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Nr.56.
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Samstag, den 14. Juli 1928.
in Massen zur Vorführung. Fast 250 Pferde kommen in jeder Vorstellung in die Manegen.
Der Elefanten- Marstall des Zirkus Krone könnte den Neid eines jeden Maharadschah erregen: Kein anderer Zirkus der Welt führt 20 Elefanten gleichzeitig vor! Ein Novum der Elefantendressur sind Krones tanzende Elefanten! In Gemeinschaft mit auserlesenen Vertreterinnen der Tanzkunst führen die Tiere eine vollendete Elefantenrevue vor. Jeder Sportsfreund, jeder Fußballspieler begeistert sich an dem sensationellen Fußballspiel zu Pferde! Waghalsige Reiterstücke der Tscherkessen, tolle altrömische Wagenrennen, ernsthafte Jodenrennen das sind nur kleine Ausschnitte aus dem Riesenprogramm.
Der Tierpark des Zirkus Krone ist einer der größten Zoologischen Gärten der Welt. Nur im Zirkus Krone allein befin= den sich 80 Löwen und Tiger unter einem Dach! 20 Eisbeeren, eine Unzahl Braunbären, bunte und schwarze Panther, Pumas, Luchse, Wölfe, Hyänen, Dromedare, Känguruhs, Stiere, Ze= bras, Ameisenbären, seltene See- Elefanten, Alligatoren, Riesenschlangen und dito Schildkröten Gürteltiere, Stachelschweine, Affen und Halbaffen engros, exotische Vögel, darunter eine Menge sprechender Papageien, hausen verhältnismäßig friedlich dicht nebeneinander. ―rth.
Straßensperrungen,
mitgeteilt vom Oberhessischen Automobil- Club E. V., Gießen. Abzweigung nach der Kalbsburg bis Abzweigung nach Wildungen vor Friglar, im Straßenzug Gießen- MarburgKassel, vom 17.- 24. 7.; Umleitung: Kleinenglis ― Udenborn Zennern.
Folgende Straßensperrungen sind aufgehoben: Uphe- Berstadt im Straßenzug Grünberg- Hungen- Friedberg ab 11. 7.
Berstadt Grundschwalheim, im Straßenzug Berstadt Nidda, ab 10. 7.
Gießen Reiskirchen, im Straßenzug Gießen- Fulda, ab 14. 7.
Dent.
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* Zum Rettor der hessischen Landesuniversität für die Zeit vom 1. September 1928 bis 31. August 1929 ist der ordentliche Professor für klassische Philologie Dr. Herzog gewählt worDer ordentliche Professor für Pharmakologie an der medizinischen Akademie Düsseldorf und Direktor des pharmatologischen Instituts, Dr. Fritz Hildebrandt hat den an ihn ergangenen Ruf an Stelle des emeritierten ordentlichen Professors Geh. Medizinalrat Dr. Julius Geppert angenommen. Der Privatdozent für physikalische Chemie und physikalisch- chemische Technik Dr. Hugo Stinging ist zum außerplanmäßigen außerordentlichen Professor ernannt worden.
* Berkehrsstrafen. In der Zeit vom 1 bis 30. Juni sind folgende Anzeigen gegen Fahrzeugführer bezw, Kraft- und Radjahrer wegen Zuwiderhandlungen gegen verkehrspolizeiliche Vorschriften erhoben worden: 17 Anzeigen wegen Fahrens zur Nachtzeit ohne hellbrennende Laterne, 9 Anzeigen wegen Fahrens auf Bürgersteigen, 11 Anzeigen wegen Fahrens mit übermäßiger Geschwindigkeit, 17 Anzeigen wegen Fahrens, ohne die rechte Straßenseite einzuhalten, 9 Anzeigen wegen Fahrens durch gesperrte Straßen und 42 Anzeigen wegen sonstiger Zuwi derhandlungen in verkehrspolizeilicher Hinsicht.
* Der hessische Minister des Innern hat bestimmt, daß die Hegezeit für Enten in diesem Jagdjahr bereits mit dem 14. Juli en det.
