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Samstag, den 12. Mai 1928.

,, Ein Deutscher, welcher einer fremden Wirtschaftsmacht Vorschub Teistet, oder der deutschen Wirtschaftsmacht Nachteile zufügt,...".

Dem deutschen Staat sind in dieser Hinsicht die Hände gebunden. Wann aber wird endlich die Selbsthilfe des deutschen Volkes sich zur wirtschaftlichen Notwehr auf­raffen und jeden ächten, der für seine Launen das Leben von Millionen Deutschen( er selbst ist ja meist wirtschaftlich ge= sichert) gefährdet? Die es mit den Franzosen und Separatisten hielten, sind geächtet. Wann trifft das gleiche Schicksal die Ver­räter, die unseren wirtschaftlichen Gegnern in die Hände ar= beiten? Wo das Leben unseres Volkes auf dem Spiel steht, dürfen wir keine Rücksicht kennen. Die anderen Völker kennen B. auch keine.

Handwerk und nationale Bewegung.

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Von Spenglermeister Peter Liebmann, Mainz. Die Not des Handwerks ist offensichtlich. Der Steuerdruck, die Schärfe der Lieferungsbedingungen der Materiallieferanten im Gegensatz zum langsamen Eingang der Zahlungen der Kunden selbst der Behörden die Schikanen bei Submis­die Liste fionen, auf die viele Handwerker angewiesen sind, dieser steigenden Schwierigkeiten ließe sich noch aus jedem Hand­werf beliebig ergänzen. Und doch die wirtschaftliche Not, die auf unserem ganzen Volke, auf allen Ständen lastet, würde das Handwerk an seinem Teile opferwillig tragen. ,, Was uns besonders bedrückt, ist, daß das Handwerk im öffentlichen Leben in einer Weise zurückgedrängt und ausgeschaltet ist, daß die Hoffnung, berechtigte Wünsche erfüllt zu sehen und einen an­gemessenen Anteil am Staatsleben zu erreichen, täglich geringer wird. Wie der Handwerker in früheren Zeiten nicht nur wirt­schaftender Mensch, sondern auch Bürger war, der das Kultur­und Staatsleben wesentlich mitbestimmte, so treibt uns auch heute ebenso sehr das Streben nach angemessener Geltung des Handwerkerstandes im öffentlichen Leben, wie die wirtschaftlichen Notwendigkeiten.

Die heutige Staatsordnung macht es unserem Stand un­möglich, die gebührende Stellung zu erringen. Denn der heu­tige Staat ist auf die Parteien aufgebaut, und die Machtmittel im Konkurrenzkampf der Parteien sind einerseits die Masse, andererseits das Geld. Dem Handwerk steht keins der beiden Mittel zur Verfügung. Es ist ihm deshalb zunächst unmög­lich, sich in einer Partei durchzusetzen. Es ist aber wohl auch ein aussichtloser Akt der Verzweiflung, wenn heute eine eigene Handwerkerpartei gegründet wird, die neben den zahlenmäßig oder finanziell stärkeren Parteien doch nur eine ohnmächtige Splitterpartei bleiben wird. Eine ständische Partei mag ein Hilfsmittel für den Augenblick ſein, die endgültige Aende­rung muß auf anderem Wege erreicht werden.

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Wir sehen heute eine politische Bewegung entstehen and wachsen, die einen neuen Staatsaufbau erstrebt. Einen Staats­aufbau, der den Parteien die Staatsgewalt aus den Händen nimmt, der eine unabhängige Staatsführung schafft und den lebendigen Gliederungen des Volkes, den Ständen den Ein­fluß im Staatsleben gibt, der ihnen zukommt. Es ist die natio­nale Bewegung, in der sich alle die sammeln, die einsehen, daß

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Der Frankfurter Friedensvertrag.

Zu seinem Erinnerungstage am 10. Mai.

Gießener Zeitung"

von den Parteien und ihren Hintermännern für unser Volk nichts mehr zu erwarten ist.

Der Handwerker ist nicht nur als deutscher Mensch, sondern auch als Stand aufs engste mit seinem Volke verbunden. Er kann nur leben und gedeihen, wenn sein Volk lebt und gedeiht. Er verarmt und geht unter mit seinem Volke. Ein unterdrücktes, ausgepreßtes Volk kann keinen lebenskräftigen, freien Hand­werkerstand erhalten. So stellen Gefühl und Standesnot den Handwerker in die nationale Front, die für die Freiheit und den Lebensraum unseres Volkes kämpft.

