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Nr. 101.

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Gießener Zeitung

( leueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M viertelfährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­Jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert

41. Jahrg.

zum neuen Jahr!

Ein neues Jahr! Was wird's uns bescheren? Arbeit auf Arbeit. Und das ist gut; denn: Was wäre das Leben ohne sie! Anderseits jedoch: Was ist plan- und ziellos verrichtete Arbeit? Mühen ohne Lohn, Mühen ohne tiefe innere Befriedigung. Darum unter jeder Bedingung: Plan und Ziel in die Arbeit! Wägen steht vor dem Wagen. Nachbedacht ist immer ein Schelm.

Politische Tagesschau.

Beim Völkerbund soll ein internationales Büro für Messen und Ausstellungen errichtet werden, dessen Leitung einem Be­amten des französischen Handelsministeriums anvertraut werden soll.

Nachdem das Belgrader Kabinett Korosched seinen Rücktritt eingereicht hat, fand noch keine Beratung beim König statt.

Auch die Mohammedaner Jugoslawiens haben einen Antrag gestellt, die arabische Schrift zu beseitigen.

Der chinesische Außenminister hat der Presse mitgeteilt, daß die Nankingregierung eine diplomatische Mission zu Verhand lungszweden nach Japan entsenden werde.

Im amerikanischen Staatsdepartement ist man der Ansicht, daß die kommenden Beratungen über Flottenabrüstung schwerlich zu einem merklichen Forschritt führen werden.

An der polnisch- litauischen Grenze wurden eine 60jährige Frau und ein Pferdedieb von Wölfen zerissen.

Ansprüche Hessens gegen das Reich

aus der Eisenbahnabfindung.

Durch Staatsvertrag vom 30. März 1920 wurde zwischen der Reichsregierung und den Regierungen der Länder Preußen, Bayern. Sachsen. Württemberg. Baden, Hessen, Mecklenburg­Schwerin und Oldenburg der Uebergang der Staatseisenbah­nen auf das Reich vereinbart. Nach§ 3 des Staatsvertrags hat das Reich den Ländern und damit auch dem Volksstaat Hessen für die Uebertragung des gesamten Eisenbahnunterneh­mens eine daselbst näher geregelte Abfindung zu gewähren. Die vom Reich an Hessen zu zahlende Abfindungssumme ist auf rund 677 Millionen Mark berechnet. In Anrechnung auf diese Summe hat das Reich hessische Staatsschulden in Höhe von rund 464 Millionen Mark zu übernehmen, so daß noch ein Restbetrag ist mit 4 v. H. zu verzinsen. Ueber die Tilgung Restbetrag ist mit 4 v. 5. zu verzinsen. Uerber die Tilgung wurde eine nähere Vereinbarung ausdrücklich vorbehalten. Die jährliche Zinsforderung hieraus beträgt rund 8,5 Millionen Mark. Mit Rücksicht auf die zwischenzeitlich eingetretene Geldentwertung muß eine Neufestsetzung der Abfindungssumme und damit auch der Zinsen erfolgen. Entsprechende Verhand­lungen sind schon seit langem eingeleitet worden.

Das Reich hat seit Ende 1923 feine Zinsen gezahlt. Es bes stand die Möglichkeit, daß das Reich einer späteren Geltend­machung der rückständigen Zinsansprüche die Einrede der Ver­jährung entgegensetzt. Hessen ist ebenso wie die übrigen Eisenbahnländer beim Reich vorstellig geworden, um eine Er­klärung zu veranlassen, wonach das Reich auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Da die gewünschte Erklärung nicht als= bald eintraf, haben Sachsen und Württemberg sich inzwischen veranlaßt gesehen, Klage beim Staatsgerichtshof für das Deut­sche Reich zu erheben. Auch die hessische Regierung hat die zur Klageerhebung erforderlichen Vorbereitungen getroffen, um nicht Gefahr zu laufen, die rückständigen Zinsen zu verlieren. Sie hat daneben selbstverständlich ihre Bemühungen, zu einer befriedigenden Erklärung des Reichs zu gelangen, fortgesetzt. Nachdem eine solche Erklärung des Reichsfinanzministers heute eingetroffen ist, wonach die Interessen Hessens nunmehr völlig gewahrt erscheinen, konnte von der Erhebung der Klage ab= gesehen werden. Es werden jetzt die weiteren Verhandlungen abzuwarten sein.

