Mt. Samstag, den 7. Januar
8 usw. Zellen gestalten si
ochen, Muskeln, Haut, Ne
sie sagen könnte, ob bei einer Verheiratung z. B. eines nord
,, Gießener Zeitung"
h, sie müßte sich doch ve Beziehung die Forschung noch nicht so weit fortgeschritten, daß igen Form, indem die net rassigen Menschen mit einem ostischen die ostischen oder die nordifferenzieren. Nur einig Günther ostbaltisches Saar über das der anderen europäischen anlagen. Trotzdem ist diese genau so an die Erblichkeitsgesetze
von Generation zu Gener
dischen Eigenschaften überdeckend sind usw., wenn auch nach
n Zustand: die Geschlecht: Raffen dominiert(?), sonst das dunkle über dem hellen, die
ent. Daher kann von ein genschaften teine Rede sei dunkle Hautfarbe über der hellen, die braune Augenfarbe über der blonden, Kurzföpfigkeit über Langköpfigkeit, Schmalgesichdie Anlagen einer Ras tigkeit( nach Günthers Meinung: binarische) über Breitgesichtigkeit. Möchte man daher, schreibt Günther, im Falle eines mischrassigen Menschen ermessen, wie groß der Blutanteil einer
die Gesetze der Erblichkeit bestimmten Rasse ist, an der dieser Mensch teil hat, so werden m Pflanzenreich entnomme in der Betrachtung der bei ihm vorhandenen Merkmale, welche den Pflanzen am einfachst sich überbedbar verhalten, ein größeres Gewicht haben als die man zwei Arten von Be überdeckenden. So wird z. B. beim Abschäzen eines vorhandenen
. Die dominante, wozu to
erfennbaren nordischen Einschlages bei einem Menschen das Schmalgesicht nicht so viel Gewicht haben als der Hinterkopf.
zt sich an der sogen. Wu Saben ferner die Kinder reinrassig aussehender Eltern andere erläutern. Diese Pflan Merkmale als ihre Eltern, so ist mindestens bei einem Elter eißen und der Erblichkeit liegt in d anlagen einer anderen Raſſe überdeckt waren. Es sind daher t: in der Farbe. 3um bi die Dominant- heterozygoten Lebewesen nicht den homozygoten e Geschlechtszelle der rot gleich, sondern nur, wenn auch manchmal, sehr ähnlich. Die Dodann die Gameten entstand. Anal bei erblichen Krankheiten auf, weil bei dominanter Bererbung Raffe W und die Pflan alle Heterozygoten trant, während sie bei rezeſſiver gesund sind. Pflanze RR und eine W Denn bezeichnen wir die Anlage für die überdeckende Krankheit alten wir aus dieser Elter mit a, die Anlage für ihr Fehlen mit g, so ergibt sich folgende ochter- oder Filialgenerati Beverbung: Da der eine Teil der Eltern, wie wir festsetzen wolr männliche oder der wei len, die Formel Kg haben soll, der andere eine solche von gg, gleichgültig. Es ist so so kann sich also A von Kg jedesmal mit einem der g von gg er Farbe neu geschaffen we vereinigen und g von Ag jedesmal mit einem der g von gg. er F1- Generation unter( Natürlich wäre auch der umgekehrte Fall möglich: es verbände sich jedes der g von gg mit g und von Kg. Dadurch würden
Resultat zustande, daß
†
e
R, alſo rot, 50 Prozent Waber seine anderen Verhältnisse geschaffen.) Die Hälfte der also weiß, sind. Die R2 Kinder ist also Kg, b. H. frant, und die Hälfte gg, d. h. gesund. Generationen spaltet wied Anders liegen indessen die Dinge bei rezessiven Krankheiten. RR und WW der F2 Die Krankheiten sind hier die Kinder gesunder Eltern, so daß flanzen liefern. Wir seh man glauben fönnte, daß hier gar feine Vererbung im gewöhneterozygoter Lebewesen sp lichen Sinne vorliege: Wir bezeichnen einen gesunden dominanden können und wie in d ten Gameten mit G und einen mit frankhafter Anlage mit f. ger Bastarde auftreten. daß die Kraft zur Weit Heiratet nun ein Elter mit der Anlage Gk einen mit der gleibeiden Teilen der P- Ger chen Anlage, so tritt dasselbe wie bei der dominanten Vererbung ein: 75 Prozent scheinbar gesunde- davon nur wirklich gesund 25 Prozent 25 Prozent trant. Ist die Anlage eine feltene ,, dann ist sie meist durch eine Blutsverwandtenehe be= bingt. Ueberdeckende Krankheiten sind z. B. Harnruhr, Kurzfingrigkeit und Nachtblindheit; rezessive dagegen Taubstummheit, erbliche Epilepsie und manche Geistes- und Nervenkrankheiten.
