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Nr. 2.

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Inleitung durch Dr. Woitit,

Berlin W. 50

Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint: Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Saus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr.- Für Aufbewahrung oder Rüd. Sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg. 1. Blatt

Politische Tagesschau.

Die Reichsregierung ist gegen die Abstriche des Reichsrats am Seresetat, die schwersten Bedenken werden gegen die Streichung der Summe für den Neubau eines Pan­zerfreuzers erhoben.

Nach den neuesten statistischen Feststellungen beträgt die Gesamtauslandsverschuldung Deutschlands z. 3t. 9 Milliarden Reichsmart, zuzüglich der Daweslaften.

%

Das Gutachten des Reichswirtschaftsministe= riums über die Möglichkeit eines Zollabbanes soll dem Reichs: fabinett noch im Laufe dieses Monats vorgelegt werden.

Die Sowjetwahlen sind auf Betreiben einiger wiri­schaftspolitischer Organisationen bis zum Herbst 1928 verschoben.

*

Im Samburger Staatshaushalt für das verflossene Jahr ist mit einem Defizit von 19,5 Millionen zu rechnen.

An der polnisch- litauischen Grenze ist es zu ernste haften Schießereien zwischen litauischen und polnischen Grenzsoldaten gekommen. Ein Litauer wurde ge.ötet.

Der teuere Parlamentarismus.

Sehr splendid ist der Haushalt des Reichstags im Reichs­stat für 1928. Wir entnehmen der umfangreichen Aufstellung folgende Angaben: An Postgebühren find rund 60 000 Mark im Jahre vorgesehen. Die Eisenbahnfreifahrt( 1. Klasse) für die Abgeordneten belastet den Etat mit 1268 000 Mart, wäh­rend die Aufwandsentschädigung für die 493 Abgeordneten ein­schließlich der Aufwandsgelder des Präsidenten in Höhe von 36 000 M unter Berüdsichtigung der gefekt. Abzüge die immer­hin nette Summe von 4 400 000 Mart verschlingt, der Umbau der Küchenanlagen im Reichstagsgebäude erfordert allein 130 000 Mart, und für die Ergänzung, bezw. Erneuerung von Ausstattungsgegenständen in der Amiswohnung der Reichs­tagspräsidenten, in der 3. 3t. Herr Löbe domiliziert, sind nicht weniger als 10 000 Mart in einem Jahre notwendig. Insge­samt erfordert der Apparat des Reichsparlaments an fortdauern­ben und einmaligen Ausgaben 7 600 329 Mark.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. Mr.

Samstag, den 7. Januar 1928

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. Total 12 Pfg., die 90 mm breite Retlame- Petitzeile 96 Pfg. Platz vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholungen Rabatt, für Volltlischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 3

von Aufträgen für Lokomotiven an deutsche Firmen durch die| Die Hessischen Wahlrechtsbeschränkungen

südafrikanische Regierung, beschloß die Versammlung der bri­tischen Reichsproduzentenorganisationen ihren angegliederten Körperschaften in Südafrika ein Telegramm zu senden und sie auf die ernsten Folgen aufmerksam zu machen, die die Verfol­gung dieser Politik für die südafrikanischen Waren auf dem britischen Markt haben würden.

Bolnischer Wahlkampf.

Kampf den Minderheiten!

-

Auch für die Republik Polen gibt es in diesem Jahre Wah­len zum Sejm, dem Reichstage" im Lande des Weißen Ad­lers. Diesen Wahlen sehen die Polen mit einiger Besorgnis entgegen. Nicht als ob etwa zu fürchten sei, daß staatsfeind­liche Elemente die Mehrheit erhalten werden, diese Ges fahr besteht nicht. Aber den Warschauern ist überhaupt jeder Zuwachs, den die Opposition erhalten könnte, überaus unange nehm. Nach amtlicher polnischer Berechnung leben in Polen 1 059 000 3,9 v. H. der Gesamtbevölkerung Deutsche, ferner 1 060 000 7,8 v. 5. 3,9 v. 5. Weißrussen, weiter 2 111 000 Juden, schließlich 3 899 000: 14,3 v. 5. Ruthenen und Utrainer, dazu kommen noch gegen 70 000 Sonstige". Diese Minder­heiten machen 29,9 v. 5. der Gesamtbevölkerung Bolens aus. Selbstverständlich wissen die Polen sehr wohl, was diese Zahl für sie bedeutet. Aus ihrer ganzen Behandlungsweise der Minderheiten geht ja auch seit Jahr und Tag zur Genüge her­vor, wie hoch man in Warschan diese Minoritätengefahr ein­schätzt, die man glaubt am zmedmäßigsten durch Niederknüppe­lung zum Schweigen zu bringen. Daß die Minderheiten zur bevorstehenden Wahl sich, wenigstens die meisten haben es ge­tan, zu einem Blod zusammengetan haben, war der einzig mög­liche Ausweg; hätten sie das nicht getan, würden sie nach der neuen polnischen Wahlgeometrie zerrieben werden. Nun gilt der Kampf der Polen diesem Blod, dem man in den letzten Tagen polnischerseits seine Zeitung Ratio" verbot.

