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Nr. 57

Mittwo

Mittwoch, den 18. Juli 1928.

Falle des Satz 1 dem Eintritt, im Falle des Gaz 2 unter a) dem Wegfall des Befreiungsgrundes, im Falle des Saz 2 unter b) dem Feststellungszeitpunkt unmittelbar folgt. Die Vorschriften des Artikels 14 des Gemeindeumlagengesetzes bleiben unberührt. Der Antrag nach Satz 1 kann bis zum 31. März 1929 gestellt

werden.

Artikel 6.

( 1) Das ermittelte Gewerbekapital wird bei der staatlichen Gewerbesteuer angesetzt:

für die ersten 2000 Reichsmart mit 50 v. H.,

für die weiteren angefangenen oder vollen 2000 Reichs­mark mit 80 v. H.,

für den Rest mi: 100 v. H.

( 2) Beträgt das Gewerbekapital weniger als 500 Reichs­mark, so wird eine staatliche Steuer von dem Wert des Gewerbe­fapitals nicht erhoben.

Artikel 7.

( 1) Der Gewerbeertrag wird nach den Bestimmungen des Reichseinkommen- und Reichskörperschaftssteuergesetzes über das Einkommen aus Gewerbebetrieb und dessen Ermittlung festge­stellt.

( 2) Wird für die genannten Reichssteuern das Einkom­men aus Gewerbebetrieb nicht ermittelt oder als solches der Veranlagung nicht zugrunde gelegt, so ist der Gewerbeertrag für die Gewerbsteuer nach den Bestimmungen des Reichseinkommen und Körperschaftssteuergesetzes selbständig festzustellen.

Artikel 8.

,, Gießener Zeitung"

Das Reichstabinett lehnt Reichsbahn- Tarif­

erhöhung ab.

Die Reichsregierung hat den Antrag der Reichsbahngesell­schaft auf Tariferhöhung in wiederholten eingehenden Bera­tungen einer gründlichen Prüfung unterzogen. Sie hat ins­besondere auch die Antwort der Reichsbahn auf ihre Rückfragen vom 21. v. M. ernstlich gewürdigt. Wenn die Reichsregierung auch nicht verkennt, daß die Finanzlage der Reichsbahngesell­schaft eine gewisse Spannung zeigt, so hat sie doch aus den Un­terlagen nicht die Ueberzeugung gewinnen können, daß die be­antragte Erhöhung der Personen- u. Gütertarife sich bereits jetzt als unumgänglich notwendig erweist. Die Entwicklung der für die Entscheidung maßgebenden Verhältnisse im laufenden Ge­schäftsjahre ist nach ihrer Ansicht noch nicht genügend zu über­sehen, um zu einer Maßnahme zu greifen, die gegenüber der Allgemeinwirtschaft nur beim Vorliegen eines äußersten Not­standes vertreten werden kann. Insbesondere liegen keine hin­reichenden Gründe für die Annahme vor, daß die in den ersten fünf Monaten erzielten Mehreinnahmen von 85 Millionen gegenüber 1927 durch Mindereinnahmen in den reſtlichen Mo­naten des Jahres ganz oder zum größeren Teil wieder aufgezehrt werden.

( 1) Von dem nach Artikel 7 dieses Gesetzes festgestellten Gewerbeertrag wird der Ertrag derjenigen dem Gewerbebetrieb dienenden Grundstücke abgesetzt, für die der Gewerbsteuerpflich­tige Grundsteuer zu entrichten hat, läßt sich dieser Ertrag nicht ohne weiteres feststellen, so werden 4 v. H. ihres für die Grund­steuer maßgebenden Wertes vom Gewerbeertrag abgesetzt.

