfolgen, welcher beständig unter Verschluß gehalten und mit Licht nicht betreten wird. Die Behälter müssen den Be­stimmungen des Paragraphen 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend, vom 21. 9. 1905 ent­sprechen und mit festgeschlossenem Deckel versehen sein. Die Ab­gabe von Feuerwerkskörpern an Personen, von denen ein Miß­brauch derselben zu befürchten, insbesondere an Personen un­ter 16 Jahren, ist verboten. Diese Vorschrift findet keine Anwen­dung auf Spielwaren, die ganz geringe Mengen von Spreng­stoffen enthalten. Verboten ist jedoch die Abgabe der vielfach in Spielwaren- und Papiergeschäften als Spielwaren zum Verkauf gelangenden sogenannten Knallforken, da deren Sprengstoffin­halt die für Spielwaren zulässige Menge überschreitet. Weiter gibt das hiesige Polizeiamt wieder bekannt, daß das Schießen sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern innerhalb der Straßen und Hofreiten der Stadt verboten ist. Zuwiederhand­lungen sind in den Paragraphen 367 und 368 R. St. G. mit Geld- oder Haftstrafen bedroht.

Es wird auch hingewiesen auf die eigene Strafbarkeit von

Bezirkssparkasse Gießen.

Selbstmord auf hypnotischen Befehl?

nen. Das Examen standen. Die Beweg Männer vor Greifig nicht für ihre Tat 3 als sie ihr Erzeug brauchen nicht meh rechnen, um uns a erfolgen Lehren zu wesentlich geworde Ganzen.

Ein furchtbares Verbrechen ist am Samstag morgen von der Kasseler Kriminalpolizei aufgedeckt worden. Durch den hypnotischen Einfluß eines noch unbekannten Mannes wurde ein 17jähriger Lehrling aus Kassel zum Selbstmord getrieben. Am Heiligabend hatte sich in der Nähe des Mindener Bahn hofes ein junger Mann aus Kassel vor den Hannoverschen D- Zug geworfen. Es handelte sich um einen Klempnerlehrling Thomas Noworny, der bei seinem Vater wohnte. Von einem Freunde, der im Besitz starker hypnotischer Kräfte sein soll, wurde er durch einen suggerierten Befehl zum Selbstmord ge trieben.

Am 21. Dezember wurde unter Anwesenheit des Vertreters der Aufsichtsbehörde, des Herrn Oberregierungsrat Dr. He ß, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung Sparkasse ab­gehalten. Der Vorsitzende, Direktor 3acheis, gab

Große Veruntreuungen in Mainz.

Ob das Jahr 1 Erfolg war, brauch jeres entdeckt: S träftig.

An der Schwel punft, erkennen wi

Die Tat ist beendet, den Torstangen auf tennen, daß ihre aber sie brauchen e Befriedigung: sie d ihr Lebenswert we Hören.

Eine Generatio neration, die durch geläutert worden neue Generation h Werk vollenden, b wird die Gesetzgebe Entwidlung einer dec erst in uns fären, reinigen, m merlich anfangs

den Sprache entstar he hie Allgemeing Begriffe und Geset tändlich, Bestandte and 3wed ist bei i morgen Selbstzwed Bieles der Körpe haffen.

Mainz, 30. 12. Anfangs dieses Jahres schied aus den Che mischen Werken in Mainz- Amöneburg ein in den 10er Jahren stehender Prokurist und Kassierer aus. Sein Nachfolger ent deckte nun ein Manto von 147 000 Mart. Die Firma nahm zuerst den Prokuristen ins Gebet, der eingestond, im Laufe der vorhergehenden zwei Jahre einem aus der Firma Ende 1926 ausgeschiedenen Buchhalter, der sich in der Zwischenzeit selb ständig gemacht hat, auf dessen Drängen nach und nach Dar lehen im Gesamtbetrage von 147 000 Mart gegeben zu haben. Der Buchhalter soll den Prokuristen dadurch zum Hergeben des Geldes bestimmt haben, daß er ihm erklärte, er habe eine be deutende Erfindung gemacht, die er patentieren lasse, und die ein Vermögen einbringe. Der ehemalige Buchhalter wurde ebenfalls vernommen und bestritt nicht, die Darlehen bekom men zu haben. Er schwieg sich aber bei seiner Vernehmung über die Erfindung vollständig aus und stellte der Firma sein Geschäft und sein Lager in Wiesbaden zur Verfügung. Das Lager soll einen weit höheren Wert besigen, als das Darlehen. Die Firma hat trotzdem die Sache der Staatsanwaltschaft in Mainz übergeben, die noch mit der Aufklärung beschäftigt ist.

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