Ausweisungen aus Oberschlesien.

Berlin, 31. 12. Dem kaufmännischen Leiter der gesamten Pleßchen Gruben, Treitschke, ist durch die polnische Polizei­direktion in Kattowitz ohne Angabe von Gründen die weitere

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postschedionto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Samstag, den 31. Dezember 1928

( Gichener Tageblatt)

Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Vfg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg Plak vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 102

Das deutsche Handwerk an der Jahreswende.

Die im Jahre 1928 zunächst noch aufsteigende wirtschaftliche Entwicklung hat ihre günstigen Auswirkungen auch auf die Be­triebe des Handwerks nicht verfehlt. Bereits im Juni trat je= doch ein gewisser Stillstand ein, der dann bei gleichbleibender uneinheitlicher Lage für das Handwerk im Monat November durch einen starken saisonmäßig bedingten Rückgang abgelöst wurde. Trotz der erfreulichen Konjunktur konnte das Handwerk die Wiedergewinnung seiner Rentabilität nicht erreichen. Die fi­nanzielle Lage des Handwerks ist zu einem großen Teile da= durch in ein kritisches Stadium geraten, daß die Käufer ihre Zahlungsverpflichtungen nicht einhielten und so zu einer Ver­schärfung des schwer zu befriedigenden Kreditbedürfnisses bei= trugen. Mit der Bezahlung der alten Rückstände kann man dem Handwerk teine größere Neujahrsfreude bereiten.

Wenn so die wirtschaftliche Entwicklung zu einem großen Teil auch für das Handwerk einen zufriedenstellenden Verlauf genommen hat, so darf man sich doch die Augen nicht davor verschließen, daß ein stabiles Gleichgewicht noch lange nicht er­rungen ist. Mit Besorgnis blickt gerade das Handwerk auf die auf vielen Märkten vorliegenden Preisschwankungen und die damit verbundene Gefahr, einen zu hohen Preisstand zu errei­chen, der einer Entwertung der Kaufkraft der Mark gleichgesetzt werden müßte. An einer Niedrighaltung der Preise hat das Handwerk als Leztverteiler der Erzeugnisse an die Verbraucher und wegen der Auswirkungen solcher Preiserhöhungen auf dem inneren Markte das größte Interesse. Für die kommende Zeit muß das Augenmerk der Reichsregierung und aller sonst in Frage kommenden Stellen darauf gerichtet sein, nach Möglichkeit eine stetige Entwicklung der Wirtschaft zu sichern, um im Zusam­menhang hiermit eine Verbilligung der Warenerzeugung zu erzielen. Alle wirtschafts- und finanzpolitischen Aufgaben müs­sen der Erreichung dieses Zieles dienen.

Auf steuerlichem Gebiete brachte das Jahr 1928 noch nicht die Regelung des Finanzausgleichs und der Steuervereinheit­lichung. Hoffentlich gewährt das neue Jahr diese so notwen= Dige Reform. Endlich muß hier eine weitgehende Vereinfachung der Gesetzgebung und Verwaltung erfolgen mit dem Ziele, unter Stärkung des Selbstverantwortungsgefühls aller Teile der öffentlichen Verwaltung und unter Erziehung zu einer klarbe­wußten Sparpolitik einen wesentlichen Abbau der Gesamtbe­lastung zu ermöglichen. Die gesamte Wirtschaft kann die starke steuerliche Vorbelastung nicht mehr tragen. Die Gewährung des sogenannten Zuschlagsrechts auf die Reichseinkommen- und Körperschaftssteuer an die Länder und Gemeinden dürfte ge= eignet sein, durch die Heranziehung zur Mitverantwortung einer allzu großen Bewilligungsfreudigkeit hemmende Schranken zu setzen. Mit der so notwendigen Reform muß auch eine Herab­setzung der Realsteuern Hand in Hand gehen.