nt dieser Fall, gerade at
andere Art der Vererbur Bei der der eine Teil der besitzt wie der andere. A die weißen Erbsen sehr I omzygotische) RR- Erbse n B- Generation gefreugt, so
ion RW( WR)-Pflanzen, 1 tot infolge der Domina find, daher nicht die Mi täre Typen halten. In hein erwedt, als ob nun k
n seien. Dies stimmt jed
von F1- Pflanzen hervorgel erlich roten Pflanzen mit b nd zu 25 Prozent aus weiß roten und weißen Erbsen d je für sich untereinander nzen, während die anderen
ufteilen. Es fällt ſomit! er F2- Generation und selb uf: obwohl bei jenen 75 P ner RR- Erbse nicht zu unt ieser 75 Prozent den weiß I ist bei dieser Art der V Leider ist gerade in raffig
reichholz. Auch Ruelow u us dem Hecluf.
, bis in der Ferne die Gire
en mir flar, meine Herren
it zum Mund und triller er auf die Brücke. Gemächl ber das Ded. Zwei Matro fie fagen, es ginge los.
le hinab:„ Klar zum Man
tionen. Ein langer und da befahl:„ Ablegen!"
nt zu den Bootshafen. Drew folgt.
or. Bigarren.
gar so rosig aussteht, sollen
rben, auch unsere Zigarren go
eziehen. Wir haben uns Muf
e furz charakterisieren:
d langes Format. Fängt lei Belömmlich. Diner- Zigar
tbes Deckblatt, aber strohi ": Brennt sehr langsam
-
Die intermediäre und dominante Vererbung Taffen sich natürlich auch an schwierigeren Beispielen, an denen die Merkmale zahlreicher find, verfolgen. Angenommen, die vorhin erwähnte rote Mirabilis jolapa hätte die Eigenschaft, auf großen PflanBen zu wachsen, und die weiße, auf Fleinen oder furzen Stielen bie Blüte zu tragen, so fänden wir bei einer Kreuzung beider
Aus unseren Betrachtungen geht hervor, daß meist zwischen einer Erbanlage und einer äußeren Eigenschaft eine Abhängigfeit und letzthin auch öfters eine Identität besteht. Indessen ist jedoch häufig eine Eigenschaft eine Funktion mehrerer Erbgebunden wie jede, die gleich einer Erbanlage ist. Jegliche Vererbung ist so bedingt durch ein Weitergeben von Erbanlagenpaaren, deren einer Anteil je für sich in einem Gamet kommt. Folglich wird jede Anlage mit einer Wahrscheinlichkeit von einhalb weitergegeben.
Um einen praktischen Wert insbesondere in raffenkundlicher Sinsicht aus meinen Ausführungen zu schöpfen, muß man beachten, daß das Erscheinungsbild des Menschen: also das Bild seiner äußerlich bemerkbaren Eigenschaften meist nicht gleich seinem Erbbild ist, infolgedessen der Wert einer Perfon als 3euger meist wesentlich verschieden ist von dem des Einzelmenschen. Bei einer Abschätzung der Vererbungsmöglichkeit bestimmter Anlagen und Eigenschaften eines Menschen sind daher immer dessen Vorfahren mitzuberücksichtigen. Diese Folgerung, daß Erbbild nicht gleich Erscheinungsbild sein muß, ergab sich aus dem dominanten Vererbungsgang. Es stellt diese Feststellung auch keinen Widerspruch zu meinem obigen Sah, daß die Erbanlage öfters gleich der äußeren Eigenschaft ist, dar, sondern unterstreicht nur die praktische Wichtigkeit der dominanten Vererbung für den Menschen. Es stimmen schließlich Menschen, die in ihrem Erscheinungsbild gleich sind, meist nicht in ihrem Erbbild überein und umgekehrt, Menschen, die im Erbbild übereinstimmen, sind nicht im Erscheinungsbild gleich.
