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Samstag, den 26. Mai 1928.

Gießener Zeitung"

ausschuß für Wohnungswesen grundsätzlich für die Aufnahme| Sachverständiger einen Fehlbedarf von rund 800 000 Wohnun­von Auslandskrediten zum Wohnungsbau ausgesprochen und hat die Regierung ersucht, zur Deckung des Fehlbetrages der Dauerkredite für den Wohnungsbau vom Jahre 1927 für Aus= landsanleihen bis zur Höhe von 350 Millionen Reichsmark zu sorgen.

Ebenso wie im vergangenen Jahr hat nun der Finanzaus­schuß des Reichstages als letzte Instanz 100 Millionen Reichs­mark für den Wohnungsbau von der Kapitalertragssteuer be­freit. Dieser Betrag ist verhältnismäßig gering und kann nicht ausreichen, den Fehlbetrag der Dauerkredite für den Wohnungs­bau vom Jahre 1927 abzudecken. In Anbetracht dieser Tat­sache, daß vorläufig noch nicht einmal die Dauerkredite für den Wohnungsbau von 1927 abgedeckt werden können, hat sich die Situation für die Finanzierung der Bautätigkeit im Jahre 1928 äußerst zugespitzt, und dieser Kapitalmangel gibt zu schweren Bedenken Anlaß. Diese schwierige Situation für die Geldbe­schaffung zum Neubau im Jahre 1928 prägt sich am deutlichsten darin aus, daß der Magistrat Berlin, der auf Grund des am 19. April 1928 erfolgten Beschlusses der Berliner Stadtverord­netenversammlung 30 Millionen Reichsmark zum Wohnungs­bau zur Verfügung stellen soll, erklärt hat, bestenfalls nur 15 Millionen Reichsmart aufbringen zu können, da die Besayaffung von 30 Millionen im Inlande ausgeschlossen und die Geneh­migung einer Auslandsanleihe für Wohnungszwecke immer noch fraglich sei. Dagegen sei zu erwarten, daß bei Heran­zichung der Sparkassen ein Betrag von 15 Millionen Reichs­mark für Wohnungsbauzwede flüssig gemacht werden könne. Während im Berliner Bauprogramm der Bau von 12 000 Woh­nungen vorgesehen ist, können mit 15 Millionen Reichsmark nur 7500 Wohnungen mit Zusatzhypotheken von je 2000 Reichs­mark errichtet werden. Diese Tatsache spiegelt den Stand der Baufinanzierung im Jahre 1928 wider und beweist, daß der Wohnungsmangel auch noch nicht im Jahre 1935, wie es in dem Programm des Reichstagsausschusses für Wohnungswesen vorgesehen ist, beseitigt sein wird, sofern die Geldkalamität weiter anhält. Der privaten Bautätigkeit ist durch die neue Bestimmung im§ 33 MSchG., demzufolge auch die seit dem 1. Juli 1918 mit Hauszinssteuerdarlehen errichteten Neubauten dem Mieterschutzgesetz unterworfen werden können und auf Grund landesrechtlicher Anordnung auch schon teilweise unter­liegen, eine neue Fessel auferlegt worden, so daß anzunehmen ist, daß sich das Privatkapital künftig noch weniger als bisher an dem Wohnungsbau beteiligen wird. Anträge, in denen die Aufhebung dieser neuen in das Mieterschutzgesetz eingefügten Bestimmung verlangt wird, sind im Reichstagsausschuß für Wohnungswesen abgelehnt worden, obwohl sich die Rechtspar­teien vor der Abstimmung grundsätzlich mit der Beseitigung dieser Bestimmung, die die private Bautätigkeit erdrosselt und die nach einer Aeußerung eines Abgeordneten der Deutschen Volkspartei auf nicht ganz normalem Wege zustande gekommen ist, einverstanden waren.

