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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

Politische Tagesschau.

Der Kelloggpatt wird nach Ratifizierung in Washington hinterlegt wrden.

Auf der Legionärstagung haben die Legionäre Pilsudski unbedingte Treue.gelobt.

*

Die Nantinregierung hat darauf verzichtet, Truppen nach Der Mandschurei zu schicken. Die mandschurischen Truppen ziehen sich hinter die große Mauer zurück.

Geheimer russischer Aufmarsch?

Wilna. In den Kreisen der polnischen Generalität, der eine auffallend große Zahl rumänischer Generalstabsoffiziere sugesellt ist, erklärt man jedem, der es hören will und der sich wegen einer eindeutigen Auskunft über die polnischen Absich­ten gegenüber Litauen an die maßgebenden Persönlichkeiten wendet, daß es polnischerseits als ausgeschlossen bezeichnet wer­den könne, daß Marschall Pilsudski jemals die Absicht gehabt habe, anläßlich der Legionärstagung einen militärischen Vor­stoß gegen Litauen zu unternehmen.

Die polnischen Manöver, die bereits in allen Teilen vor­bereitet sind und unter dem Oberkommando des Armeeinspek­teurs General Romer stattfinden werden, seien so ausgearbei­tet, daß jederzeit eine ,, Verteidigung der polnischen Grenzen Durchgeführt werden könne. An der litauischen Grenze stehen zurzeit ein polnisches Armeekorps mit drei Divisionen, eine Kavalleriedivision, eine selbständige Kavalleriebrigade und außerdem Teile des Grenzwachkorps. Das Generalkommando, das sonst in Grodno liegt, ist weiter nach Litauen hin vorgescho­ben. Großes Aussehen haben hier Meldungen von einem ge= heimen Aufmarsch der russischen Armee hervorgerufen. Nach den bei der polnischen Militärbehörde eingetroffenen Meldun gen verfügt Rußland an der polnischen Grenze zur Stunde über die Formationen des Militärbezirks West, bestehend aus drei Schützentorps und einem Kavalleriekorps mit im ganzen acht Schützen- und zwei Kavalleriedivisionen, sowie über Teile des Militärbezirks Ukraine.

Die bevorstehenden polnischen Manöver tragen die ausge­sprochene Absicht, auf Litauen einen Drud auszuüben, um es den Wünschen Polens gefügig zu machen. Während man bisher auf seiten der polnischen Regierung der Ansicht war, daß Rußland bei einem evtl. Vorgehen Polens gegen Litauen neu­tral bleiben und sich auf einen Protest" beschränken würde, ist jetzt bekannt geworden, daß zwischen dem russischen Oberkom­mandierenden des Militärbezirks West" und dem litauischen Armeebevollmächtigten direkte Verhandlungen über ein gemein­James Vorgehen der litauischen und russischen Truppen stattge= junden haben..

Die Rettuno Abkommen ratifiziert.

Belgrad. Nach der Erklärung des stellvertretenden Außenministers Schumenkowitsch schritt die Stupschtina zur Ab­stimmung über die Annahme der Nettuno- Abkommen. Charak­teristisch war, daß kein einziger kroatischer Abgeordneter, auch nicht die der Regierungspartei angehörenden xτDaten, bei der Abstimmung zugegen waren. Für die Ratifizierung der Jet­tuno- Abkommen wurden 158 Stimmen abgegeben.

Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Mittwoch, den 15. August 1928

festes in Köln wurde erfreulicherweise von einem hessischen Turner erreicht. Der Turner Karl Reuter aus Gießen wurde Sieger im Zwölftamps. Die ihm gewidmete Ehrenurkunde wird ihm durch den Oberbürgermeister der Stadt Gießen im Auftrag des Staatspräsidenten übermittelt.

Vertreterversammlung des deutschen Handwerks und Gewerbekammertages.

Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag, die ge­setzliche Spitzenvertretung der 67 deutschen Handwerks- und Ge­werbekammern, tritt Ende August in Köln zu seiner diesjähri= gen Vertreterversammlung zusammen. Die Verhandlungen wer­den eingeleitet mit einer Vorstandssizung am 21. August im großen Sizungssaale der Handwerkskammer zu Aachen. Am 22. August schließt sich in Köln die geschlossene Mitgliederver­sammlung an. Die Tagesordnung umfaßt den Geschäftsbericht, sowie die Erledigung sagungsmäßiger Regularien. Der Prä­sident der Handwerkskammer Köln, Welter, wird über die Er­richtung des Instituts für Handwerkswirtschaft Bericht er­statten.

Die öffentliche Vertreterversammlung des Deutschen Hand­werks- und Gewerbekammertages findet im Beisein der Vertre­ter der Behörden, der wirtschaftlichen Spitzenverbände und son= stiger Korporationen am 23. August, vormittags Uhr, im Kongreßsaal der Messe statt. Generalsekretär Dr. Meusch wird über das Thema sprechen ,, Das Handwerk zur wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen Gesetzgebung Deutschlands." Die Tagesordnung umfaßt weiter Vorträge zu Fragen des gewerb­lichen Schulwesens, wozu Syndikus Dr. Bollinger, Bremen, die Einstellung des Handwerks zu den Berufsschulen und Syn­dikus Dr. Seiß, Dessau, die Einstellung des Handwerks zu den Kunstgewerbeschulen behandeln wird. Professor Dr. Riebesell, Hamburg, wird ein Referat über die gegenwärtig im Hand­werk sehr aktuelle Frage ,, Soziale Fürsorgeeinrichtungen für das selbständige Handwerk" erstatten. Als Abschluß der Tagung ist eine gemeinschaftliche Besichtigung der Pressa vorgesehen.

Evangelische Bressewoche in Köln.

Am 18. August wird in Köln der Deutsche Evangelische Pressetag, die Spitzenorganisation des evangelischen Schrift­tums zum ersten Male wieder seit 6 Jahren zusammentreten. Der im Jahre 1919 ins Leben gerufene Pressetag stellt die oberste Zusammenfassung des vielgestaltigen Pressewesens des deutschen Protestantismus dar.

Der Volksschullajtenausgleich auf dem Lande.

In Nr. 32 der agrarpolitischen Wochenschrift ,, Reichsland­bund" werden zum Volksschullastenausgleich auf dem Lande bemerkenswerte Ausführungen gemacht. Es heißt da u. a.: Das durch die auf Grund des Volksschullehrer- Dienstein­fommensgesetzes vom 7. Dezember 1920 erfolgte Zusammen­fassung aller Schulverbände in der Landesschulklasse erstrebte Ziel der Schaffung eines Volksschullastenausgleichs zwecks Ent­lastung der leistungsschwachen Schulverbände unter stärkerer Beteiligung des Staates ist leider nicht erreicht worden. Die bisherige Volksschullastenverteilung hat vielmehr vor allem zu einer finanziellen Belastung der leistungsschwachen ländlichen Schulverbände geführt, die trotz größter Anspannung der Re­

Berleihung des Georg Büchner- Preises 1928. alsteuern nicht mehr in der Lage sind, die ihnen übertragenen

Der Georg- Büchner- Preis, der alljährlich am Tage der deutschen Reichsverfassung verliehen wird, wurde in diesem Jahre dem Maler Professor Richard Hoelscher in Darmstadt und dem Bildhauer Well Habicht in Darmstadt zuerkannt.

Ehrung hessischer Turn- und Sportlerleistungen

durch den hessischen Staatspräsidenten.

Staatspräsident Adelung hat die bekannte junge hessische Florettfechterin Helene Mayer aus Offenbach a. M., die auf der Olympiade in Amsterdam den Sieg errang und damit die olympische Meisterschaft im Florettfechten erwarb, aus Anlaß Dieses hohen Verdienstes durch eine besondere Ehrenurkunde ausgezeichnet. Ebenso hat der hessische Staatspräsident der hes= sischen Florettfechterin Olga Oelters aus Offenbach a. M., die jängst in Köln beim Deutschen Turnfest den Sieg und jetzt in Amsterdam den dritten Platz erzielte, eine Ehrenurkunde ge­widmet. Die Ueberreichung dieser beiden Urkunden erfolgte am Montag abend bei dem von der Ortsgruppe Offenbach des Reichsausschusses für Leibesübungen veranstalteten Ehren­abend durch Schulrat Hassinger- Darmstadt.