Der Vorsitzende des Landesverband Hessen des Hypothekengläubiger- und Sparerschutzverbandes und des Landesverbandes der Volksrechtspartei, Provinzialdirektor i. R. Geh.- Rat Best= Darmstadt, hat aus Gesundheitsrücksichten diese Aemter niedergelegt und wurde an seiner Stelle Landtagsabg. Prof. Ayt für beide Aemter gewählt. Geh.- Rat Best wurde von beiden Verbänden zum Ehrenvorsitzenden gewählt.
,, Gießener Zeitung"
* Anzahlungsbetrüger. Ein Anzahlungsbetrüger, der auch in Gießen Gastrollen gegeben hat, wurde dieser Tage in Wiesbaden festgenommen. Er gab sich als Aufkäufer von Proviant für das Personal des Tierparkes des Zirkus Hagenbed- Althoff aus und sprach besonders in Bäckereien, Mezgereien und sonstigen Lebensmittelgeschäften vor. Gleichzeitig hat er Annoncen für den Spielplan des Unternehmens entgegengenommen, wofür er eine Anzahlung von 20 M verlangte. Die ausgestell= ten Quittungen unterzeichnete der Schwindler mit ,, Dr. Lange". Geschädigte wollen sich umgehend mit der Kriminalpolizei GieBen ins Benehmen sezen.
Fahrpreisermäßigung der Reichsbahn für Kinderfahrkarten.
An den bisher geltenden grundsätzlichen Bestimmungen über Fahrpreisermäßigung für Kinderfahrten ist in letzter Zeit nichts geändert worden. Es gilt folgendes:
1. Kinder bis zu vier Jahren fahren frei.
2. Kinder zwischen vier und 10 Jahren zahlen die Hälfte. 3. Kranke Kinder mittelloser Eltern werden zum halben Fahrpreis nach Kinderheilstätten usw. befördert.
4. Hilfsbedürftige Kinder und ihre Begleiter, die durch den Verein ,, Landaufenthalt für Stadtkinder" oder einer der diesem Verein angeschlossenen Organisationen verschickt werden, werden zum vierten Teil des Fahrpreises 4. Klasse befördert, wenn sie innerhalb Deutschlands Erholung suchen, und frei, wenn sie ins Ausland verschickt werden.
Aus Rab und Fern. Nah
Bad Nauheim. Die älteste und größte Anstalt des Bades, die Kinderheilanstalt Elisabethaus, begeht im kommenden Jahr ihre 50jährige Gründungsfeier. Im vergangenen Jahr fanden über 1500 Kinder aus ganz Deutschland in der Anstalt Aufnahme. Zur Schaffung weiterer Zimmer für besonders franke Kinder wurde ein Ausbau der Kinderheilanstalt beschlossen.
Laubach. Das große Verbandsschießen des Gaues Hessen und Nassau wird am 15., 16. und 17. Juli hier abgehalten, da bei wird die Gaumeisterschaft ausgekämpft. Der Sonntag bringt einen großen historischen Festzug mit zahlreichen Festwagen und Gruppen. Zahlreiche Freiquartiere stehen für die Gäste aus dem Gau, der sich bis ins Lahntal und nach Frankfurt a. M. und Kassel erstreckt, zur Verfügung.
Steinfurth. Eine große Rosen- Ausstellung sindet am morgigen Sonntag im Saalbau des Gasthauses zum Bahnhof ſtatt. Der hiesige Rosenzüchter- und Gärtnerverein wird etwa 25 000 Rosen aller Klassen und Farben zur Schau bringen.
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Einheitsbewertung, Vermögens und Gewerbebesteuerung.
Vortrag des Herrn Oberregierungsrates Kadel- Darmstadt
am 9. Juli 1928 in Gießen.
Im dichtbesetzten Saale des Kaffee Leib hielt der Dezernent| vielmehr sind diese den gesetzgebenden Instanzen, Reichstag, für die Bewertungs- und Vermögenssteuern am Landesfinanz- Landtagen und Ministerien zu verdanken. cmt Darmstadt, Herr Obervegierungsrat Kadel, am Montag, den 9. Juli, einen sehr instruktiven, fast dreistündigen Vortrag über die in der Ueberschrift festgelegten Steuerbegriffe.