( 2) Zu den nach den Bestimmungen des Einkommen- und Körperschaftssteuergesetzes abzugsfähigen Betriebsausgaben ge­hören nicht:

a) die Sonderleistungen nach§ 17 des Einkommensteuergesetzes vom 10. August 1925( Reichsgesetzbl. Teil 1 S. 189) und nach den§§ 13 und 14 des Körperschaftssteuergesetzes vom 10. August 1925( Reichsgesetzbl. Teil 1 S. 208);

b) die Zinsen für die nicht unmittelbar aus dem laufenden Geschäftsbetrieb herrührenden Schulden( Art. 4 Abs. 3);

c) die Gewerbsteuern, soweit sie aus dem Ertrag bezahlt oder in der Bilanz zurückgestellt sind;

d) der Miet- und Pachtzins für das dem Gewerbebetrieb die­nende, gemietete und gepachtete bewegliche Betriebsver­mögen;

Das Reichskabinett war daher einstimmig der Ansicht, daß zurzeit dem Antrag auf Tariferhöhung nicht zugestimmt werden kann. Es erklärt sich jedoch bereit, alsbald in erneute Verhand­lungen mit der Reichsbahngesellschaft einzutreten, wenn die finanzielle Lage, insbesondere, wenn die Einnahmeentwicklung der nächsten Monate es erfordert.

e) bei Verreinigungen zum gemeinsamen Einkauf von Lebens­mitteln oder hauswirtschaftlichen Gegenständen im großen und zum Absatz im kleinen der sogenannte Kundengewinn, woweit dieser 5 v. H. der auf die Ware geleisteten Barzah­lungen übersteigt; hierbei macht es keinen Unterschied, ob der Kundengewinn den Mitgliedern der Nichtmitgliedern gewährt wird;

Straßensperrungen,

Büches Büdingen, im Straßenzug Ranstadt- Gelnhausen, ab 16. Juli bis auf weiteres; Umleitung: Orleshausen- Düdels. heim.

Km. 0,52, im Straßenzug Dillenburg- Biedenkopf ab 16. 7. bis etwa 31. Juli; Umleitung: Sechshelden- Manderbach­Frohnhausen.

Die Reichsregierung erklärt sich ferner geneigt, alsbald in Verhandlung mit der Gesellschaft darüber einzutreten, wie Mit­tel und Wege gefunden werden können, um ihr für den Rest des Geschäftsjahres 1928 die weitere Hereinnahme stärkerer Ka­pitalmittel zu sichern und sie ist des weiteren grundsätzlich bereit, mit der Reichsbahn schon jetzt eine Vereinbarung über die Til­gung der Kredite zu treffen, deren Lasten sich über den 1. Ja­nuar 1965 hinaus erstrecken.

f) die Steuer gemäß§ 10 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung vom 11. März 1927( Reichsgesetzbl. 72) nebst Zuschlägen oder die hierfür gemachten Jahresrücklagen; g) die Kosten der Ausgabe von Aktien und sonstigen Gesell­schaftsteilen, soweit sie nicht aus dem Emissionsagio ge= deckt werden;

h) die Bezüge der Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der persönlich haftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaft auf Aktien für die ihrer Gesellschaft geleisteten Arbeiten und Dienste;

Die Straßensperrung Lollar- Sichertshausen im Straßenzug Gießen Marburg ist aufgehoben.

* Hühnerpest. In dem Hühnerbestand des Julis Brückel in Gießen, Rodheimerstraße Nr. 6, ist die Hühnerpest ausgebrochen. Gehöftspeere ist angeordnet.

*

In der Zeit der Pilzernte werden alljährlich zahlreiche Er­frankungen und Todesfälle durch den Genuß giftiger Pilze ver­ursacht. Einen Ueberblick über die wichtigsten eßbaren und schädlichen Pilze gibt das Pilzmerkblatt, das im Verlage von Julius Springer, Berlin W. 9, Linkſtraße 23-24, erschienen ist und durch den Buchhandel für 30 Pfg. bezogen werden kann.

