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Mittwoch, den 10. Oktober 1928.

Lokales.

Straßensperrungen,

mitgeteilt v. Oberhess. Automobil- Club e. V.( A. v. D.) Gießen.

Die Heldenbergener Straße in Großfarben im Zuge der Straße Großfarben- Heldenbergen ist ab 11. Oktober bis auf weiteres gesperrt. Umleitung über Kleinkarben- Büdesheim.

*

Paßerleichterung. Zwischen der spanischen und der deut­schen Regierung ist die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges mit Wirkung vom 15. Oftober 1928 ab vereinbart worden.

* Fahrpreisermäßigung für Reichsbanner- und Jungdo Jugend. Gelegentlich der Einweihung der Jugendburg Freus­burg teilte Reichsinnenminister Severing mit, daß er am 5. Ok­toder einen Erlaß unterzeichnet habe, demzufolge von jetzt ab an der Fahrpicisvergütung für Jugendliche auch das Reichs­banner und der Jungdeutsche Orden teilhaben sollen.

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Gießener Zeitung"

Eẞt deutschen Honig.

Nr. 80

Krankenhaus verbracht wurde. Die Suche nach den Einbrechern durch das Ueberfallkommando verlief bisher ergebnislos.

Mannheim. Während der Stahlhelmkundgebung am Samstag und Sonntag wurden nach Feststellung der Polizei 11 Personen verletzt, darunter sechs Zivilpersonen, zwei Stahlhelmer und drei Polizeibeamte. Festgenommen wurden an beiden Tagen 15 Personen.

Selbstversorgung Deutschlands aus den Erträgen des deut­schen Bodens! Ohne Mithilfe der Bienen ist dies Ziel nie­mals zu erreichen. Darum Hebung der deutschen Bienenzucht und Gewöhnung unseres Volkes an regelmäßigen Genuß deut­schen Honigs, der sowohl als Nahrungsmittel wie auch als Heilmittel an erster Stelle steht. Um den deutschen Honig her­vorzugeben aus der Menge der unser deutsches Vaterland ge­radezu überschwemmenden Auslandshonige hat der Deutsche Imkerbund sein Einheitsglas mit seinem bekannten Wahr- und Warenzeichen geschaffen. Der stilisierte deutsche Adler deckt auf dem Verschlußstreifen der Einheitsgläser mit seinen Flügeln einen Bienenkorb. Daneben treten hervor die zur Abwehr be­reiten Fänge. In diesen Gläsern darf nur verbürgter echter deutscher Bienenhonig zum Verkaufe angeboten werden. Eine Verwendung des Gewährsverschlusses für andere als die ge= schützten niedrigen Einheitsgläser wird gerichtlich verfolgt. Ebenso ist es strafbar, wenn Auslandshonig in diesen Gläsern auf den Markt gebracht wird. Jeder Verschlußstreifen trägt rückwärts eine laufende Nummer, durch die bei Beanstandungen der Erzeuger durch die Imkerverbände leicht nachzuweisen ist. Wem also daran gelegen ist, reinen deutschen Honig zu be­kommen, der kaufe nur Honig im vorbezeichneten Einheits­glase des Deutschen Imkerbundes mit Gewährsverschluß. Möge das deutsche Volk deswegen in erster Linie nur den echten deut­schen Honig kaufen und ihn der oft zweifelhaften Auslands­ware vorziehen. Nur so kann die deutsche Bienenzucht gestützt und gerettet und ein großer Schritt zur Unabhängigkeit vom Auslande und zur Selbstversorgung Deutschlands gemacht werden.

* Der Verband ehem. 116er hielt in Anwesenheit zahl­reicher Kameraden aus dem Reich unter dem Vorsitz von K. Mohr seinen Herbst- Verbandstag in Gießen ab. Der Tagung voraus ging eine Festvorstellung im Cafè Leib, bei der Pfarrer Müller die Festansprache hielt. Am Sonntagvormittag tagten die Vertreter der Verbandsvereine und Landesgemeinschaften. Als nächster Tagungsort für 1929 wurde Alsfeld ausersehen. 1929 soll auch in Offenbach am Main ein großer 116er- Tag statt­finden. Die Abhaltung eines Regiments- Ehrentages wurde an­geregt.