In Anbetracht dieser Tatsachen muß man die Aussichten für den Wohnungsbau im Jahre 1928 durch aus pessimistisch beurteilen. Es ist daher zu erwägen, ob es nicht zweckmäßig ist, die Wohnungszwangswirtschaft schnellstens systematisch abzu­bauen, um das Interesse des Privatkapitals am Wohnungsbau wieder zu erweden. Daß der Wohnungsbedarf noch unterdeckt ist, dürfte kein Grund dafür sein, mit den Abbaumaßnahmen noch länger zu zögern, zumal, wenn man berücksichtigt, daß Eng­land ohne Wohnungszwangswirtschaft hinsichtlich des Woh­nungsbaues einen überaus günstigen Erfolg erzielt hat.

Nach Beendigung des Krieges hatte England nach Schätzung

gen. Dieser Wohnungsfehlbedarf ist im Vergleich zu der Be­völkerungsziffer Englands mit der Deutschlands als überaus hoch zu bezeichnen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Woh­nungsnot nicht nur auf den Krieg, sondern in erheblichem Um­fang auch auf Inflation und Zwangswirtschaft zurückzuführen ist, ist der englische Wohnungsmangel lediglich eine Folge des Krieges. Wenn nun aus England die Nachricht kommt, daß die Wohnungsnot zum größten Teil bereits überwunden ist, und daß der gegenwärtig vorhandene Fehlbedarf unter Berück­sichtigung des jährlichen Zuwachsbedarfes auf nicht mehr als 250 000 Wohnungen zu schäzen ist, so drängt sich die Frage auf, welcher Wohnungspolitik England diese Erfolge verdankt.

Während es in Deutschland unentwegte Verfechter der Auf­rechterhaltung der Wohnungszwangswirtschaft gibt, die in erster Linie in den Reihen der Sozialdemokraten zu finden sind, hat der Gedanke der Wohnungszwangswirtschaft in England nicht Fuß fassen können. Die gesetzgebenden Körperschaften, das Un­terhaus, das Oberhaus und die Regierung, sowie die Wirt­schaftler waren sich völlig darüber klar, daß die Wohnungsnot nur in freier Wirtschaft und durch Eingreifen der privaten Initiative beseitigt werden könne.

Von sämtlichen Regierungen, auch in der Zeit, als die Ar­beiterpartei unter MacDonald die Führung hatte, ist in Eng­land der Wohnungsbau in Verbindung mit dem System der privaten Baufinanzierung durch aus allgemeinen Staatsmitteln gewährten Unterstützungen gefördert worden. Allein durch die Betätigung der privaten Initiative am Baumarkt ist es ge= lungen, den Wohnungsfehlbedarf von 800 000 Wohnungen auf 250 000 Wohnungen in wenigen Jahren herabzumindern. Es ist anzunehmen, daß die englische Bautätigkeit auch fernerhin solche Fortschritte machen wird, so daß damit zu rechnen ist, daß die Wohnungsnot in zwei Jahren nicht nur völlig beseitigt, sondern daß auch ein Ueberschuß an Wohnungen zu verzeichnen ist. Ganz besonders bemerkenswert ist es, daß der englische Baukostenindex 180 Prozent ausmacht, während der deutsche nur 175 Prozent beträgt. Das Hypothekenkapital ist in Eng­land zu einem Zinsfuß von 4 bis 5 Prozent zu haben, was selbstverständlich auch dazu beigetragen hat, die Beseitigung der Wohnungsnot zu fördern.