* Wechsel im Stadtparlament. Abg. Schultz( Fr. Vg.) hat infolge seiner Versetzung in die Geschäftsleitung des D. H. V. in Hamburg sein Mandat für die Gießener Stadtverordnetenver­sammlung niedergelegt. Als sein Nachfolger übernimmt Land­gerichts- Registrator Rumpf, der vor einigen Jahren schon dem Stadtparlament angehörte, das Mandat.

Untertarifliche Entlohnung. Untertarifentlohnung ist nachzuzahlen, auch wenn sich der Angestellte beim Dienstantritt mit der untertariflichen Bezah­lung einverstanden erklärt hat. Durch dieses Reichsarbeitsge­richtsurteil ist die Unabdingbarkeit des Tarifvertrages aufs neue mit besonderem Nachdruck auch für den Fall feſtgeſtellt wor­den, daß sich der Arbeitnehmer mit der untertariflichen Bezah­lung einverstanden erklärt hat. Das Reichsarbeitsgericht hat den Beklagten( die Beamtenbank G. m. b. H. in Münster i. W.) zur Nachzahlung des vollen Tarifgehaltes vrurteilt.

i) von den Körperschaften entrichtete Körperschaftssteuer, so­wie die ihren Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und sonstigen Beamten, Angestellten und Arbeitern ohne Erfül­lung eines Rechtsanspruchs gewährten Anteile am Jahres­gewinn, ferner die den zur Ueberwachung der Geschäftsfüh­rung verfassungsmäßig bestellten Personen( Mitgliedern des Aufsichtsrats, des Grubenvorstands, des Verwaltungs­rats usw.) gewährten Vergütungen jeder Art.

Schluß folgt.

Der Rhein in wirtschaftlicher und fultureller Bedeutung.

Lokales.

Neuerungen in der Postbestellung.

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* In den Volksschulen unseres Kreises ist seit zwei Jahren die Kropsbekämpfung eingeführt. Unter dem untersuchten Schü­lermaterial fanden sich 196 Kropfbehaftete, denen wöchentlich 1 mgr. Jod in Form einr Tablette verabreicht wurde. In 76

Prozent der Fälle wurde eine meßbare Verkleinerung des Krop­ses bis zum Verschwinden erzielt. Bezüglich der Verbreitung des Kropfes wurde festgestellt, daß er sich vorwiegend in den Gemeinden entlang dem Laufe der Lumda findet.

* Abgestürzt. Der 49 Jahre alte Bergmann Wilhelm Al­bach aus Grüningen stürzte in dem Betriebe der Gieß. Braun­steinwerke etwa 17 Meter tief in den Förderschacht ab und schlug dabei schwer auf einen gerade herauskommenden leeren Förder­forb auf. Der bedauernswerte Mann brach bei dem verhäng­nisvollen Sturz das Rückgrat und das Genick, so daß der Tod auf der Stelle eintrat.

Aus der Umgegend.

Ettingshausen. Im Betriebe des Steinbruchs von Kilian Schmidt hat sich ein schwerer Unglücksfall ereignet. Dort geriet der 18 Jahre alte Andreas Burchart von hier in das Drahtseil­getriebe des Steinbruchs, das von einem Motor bewegt wird. Dabei erlitt er sehr schwere Wunden am Unterleib. Ob der Verunglückte mit dem Leben davonkommt, ist sehr zweifelhaft.

Der Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost hielt am 4. Juni eine Tagung ab, bei der Beratungen über verschiedene Reuerungen im Postverkehr stattfanden. Unter den Beratungs­gegenständen nahm die Vorlage über die Einführung einer Kleingutsendung eine bevorzugte Stellung ein. Beschlossen wurde die Zulassung eines Briefpäckchens bis zu einem Gewicht von 1 Kg., das in größeren Abmessungen als das bisherige Pädchen gegen eine Einheitsgebühr von 60 Pfg. mit der Brief­post befördert werden soll. Ferner wurde- als neuer Sen­dungsgegenstand die Schaffung eines mit der Paketpost zu befördernden Päckchens im Gewicht bis zu 2 Kg. und mit den Abmessungen von 50:20:10 cm oder im Verhältnis von 40:25:10 cm gegen eine Einheitsgebühr von 60 Pfg. beschlossen. Die beiden Gebührensätze gelten für alle Entfernungen. Die Neue­rung fand großen Anklang bei allen beteiligten, insbesondere auch bei den Vertretern der Wirtschaft, wenn auch diese im einzelnen ihr Bedauern über die Unmöglichkeit der Berücksich­tigung weitergehender Wünsche zum Ausdruck brachten.