Um die Produktionskosten der Wirtschaft einer Senkung zuzuführen, wird auch die Verwaltungsvereinfachung unerläßlich bleiben. Die Veröffentlichung der Spitzenverbände von Banken, Handel, Handwerk und Industrie hat zu dieser Frage ein inter­essantes Zahlenmaterial beigetragen, das in eindringlichen Ausführungen die nicht mehr aufzuschiebende Reform belegt. Das deutsche Volk kann bei steigenden Reparationsverpflich­tungen seine viel zu teuere Verwaltung nicht mehr tragen.

Das am 1. September 1928 begonnene Reparationsjahr führte bekanntlich zu einer Steigerung von 1% Milliarden Rmt. auf die sogenannte Normalleistung von Milliarden Rmt., wovon allein 1 250 Mill. Rmt. gegenüber 500 Mill. Rmt. im Vorjahre durch den Haushaltsplan aufgebracht werden sol­len. Diese neue zusätzliche Belastung wird erst noch voll zur

Deutsch- rumänisches Abkommen.

Bukarest, 30. 12. Die Kammer hat das deutsch- rumänische Abkommen vom 10. November ratifiziert.

Die indische Nationalbewegung. London, 31. 12. Der am Samstag eröffnete indische National­fongreß wird eine von Gandhi entworfene Enschließung anneh­men, in der der britischen Regierung eine Frist von zwölf Mo­naten gewährt wird, um Indien die Verfassung eines Domi­nions zu geben. Gleichzeitig behielten sich die Extremisten das Recht vor, ihren Feldzug zu Gunsten völliger Unabhängigkeit fortzusetzen.

Auswirkung kommen. Zwar werden in Kürze besondere Sach­verständige sich wieder einmal mit der ganzen Reparations­frage befassen, allein mit einer Herabsetzung der Zahlungen ist vorläufig nicht zu rechnen. So steht für das neue Jahr eine Erhöhung der drückenden Lasten bevor. Die beabsichtigte Neu­regelung des ganzen Fragenkomplexes wird für lange Zeit hinaus die Richtlinien deutscher Wirtschaftspolitik bestimmen. Das deutsche Handwerk kann sich hierbei der Befürchtung nicht erwehren, daß die inländische Wirtschaft zugunsten außenpoliti­scher Rücksichten vernachlässigt wird Das Handwerk fordert daher, daß auch Vertreter des gewerblichen Mittelstandes vor den entscheidenden Verhandlungen durch die offiziellen Sach­verständigen gutachtlich gehört werden.

Auf sozialpolitischem Gebiet liegt der Entwurf eines Ar­beitsschutzgesetzes vor, der im Handwerk wegen seiner einseiti= gen Einstellung auf industrielle und großstädtische Verhältnisse teine Zustimmung finden kann. Das Handwerk erwartet hier eine Regelung, die auf die Eigenarten und Sonderheiten des Berufsstandes Rücksicht nimmt. Der vorliegende Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes, dessen Verabschiedung gleichfalls im neuen Jahre zu erwarten ist, muß an den Einrichtungen des Handwerks festhalten, die sich in jahrzehntelanger Arbeit für den Berufsstand bewährt haben. Einen Vorrang des Tarif= vertrages vor den Festsetzungen auf Grund des Berufsausbil­dungsgesetzes kann das Handwerk in Uebereinstimmung mit der gesamten Wirtschaft nicht anerkennen. Ebenso finden die Be­strebungen Ablehnung, die den Lehrling zum gewerblichen Ar­beiter stempeln wollen. Hinsichtlich der Reform des Schlich­tungswesens gibt das Handwerk der tariflichen Regelung den Vorzug. Es bekennt sich im übrigen zu der Auffassung, daß eine Zwangsbewirtschaftung der Löhne im seitherigen Umfange ohne jede Rücksichtnahme auf ihre Auswirkungen im neuen Jahr nicht so weiter gehen kann.