Wir wissen, daß eine solche Bewegung nicht von heute auf morgen ihr Ziel erreichen kann. Aber wir sehen in ihr die einzige Möglichkeit, überhaupt einmal zu gesunden Zuständen zu kommen. Deshalb halten wir es für die Pflicht jedes ein­sichtigen, pflichtbewußten Handwerkers, Stellung zu nehmen in diesem Kampf der Geister, und den herrschenden Bonzen zu zeigen, daß wir nicht länger ihr gefügiges Stimmvich sein wollen. Wir setzen den nationalen deutschen Staat, der sich auf die lebendigen Stände stützt, gegen den Staat der Parteien und der Schlagworte, der Masse und des Geldes.

Ein Nachwort

zum 3. deutschen Akademikertag.

Der 3. deutsche Akademikertag, der vom 11. bis 16. April in Elberfeld stattfand, hat eine Rundgebung an die deutsche Deffentlichkeit gerichtet, in der folgende Säge enthalten sind: ,, Heute noch fehlt uns Deutschen die Erkenntnis unserer Knecht­schaft. Gewöhnung an die Knechtschaft wird zur Gefahr. Knech­tische Gesinnung macht den Unterdrückten zum gefügigen Skla­ven... Dann werden wir uns auch den von deutschem und sozialem Geiste erfüllten Staat schaffen können, der die starke Schuhmacht für das gesamte Deutschtum der Welt sein soll. Der Weg zu Volk, Staat und Freiheit geht durch Kampf, Kampf für wahre völkische Weltanschauung, Kampf gegen die Internatio­nalisierung, gegen die überstaatlichen Mächte, die den deutschen Nationalstaat aushöhlen und das deutsche Volkstum zersetzen..."

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Diese Worte könnten unseren vollen Beifall finden, wenn hinter ihnen der entsprechende politische Wille stände. Leider haben die Beratungen des Akademikertages ergeben, daß der die Veranstaltung tragende ,, Verband deutscher Akademiker" nicht einmal geneigt ist, die Voraussetzungen für eine solche Wil­lensbildung und für entsprechendes) Handeln, vor allem eine starke, handlungsfähige Führung, zu schaffen. Wieder einmal war die Grundstimmung der ausschlaggebenden Kreise die: begeistertes Bekenntnis zu hohen Gedanken und Zielen, aber ängstliches Ver­meiden jeder Maßnahme, die dazu führen könnte, daß man ein­mal für diese Gedanken und Ziele persönlich eintreten müßte. Ein typisches Beispiel bürgerlichen Spießergeistes ( oder besser ungeistes), der heute allgemein unserem Volke den Stempel ausdrückt. Denn der Akademiker ist darin nicht schlimmer als die anderen Stände. Der städtische Bürger, der Arbeiterbourgeois, der Bauer, der über Hof und Gemarkung nicht hinausschauen will, fie alle sind gegenüber dem Schick­sal unseres Volkes gleich feige, gleich faul, gleich selbstsüchtig,

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Die neue

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mit einem Wort, gleich spießbürgerlich und unpolitisch wie der Akademiker. Allerdings wenn einmal die kleine Schar der Aktivisten, die bereit sind, sich- der Spießer beginnt zu zittern für ihre Sache sogar totschlagen lassen, die von allen proklamierten Ziele durchgesetzt haben wird, dann werden sie alle anrücken und ihre Ansprüche anmelden. Ihnen allen sei schon heute gesagt: der Anteil an der Führung unseres Volkes muß erkämpft werden durch politischen Willen, durch Opfer und Leistung, nicht wird er ersessen durch die Zahl der großen Worte am Stammtisch, der großen Ziele in den Kundgebungen, der großen Reden auf den Tagungen. Der politische Front­kämpfer der deutschen Zukunft wird sich vor seiner Etappe besser zu wahren wissen, als der unpolitische Frontsoldat des Welt­B. friegs.

Kyriazi Cigarette

Das Reichsgericht über den Verzicht auf den Auf­wertungsanspruch.

Die Frage, ob die Zurücknahme einer nach§ 16 AufwG. er­folgten Anmeldung des Anspruchs auf Aufwertung einer im Grundbuch gelöschten Papiermarkhypothek, der die Absicht des Gläubigers zugrunde liegt, auf die aufzuwertende Hypothek zu verzichten, das erlöschen des Gläubigerrechts in bezug auf das dingliche Aufwertungsrecht bewirkt, oder ob der Verzicht erst dann wirksam wird, wenn er in das Grundbuch eingetragen ist, hatte das Reichsgericht infolge einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Hanseatischen OLG. und dem Kammergericht( vgl. JW. 1927, S. 1873) zu entscheiden. Das Reichsgericht hat sich der Auffassung des Kammergerichts angeschlossen und führt in - V. B. 3-1928 vom 29. Februar 1928 seiner Entscheidung folgendes aus: Der in Verzichtsabsicht erfolgten Zurücknahme des Anspruchs auf Aufwertung kann keine materielle Wirkung in bezug auf das aufzuwertende Recht beigemessen werden. Es ist vielmehr für einen Verzicht des Gläubigers auf die Aufwer­tungshypothek Eintragung im Grundbuch erforderlich. Es darf aber nicht verlangt werden, daß Gläubiger und Eigentümer die Löschung des aufgewerteten Rechts im Grundbuch in öffentlich beglaubigter Form bewilligen und beantragen."

