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Mittwoch, den 9. Mai 1928.

Gießener Zeitung"

gerichtsbarkeit. Er forderte zum Schluß mehr Vertrauen der Handwerker zu ihren Führern.

Regiebetrieben von der Genehmigung der Aufsichtsbehörden| sationen, vor allem in der Lehrlingsfrage und der Arbeits­abhängig macht. Desgleichen soll die finanzielle Un­terstützung von Konsumen und Genossenschaften durch Staat und Kommunen scharf bekämpft werden. Es ist zu hoffen, daß der neue Arbeits- und Wirtschaftsminister diese Forderungen teilweise wenigstens in die Wirklichkeit umsetzt.

Punkt 4. Das Handwerk verlangt eine Belebung des Bau­marktes, die im weitesten Sinne dem gesamten Handwerk Ar­beit schaffen würde. Zu diesem Zweck müssen die nötigen Mittel aufgebracht werden. Eine empörende Ungerechtigkeit ist es da­her, von den durch die Hauszinssteuer aufkommenden Mittel nur zu 15 Prozent dem Baumarkt zur Verfügung zu stellen und mit dem Rest Defizits in der Verwaltung zu decken.

Die durch Auslandsanleihen hereingekommenen Gelder haben 1927 das Bauhandwerk gefördert. Die durch den Reichsbankpräsident gedrosselten Auslandsanleihen der Kom­munen sind, das fordert das Handwerk, zu genehmigen.

Der Punkt 5 kritisiert das Verdingungswesen und fordert restlose Einführung der Reichsverdingungsordnung. Die hessi= sche Regierung hat dieselbe 1927 schon eingeführt, noch schlen aber die Provinzen, Kreise und Städte. Um manchmal stan= dalöse Unterbietungen zu verhindern, fordert das Handwerk bei Vergebungen die Hinzuziehung von Handwerkern als Sach­verständige, möglichst da die Handwerkersachverständigen sich ja nicht an der Ausschreibung beteiligen können fernteren Gegenden. Die entstehenden Unkosten will die Hand­werkskommer auf das Baugewerbe, für dies kommt diese Neue­rung in Frage, umlegen, pro Jahr c. 25 Pfg.

aus ent­

Punkt 6. Das Vergebungswesen in anderen Gewerben gibt auch zu Klagen Anlaß. Besonders leiden die Schuhmacher und Schneider unter der seltsamen Vergebungsart der Schupo und z. T. der Reichswehr. Abstellung dieser Mißstände wird verlangt.

Punkt 7. Das Hessische Handwerk ersucht die Regierung, die sog. Notstandsarbeiten, besonders in kleineren Gemeinden genau zu kontrollieren, da durch die Erwerbslosenarbeit das Handwerk häufig geschädigt wird.

Punkt 8. Bekämpfung der Schwarzarbeit. Auch zu diesem Punkte hat Minister Korell Zusagen gemacht. Viel Schuld tragen die Finanzbehörden durch die Herausgabe von Gewerbe­patenten an alle möglichen Leute zum Schaden des Handwerks. Verlangt wird ein Passus im Arbeitsgesetz, der die Schwarz­arbeit unter Strafe ſtellt.

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In den weiteren Programmpunkten fordert das Handwerk Unterstützung seiner Organisationen von allen Behörden, nicht daß es vorkommt, daß Kreisbehörden Auflösungsbestrebungen an einzelnen Orten noch offen unterstützen. Weiterhin haben die Behörden in die Preisbildung nichts hineinzureden, es sei nur zu begrüßen, wenn die Handwerker zu richtigem Kalkulieren erzogen würden. Durch Erweiterung des Verkaufsverbotes und Erschwerung der Zulassung soll dem überhand nehmenden Hausiererwesen gesteuert werden. Die Verteilung der 4 Mil­lionen Mark Umschuldungskredite für Hessen aus der Reichs­unterstützung für die Landwirtschaft soll, so fordert das Hand werk, durch eine Treuhandgesellschaft vorgenommen werden, in der es maßgeblich beteiligt ist, damit der Handwerker gleich­falls seine Außenstände aus der Landwirtschaft bezahlt be= fommt. Während einzelne Gewerbe die Lehrzeit erhöhen müs­sen, werden andererseits durch 4-8 wöchentliche Kurse, Schnei­derinnen und Friseusen" geschaffen, die dem Handwerk un­endlichen Abbruch tun. Gefordert wird, Konzessionszwang für derartige Betriebe. Die letzten Punkte des Programms be­schäftigen sich mit Landschlachtungen, Ladenschluß auf dem Lande, Anerkennung der handwerkerlichen Lehrinstitute und staatliche Unterstützung der Lehrlingsberatungsstelle des Hessi­schen Handwerks in Gießen( Leiter Dr. Bünnings).