Am Ende meiner Ausführungen muß ich noch auf etwas aufmerksam machen, was zwar weder zur Rassenkunde noch zur Vererbungslehre, sondern in das Gebiet der Rassenhygiene ge= hört, was aber ebenso wichtig für unser Vaterland ist wie die Erkenntnis der Rassenkunde und Erblichkeitslehre und ihre Befolgung: Das ist die Frage der Kinderzahl. Nach Prof. LenzMünchen ist als Minimum die Zahl 4 anzusehen. Leider wird Diese Zahl gerade bei den nordischen Teilen unseres Volkes, bei den Teilen, die wir nötig haben, längst nicht erreicht. Wenn nun die Kinderzahl weiter hinter der zu fordernden zurückbleibt wie eben, so bestehen die eben genannten Voltsteile in etwa 300 Jahren nicht mehr. Sehen wir Deutsche uns also nicht vor, dann wird es uns in fürzester Zeit durch die Rassenvermischung und die geringere Kinderzahl jener Voltsteile so gehen wie Griechen und Römern, die im Altertum bedeutende Rollen spielten und jetzt keine beherrschenden Völker mehr sein können, weil es ihnen an hervorragenden Geistern fehlt. Bei ihnen wird jedoch die Rassenvermischung und nicht die geringe Kinderzahl die Hauptursache ihres Unterganges gewesen sein.
Wir Deutsche haben also die Pflicht, im Interesse unseres Vaterlandes für einen Nachwuchs von der erforderlichen Quantität und Qualität, wenn ich diese nicht sonderlich schönklingenden Fremdwörter einmal verwenden darf, zu sorgen. Nur wenn beibe, Quantität und Qualität in dem richtigen Maße vereinigt sind, haben sie für uns Wert; Quantität allein überhaupt feinen und Qualität allein nur einen beschränkten. Videamus, ne quid detrimenti capiat res publica!
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Nr. 3.
Bundes deutscher Mietervereine, Rechtsanwalt Groß, und der Präsident des Zentralverbandes deutscher Haus- und Grundbefizervereine, Stadtrat Josef Sumar, zu Wort kommen.
Während Rechtsanwalt Groß in erster Linie vorschlägt, daß der Staat zum Neubau Geld zinslos hergeben soll und als Gegenleistung für diese zinslose Sergabe Einfluß auf die Mietzinsbildung bekommen müßte, tritt Prof. Hein dafür ein, ein neues Institut, das sogenannte Heimrecht, zu schaffen. Dieses soll darin bestehen, daß der Mieter in stärkerer Weise als bisher bei einem bloßen Mietrecht mit der Wohnung verbunden ist. Das Heimrecht soll in einem Wohnkataster eingetragen werden und durch Vertrag mit dem Verfügungsberechtigten oder durch tatsächliche Ueberlassung der Wohnung entstehen. Der Heimherr - dies ist der nene Titel des Mieters- soll fündigen können, dagegen der Hausbesitzer nur bei besonderen Gründen. Der Heimzins soll zwar dem Namen nach frei sein, der Hausbesitzer soll jedoch nur dann steigern können, wenn er nachweist, daß er eine Zinserhöhung fordert, die durch den objektiven Wert der Wohnung gerechtfertigt wird Ueber die Berechtigung der geforderten Zinshöhe haben besondere Behörden als Nachfolger der heutigen Mieteinigungsämter zu entscheiden. Prof. Hein fordert also, daß sowohl das Kündigungsrecht, als auch das Recht auf Forderung eines freien Mietzinses seitens des Hausbesitzers beschränkt wird und beschränkt bleibt.