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Im Namen der Veranstalter Indu strie- und Handelslammer Gießen, Handwerkskammer- Nebenstelle Gießen, Hausbesitzer und Ortsgewerbeverein Gießen- begrüßte Herr Kommerzientat Klingspor die Erschienenen, deren große Zahl das Interesse der Allgemeinheit an diesen Fragen beweist. Die Aufklärung der Presse könne doch die viel wertvollere, persön= liche Aussprache nicht ersetzen. Im Rahmen des Themas könne ein jeder weiterhin Anfragen an den Referenten stellen. Nach eimigen herzlichen Begrüßungsworten an den Vortragenden erleilte der Versammlungsleiter demselben das Wort.
Herr Oberregierungsrat Kadel dankte für die Begrüßungsmorte und gab seiner Freude Ausdrud, in Gießen sprechen zu dürfen. Acht Jahre sei er in Gießen tätig gewesen, die schönste Tätigkeit, die er je gehabt habe. Seine Ausführungen hätten teinen weiteren Zwed, als Verständnis für die Bewertungsgeseze zu schaffen und Erklärungen für die Vermögenssteuer zu geben. Es bestehe die Möglichkeit, durch Nachträge schon abgegebene Steuerveranlagungsformulare noch zu berichtigen, des halb wäre es ihm sehr angenehm, wenn später an ihn recht viele Anfragen gestellt würden.
Die Klagen, so führte der Vortragende weiter aus, über den Steuerdrud sind ein so abgedroschenes Thema, daß wir nicht weiter darüber zu reden brauchen. Dazu kommen die vielen Plakeresien mit den heutigen Steuern. Früher war alles leicht verstöändlich, die Vorschriften und Ausführungsbestimmungen waren sos einfach, daß das Publikum sich leicht mit denselben vertraut maachen konnte. Seit der Revolution ist das anders. Vorschrif= teen und Verordnungen überſtürzten sich. Es wurde unmögliches veerlangt. Und nicht nur das Publikum findet nicht mehr zurecht, sondern selbst der Steuerbehörde geht es so. Verkehrt ist es aber, die Schuld dafür den Beamten zuzuschieben und diefelben für die Kompliziertheit der Gesetze haftbar zu machen,
Vor dem Kriege gab es für die Vermögenssteuer ein Muster, das ausgefüllt zurückgereicht werden mußte, heute gibt es deren drei und dazu noch viele Anhängsel. Darüber ist keiner erbaut, auch nicht die Finanzämter. Bei der Ausfüllung dieser Muster sei nun folgendes zu berücksichtigen. Man lese zunächst die Anleitungen durchzugegeben sei, daß diese zu verstehen, schon vielfach ein Kunststück sei fülle dann die Anhänger aus und darauf erst die Steuererklärung.
Sämtlichen Steuern zugrunde liegt in Zukunft bei der Ver: mögensfeststellung die Einheitsbewertung. Mit diesem Einheitsbewertungsgesetz soll mit der Vielgestaltigkeit der SteuerNormen berechnungen aufgeräumt werden, man will
schaffen, die die ganze Steuergrundlagen in eine Hand legen. Das Bewertungsgesetz ist ja heute noch nicht vollkommen, da so viele Konzessionen an die Länder gemacht werden mußten. Man fann auch noch eine Reihe von Lücken feststellen, die verlangen, daß an diesem Gesetz auch in Zukunft noch weiter gearbeitet werden muß. Wie nötig das Gesez aber an und für sich iſt, erweist die 1913 erfolgte Festsetzung des Wehrbeitragswertes, die durch Reichsgesetz eingeführt, die Durchführungsbestimmungen durch die Länder erhielt Damals war dem Wow. der Ertragswert reichsgesetzlich zugrunde zu legen. Aber man war vor dem Kriege großzügig, in Hessen z. B. tam es nicht genau darauf an, wenn der gemeine Wert für den Ertragswert eingesetzt wurde. noch auf diesem Wehrbeitragswert basieren. Erst jezt, mittels einer zentralen Leitung war es möglich, Einheitsregeln zu schaf= fen. Dieser Kampf um die zentrale Zusammenfassung des ge= samten deutschen Finanzwesens wird besonders hart um das derzeitig im Entwurf vorliegende Reichssteuer- Rahmengesez entbrennen. Dieses Gesetz wird aber wohl kaum durchgehen, denn es geht um die Finanzhoheit der Länder, diese würden sich ge= hemmt fühlen und müßten sich in ihren Ausgaben einschränken. Man kann leicht erraten, welche kolossalen Widerstände hier zu überwinden, wären. Notwendig ist dabei aber die einheitliche
Nr. 56.