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Staatsdarlehen für die Instandsetzung von Altwohnungen.

Für die Instandsetzung von Altwohnungen, die durch er­hebliche Bauschäden, insbesondere Dachschäden, unbrauchbar ge worden sind, durch die Instandsetzung aber für den örtlichen Wohnungsmarkt wieder gewonnen werden können, wenn der Hauseigentümer die Kosten hierfür aus eigenen Mitteln nach­weislich nicht bestreiten kann, vom Staate auf Antrag, was wohl nicht allgemein bekannt sein dürfte, verbilligte Darlehen, gegen zwei Prozent Zinsen und ein Prozent Tilgung, bis zum Höchst­betrage von 2000 M gewährt werden. Die Verzinsung dieser Darlehen beginnt mit dem Tage ihrer Auszahlung. Die Anträge auf Gewährung der Darlehen sind in den Städten bei den Bür­germeistern, in allen anderen Gemeinden durch Vermittelung der Bürgermeister bei dem zuständigen Kreisamt zu stellen. Damit sich kein hessischer Hausbesiger unnötige Arbeit macht,

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Leichte Mischung in vollem Format

Der 10. Mai ist der Tag, an dem im Jahre 1871 zu Frank­furt a. M. der endgültige Frieden nach dem deutsch- französischen Kriege von 1870-71 abgeschlossen wurde. Zur Beurteilung des damaligen, des Frankfurter Friedensvertrages, müssen seine Voraussetzungen und Grundlagen in Betracht gezogen werden. Deutschland und Frankreich waren sich allein gegenübergestan­den. Deutschland war alleiniger und völliger Sieger gewor dcen. Nicht irgendwelcher Koalition oder der Beihilfe eines Bundesgenossen verdankte es diesen Sieg. Der Enderfolg hatte bis zur Einahme und Besetzung der Hauptstadt Paris, die zu­gleich die Hauptfestung Frankreichs war, geführt. Alle in Be­tracht kommenden sonstigen festen Pläze waren ebenfalls in die Hände der Deutschen gefallen. Der Krieg hatte sich ganz auf französischem Boden abgespielt. Nur zwei Tage war im allerersten Anfang eine deutsche Stadt, Saarbrücken vom Feinde besetzt gewesen. Trotzdem war es von deutscher Seite kein An­griffs- und Eroberungskrieg, sondern ein reiner Verteidigungs­frieg gewesen. Frankreich war der Kriegsschuldige, der Kriegs­verbrecher, um einen unberechtigterweise in heutiger Zeit gegen uns angewandten Ausdruck zu gebrauchen.

Frankreich hatte nicht nur den Krieg erklärt, sondern auch ohne Not und Veranlassung vom Zaun gebrochen. Der wahre Kriegsgrund für Frankreich war, daß es die sich vollziehende Einigung Deutschlands, den Zusammenschluß in einem ſtaat­lichen Bande, nicht zustande kommen lassen wollte. Es befürch tete dadurch die Möglichkeit zur Befriedigung seiner Erobe­rungsgelüste, seiner Vergrößerung durch Angliederung des ganzen linken Rheinufers zu verlieren. Immer heftiger und deutlicher waren diese angemaßten Ansprüche Frankreichs her­vorgetreten. Napoleon III. war als Erbe napoleonischer Er­oberungspolitik ans Ruder gekommen und mußte dem heftigen Drängen hierauf halb wider eigenen Willen und Befürchtungen nachgeben. Rache für Sadowa, für die gegen Desterreich gewon­

nene Entscheidungsschlacht bei Königgräß im Jahre 1866 hatten von da ab die Franzosen gerufen. Rache dafür wollten sie haben, daß Deutschland unter seinem größten Staatsmann Bismarc seine Geschicke selbst in die Hand genommen, daß bei dem Frie­densschluß von 1866 fremde Einmischung zurückgewiesen werden fonnte, daß Frankreich nicht mehr der Länder an sich reißen ve Schiedsrichter von Europa, daß seiner Vorherrschaft über Europa ein Riegel vorgeschoben war.