Würde der Vorschlag des Prof. Hein Gesetz werden, so könnte dabei naturgemäß ein Unterschied zwischen alten und neuen Wohnungen nicht mehr wie bisher gemacht werden, denn das Seimrecht ist ja als das allgemein gültige neue Wohnrecht gedacht, und eine Herausnahme der nach dem Kriege erbauten Wohnungen ohne weiteres vereiteln. Dieses wird zur Folge haben, daß die Neubautätigkeit so gut wie ganz aufhören würde. Denn man kann doch von jemandem schlecht verlangen, daß er sein Geld für einen Hausbau verwendet, wenn er weiß, daß ihm die Verfügungsgewalt über die einzelnen Wohnungen entzogen ist und daß eine Steigerung nur mit Genehmigung der Mieteinigungsämter oder ähnlicher Behörden möglich ist, daß also die Zwangswirtschaft für ewige Zeiten weiterbesteht. Unter Berüdsichtigung dieser Tatsache hat der Gesetzgeber auch die seit dem 1. Juli 1918 fertiggestellten Wohnungen aus der Zwangswirtschaft herausgenommen. Eine Ausdehnung der Zwangswirtschaft auch auf neu erstellte Räume würde bedeuten, daß irgendwelches Geld von privater Seite dem Baumarkt überhaupt nicht mehr zur Verfügung gestellt wird, und daß mit einem Schlage jede private Unternehmungslust aufhören würde und daß ohne weiteres gerade das verhindert würde, was in gemeinsamem Interesse von Vermietern und Mietern erreicht werden soll, nämlich die stärkere Belebung der Bautätigkeit.
Die unmittelbare Folge hiervon wäre nicht nur eine Vermehrung der Wohnungsnot, sondern ein Zusammenbruch der gesamten Bauindustrie, also eine der wichtigsten Schlüsselindnstrien Deutschlands.
Blumen folgendes: Die rote Wunderblume hat jetzt den Gamet Heimrecht oder freie Wohnwirtschaft? lichkeit, denn eine Erhöhung der Steuern kann unter keinen
Rg und die weiße einen derartigen von der Formel Wł. RgRg mit WrWt gekreuzt, ergibt RgWk- Pflanzen, was man RWgk schreiben könnte. Bestäubt man die Blüten dieser Wunderblumen untereinander, dann erhält man, da bei dieser F1- Gene= ration in der Blume 4 Arten von Geschlechtszellen sich finden:
Rg, Rt, Wg, Wt, 16 verschiedene Pflanzen. Es kann zusam
mentreffen: 1. eine Rg- Geschlechtszelle mit einer Rg, d. h. Rg mal Rg RRgg; 2. eine Rg mit einer Rf, d. h. Rg mal Rk
=
RRgt; 3. eine Rg mit einer Wg, b. h. Rg mal Wg= RWgg; 4 eine Rg mit einer Wt, d. h. Rg mal Wt= RWgt; 5. eine Rt mit einer Rg, d. h. Rg mal Rf RRgf; 6. eine Rt. mit einer Rt, d. h. Rt mal Rt RRff; 7. eine Rt mit einer Wg, 6 h. Rt mal Wg RWgt; 8. eine Rt mit einer Wk, d. h. Rf mal WkRWft; 9. eine Wg mit einer Rg, d. h. Wg mal Rg RWgg; 10. eine Wg mit einer Rf, d. h. Wg mal Rk
RWgt; 11. eine Wg mit einer Wg, b. h. Wg mal Wg WWgg 12. eine Wg mit einer Wt, d. h. Wg mal Wk WWgf; 13. schließlich eine Wt mit einer Rg, d. h Wk mal Rg: RWgt; 14. eine Wt mit einer Rt, d. h. Wk mal Ri RWtt; 15. eine Wt mit einer Wg, d. h. Wf mal Wg= WWgt; WWff. Fall 16. eine Wt mit einer Wt, d. h. Wt mal Wt
-