Regelung. Liegt heute doch der Fall vor, daß durch die ver schiedenen Landesgesetze der gleiche Gewerbebetrieb mit z. B. 100 000 Rmf. Betriebsvermögen und 15 000 Rmk. Ertragswert in verschiedenen Ländern ganz verschieden zur Gewerbesteuer herangezogen wird. Wie können die beiden Betriebe dann noch fonkurrieren?
Der Wert der Einheitsbewertung ist also wohl einleuchtend. Die den jetzigen Steuererklärungen beigefügten Erläuterungen stellten die Unterteilung des Vermögens in folgende Gruppen feſt:
1. Landwirtschaftliches, gärtnerisches und forstwirtschaftliches Vermögen;
2. Grundvermögen an Häusern( Villen, Mietswohnungen, Geschäftshäuser, Einfamilienhäuser usw.) und Bauplätzen, und 3. Betriebsvermögen.
Es wird heute weiterhin jedesStüd des Vermögens für sich bewertet. Ein Gießener z. B., der in Gießen ein Miethaus, in Wieseck eine Fabrik besitzt, einen eigenen Ader in Fellingshausen verpachtet und eine Reihe von Bauplätzen in Klein- Linden zum Eigentum hat, muß das Miethaus als Einheit, das Fabrikgebäude, den Betrieb( die Mobilien), den Acker und jeden Bauplatz als Einheit bewerten lassen. Er hat für jede Einheit ein besonderes Formular auszufüllen. Also soviel Einheiten, soviel Anhänger an die Steuererklärung sind einzureichen. Eine weitere Neuerung liegt darin, daß Reklamationen gegen die Einheitsbewertung nur insofern möglich sind, als nur gegen den. einzelnen, zu beanstandenden Anhänger"-Steuerbescheid, also gegen die Bewertung der Einheit, reklamiert werden kann. Bei verstreut liegendem Besitz zieht das Finanzamt am Wohnort des Steuerpflichtigen alle diese Einheitswert- ,, Anhänger" zusammen.
Der Einwand, daß durch dieses Verfahren es kann vor= kommen, daß der Steuerpflichtige 100 Anhänger auszufüllen hat und daß das Finanzamt bei verstreut liegendem Besitz monatelang warten muß, bis es seine Abschlußarbeiten vornehmen bann- alles andere als Vereinfachung erzielt sei, stimmt nur begrenzt.
Das Einheitswertgesetz wird einmal große Bedeutung ge= winnen, wenn erst alles im Fluß ist.
Eine sehr grgße ihl Steuerpflichtiger in Gießen wird wohl( bis auf Direktoren von Aktien- Gesellschaften, G. m. b. H. usw.) Vermögenssteuererklärungen nach dem Muster I für Gewerbe und Hausbesitz erhalten haben. Auf der Vermögenserklärung wird in diesem Falle unter I nach landwirtschaftlichem, forstwirtschaftlichem und gärtnerischem Vermögen gefragt. Für die Bewertung dieses Vermögens ist ein sehr ausgeflügeltes System geschaffen, das aber im großen und ganzen brauchbar ist. Ein Reichsausschuß hat den besten landwirtschaftlichen Betrieb Deutschlands gesucht, ihn bewertet und mit der Verhältniszahl 100 belegt( entspricht z. 3t. einem Geldwert von 41 100 Rmt). In jedem Finanzamtsbezirk wird wieder der beste Hof gesuchtfür Hessen ist es ein Betrieb in Rheinhessen auch dieser wird bewertet und das Ergebnis zu dem besten deutschen Hof in Beziehung gebracht. Die hessische Bewertungsziffer ist 85. Dieser selbe Bewertungsvergleich wird sodann auf den besten Betrieb in jeder einzelnen Gemeinde fortgesetzt. Bei der Bewertung der Betriebe wird im Gegensatz zu früher nach allen nur erdenkbaren Faktoren des Ertragswertes gesucht und dieselben berücksichtigt, wie Bodenart, Höhenlage, klimatische Verhältnisse, die Aufteilung des gesamten Betriebes usw.