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Die Handwerkskammer hat dieses Programm in einer gan­zen Reihe von Versammlungen den Handwerkern vorgetragen und gedenkt nunmehr am nächsten Freitag im Großen Ausschuß mit dem hessischen Arbeitsminister, Innenminister und Finanz­minister zur Durchberatung dieses Programmes zusammenzu­tommen.

Herr Direktor Schüttler schloß mit einem Hinweis auf die tommenden Wahlen, zu denen jeder Handwerker seiner Wahl­pflicht genügen soll und die Partei wählen soll, die seiner Weltanschauung entspricht und die die Belange des Handwerks vertritt.

Unter starkem Beifall der Versammlung dankte Herr Dr. Bünnings dem Redner für die beachtlichen Ausführungen.

In der Aussprache wurde nichts Wesentliches gebracht. Herr Schlossermeister Schmidt- Lich klagte über die man­gelnde Durchschlagskraft der Handwerker- Organisation gegen­über Behörden und anderen, besonders Arbeitnehmerorgani­

Vom guten und schlechten Schlafen.

Von Dr. Joseph Urbach in Wien.

Herr Direktor Schüttler verweist darauf, daß, wenn es in der Frage der Lehrlingsbeschäftigung im Baugewerbe da­durch, daß die Lehrlinge unter die Arbeitstarife gestellt worden sind, zu Unzufriedenheiten gekommen ist, so ist das keine Schuld der Kammer, sondern die Handwerker haben sich das selbst zu­zuschreiben. Wie früher, warne er nochmals davor, im Lehr­vertrag die Vergütung des Lehrlings als Lohn zu bezeichnen, damit käme formell zum Ausdruck, daß es sich mehr um ein Arbeits- als um ein Erziehungsverhältnis handelt. Herr Di­rektor Schüttler beantwortet des weiteren noch eine Reihe aus der Versammlung gestellte Fragen.

Wir alle wissen, daß wir ohne den Schlaf, der dem Körper und Geist die nötige Ruhe und Erholung bringt, nicht leben können. Gleichwohl ist aber nicht jedermanns Verhalten danach angetan, das rechte Maß oder die rechte Art dieses Ausruhens zu finden. Wie soll man sich, um gesund zu bleiben, zum Schlafe verhalten? Wie lange soll man schlafen? Die Wissen­schaft und die ärztliche Erfahrung lehren, daß für den gesunden Erwachsenen gewöhnlich 6-8 Stunden vollkommen genügen. Doch ist diese Dauer vielen Schwankungen unterworfen; die Ju­gend schläft länger, das. Alter kommt mit weniger Schlaf aus. Der Städter verlangt oft nach mehr Schlaf als der Landbewoh­ner, das weibliche Geschlecht schläft länger als das männliche, schwere Körperliche, anstrengende geistige Tätigkeit beanspruchen ein größeres Maß nachfolgender Ruhe, und im Winter bleiben wir länger zu Bett als im Sommer.

Herr Tapeziermeister Bock beweist an einigen Beispielen ihm bekannter Submissionsblüten, daß es dem Handwerk wohl möglich sei, durch feste Organisation auch am Orte seine Be­lange erfolgreich zu vertreten.

Frühaufstehen je nach der Jahreszeit zwischen 5 und 6 Uhr beschert dem Ausgeruhten kostbare Zeit und Arbeits­frische, erspart auch dem Städter viel Hasten und Jagen, um zur Stunde im Beruf zu sein. Allerdings läßt sich dies mit dem Spät- zu- Bett- gehen nicht gut vereinbaren, zumal der beste, tiefste Schlaf sich vor Mitternacht einstellt. Hierzu kommen noch die Schädlichkeiten der Nachtarbeit überhaupt, die Ner­venreizmittel, um wach zu bleiben, wie Kaffee, Tee, Tabak, die

Herr Direktor Bünnings verliest darauf folgende ein­stimmig gebilligte

Resolution:

,, Eine allgemeine Handwerkerversammlung des Bezirks­verbandes Gießen hat am 8. Mai nach einem Bericht des Herrn Direktor Schüttler von der Handwerkskammer Darm­stadt und nach eingehender Aussprache mit großem Interesse das von der hessischen Handwerkskammer aufgestellte allge= meine Handwerkerprogramm entgegengenommen.