Obwohl es in England keine öffentliche Wohnungszwangs= wirtschaft und auch kein Wohnungsamt gibt, ist auch in Eng­land in der Nachkriegszeit ein Höchstmietensatz geschaffen wor­den. Dieses Gesetz gilt jedoch nur für die mit Hilfe staatlicher Mittel gebauten Wohnungen, sowie für den Teil der Einzel­häuser und Wohnungen, der einen bestimmten Friedensmiet­ertrag nicht überschreitet und läßt somit einen großen Teil der Wohnungen völlig unberührt. Daß man von einer englischen Zwangsmietengesetzgebung nicht sprechen kann, geht schon dar­aus hervor, daß in England nur ein Drittel der Neubauwoh­nungen mit staatlichen Zuschüssen hergestellt worden ist, wäh rend die übrigen zwei Drittel auf die private Bautätigkeit ohne jeglichen Zuschuß von seiten des Staates entfallen.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die gesetzliche Miete zur Zeit 120 Prozent der Friedensmiete beträgt, beträgt die gesetz­liche Höchstmiete in England bereits 140 Prozent der Friedens­miete. Dieser Hundertsaz erfährt noch eine erhebliche Steige= rung, etwa von 10 bis 20 Prozent der Friedensmiete da= durch, daß dem Vermieter in England das Recht zugebilligt ist, die gegen früher erheblich erhöhten Grundsteuern in Höhe ihres Mehrbetrages wieder umzulegen. Für Räume, die der Höchst­miete unterliegen, ist in England ein Kündigungsschutz einge­führt worden, während die übrigen Räume dem freien Kündi­Wie schon eingangs gesagt, tennt England teine Zwangswirtschaft im deutschen Sinne, woraus sich auch ergibt, daß die Weitervermietung leer gewordener Wohnungen keinem gesetzlichen Zwange unterliegt.

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Allerlei Pfingstbräuche.

Von Georg Behrendt.

Von den früheren Frühlings- und Maigebräuchen sind viele auf Pfingsten verlegt worden. Und so ist dieses Fest zum eigent­lichen Sommerfest geworden. Der Psalmist singt ,, Schmücket das Fest mit Maien". Es dürfen daher auch an Pfingsten vor allem die Maibäume nicht fehlen. Ueberall schmückt man 3im­mer und Türen mit grünem Birkenreis, errichtet Maibäume usw.

In einigen Gegenden haben sich bis auf den heutigen Tag ganz merkwürdige Pfingstbräuche erhalten. So trägt z. B. bei den Bewohnern der Eifel der Maibaum am Gipfel einen Kranz von Eierschalen und bunten Bändern. So lange der Baum steht, wird abends um ihn getanzt und gesungen; man nennt dies ,, Kronentanzen". Am Schlusse wird der Baum ver­strichen und das Kronengelage" abgehalten.

Jm südlichen Böhmerwald versammeln sich am Pfingst­abend die Burschen der Dörfer und erwählen aus ihrer Mitte den ,, Pfingstel oder Pfingstschwanz". Dieser erhält als Aus­zeichnung einen großen Dreispitz, von dem hinten ein ellen­langer, aus Stroh geflochtener Zopf herabhängt. Mit Kohle und Rötel wird das Gesicht beschmiert. In der Hand hält er einen mit Bändern und Blumen geschmückten Fichtenstock, dessen geschälte Zweige zierlich aufgebunden sind. Die Spitze ist mit einem Stachel behufs Abwehrung der Zudringlichen ver­sehen. Der Pfingstel eröffnet den Zug. Von Haus zu Haus ziehend, werden Gaben gesammelt. Die Feierlichkeit endet mit einem Zechgelage im Wirtshaus. Der Pfingstel erhält gewöhn= lich noch eine Ertragratifikation in Geld und Branntwein.

In Thüringen treffen wir das Laubmännchen. Ganz in Buchenbüsche gehüllt und die Zweige so über dem Kopfe zu einer Krone zusammengebunden, daß nichts als das Gesicht sicht­bar ist, durchzieht es mit seinen singenden Genossen den Ort.

Aehnlich gekleidet ist die Pfingstblume in Mecklenburg; nur besteht die Krone aus Blumen. In Körben werden Eier, Speck, Würste u. a. gesammelt. Zuletzt wird das Laubmännchen mit Wasser besprengt. Ein fröhliches Zechgelage beschließt die Feier.