Raub des deutschen Volksvermögens

durch die Tschechoslowakei.

Das Prager Abgeordneten- Haus hat ein Gesetz angenommen, durch das die reichsdeutschen Besitzer der auf Goldmark lauten­den Obligationen verschiedener nordböhmischer Bahnen, nahezu enteignet werden. Es handelt sich hier um eine Gesamtforderung von etwa 300 Millionen Goldmart, an der besonders viele fleinen Sparer Sachsens interessiert sind. Das tschechische Ent­

Gas Explosion u. Hauseinsturz in Berlin. eignunggeses hatte eine deutsche Protestnote zur Folge. Die

Jm Haus Nr. 116 der Landsberger Chaussee in Berlin N. war am Nachmittag ein Gashausanschluß gelegt. Des nachts um 12 Uhr erfolgten plötzlich zwei heftige Detonationen. Krachen, Donnern und menschliche Schreie. Dann fand sich ein Teil der Hausbewohner in einem wraden Teil ihres Hauses, wenn auch in höchster Aufregung, aber doch am Leben. Die anderen deckte ein 10 m hoher Schutt- und Trümmerhaufen.

Nur 11 Todesopfer.

Berlin. Wie die polizeilichen Feststellungen jetzt ergeben haben, ist die Zahl der Toten bei der Explosionstatastrophe in

eisbergstraße 24. der Landsberger Allee erfreulicherweise nicht so hoch, wie bis­ere Inserenten

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war 1928

Goetheitr. 31.

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her angegegeben wurde. Sicher ist, daß 11 Personen getötet wurden und ungefähr 10 noch vermißt werden. Daß die Zahl der Toten so hoch angegeben wurde, ist auf die allgemeine Ver­wirrung zurückzuführen, sowie darauf, daß die Sausbewohner Leichen zu erkennen glaubten, von denen die Angehörigen fest­stellten, daß es sich um andere Tote handelt, sodaß also Dop­pelzählungen vorgenommen wurden. An Stelle der gestern abend zurückgezogenen Polizeimannschaften hat der städtische Schlachthof fünfzig Arbeiter zur Verfügung gestellt, die sich an den Aufräumungsarbeiten beteiligen. Wie wir erfahren, wird die Feuerwehr ihre Aufräumungsarbeiten erst dann einstellen, wenn zuverlässig feststeht, daß keine weiteren Opfer mehr sich unter den Trümmern der eingestürztes Saules befinden.

Ehrung des deutschen Botschafters in London.

hlung und mit dem( Vereinigung für neuere Sprachen) ernannt worden

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Zum Präsidenten einer englischen Sprachgesellschaft ernannt. London. Der deutsche Botschafter in London, Dr. Sth a mer ist zum Präsidenten der Modern Language Association Es ist das erstemal, daß dieses Amt der Gesellschaft, die Erziehungs­und Bildungszweden dient und über ganz England verbreitet ist, einem Deutschen angetragen worden ist. Auf der Hauptver­jammlung der Gesellschaft hielt Dr. Sthamer eine Ansprache über die Entwicklung der modernen deutschen Sprache. Auf dem gestern abend stattgefundenen Banket der Gesellschaft führte der deutsche Botschafter den Vorsitz.