Unter Hinweis auf die kaum noch tragbare Ueberbürdung des gewerblichen Mittelstandes, insbesondere des Handwerks, mit steuerlichen und sozialen Abgaben, auf die schweren Schä­den, die dem Handwerk durch verkehrte wirtschaftliche Maß­nahmen, durch die Betätigung der öffentlichen Hand usw. fort­gesetzt entstehen, erwartet die Versammlung die Anerkennung der in dem Programm niedergelegten Forderungen.

Insbesondere fordert die Versammlung, daß die auf dem Gebiete des Steuerwesens, der Bekämpfung der Regiebetriebe und der Schwarzarbeit, der Belebung der Bauwirtschaft, der Regelung des Vergebungswesens, der Unterstützung der Or­ganisationsbewegung in dem Programm vorgetragenen Vor­schläge weitgehendste Beachtung bei der Regierung finden.

Die Regierung ist verpflichtet, den Berufsstand des Handwerks gemäß den Vorschriften der Reichsverfassung zu schützen und alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Existenz des Handwerks und seiner Betriebe sicher zu stellen.

Der geregelte Gang der Staatsverwaltung ist nur ge= währleistet, wenn der Staat allen seinen Wirtschaftsgruppen Luft und Licht zur freien Entfaltung gestattet. Vor allem aber, wenn Staat und öffentliche Körperschaften sich in ihren Verwaltungen größte Beschränkung auferlegen, damit ihre geldlichen Bedürfnisse zurückschrauben, sich jeden Eingriffs in die privatwirtschaftliche Betätigung enthalten und Handwerk und Gewerbe jede mögliche Förderung angedeihen lassen.

An dem Blühen und Erstarten eines gesunden Hand­werferstandes, einer gesunden Wirtschaft haben Staat und Gemeinden das größte Interesse."

An einige Schlußworte des Herrn Direktors Schüttler knüpfte Herr Zeitungsverleger Albin Klein an, der von den Handwerkern Vertrauen gegen Vertrauen erbat. So wie die Kammer in manchmal schwerer Arbeit nur das Beste für das Handwerk will und sowie Herr Direktor Schüttler uns seines Vertrauens würdigt, wollen wir dasselbe tun. Die Hand­werker dürfen dann erwarten, daß unter der Leitung des Di­reftors Schüttler und unter der Aera des Ministers Korell das Handwerk es in Zukunft besser haben wird.

Um Uhr schloß darauf Herr Dr. Bünnings die Versammlung. B.

Lokales.

Straßensperrungen,

mitgeteilt vom Oberhessischen Automobil- Club E. V., Gießen. Lauterbach Angersbach, im Straßenzug Gießen- Lauterbach­Fulda, für alle Fahrzeuge, vom 8. Mai bis auf weiteres; Umleitung: Rudlos, bezw. Schlitz.

Otarben Kloppenheim, im Straßenzug Gießen- Friedberg Frankfurt, vom 14. Mai bis auf weiteres; Umleitung: Selzerbrunnen- Bahnhof Groß- Karben. Berstadt- Grund- Schwalheim, im Straßenzug Berstadt- Nidda, vom 14. Mai bis auf weiteres; Umleitung: Echzell, bezw. Steinheim- Unterwiddersheim.

Nr. 38.

* Der Muttertag in Hessen. Der hessische Minister für Kultus und Bildungswesen erläßt aus Anlaß der Feier des Muttertages im Volksstaat Hessen folgende Bekanntmachung an die unterstellten Behörden und Lehrer: Am 13. Mai wird in Hessen, wie im ganzen Reich, der Muttertag gefeiert. Ich mache Sie darauf aufmerksam und empfehle den Lehrern, die Sache in geeigneter Weise zu unterstützen und auch die Schüler darauf hinzuweisen."

* Zur Gründung eines Provinziallehrervereins für Lehrer an Volksschulen ruft der Bezirkslehrerverein Laubach aaf. Am 2. Juni soll eine Versammlung in Gießen zwecks Vorbesprechung stattfinden.

* Die Beförderung von Leichen in Sonderflugzeugen ist zu­lässig, wenn die sanitätspolizeilichen Vorschriften eingehalten werden.