In Anbetracht der Tatsache, daß England im Gegensatz zu Deutschland die Wohnungskalamität bereits überwunden hat und sich auf dem Wege zu geordneten Wohnverhältnissen be­

In Wangen im Allgäu findet zu Pfingsten das Kar­renrennen oder Karrennennen statt. Jeder Bursche kommt mit seiner Geliebten und mit einem Schubkarren auf den freien Play. Ueber diesen wird in gerader Richtung ein Seil ge= spannt und die Karren in einer Linie ganz gleichmäßig aufge­stellt. In die Karren setzen sich die Geliebten der Burschen. In gewisser Entfernung davon steht eine mit Bändern, Tüchern u. dergl. geschmückte Maie, auf welche nach gegebenem Zeichen alle losfahren. Auf der Mitte des Weges wird gewechselt. Nun muß das Mädchen den Burschen schieben. Wer zuerst ans Ziel tommt, hat den Preis gewonnen.

Am zweiten Pfingstfeiertag findet in Jrmelhausen seit undenklichen Zeiten ein Wettrennen zwischen den unbeschol­tenen Burschen statt, die gewöhnlich maskiert erscheinen. Tanz beschließt den Tag.

Im Fuldaischen fand früher alljährlich ein Flurritt mit nachfolgendem Wettrennen statt. Berühmt war auch der Pfingstritt zu Eckwersheim( Elsaß), womit ein Kranz- oder Ringstechen verbunden ward. Mit einer hölzernen Gabel mußte ein Ring herabgeholt werden. Der Sieger war Pfingsttönig.

Zu Langenberg bei Gera ward der sog. Frontanz ab­gehalten, der bis 1656 am zweiten Tage, von da bis 1728 am dritten und dann am Mittwoch stattfand, aber seit 1824 aufge­hoben wurde. Zum öffentlichen Tanz auf dem Marktplate ver­sammelten sich in Langenberg die Bauern aus der Nachbarschaft. Jeder mußte einen vorgeschriebenen Tanz bei Strafe eines neuen Schocks machen.

Am Pfingstmontag findet im südlichen Kärnten das Rufenstechen statt. Eine Kufe wird auf eine lange Stange gesteckt und muß beim Vorüberjagen mit dem Pferde herabge­schlagen werden.

Der Pfingstreiter ist in Steiermark mit einem Sol­datenrock bekleidet und mit Medaillen und Blumen geschmückt. Eine Stange dient als Lanze. Fröhliche Gesellen umgeben ihn. An langen Stangen tragen sie Reisigbüschel, die sie ins Wasser tauchen, um damit Vorübergehende zu bespritzen. Die eingesammelten Gaben werden zu Musik und Bier verwendet.

Im Harlingerland versammeln sich die Burschen am

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findet, ist ernstlich zu erwägen, ob es nicht möglich ist, die deut­sche Wohnungspolitik in ähnliche Bahnen zu lenken. England hat den Beweis erbracht, was freie Wirtschaft vermag!

Lokales. Pfingsten.

Umwoben vom Duft und Glanze des Frühlings läuten die Glocken im Lande das Pfingstfest ein. Mutter Erde hat ihren schönsten Schmud angelegt. Die Wiesenteppiche sind mit Blu­mensternen neu bestickt, Strauch und Baum haben ein Spitzen­kleid von Blüten angelegt, die Vöglein verschwenden ihre be­sten Lieder und heiliger Gottesfriede ist ausgegossen über die heimatlichen Fluren, als wäre nie ein Unwetter, nie ein furcht­barer Krieg, nie Haß und Zwietracht über diese bräutliche Erde hinweggegangen.

Mitten in dieser herrlichen Blütenzeit feiern wir Christen das Fest des heiligen Geistes. In diesem Zauber der Natur mar es gelegt von Anfang an als ein Fest des befreiten Le­bens, der Entfaltung aller geheimen Kräfte, der Macht des Guten und Schönen des göttlichen Geistes. An diesem Fest­tage klingen himmlische Weisen über diese Erde und Melodien, die nicht von dieser Welt sind und doch das Reich des Geistes auf die Erde tragen.

Als dieser himmlische Geist des großen Schöpfers beim er­sten Pfingstfeste über eine kleine Gemeinde aus Galiläa sich niedersenkte, da hielt auch Not und Armut sie zusammen. So saßen sie vereint, verlassen von aller Welt und hielten Rat. Wo die Not am größten ist, da ist Gott am nächsten.