Die Lieferungsaufträge der südafrikanischen Regierung an deutsche Firmen. London. Nach Besprechungen mit den Vertretern der füh zenden britischen Lokomotivfabrikanten über die Verleihung

Prager Presse", das deutsch geschriebene Organ des viel= gewandten Herrn Dr. Benesch, wendet sich in einem amtlich inspirierten Artikel sehr heftig gegen die Note der Deutschen Reichsregierung in der Frage der Einlösung der Markpriori­täten durch die tschecho- slowakei und spricht die Vermutung aus, daß die späte Ueberreichung dieser Note auf einen Druck einer finanziellen Spetulationsgruppe zurüdgehe.

Genossenwirtschaft.

Vor dem Mieteinigungsamt in Gidelstedt bei Hamburg stand dieser Tage eine Räumungsflage eines Arbeiters gegen einen Altonarer Gastwirt an, der sich in Eidelstedt eine Billa gekauft hatte. Sechs Räume standen zur Aufnahme des Villen­besizers bereit, nur zwei Hinterzimmer wurden von dem Ar­beiter bewohnt, gegen den der Wirt den Antrag auf Räumung der Wohnung stellte, obgleich für den Arbeiter Ersazwohnraum nicht zu beschaffen war. Der Vorsitzende des Mieteinigungs­amtes suchte dem Vertreter des Villenbesizers flar zu machen, daß der Arbeiter obdachlos würde. Der Vertreter pochte auf das Recht des neuen Besizers. Als die Personalien festgestellt wurden, ergab sich, daß der eifrige Villenbesiker- Bertreter nie­mand anders war als der tommunistische Spizenkandidat und Senator Köhnsen. Nun stellte einer der Beisiger die Frage an den Herrn Senator, ob er es denn als Kommunist verantwor­ten tönne, einen Arbeiter obdachlos zu machen, worauf ihm taltlächelnd bedeutet wurde, daß er hier nicht als fummunistischer Senator, sondern als Privatmann tätig sei. Es kommt hinzu, daß der Villenbefizer fein anderer ist als der Wirt des tome munistischen Hauptquartiers in Altona.

Senator, sondern als Privatmann tätig sei. Es tommt hinzu,

( Aus der sozialdemokratischen Leipz. Volksztg.".)

*

Ueber 200 000 Pfändungen. Wien, die Stadt der meistbeschäftigten Gerichtsvollzieher. Wie aus Wien berichtet wird, brachte das vergangene Jahr der Stadt Wien einen Reford. Die Gesamtzahl der Zwangsvollstreďungen betrug im Jahre 1926 über 200 000, im Jahre 1927 dagegen 250 000 Pfändungen. Diese Ziffer umfaßt auch die Fälle, in denen ein Vollstreckungsorgan zu den Par­teien entfandt wurde. Vergleicht man diese 3iffer mit der Ein­wohnerzahl Wiens, so gelangt man zu der Feststellung, daß gegenwärtig jährlich auf jeden 7. Wiener eine Zwangsvoll­streckung entfällt.

vor dem hessischen Staatsgerichtshof.

In der Nr. 17 der Sessischen Hausbesizer- Zeitung" vom 5. September 1927 ist die vom hessischen Landtag beschlossene Wahlrechtsbeschränkung behandelt und dabei zum Ausdruck ge­bracht, daß neben der moralischen auch die rechtliche Seite der Angelegenheit starten Zweifeln begegnet.

Inzwischen hat der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich sich in seiner Sigung vom 17. Dezember 1927 mit der Rest­mäßigkeit derartiger Wahlbeschränkungen befaßt. Außer Sessen haben noch Baden, Sachsen, Mecklenburg, Hamburg derartige Geseze erlassen. Während für andere Staaten die Aufwertungs­partei Klage beim Verwaltungsgerichtshof verfolgt hatte, hatte dies in Hessen die Wirtschaftspartei des deutschen Mittelstandes getan.

Der deutsche Staatsgerichtshof hat diese Wahlrechtsbe­schränkungen, die sich gegen die sogenannten Splitterparteien richten, als mit der Verfassung unvereinbar und für ungültig erklärt.