Mittwoch, den 9.

fünftlichem

Gill arbeiten

Träufelnd, aus heißt es in einen Meleagros( 60 v. Ch Wer verdiente m Fleinen Geelen, die trinken, den ihnen d jen. Jit's nicht wie Blumen ihren füßen bejchwingte Wejen b Sehnsüchtig locke Kelche entgegen. U Hngsjeliger Arbeit wahllos, bald zu di cinem Ausflug plan zu Tausenden der gl staub von Blüte zu rer Erde. Darum h Jit's nicht wirt High wiegen in des Schöpfungshymnus der Erde, indem sie Frucht zu tragen un bereiten, den wir hi Denn denken wi feln die brausende schwirrt, daß diese fegnen, daß sie Früc bedeuten. Denken r

* Keine Arbeitslosenunterstügung erhält, wer seine Arbeits­stelle ohne wichtigen oder berechtigten Grund aufgegeben oder sie durch sein Verhalten verloren hat, das zur fristlosen Ent­lassung berechtigte. Es gilt dies für die ersten vier Wochen der Arbeitslosigkeit, die danach eintritt. Es war die Frage ent­standen, ob solchen Arbeitslosen während der Sperrfrist Mel­dungen auferlegt werden können, wie sie den Empfängern von Arbeitslosenunterstützung vorgeschrieben ist. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche= rung hat dazu vorläufig entschieden, daß das Arbeitsamt, das die Unterstützung zubilligen will, sich vergewissern muß, daß die vierwöchige Arbeitslosigkeit abgelaufen ist.

* Wegen Zuwiderhandlungen wurden in der Zeit vom 1 bis 30. April 1928 folgende Anzeigen gegen Fahrzeugführer, bezw. Kraft- und Radfahrer wegen Außerachtlassung der ver­tehrspolizeilichen Vorschriften erhoben: 9 Anzeigen wegen Fahrens zur Nachtzeit ohne hellbrennende Laterne, 4 Anzeigen wegen Fahrens auf Bürgersteigen, 11 Anzeigen wegen Fahrens mit übermäßiger Geschwindigkeit, 10 Anzeigen wegen Fahrens, ohne die rechte Straßenseite einzuhalten, 9 Anzeigen wegen Fahrens durch gesperrte Straßen, und 31 Anzeigen wegen son­stiger Zuwiderhandlungen in verkehrspolizeilicher Hinsicht.

* Ein Deutscher Anglertag wird am 13. Mai seitens des Gaues Rhein- Main- Lahn in Wetzlar stattfinden. Zahlreiche Anglervereine aus dem Gaugebiet, darunter der hiesige Ver­ein, haben ihr Erscheinen zugesagt.

Der Städtische Haushaltsvoranschlag für 1928. Die Stadtverwaltung bringt soeben den Haushaltsooran­schlag für das Rechnungsjahr 1928-29 zur öffentlichen Kenntnis. Der Voranschlag schließt in der Endsumme in Einnahme und Ausgabe mit rund 7 138 000 Mt. gegen 11 329 000 Mt. im Vor­jahre ab. Davon entfallen auf die Betriebsrechnung des neuen Etatsjahres rund 5 103 000 Mt. gegen 5 007 000 Mt. im Vor=" | jahr, auf die Vermögensrechnung rund 2 034 000 Mt. gegen 6 321 000 Mt. Die Verminderung in der Vermögensrechnung beträgt also über 4 Millionen Mark, während die Betriebs­rechnung im großen und ganzen auf der Höhe des Vorjahres geblieben ist.

Nachteile für die Augen, welche künstliche Beleuchtung mit sich bringt, und das erschwerte Einschlafen, besonders nach der spä­ten Heimkehr von nächlichen Unterhaltungen. Den Verlust von Schlaf sucht mancher durch das beliebte Mittagsschläfchen her­einzubringen, doch ist dieser Schlaf keineswegs so tief als der nächtliche und auch nicht so stärkend und erquickend. Man setzt dabei mehr Fett an, was den Damen heutzutage un­willkommen sein dürfte, und verliert mitunter mühevoll einzubringende Zeit.

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Zu einem gesunden Schlaf gehört auch eine gesunde Woh­nung, ein heller, genügend großer, gut lüftbarer Schlafraum, ein reines, nicht mit Federbetten und-kissen überladenes Bett und ein zweckmäßiges Verhalten vor dem Schlafengehen: feine zu reichliche Mahlzeit unmittelbar vorher, besser ein kleiner Spaziergang nach dem Nachtmahl oder die Einschaltung einer längeren Pause. Man sagt zwar: ,, Ein voller Magen studiert nicht gern", aber er schläft auch nicht immer gut. Man hat Schwierigkeiten mit dem Einschlafen, und etwaige Diätfehler machen sich nachts unangenehm bemerkbar. Desgleichen emp­fiehlt es sich nicht, im Bett zu rauchen, die Schlafzimmerluft wird hierdurch verschlechtert und Feuersgefahr kann entstehen. Soll man vor dem Schlafen lesen? Wer schlafen will, lese nicht allzu lang, keine aufregenden Bücher, sondern Belletristik, Reise­beschreibungen und dergl. Eine mit Schirm versehene Lampe beleuchte von der Seite her den Lesestoff. Zweckmäßig ist hier­bei halbsitzende Stellung oder bequeme Seitenlage mit erhöh­

Aus Nah und Fern.