1 wäre also rot und groß, 2. tot mittelgroß, 3. rosa groß, 4. rosa mittelgroß, 5. rot mittelgroß, 6. rot klein, 7. rosa mittelgroß, 8. rosa flein, 9. rosa groß, 10. tofa mittelgroß, 11. weiß groß, 12. weiß mittelgroß, 13. rosa mittelgroß, 14. rosa klein, 15. weiß mittelgroß, 16. weiß flein. Nach dem, was wir früher schon über die intermediäre Vererbung hörten, müssen wir vermuten, baß unter unter der Gesamtzahl 16 der Pflanzen 25 Prozent = 4 weiße = 4 tote, 50 Prozent= 8 tosae und 25 Prozent sich befinden. Zählen wir nach, so sehen wir, daß dies stimmt. Gleichzeitig muß uns etwas auffallen, was von höchster Wichtigkeit ist: Betrachten wir die 4 roten, die 8 rosaen und die 4 weißen Pflanzen auf ihre Größe hin, so entdecken wir, wie bei jeder dieser Gruppen die drei Größestufen, die sich oben gezeigt haben, groß, mittelgroß und klein in genau demselben Prozentverhältnis für sich auftreten wie die drei Farbstufen. Denn von den 4 roten Blumen sind eine groß, zwei mittelgroß und eine klein, und schließlich von den 4 weißen wieder eine groß, 2 mittelgroß und eine klein. Daraus folgt der Schluß, daß sich die einzelnen Erbanlagen unabhängig, d. h. für sich allein vererben. Ferner finden wir, unter den 16 Blumen der F2- Generation nur vier doppelte Bastarde: die vier rosaen mittelgroßen, acht einfache Heterozygoten und vier reine Rassen, von denen wir zwei neugezüchtet haben, die kleine rote und die große weiße Gruppe. Roch verwickelter wird die Sache, wenn nicht, wie eben, eine intermediäre, sondern eine dominante Bererbung, auftritt und zwar, wenn rot überdeckend ist. Wir erhalten in diesem Falle in unserem letzten Beispiel in der F1- Generation nur tote, mittelgroße Wunderblumen und in der F2- Generation 9 rote große Pflanzen, 3 rote fleine, 3 weiße große und endlich eine weiße kleine. Bedeutend komplizierter werden die Verhältnisse dann, wenn noch mehr Anlagepaare auftreten; besonders bei Menschen. Daß es jedoch möglich ist, auch diese Fälle au durchdringen, lehrt die einschlägige Literatur.
Magen. In den Farben st r lang und spik. Nach fro verdaulich, aber oft von üb für sich einnehmend". Fär Marke von Europa. Läßt ohne Qualität. Franzöfifé meist aus anderen Länd
widelt, so daß sie schwer 2
( Aus dem Klabberadatfo".)
Seit Jahren ist die Wohnungszwangswirtschaft, die ursprünglich nur eine Uebergangserscheinung sein sollte, sehr umstritten. Führende Männer aus Politik und Wirtschaft haben sich mit dem Wohnungsproblem in der einschlägigen Presse wiederholt beschäftigt und sind zum größten Teile zu dem Ergebnis gelangt, daß auch auf dem Gebiete des Wohnungswesens die freie Wirtschaft wieder eingeführt werden muß. Dennoch gibt es unentwegte Verfechter der Aufrechterhaltung der Wohnungszwangswirtschaft, die sogar dahin streben, die Wohnungswirtschaft durch ein besonderes Wohnrecht unter Aufhebung der Bestimmungen des bürgerlichen Rechts dauernd unter Zwang zu stellen. Diese Ansicht vertritt auch der Vorsit zende des Mieteinigungsamts Halle, Prof. Dr. Hein, in seinen Ausführungen über„ Mieterschußnovelle und Heimrecht" im II. Sonderdruck der Verbandszeitschrift„ Das Mietgericht" des Reichsverbandes deutscher Einigungsämter, Berlin, in dem unter dem Gesamttitel„ Beiträge zur künftigen Entwicklung des Mietrechts, unter besonderer Berücksichtigung der Regierungsent würfe zum MSchG. und RMG.", in dem namhafte Persönlichfeiten der verschiedenen Richtungen, wie der 2. Vorsitzende des