Das alte Jahr brachte an den Reichstag noch die soge­nannte Handwerksnovelle, eine Ergänzung und Aenderung der Gewerbeordnung, um die das Handwerk seit Jahren kämpfte und die nunmehr an Stelle der erhofften Reichshandwerksord­nung durch eine bescheidene Novelle gebracht werden soll. In der Hauptsache soll sie der zu schaffenden Handwerksrolle eine gesetzliche Grundlage geben, die Aenderung des Wahlrechts zu den Handwerkskammern vornehmen usw. Leider haben die For­derungen des Handwerks nach einer durchgreifenden Regelung der beruflichen Organisation, insbesondere hinsichtlich des Auf­baues der Fachverbände, keine Erfüllung gefunden. Das Hand­werk hält an dieser Forderung fest, erkennt aber die vorlie­gende Novelle als eine brauchbare Grundlage für den weite­ren Aufbau an. Mit dem erstrebten organisatorischen Ausbau wollte das Handwerk durchaus nicht auf alte überlebte Formen zurückgreifen, sondern lediglich durch eine geordnete und sicher­gestellte berufsständische Wirtschaft im Interesse der Allgemein­heit dem keine Schranken tennenden Eigennuz brutaler freier Wirtschaft und dem hemmungslos geführten Klassentampf einen wirkungsvollen Damm entgegensetzen. Hoffentlich schenkt das neue Jahr dem Handwerk in Kürze die erforderliche Neurege­lung, um auf ihr im Sinne der zurückgestellten Reichshand­werksordnung weiter aufbauen zu können.

Zur Frage der Gesetzgebung sei grundsäglich noch hinzuge= fügt, daß weit mehr als bisher ein Schutz der individuellen Arbeit vor Ueberlastung und Aufsaugung stattfinden muß, denn die Erhaltung des Handwerks ist für ein gesundes Staatswesen eine zwingende Notwendigkeit.

seitiger Wechselwirkung. Der Aufgabenausgleich bedeutet stets eine Aenderung der Zuständigkeit. Daß ein Geldausgleich zwischen den einzelnen Ländern notwendig ist, ergibt sich aus folgender Uebersicht über das durchschnittliche Einkommen pro Kopf der Bevölkerung. Im Jahre 1925 betrug:

der Reichsdurchschnitt in Preußen

in Bayern

in Sachsen

in Hamburg

in Bremen

in Mecklenburg- Strelig in Waldeck

234 M

224 M

213 M

307 M

434 M

453 M

163 M

122 M

Der Verfasser geht dann in interessanten Ausführungen

Aufenthaltsgenehmigung auf polnischem Staatsgebiete verweis zu den Problemen des Finanzausgleichs. auf die Leistungsfähigkeit der Großstädte im Vergleich zu

gert worden. Die deutsche Gesandtschaft in Warschau hat wegen dieses Falles bei den zuständigen polnischen Behörden Vorstel­lungen erhoben, die leider erfolglos geblieben sind.

Aufftändeunterwerfung in Afghanistan?

Konstantinopel. Nach amtlichen afghanistanischen Meldun­gen soll sich der Schinwani- Stamm bereit erklärt haben, den Kampf gegen die Regierung einzustellen. Der Stamm werde jetzt von den afghanischen Regierungstruppen entwaffnet. Der König lehnt alle Forderungen der Schinwaris ab.

In der Zeitschrift für Selbstverwaltung", dem Organ des Deutschen und Preußischen Landkreistages, verbreitet sich der bekannte Landtagsabgeordnete v. Eynern- Berlin grund­sätzlich über die Frage des Finanzausgleichs. Er geht von dem Gedanken aus, daß zwischen den reichen und armen Ge­bietsförperschaften ein regelmäßiger Ausgleich Plaz greifen muß, damit jede einzelne in der Lage ist, die ihr zum Wohle der Bevölkerung obliegenden Aufgaben ohne steuerliche Ueber: lastung zu erfüllen.

Aufgabenausgleich und Finanzausgleich stehen in gegen­

Kleinstädten, Landgemeinden und Landkreisen ein, bespricht eingehend den Lastenausgleich innerhalb des Reiches und in­nerhalb der Länder, den Schullastenausgleich, die Polizei­tostenregelung und den organisatorischen Ausgleich durch Zu­sammenfassung zu höheren Kommunalverbänden. Ausgiebig wird gesprochen über den Verteilungsmaßstab nach dem tom­munalpolitischen Existenzminimum. Abg. v. Ecnern kommt zu der Schlußfolgerung, daß die bisherige Verteilung der Steuer­erträge sowohl hinsichtlich der Höhe als auch des Systems än­derungsbedürftig ist.

bereit!