Wer heute eine Fahrt auf einem Rheindampfer macht, der wird in erster Linie diejenige Strecke des Rheins aufsuchen, deren Ufer ihm am meisten von der Kultur und der Kultur­geschichte des Stromes erzählen; dessen Ufer die sicht­barsten Zeichen der Geschichte tragen und dessen Burgen und Ruinen uns in die Zeit des Rittertums, in das Reich der deut­schen Poesie versetzen. Zwischen Mainz und Köln als End­punkten liegt der Teil des Rheines, über den das Interesse der großen Menge im allgemeinen nicht hinauszugehen pflegt. Was der Rhein für das Auge hier bietet, spiegelt aber in keiner Weise die Bedeutung wider, die der Rhein in wirtschaftlicher Beziehung hat und die ihn erst recht zu Deutschlands bedeutend­stem Strome macht.

*

Griedel. Auf dem Gleisdreieck am hiesigen Bahnhof der Wettertalbahn sind größere Mengen neuer Schwellen aufgesta­pelt worden. Montag mittag geriet ein Schwellenstoß in Brand, der auch bald auf benachbarte Stöße übergriff. Die geteerten Schwellen boten den Flammen willkommene Nahrung. Die hie­sige Feuerwehr war rasch zur Stelle, legte mehrere Schläuche an die nahe Wetter an und bekämpfte den Brandherd erfolg= reich. Es gelang ihr, das Feuer auf seinen Herd zu beschränken und die weiteren Schwellenstapel vor der Zerstörung zu schützen.

Es ist kein Wunder, keine Ausnahme, daß an den Ufern der Flüsse und Gewässer die ältesten Siedlungen der Menschen ge­funden werden. Das Leben am Wasser und seiner Tiefe gab den Menschen der Urzeit Nahrung; an seinen Ufern konnte er sich seine ersten primitiven Wohnstätten bauen, da der Wald ihm ein tieferes Eindringen verbot. Das Wasser schützte ihn auch vor der Verfolgung seiner Feinde. So finden wir denn auch in den fossilen Ueberresten des sogenannten Heidelberger Menschen, der in der Eiszeit am Rheine lebte, und im Neander­talmenschen bei Düsseldorf, der dem jüngeren Steinzeitalter an­gehörte, die ältesten Reste des Menschen. Pfahlbauten am obe= ren Rhein, am Bodensee sind Zeugen der damaligen ersten Sied­lungen, die sich durch ihre Höhe über dem Wasser in ähnlicher Weise schon schützten, wie es in späterer Zeit die sogenannten Wasserburgen, die Dörfer und Städte mit ihren Wassergräben taten. Bald schlossen sich den damaligen primitiven Pfahl­bausiedlungen die ersten Gehöfte Ackerbau und Viehzucht trei­bender Bevölkerung am Rhein an; und seit dieser Zeit können wir den Rhein als eine Verkehrsstraße ansehen.