Eine weitere Ehrenurkunde des Staatspräsidenten erhielt doer durch seine glanzvollen Leistungen bekannte Läufer Her­mann Engelhardt aus Darmstadt, der sich auf der Amster­Damer Olympiade trotz schärfster Ronkurrenz den dritten Play holen konnte. Die Urkunde hat ihm Staatspräsident Wdelung persönlich überreicht.

Auch die Spitzenleistung des diesjährigen Deutschen Turn­

Schullasten aufzubringen. Nach jahrelangem Drängen der Landgemeinden und der Landwirtschaft prüfen die zuständigen Stellen endlich zurzeit die Frage nach, auf welche Weise die Abänderung des Volksschullastenausgleiches erfolgen soll, da= mit für die Gemeinden der hohe Schuletat tragbar gemacht werden kann.

In dem Meinungsstreit um die zukünftige Gestaltung die­ses Lastenausgleichs erfahren besonders die kleinen ländlichen Schulverbände mit ihren 1-3klassigen Schulen von seiten der

Jeder Samilie

ein Eigenfaim!

durch die Baufparkaffe der Gemeinschaft der Skrunda

Gemeinnüßige Gefellihaft mit befchränkt, Haftung Düftenrot Dürttemberg Unkündbare Tilgungsdarlehen zu 4 oder 5% Zins

In 3% labren wurden 3701 Baufparern über 58 mill, Rm. zur Derfügung gestellt. Sofortige Darleben werden nicht gegeben.

( Gießener Tageblatt)

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Nummer 64

Städte eine scharfe Kritik. Als erste Abhilfe des jetzigen Zu­standes wird besonders von landwirtschaftsfeindlicher Seite auf die Bildung leistungsfähiger Schulverbände, Abbau von Lehrerstellen und Zusammenlegung von Schulen auf dem Lande hingewiesen. Die Frage der kulturellen Notwendig feit für das platte Land" wird als Schlagwort bezeichnet und die Beseitigung der Mehrheit der heute bestehenden soge­nannten Zwergschulen" verlangt mit dem Hinweis, daß die fleinen ländlichen Schulen viel zu teuer seien. Bemerkenswert ist, daß diese Schulfrage auch im engsten Zusammenhang mit der Durchführung der Landgemeindeordnung und hier wieder mit der Beseitigung der sogenannten Zwergdörfer" gebracht wird. Nach der Meinung der Städte sollen die Landgemein­den so gebildet werden, daß sie mindestens eine vierklassige Schule samt Fortbildungsschule aufrecht erhalten können.

Eine solche Auffassung kann nur in einer vollständigen Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse des flachen Landes begründet liegen. Ihre Verwirklichung würde zweifellos die fulturellen Belange der Landbevölkerung um Jahrzehnte zu­rückdrängen und alles, was bisher mühevoll für die Bildungs­möglichkeit des flachen Landes geschaffen wurde, zerschlagen.

Untersucht man den jezigen Volksschullastenausgleich näher, so tommt man zu dem Ergebnis, daß von einer Begün= stigung des flachen Landes nicht die Rede sein kann, daß viel: mehr die Landgemeinden im Verhältnis stärker an der Auf­bringung der Volksschullasten beteiligt sind, als die Städte.