* Jm hiesigen Krematorium fanden im abgelaufenen Vier­teljahr 25 Einäscherungen statt, gegen 15 in der gleichen Zeit des Vorjahres. Insgesamt wurden bis jetzt im laufenden Jahre 75 Personen eingeäschert gegen 51 im Vorjahre.

* Aus der hessischen Sängerbundbewegung. In der Sitzung des Musikausschusses für das Hessische Sängerbundesfest 1929 in Darmstadt wurden als Bundes- Massenchöre bestimmt: Schenkenbachs Reiterlied", bearbeitet von Gustav Weber, und Hans Heinrichs ,, Wo gen Himmel Eichen ragen", ferner als Teilmassenchor für diejenigen Vereine, die sich dazu bereit er­klären, und dies der Bundesgeschäftsstelle Darmstadt umgehend mitteilen: ,, Deutschland, du mein Vaterland" von Viktor Kehl­

dorfer.

Aus Nab und Fern.

Muß man aus dem Schaufenster heraus verkaufen?

Im Publikum ist vielfach die irrige Auffassung verbreitet, daß die Ladengeschäfte verpflichtet seien, dieselben Gegenstände, die sie mit Preisauszeichnungen in dem Schaufenster ausgestellt haben, auf Verlangen dem Käufer zu überlassen. Die Industrie­und Handelskammer zu Berlin weist demgegenüber darauf hin, daß keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, nach denen der Verkäufer zum Verkauf der im Schaufenster ausgestellten Wa­ren gezwungen werden kann. Die Zurschaustellung bedeutet lediglich eine öffentliche Bereiterklärung zur Abgabe von Wa­ren gleicher Art zu dem ausgezeichneten Preise, so daß, menn der Anbietende nicht in der Lage ist, diese Waren abzugeben, eine unrichtige und gegen das Gesetz verstoßende Angabe vor­liegen würde. Ein Zwang, gerade den in dem Schaufenster be­findlichen ausgezeichneten Gegenstand abzugeben, besteht also nicht.

Klein Linden. Die Wasserversorgungsfrage in unserer Ge­meinde harrt noch immer der Erledigung. Es liegen zwei Pro­jekte vor: 1. Anschluß an die Wasserleitung der Stadt Gießen und 2. eigene Anlage mit Pumpstation. Das erste Projekt scheint am aussichtsreichsten, da man bestimmt mit einer späteren Ein­gemeindung nach Gießen rechnet und auch die Stadt Gießen der Abgabe des Wassers und Legung der Leitung bis an das Dorf zugestimmt hat. Gleichzeitig ist auch die Anlage der Kanalisation ins Auge gefaßt. Die Kosten für die Errichtung der Wasserlei tung und Kanalisation sind mit rund 280 000 Mark veran= schlagt. Der Finanzierungsplan ist vom Gemeinderat geneh­migt. Gegenwärtig sind Verhandlungen über die Geldbeschaf= fung im Gange.

* Der freidenkerische Verband für Feuerbestattung fordert bekanntlich von seinen Mitgliedern, daß sie vorher aus der Kirche ausgetreten sein müssen, ehe sie Anteil haben können an den dort gewährten Vergünstigungen. Er ist also alles andere als tole: rant. Will dagegen ein Mitglied des Verbandes zur Kirche zu­rückkehren, so geht es aller Rechte an die Kasse verlustig und büßt alle eingezahlten Beiträge ein. Um hier bedrängten Gewissen zu helfen, hat die Innere Mission vor Jahresfrist eine Evangelische Sterbevorsorge eingerichtet, die dieselben Vorteile bietet, wie jene Feuerbestattungskasse, doch ohne den Willen der Menschen zu terrorisieren. Die Evangel. Sterbevorsorge hat in Deutschlund bereits über ¼ Million Mitglieder, deren Zahl ständig wächst. Wer über die außerordentlich günstigen Bedingungen Näheres erfulen will, wende sich an die örtlich: n Vertreter oder direkt an die Geschäftsstelle für Hessen, Darmstadt, Bismarckstraße 57.