Bad Nauheim. Am Montag versuchte eine Autolenkerin auf der Steinfurther Straße ihren Wagen umzudrehen. Sie verlor dabei die Herrschaft über den Wagen, der rückwärts die fast drei Meter hohe Ufermauer in die Usa hinabstürzte und sich dabei überschlug. Die Lenkerin, die schwere Schnitt­wunden im Gesicht davongetragen hatte, wurde dem Kranken­hause zugeführt.

Weylar. In der Nähe von Steindorf rannte ein Rad­fahrer mit einem aus Marburg stammenden Motorradfahrer zusammen. Während der Radfahrer nicht wesentlich verletzt wurde, trug der Motorradfahrer eine lebensgefährliche Ge­hirnerschütterung davon. Er wurde in bewußt losem Zustande nach dem Wetzlarer Krankenhause transportiert.

Weglar. In Vollnkirchen stürzte beim Scheunenbau eine Brandmauer ein und begrub vier Arbeiter unter sich, die er­hebliche Verletzungen erlitten.

Marburg. Der Fürsorgezögling Joseph Weil, der am ersten Osterfeiertag die 68jährige Elise Krämer überfallen, ver gewaltigt und getötet hat, ist in nichtöffentlicher Sizung vom Marburger Jugendgericht zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt

worden.

Lukutate. In dem Voruntersuchungsverfahren gegen den ,, Lututate"-Fabrikanten Hiller hat der Untersuchungsrichter dessen Festnahme angeordnet. Der Aufenthalt Hillers ist der Polizei zurzeit unbekannt.

tem Oberkörper. In welcher Lage man am besten schläft, ist Gewohnheit. Nachteilig ist die Rückenlage, welche Alpdrücken oder andere Störungen hervorrufen kann, ferner das Unter­schlagen der Arme unter den Kopf, wodurch der Blutkreislauf gehindert und Veranlassung zu Nervenkrankheiten an den obe­ren Gliedmaßen gegeben werden kann. Das Gesicht fehre man nicht ganz nahe der Wand zu, um den Luftzutritt nicht zu b hindern und die Wandfläche rein zu halten. Dies gilt auch für den Schlaf im Eisenbahnwagen, wo unter Umständen noch die Gefahr der Uebertragung von Krankheiten besteht.

Was macht man, wenn man nicht einschlafen kann? Das richtet sich einmal nach der Ursache, die man zu beheben trachten muß, z. B. ein schlechtes Bett, grelle Beleuchtung, unruhige Um­gebung, unzweckmäßige Lebensweise. Sonst ist Selbsterziehung das wichtigste. Man trachte, mit den Kleidern auch die Sorgen des Tages abzulegen, und sage sich, wenn immer wieder Ge­danken kommen, energisch: Ich will schlafen und nicht nach denken; dazu ist morgen Zeit. So muß man die Gedanken ver­jagen, daß sie nicht fortspinnen können. Nachhelfen kann man durch eintöniges Vorlesenlassen, lesen eines gleichgültigen Bu­ches, ein- bis zweimal in der Woche durch ein warmes Bad un­mittelbar vor dem Zubettgehen, ein allabendliches warmes Fußbad, einen Prießnizumschlag um die Brust( bei nicht kal­tem Zimmer) hüte sich aber vor dem regelmäßigen Gebrauc von Schlafmitteln, sondern befrage in hartnäckigen Fäller lie­ber den Arzt.

Dieses große A greifen. Aber habe ihr Eifer jo toterns blauem Luftmeer, jeins Sonnenstunde Man sollte die Krone emporfieht i feierlich schwingend laffen über des Fri Und, man sollte dahinschwirrt, grüß Amt gegeben hat tragen: Geid fru fegne dich!" nach

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Diese Frage ter Professor Irvi 1. Achte auf frisch 2. Trage leichte,

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10. Meide giftig

11. Halte dich

12. Gehe einmal

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14. Sei freundli

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