Das ursprünglich von dem Gesetzgeber vorgesehene, von den Gemeinden zu tragende Viertel der Volksschulklassen wird in den meisten Landgemeinden weit überschritten. Die Tat­sache, daß die sogenannten Beförderungsstellen mit ihrer hö­heren Besoldung fast ausschließlich in den Städten sich befin­den, daß bei der Berechnung des Bedarfs der Landesschul­klasse das Durchschnittsgehalt eines Lehrers nach der Orts=. klasse B zugrunde gelegt wird, während die Mehrzahl der Landgemeinden in der Ortsklasse D sich befinden, daß ferner die größte Zahl der jungen Lehrer mit ihrem niedrigen Dienst­einkommen auf dem Lande sich befindet, hat eine Mehrbe­lastung der ländlichen Schulverbände ohne weiteres zur Folge, da ja die Beiträge zur Landesschulklasse sür jede Lehrerstelle in Stadt und Land gleichmäßig berechnet wird.( Der monat­liche Beitrag zur Landesschulklasse beträgt ab 1. April 1928 pro Lehrerstelle 415 Mark gegenüber 185 Mark im Jahr 1924.) Die Zusammenlegung von Schulen und damit die Bildung sogenannter leistungsfähiger Schulverbände muß der Praxis an den tatsächlich vorhandenen Verhältnissen, vor allem aber an den weiten Entfernungen, besonders in den verkehrs: armen Gegenden, scheitern. Sie würde lediglich den mittelal= terlichen Zustand in die Neuzeit übertragen, daß nämlich die Kinder der Landbevölkerung einen Weg zur Schule von vielen Kilometern zurücklegen müßten.

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Auch der rücksichtslose Abbau von Lehrerstellen läßt sich sachlich nicht vertreten, zumal die Zahl der Lehrerstellen auf dem Lande im Vergleich zur Vorkriegszeit nicht so gestiegen ist wie in der Stadt. Infolge der nicht zu rechtfertigenden minderen Bewertung der Landlehrerstellen gegenüber den Städten ist bereits die Landslucht der Landlehrer als beson­dere Gefahr auf dem Lande in die Erscheinung getreten. Troh gleichmäßiger Festsetzung der Schulbeiträge ist die z. 3t. be= stehende unterschiedliche Bemessung der Stellenzulagen für die Lehrer und die Benachteiligung der ländlichen Schulverbände durch das Fehlen von Beförderungsstellen und sonstiger Vor­teild der Stadtlehrer feineswegs geeignet, die Seßhaft machung der Landlehrer zu fördern.

Im Interesse der Bildungsmöglichkeit des flachen Landes lieg es, daß die Frage der Zwergschulen mit größter Sorg­falt und Vorsicht behandelt wird. Wenn schon der Staat für die Fortbildung der Landjugend auf dem Gebiete des höheren Schulwesens im Vergleich zu den Städten verschwindend we­nig getan hat, so ist es seine Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß die Landbevölkerung wenigstens eine hinreichende Volks­schulbildung erhält. Dieses Ziel läßt sich aber nicht erreichen durch Beseitigung kleiner ländlicher Schulen. Der Hinweis, daß die kleinen einklassigen Schulen nicht geeignet seien, dem bäuerlichen Nachwuchs eine Schulbildung zuteil werden zu lassen, die ihm die Möglichkeit gibt, im wirtschaftlichen und kulturellen, im geistigen und politischen Leben seinen Mann stellen zu können, verliert seine Wirkung durch die bestehende Tatsache, daß das flache Land bisher die Kraftquelle nicht nur der körperlichen, sondern auch der geistigen Energien des deutschen Volfes gewesen ist.

Zusammenfassend muß verlangt werden, daß bei dem zu= fünftigen Volksschullastenausgleich die kleineren Schulen nicht etwa beseitigt, sondern größere Berücksichtigung finden als bis: her. Bei der Bedeutung dieser Schulen für das flache Land müssen durch die Neuregelung der Verteilung der Schullasten gerade die kleineren Landgemeinden wesentlich entlastet wer­den, damit sie in der Lage sind, mehr als bisher auch die sach­lichen Ausgaben, insbesondere für die innere und äußere Ausge: staltung des Schulbetriebes, für die Beschaffung der erforder­lichen Lehr- und Lernmittel, sür die Schaffung hygienischer Einrichtungen, besonders aber auch für die Verbesserung der Schulbauten, aufzubringen.