* Gutes Honigjahr. Wie aus Imkerkreisen bekannt wird, ist in diesem Jahre reicher Honigsegen zu erwarten. Durch die warme Sommerwitterung sind die Bienenstöcke so ertragreich geworden, wie es seit langer Zeit nicht mehr der Fall war. Die Waben enthalten in diesem Jahre meist Waldhonig.

* Der Entwurf eines Reichs- Milchgesezes. Die Arbeiten für den Entwurf eines Reichs- Milchgesetzes, durch das eine umfas­sende und einheitliche Regelung der Vorschriften über Milch­qualität, Hygiene und Absatzbedingungen geschaffen werden soll, haben nunmehr dahin geführt, daß der Referentenentwurf fer­tiggestellt worden ist. Der Entwurf wird noch im Herbst dem Kabinett vorgelegt werden.

Nidda. Die Rektorstelle an der hiesigen Volksschule ist durch Pensionierung des seitherigen Rektors Gazert erledigt. Mit der Führung der Dienstgeschäfte des Rektors ist nun der dienstälteste Lehrer an der Volksschule hier, A. Margott, von der Schulbe­hörde beauftragt worden.

Der Stand der Wohnungszwangswirt­schaft in Deutschland und in Hessen.

Von G. Ziegler Darmstadt. Schluß.

Bad Salzhausen. Die Feldbereinigung unserer Gemarkung ist jetzt soweit vollendet, daß am 25. Oktober die Ueberweisung der neuen Grundstücke an die Besitzer erfolgen kann.

Ausstellungs- Auszeichnungen.

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In neuerer Zeit haben sich, genau wie vor dem Kriege, bei der Verteilung von Auszeichnungen aus Anlaß stattgefundener Ausstellungen und auch bei dem Gebrauch von Auszeichnungen durch die Ausstellerfirmen aus Gewerbe, Handel und Industrie starke Unzuträglichkeiten ergeben, teils in der Form, daß Aus­zeichnungen von Winkelausstellungen das Publikum irreführten, teils in der Art, daß Firmen Auszeichnungen führten, denen keine verliehen worden waren, teils auch in der Form, daß auf Winkelausstellungen fast sämtliche Aussteller mit Me­daillen, ohne Rücksicht auf die Qualität der ausgestellten Gegen­stände, versehen wurden. Auch solche Fälle, in denen Preise käuflich erworben wurden, sind vorgekommen. Das Deutsche Ausstellungs- und Messe- Amt, dem auch der Reichsverband des deutschen Handwerks angehört, hat sich der Angelegenheit an­genommen und eine umfangreiche Denkschrift für die demnächst stattfindenden Verhandlungen des Ausschusses für Ausstellungs­und Messefragen bei der Internationalen Handelskammer vor­bereitet. Das Deutsche Ausstellungs- und Messe- Amt macht darauf aufmerksam, daß im Jahre 1914 bereits eine Muster­Preisgerichts- Ordnung aufgestellt worden ist, die seitens der zuständigen amtlichen und wirtschaftlichen Stellen gutgeheißen wurde. Nach§ 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist vom Falle der Medaillenanmaßung abgesehen- auch die geschäftliche Propaganda mit tasächlich erhaltenen, jedoch wert­losen Ausstellungsmedaillen, soweit sie zur Irreführung der Deffentlichkeit geeignet ist, meistenteils strafbar; nach§ 3 des­selben Gesetzes, der die zivilrechtlichen Folgen einer derartigen Reklame behandelt, kann auf Unterlassung und gegebenenfalls auf Schadenersatz geklagt werden. Unter wertlosen Ausstel­lungsauszeichnungen sind, wie die Gerichte wiederholt entschie den haben, hier auch solche Diplome, Medaillen, Ehrenurkun­den und-preise und dergl. einbegriffen, die auf überflüssigen und wilden Ausstellungen verliehen" worden sind, ohne daß zuvor ein ernsthafter Wettbewerb, eine sachverständige Prüfung der Ausstellungsgegenstände oder gar ein früher nicht sel­tener Fall überhaupt eine öffentliche Ausstellung der prämi= ierten Gegenstände stattgefunden hat.