Technik und Wirtschaft haben sich im Laufe der Jahrhun­derte und Jahrtausende geändert und sind beständigem Wechse! unterworfen. Die Bedeutung großer Ströme in ihrem inner­sten Kern ist aber geblieben, ewig, wie das Meer. Technik und Wissenschaft sind wohl imstande, den Raum zu überbrücken, den wir mit dem Worte ,, Stromgebiet" bezeichnen. Der Aus­gangspunkt aber bleibt derselbe, auch wenn der Umkreis ein immer größerer wird und den Kern beinahe vergessen läßt. Ob die menschliche Stimme in ihrer natürlichen Reichweite nur Meterlängen umspannen kann oder auf drahtlosem Wege durch die gebändigten Gewalten der Natur im Augenblick über den Erdball getragen werden kann, ist Sache der Technik, wissen

schaftlichen Fortschrittes. Der Sender und Spender des Lautes ist immer wieder die menschliche Stimme. So stehen auch die Ströme, Seen und Meere im Mittelpunkte der Menschheitsge­schichte und Menschheitsentwicklung, auch wenn das menschliche Auge über das Stromgebiet den Strom, die Wasserfläche selbst nicht mehr erblicken und die Räume überfliegen kann.

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Römer zu treten. Zwar wurden die römischen Städte nun Königsgut und nahmen die Hofhaltungen der deutschen Stam meskönige, Fürsten und Bischöfe auf. Aber die ursprüngliche germanische Bevölkerung zog sich mehr aus den Städten nach dem flachen Lande zu fort. Wieder waren es die Flüsse, an denen entlang die neuen Siedlungen angelegt wurden und die nun wieder ihrerseits Kulturträger wurden und die Verbindung mit dem Rhein, dem Zentrum aufrechterhielten. Seit dieser Zeit datiert die Schiffahrt auf dem Rhein und seinen Neben­flüssen, während um die Hofhaltung der Großen in den ehe maligen Römerstädten sich Kaufleute und Gewerbetreivende aller Art ansiedelten oder auf ihren kaufmännischen Reisen, beson ders nach der Schweiz und Italien Station machten. So ent stand gleichzeitig wirtschaftlicher Verkehr und Warenaustausch auf den alten Römerstraßen des Rheines, der mehr und mehr ein Handelszentrum wurde.

Seit jener Zeit bis heute ist der Rhein die große Völker­straße Europas geblieben. Die deutschen Stämme, die sich im Laufe der Jahrhunderte an den Rhein drängten, sich gegen­seitig verdrängten, allmählich weiter nach Norden und Süden sich verzogen oder weiter hinein nach Osten und Westen An­grenzer des Rheines wurden, gerieten durch ihre alte echt deut­sche Zwietracht unter die römische Militärherrschaft, die nun sy­stematisch das Land erschloß und zur festen Städtebildung über­ging. Fast 500 Jahre währte die Römerherrschaft am Rhein, wo große Straßen, wie der Limes, befestigt angelegt wurden, Städte wie Basel, Köln, Mainz gegründet wurden und Trier zur zweiten Hauptstadt des römischen Weltreiches aufstieg.

Nach den Stürmen der Völkerwanderung, die der römischen Herrschaft ein Ende machte, ergriffen Franken und Alemannen Besitz vom Rhein, ohne aber kulturell in die Fußtapfen der

Aus dem bisherigen Krongut entstanden die freien Reichs­städte mit ihren großen wirtschaftlichen, kulturellen und religiö­sen Vorrechten, die den Rhein zur, goldenen Reichspfaffengasse" machten und den Grund legten zu den blühenden Handels­städten der heutigen Zeit. Mit den Fahrten der Hanse, die auch am Rhein ihre Zweige und Verbindungen hatte und der Frank­furter Messe, die seit dem 13. Jahrhundert besteht, treten wir in das Gebiet des Welthandels ein, wie ihn die damalige Zeit kannte, Wie sich das Interesse für die Frankfurter Messe bis hinein nach Rußland erstreckte, wurde Köln im 16. Jahr­

hundert der Vorort des westfälischen Quartiers der Hanse, die dem Großhandel das Uebergewicht über die Gewerbetätigkeit gab und harte Kämpfe mit den Zünften aussocht, die letzten Endes allerdings die Hanse überdauerten und später friedlich neben den Großhandel der Neuzeit und die moderne Wirtschaft traten.

Schluß folgt.

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