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Es wäre grundfalsch, zu glauben, daß an Stelle des Privatfapitals das öffentliche Kapital einspringen könnte. Das öffentliche Kapital ist doch nichts anderes als die Beträge, die der Staat durch Steuern und Abgaben erhoben hat, um sie wieder für seine Zwede zu gebrauchen. Dieses ist eine glatte UnmögUmständen in Frage kommen, und allein die Aufrechterhaltung der Steuern in ihrer augenblicklichen Höhe ist ein Unding. Die Auffassung des Prof. Hein, daß die Wohnungsnot an der Volksverminderung schuld sei, ist irrig, denn wenn der Geburtenrüdgang lediglich und ausschließlich auf die Wohnungsnot zurückzuführen wäre, so müßten die Familien, die große Wohnungen besitzen, die kinderreichsten sein, und die Kinderzahl müßte entsprechend den schlechteren Im Wohnverhältnissen abnehmen. Gegenteil, die amtliche Statistik lehrt, daß bei den wohlhabenden Kreisen, die über große Räume verfügen, seit jeher eine stärkere Geburtenminderung zu verzeichnen ist. Soweit der Gedanke des Prof. Sein aber richtig ist, spricht er als ein sehr startes Argument nicht für, sondern gegen die Zwangswirtschaft. Denn es ist doch heute so, daß infolge der Zwangswirtschaft gerade die neugegründeten Familien feine oder keine genügende Unterkunft finden, während alte Leute ihre großen Wohnungen behalten können. In dem Augenblid, wo die Zwangswirtschaft aufgehoben werden würde, müßte hier ein Ausgleich erfolgen, und der natürliche Zustand müßte allmählich eintreten, daß die wirklich lebensfräftigen Familien ihr Heim bekommen können, während alte Leute sich allmählich auf ein oder zwei Räume zurückziehen würden. Die Folge davon wäre, daß sich die jungen Familien in ganz anderem Umfange ausbreiten fönnten, als dies heute der Fall ist, daß daher keine Bevölkerungsverminderung, sondern vielmehr eine Vermehrung eintreten würde, wenigstens dort, wo die wirtschaftlichen Erwägungen wegen- Raummangels den Grund der ehelichen Vorsicht" bilden.
In Wirklichkeit besteht auch kein Bedürfnis weiter Mieterschichten, in der Art, wie es Prof. Hein mit seinem Heimrecht erreichen will, eng mit der Wohnung verbunden zu werden, denn bekanntlich war es nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechtes nicht nur möglich, sondern im§ 1093 sogar vorgesehen, langfristige Mietverträge abzuschließen. Jedoch wurde von dieser geseglichen Bestimmung nur in den seltesten Fällen Gebrauch gemacht, so daß dadurch bewiesen ist, daß die Ansicht des Prof Sein auch in dieser Hinsicht irrig ist.
Es ist wohl nicht übertrieben, wenn man behauptet, daß die Folgen des Hein- Experiments das Einstellen der Neubautätigfeit, eine Verschärfung der Wohnungsnot, ein Zusammenbruch der wichtigsten Zweige des Handwerks und der Industrie und das Ende der deutschen Kreditfähigkeit im Auslande wären.
Die Zwangswirtschaft schafft keine neue Wohnungen, sie engt die Bewegungsfreiheit des Vermieters wie des Mieters ein und ist eine der teuersten Institute, welche sich ein Staat leisten fann. Niemand wird die sofortige Aufhebung der ganzen Zwangsgesege fordern, aber im Interesse der Gesamtheit ist es dringend notwendig, daß auch die Wohnungswirtschaft allmählich wieder in die freie Wirtschaft übergeleitet wird. Es wäre aber grundfalsch, die Zwangsgesetze auf dem Gebiete des Wohnungswesens zu verewigen, denn ehe die Ketten der Zwangswirtschaft nicht gesprengt werden, werden und können wir zu feinen normalen RPD. Wohnverhältnissen gelangen.