Büdingen. Die diesjährige Hauptversammlung des Hessi­schen Landesverbandes für Obst- und Gartenbau findet am 20. und 21. Oktober hier statt. Mit der Tagung verbunden ist eine Besichtigung der Büdinger Obstwerke. Im Mittelpunkte der Tagung steht ein Vortrag über die Durchführung der Umpfrop­fungsaktion in Oberhessen.

In einer amtlichen Darstellung des Senats des Freistaates Bremen vom 26. Januar 1926 wird über die Erfahrungen, die mit der Lockerung der Zwangswirtschaft in Bremen gemacht worden sind, wie folgt berichtet:( Jn Bremen ist s. 3t. für Streitfälle eine Ausgleichsstelle errichtet und die Mieterschaft zur Benutzung aufgefordert worden. Ueber das Ergebnis be­richtet der Senat)

Darmstadt. Der Verband der hessischen Bauernvereine hält seinen diesjährigen Verbandstag am 14. Oktober in Darmstadt ( Vortragssaal des Gewerbemuseums) ab. Mit der Tagung ist eine Feier des 25jährigen Bestehens verbunden.

Darmstadt. In der Nacht zum Montag brachen Einbrecher im Neuen Palais ein, dem Domizil des ehemaligen Großherzogs, der zur Zeit allerdings im Wolfsgarten weilt. Graf Hardenberg, der die Täter überraschte, wurde von diesen niedergeschlagen und ernstlich verletzt. Er konnte sich schließlich nach dem Polizei­amt schleppen, von wo aus er durch die Rettungswache ins

,, Danach sind in der Zeit vom 19. Juli 1925 bis 17. Ja­nuar 1926 im ganzen 85 Beschwerde fälle eingegangen und bearbeitet worden, die bis auf elf Fälle von der Aus­gleichsstelle erledigt wurden. Das Material der Ausgleichs­stelle wurde der Gewerbekammer und Kleinhandelskammer vorgelegt. In ihren Aeußerungen zu der Lockerungsverord nung kommen beide Kammern zu dem Ergebnis, daß sie dem Senat die Aufrechterhaltung seiner Verordnung vom 19. Juli 1925 empfehlen."

Der Senai hat sich denn auch für die Aufrechterhaltung der Verordnung ausgesprochen.

Aus dem Gutachten der Gewerbekammer führen wir fol­gendes an:

Eine weitere Lockerung der Zwangswirtschaft in Württem­berg wird von dem württembergischen Minister Bolz im Staatsanzeiger für Württemberg" vom 30. September 1926 wie folgt begründet:

Die durchaus nicht ungünstigen Erfahrungen, die in Württemberg mit der bisherigen Befreiung der Geschäfts­räume von Mieterschutz und Zwangsmiete gemacht wurden, rechtfertigen den Versuch eines weiteren stufenweisen Ab­baus der noch bestehenden Bewirtschaftungsvorschriften. Auch bei kleinern Geschäftsräumen ist ein gewisser Ausgleich in An­gebot und Nachfrage, sowie in den Mietpreisen zu beobachten, so daß auf einer Sonderstellung der Geschäftsräume des Klein­handels und des Kleingewerbes verzichtet werden kann. Ab 1. Oktober 1926 sind diese Räume somit den übrigen befreiten Geschäftsräumen gleichgestellt."

Regierungsrat Dr. Walser, Stuttgart, der Referent für Wohnungswesen im württembergischen Ministerium, schreibt in der Kölnischen Volkszeitung" vom 5. April 1926, daß der erste Versuch zur Lockerung der Zwangswirtschaft in Württemberg | seit 1. April 1925 zu einem vollen Erfolg auf der ganzen Linie geführt habe.