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Viele werden sagen: wohl habe ich einen Acker, aber damit bin ich doch noch kein Landwirt. Hat der Betreffende den Acer z. B. verpachtet, dann liegen die Verhältnisse so, daß die Quote, die sich aus Grund und Boden, Hofreite und Betriebstapital zusammensetzt, verteilt wird. Leider läßt es sich nicht vermeiden, daß der Abschlag nicht immer ganz ohne Mängel durchgeführt wird.
Der wesentlichste Teil der für die Vermögenserklärung in Frage kommenden Feststellungen betrifft das Grundver mögen. Hierzu zählen: Mietwohngrundstücke, Fabriken, Villen, Einfamilienhäuser und Bauplätze.
Ein Begriff, dessen Prüfung im Zweifelsfalle dem Grundbewertungsausschuß überlassen ist, ist die Villa. Dieselbe qua= lifiziert sich als solche dadurch, daß sie vom Eigentümer bewohnt wird vermietet, fällt sie unter die Mietwohngrundstücke daß die Wohnfläche, die innere und äußere Aufmachung sie vom Einfamilienhaus deutlich scheidet. Die Besteuerung für Villen ist nach dem neuen Gesetz gesteigert und zwar von 65 Prozent auf 70-80 Prozent vom Wehrbeitragswert. Auch die Quote für Mietwohngrundstücke, die bisher ganz allgemein 45 Prozent vom Wbw. betrug, ist gesteigert, der alte Satz gilt nur noch für Grundstüde mit 2-3immerwohnungen. Dabei ist es gelungen, für Gebäude in Altstadtteilen der hessischen Städte, also auch in Gießen, die Quote um 10 Prozent senken zu fönnen, denn auch in Gießen gibt es Häuser, die so alt und baufällig sind, daß der Bauplah teuerer als das Gebäude auf ihm ist. Für größere Mietwohnungen ist die Quote um je 5 Prozent gesteigert für 3-4-3immerwohnungen, auf 60 Prozent von 5- Zimmerwohnungen.
Die Möglichkeit, in Altstadtteilen Gießens eine Sentung des Prozentsazes um 10 Prozent vorzunehmen, gilt auch für Geschäftsgrundstüde.
Allgemein werden diefelben mit 70 Prozent des Wbw. bei Fabrikgebäuden und Lagerhäusern eingesetzt, mit 80 Prozent bei Geschäfts- und Kontorhäusern. Die Geschäftsgrundstücke der Handwerker finden die gleiche Bewertung wie die der Fabriken.
Noch eine Variation ist hier zu erwähnen, für neuzeitlich eingerichtete Fabriken kann die Bewertungsquote von 70 auf 75 Prozent des Wehrbeitragswertes, bei alten Baraden von 70 auf 65 Prozent geändert werden.
Man bedente aber, welch eine Unmasse von Steuern auch heute Bei gemischten Grundstücken liegt der Bewertung zunächſt
die am 1. Januar 1928 erhobene Rohmiete zugrunde. Nach dieser wird eine Teilung zwischen Wohnungsmiete und Gewerbemiete prozentual, aber n nur wenn ein Prozentsaz 20% erreicht und demnach eine verschiedene Besteuerung des Grundstüces nach dem Wow. vorgenommen. Ist z. B. nach der Rohmiete 50% des Grundstückes gewerblich benutzt und 50 Prozent zu Wohnzweden, so wird die Hälfte des Wbw. zu 80 Prozent, die andere eventl. nur zu 45 Prozent zur Steuer herangezogen. Vorkommende Härten sollen gemildert werden.