Und siehe da, die Himmel taten sich auf, und der Gott schickte seinen heiligen Geist über diese kleine, aber standhafte

Maßgebende

Ernährungsphysiologen

sind der Ansicht, daß diejenige gemischte Kost die zuträglichste ist, die einige Mal wöchentlich kleine Fleischgaben, täglich reich­lich Gemüse und Obst und im übrigen Milch­mehlspeisen enthält. Sicher ist es nun jedem erwünscht, auch eine Abwechselung in den Mehlspeisen zu haben. Hier kommen Ihnen Dr. Oetker's Puddingpulver, die leicht und schnell mit Milch zu bereiten sind, sehr ent­gegen. Sie ergeben schmackhafte und wohl­bekömmliche Nachspeisen. Dr. Oetker's Puddingpulver sind ebenso, wie Back­pulver, Backin", Vanillin- Zucker, Gustin usw. infolge großen Umsatzes in allen Geschäften stets frisch zu haben. Viele neue und wertvolle Anregungen zum Backen bietet Ihnen das neue farbig illu­strierte Oetker- Rezeptbuch, Ausgabe F, das für 15 Pfg. in allen Geschäften erhältlich ist. Sie erfahren aus dem Buche auch Näheres über den vorzüglichen Back apparat ,, Küchenwunder", mit dem Sie auf kleiner Gaskocherflamme backen, braten und kochen können.

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Vorabend und richten einen hohen Baum mit Latten und an derem Holzwerk auf, der mit Laub und Schwüngen geschmüd wird. An der Krone findet sich ein Fliederstrauß. Am Pfingst morgen wird der Baum fingend umtanzt:

Maiboom, Maiboom, hol die fast, Mörgen kömmt de fremde Gast. Der will uns den Maiboom nehmen, Denn mööt wir uns doch wat schämen.

Die Burschen der Nachbarorte trachten nämlich danach, den Baum seines Schmuckes zu entkleiden, was als große Schande gilt.

Bei den Rumänen Siebenbürgens ist Pfingsten das Fest der Tanzfreude. Aus den beachbarten Orten kommen Mäd­chen und Jünglinge auf einem bestimmten Platz zusammen. Die besten Tänzer ziehen von Dorf zu Dorf, um sich sehen zu lassen. Ihr Tanz wird Solo getanzt. Dann übersteigen die künstlichen Schritte und Sprünge, die sie( auf ihre Stäbe gelehnt) machen, alles, was man sich einbilden kann. Bei dem um eine in den Boden gesteckte Fahne getanzten Reigen werden mehrere Stro­phen eines Liedes gesungen, deren Refrain ,, auf sie" lautet. Die ses dauert so lange fort, bis einer auf die Fahne stürzt und sie dem Boden entreißt, worauf alles in scheinbarer Flucht aus einanderstiebt, um dann einen gemeinsamen, vergeblichen An­griff auf die Fahne zu versuchen. Man will hierin Reminis cenzen an die von den Römern hochgehaltene Jahresfeier des Raubes der Sabinerinnen sehen.

Die Bewohner von Lambrecht in Rheinhessen haben zu Pfingsten der Gemeinde Deidesheim einen tadellosen Ziegenbock zu liefern, der dann öffentlich versteigert wird. Deidesheim besitzt nämlich in dem bei Lambrecht gelegenen Curbachtale einen Waldkomplex, worauf den Lambrechter Bür­gern seit undenklichen Zeiten das Recht zusteht, Kühe und Ziegen zu weiden, wogegen sie nach einer von Napoleon I. ge­troffenen Anordnung gehalten sind, einen fehlerfreien Ziegen­bock alljährlich am Pfingstsonntage zu liefern. Als sie sich des sen einstmals weigerte, entstand ein Prozeß, der schließlich zu Ungunsten der Lambrechter Einwohner entschieden ward.

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