Die Kammer nimmt auch nicht an, daß die allgemeine Nachfrage nach vorhandenen Läden in Zukunft so erheblich sein wird, daß die Ladenmieten ungebührlich in die Höhe stei­gen. Die allgemeine wirtschaftliche Notlage und Geldknapp­heit werden verhindern, daß zu hohe Forderungen der Ver­mieter überhaupt allgemein erfüllt werden. Die Kammer spricht sich daher für die Beibehaltung der Senatsverordnung aus, sowohl aus denselben grundsätzlichen Erwägungen, die bereits früher geltend gemacht sind, als auch aus der Er­kenntnis, daß die Gründe, die für die Aufhebung des gegen­wärtigen Zustandes sprechen, bei näherer Prüfung sich nicht als stichhaltig erweisen."

Berücksichtigt die Inserenten unserer Zeilung!

Es wird in diesem Zusammenhang weiter verwiesen auf die Darlegungen des Direktors des Berliner Zentralwohnungs­amtes Wild im Berliner Lokalanzeiger" vom 12. November 1926, worin derselbe einem Abbau der Zwangswirtschaft das Wort redet, wenn man zu normalen Verhältnissen kommen wolle.

Desgleichen hat sich der Deutsche Handwerker- und Gewerbe­tammertag wiederholt für den Abbau der Zwangswirtschaft im Interesse unseres Wirtschaftslebens eingesetzt.

Die Handelskammer Altona führt in ihrem Jahresbericht für 1924 aus: ,, Mit Entschiedenheit muß gefordert werden, daß die noch bestehenden Reste der Zwangswirtschaft raschestens auf­gehoben werden, insbesondere ist die Mietzwangswirtschaft be= schleunigt abzubauen."

Die Thüringische Regierung berichtet an den Landtag ,, Aus den Ergebnissen der amtlichen Prüfung sowohl der Einzelbeschwerden als auch der Sammelbeschwerden, ist zwei­

felsfrei zu ersehen, daß die gegen die Regierung wegen der angeblichen Auswirkung der Verordnung gerichteten Angriffe völlig unberechtigt sind. Ein weiteres Beweismittel mag aus folgendem entnommen werden:... Das sich hieraus( aus einer weiteren Erhebung) ergebende Bild entspricht hinsichtlich der Auswirkungen in keiner Weise den aufgestellten Behaup­tungen. Mietsteigerungen und Wechsel der Inhaber der unter die Verordnungen fallenden Wohnungen und Geschäftsräume sind nur in unerheblichem Umfange zur Kenntnis der Be­hörden gelangt. Auch kann von einer irgendwie spürbaren Belastung der Verwaltungsbehörden( im Ministerium sind nur etwa 30 Eingaben zu zählen) und der Gerichte nicht ge­sprochen werden. Anzeige wegen Mietwuchers ist im ganzen Lande nur in neun Fällen erstattet worden; auch sind Kün digungen von Geschäftsräumen zum Zwecke der Mietsteigerung nur in verschwindend wenigen Fällen zur Kenntnis der Be­hörden gelangt.

Die thüringische Staatsregierung kommt zu dem Ergebnis, daß ein Abbau der Zwangswirtschaft erfolgen müsse. Zu warten bis, wie es die Mietervereine wollten, das Vorkriegs­angebot erreicht sei, hieße die Wiederherstellung normaler und gesunder Verhältnisse auf dem Bau- und Wohnungsmarkt dauernd verhindern."

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Aus den vorstehenden Ausführungen geht hervor, daß fast sämtliche deutschen Länder im Abbau der Zwangswirtschaft teil­weise bereits weit vorgeschritten sind und daß sich wesentliche Anstände nicht ergeben haben, insbesondere, daß nach Ueber­windung der unvermeidlichen Uebergangsschwierigkeiten, die sich übrigens niemals werden vermeiden lassen, sich der Wol, nungs­und Geschäftsraummarkt in durchaus normalen Bahnen be wegt. Wenn das von Ländern wie Preußen und Sachsen be­richtet werden kann, so ist nicht zu verstehen, warum Hessen, wo die Verhältnisse ungleich günstiger liegen, nicht längſt dem Beispiel der anderen Länder gefolgt ist.

Je länger Hessen zögert, den veränderten Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt Rechnung zu tragen, desto größer wird die Gefahr, daß Hessen auch in Zukunft in wirtschaftlicher Be­zichung ins Hintertreffen gerät.

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