Adolph Thiers, der spätere erste Präsident der nachfolgen­den französischen Republik, der selbst stärkster Kriegsheter gegen Deutschland war, aber die Veranlassung zum Kriege als un günstig gewählt verurteilte, hat die Kriegsschuld Frankreichs in seiner Rede vor der französischen Abgeordnetenkammer in deren zum Krieg führenden Sigung vom 15. Juli 1870 in nach­folgenden Worten klargestellt:

Oſtſchen Abge

,, Niemand ist durch die Ereignisse von 1866 schmerzlicher betroffen worden als ich; niemand wünscht heißer als ich deren Wiedergutmachung. Aber nach meiner Ueberzeugung ist die Gelegenheit schlecht gewählt. Mehr als irgend jemand, ich wiederhole es, wünsche ich die Wiedergutmachung der Ereig= nisse von 1866, aber ich finde die Gelegenheit furchtbar schlecht gewählt. Zur Wiedergutmachung, die Sie begehren und ich mit Ihnen, wählen Sie eine schlechte Gelegenheit. Ich für meinen Teil lehne die Verantwortung für einen Krieg ab, der so wenig gerechtfertigt ist. Für Sie jedoch, dessen bin ich gewiß, wird es Tage geben, wo Sie ihre Ueberstürzung be= dauern werden."

Weiter führte er aus, warum er den Kriegsgrund für schlecht gewählt ansieht:

Ich möchte nicht, daß man von mir sagen könnte, ich hätte die Verantwortung für einen Krieg übernommen, der aus solchen Gründen entfesselt wurde. Die Hauptsache war zugestanden und um einer formalen Einzelheit willen lassen Sie es zum Bruch kommen. Wollen Sie, daß man sage, daß ganz Europa sage, der Hauptstreit sei beigelegt und nur um einer Formfrage wegen seien Sie entschlossen, Ströme von

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Blut zu vergießen? Lassen Sie mich in zwei Worten sagen, daß ich diesen Krieg für eine absolute Torheit halte. aber age it halte. Gewiß, Sadowa muß ausgemerzt werden, aber es galt zu warten, bis politische Fehler eine gute Gelegenheit dargeboten hätten." Trotzdem also nach dem Zeugnis dieses bedeutenden franzö sischen Staatsmannes und bekannten Geschichtsschreibers, der selbst den Krieg nur bei besserer Gelegenheit wollte, Frankreich der Alleinschuldige am Kriege war, hat Deutschland durch seinen Meister Bismard weder die Tatsache der Kriegsschuld noch des völligen Obsiegens ausgenutzt, sondern mit Frankreich einen maßvollen Frieden abgeschlossen. Die Grenze zwischen Deutschland und Frankreich war 700 Jahre lang die Maas und die Saone gewesen. Das Elsaß war ein Teil des mitten in Deutschland gelegenen Herzogtums Schwaben. Westlich vom Elsaß gehörte noch das Herzogtum Lothringen und anschließend nach Süden die Freigrafschaft Burgund dazu. Die französische Grenze lief nicht an Metz vorbei. Luneville, das alte Länstadt, Nancy, das alte Nanzig, Toul und Verdun waren inbegriffen. Erst 1674 wurde die Freigrafschaft Burgund abgetreten. Lothrin­gen erhielt Frankreich sogar erst 1735. Der südliche Teil des Elsaß fiel im Westfälischen Frieden 1648 und der Rest 1681 an Frankreich. Trotz der sich auf viele Jahrhunderte der Zugehö rigkeit stützenden Ansprüche und des im Verhältnis dazu auf Eroberung gegründeten viel kürzeren Besitzes durch Frankreich hat Deutschland nur die deutschsprechenden Lande Elsaß und Deutsch- Lothringen als selbstverständliche Wiedergutmachung frü­herer Ohnmacht beansprucht.

Den Franzosen wurde eine Kriegsschuld von nur 4 Milliar­den Mark auferlegt, die sie sofort hätten bezahlen können, deren Begleichung von Thiers aber aus innerpolitischen Gründen noch verzögert, aber im Jahre 1873, also nach zwei Jahren, beendigt wurde. Damit endete auch die deutsche Besetzung, die sich in keinerlei Weise in die Verwaltung des Landes einmischte oder sich die Rechtsprechung über dessen Bürger anmaßte. Den deut­schen Truppen ist freiwillig von französischer Seite die Anerken­nung ausgesprochen worden, daß sie sich in jeder Hinsicht ein­

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