Damit tritt nun die Frage über das rechtmäßige Zustan gefommen des am 13. November 1927 neu gewählten Hessischen Landtages in den Vordergrund. Ueber diese Frage hat, da der Hessische Landtag selbst nicht Harakiri an sich üben will, der Sessische Staatsgerichtshof in aller Kürze zu entscheiden. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, ob zum Hessischen Land­tag nochmals gewählt werden muß oder ob der alte Landtag bestehen bleibt. Es haben in dieser Sache bereits Vernehmun gen durch den Berichterstatter stattgefunden. Der Hessische Staatsgerichtshof setzt sich zusammen aus 5 Berufsrichtern und 8 Abgeordneten. Merkwürdig an dieser Zusammensetzung ist nur das, daß die 8 Abgeordneten über ihre eigne Sache als Richter zu entscheiden haben. Dieser Umstand berechtigt zu einer gewissen Stepsis in Bezug auf die Erwartung, daß etwa der Hessische Staatsgerichtshof die Folgerung aus dem Spruch des Staatsgerichtshofes für das Reich ziehen würde.

Ob in der Zusammensetzung des Hessischen Lantages durch Neuwahlen eine wesentliche Henderung eintritt, möchten wir bezweifeln. Lediglich die Wirtschaftspartei, die die Wahl ana gefochten hat, erwartet bei ihrem Auftreten mehrere Mandate. Allgemein wird aber eine noch geringere Beteiligung an der Wahl als am 13. November befürchtet. Der Hessische Volts. freund" sprach fürzlich nur von 30% Beteiligung.

Schon alsbald nach Bekanntwerden des Spruchs des deut­schen Staatsgerichtshofes in Leipzig sollen in Berlin Verhand lungen unter den Reichstagsparteien stattgefunden haben, die Darauf hinausgehen, durch eine Aenderung der Reichsverfassung derartige Wahlrechtsbeschränkungen mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Zu einer Verfassungsänderung bedarf es bekanntlich einer Zweidrittelmehrheit.

Wir halten sowohl die Wahlrechtsbeschränkungen der Län der wie auch eine darauf hinzielende Aenderung der Reichs verfassung für verfehlt, denn beides tommt auf eine Ausnahme­Gesetzgebung hinaus. Zwangweise wird man das Volk niemals zusammenführen können.

Bom Presseamt des Sessischen Staatsministeriums wird unterm 6. Januar 1928 dazu geschrieben:

In verschiedenen Blättern des Landes finden sich Auss lassungen, die eine beschleunigte Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs über die Anfechtungsflagen gegen die Land­tagswahl 1927 fordern. Um etwaigen Mißdeutungen zu begeg­nen, darf folgendes festgestellt werden:

Die dem Hessischen Staatsgerichtshof vorliegenden Klagen auf ungültigkeit der Landtagswahl 1927 gründen sich sämtlich auf das bekannte Urteil des Staatsgerichtshofs für das Deuts sche Reich in Leipzig vom 17. Dezember 1927. Es ist darum selbstverständlich, daß der Hessische Staatsgerichtshof nicht eher seine Entscheidung fällen tann, bis ihm das Leipziger Urteil mit seiner Begründung vorliegt. Bis jetzt ist das Urteil von Leipzig bei der Hessischen Regierung aber noch nicht eingegangen. Es ist dabei wieder zu beachten, daß dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich u. a. auch Richter aus Berlin und München ange= hören, denen das Urteil mit seiner Begründung vor der Ausa fertigung erst zur Unterschrift vorgelegen haben muß. Das nimmt naturgemäß mehrere Tage in Anspruch, wie auch die Ausfertigung durch die Kanzlei des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich dann noch einige Tage Zeit beanspruchen wird. Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände darf wohl damit gerechnet werden, daß das Urteil von Leipzig taum vor Ende nächster Woche hier eingehen kann. In der Zwischenzeit werden durch den Berichterstatter des Hessischen Staatsgerichtshofs die nach Art. 6 Abs. 2 des Gesezes über den Staatsgerichtshof vom 13. Mai 1921 vorgeschriebenen Ermittlungen, Beweiserhebun­gen usm. bereits vorgenommen; teilweise sind sie noch im Gange. Sierbei sei bemerkt, daß die Klage der Evangelischen Volksge= meinschaft überhaupt erst am 31. Dezember 1927 beim Hessischen Staatsgerichtshof eingereicht worden ist. Danach ist also von den zuständigen hessischen Stellen alles getan, um raschenstens die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs herbeiführen zu können, sobald das Leipziger Urteil mit seiner Begründung vorliegt; vorausgesetzt, daß durch das Urteil von Leipzig nicht meitere Ermittlungen notwendig werden. Jedenfalls kann zur Zeit von einer Terminsbestimmung, wie er durch die Presse geht, noch nicht geredet werden.