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Samstag, den 6. Oktober 1928

,, Gießener Zeitung"

Nr. 79

allgemeine; sie betrifft alle Teilnehmer, mit wenigen Aus: Evangelischer Landeskirchentag zu Darmstadt. Der Stand der Wohnungszwangswirt­

nahmen. Es können deshalb besondere Wünsche einzelner Teil: nehmer in feinem Falle berücksichtigt werden.

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In den letzten Jahren sind im Deutschen Reich schon in zahlreichen Städten und Ortschaften Selbstanschlußämter ein­gerichtet worden, wobei in den meisten Fällen Nummern­änderungen von bedeutendem Umfang besonders in Groß­jtädten haben vorgenommen werden müssen. Schwierigkeiten haben sich daraus jedoch nirgends ergeben, weil, wie es auch hier geschehen wird, durch Herausgabe von Fernsprech- Sonder­verzeichnissen und durch sonstige besondere Maßnahmen für eine glatte Umstellung des Betriebes Sorge getragen wird.

Aus Nah und Fern.

Nonnenroth( Kr. Gießen). In unserer Gemeinde ist nach einer genehmigten Verfügung des Ministers für Arbeit und Wirtschaft die Wassergenossenschaft ,, Straßenfeld" aufgelöst worden.

Harbach( Kr. Gießen). Vom 8. bis 15. Oftober liegt auf der hiesigen Bürgermeisterei das Drainageprojeft mit Kosten­anschlag und Kommissionsbeschluß über die Feldbereinigung der Gemarkung Harbach offen. Einwendungen sind schriftlich während der Auslegungzeit zu machen.

Stangenrod. Der Landwirt Döll fuhr vor einigen Tagen mit seinem Gespann Kühe ins Feld. Plötzlich scheuten die Tiere und Döll kam so unglücklich zu Fall, daß die Kühe auf ihn tra­ten und ihn schwer verletzten.

Bad Salzhausen. Am letzten Sonntag wurde die diesjährige Badesaison geschlossen. Im Kurhaussaale fand ein sehr gut bc= juchter Schlußball statt.

Bad Nauheim. Schon jetzt ist bekannt, daß im nächsten Jahre in unserer Badestadt zwei größere Tagungen stattfinden. In der Woche nach Ostern tritt hier der 4. Allgemeine ärztliche Kongreß für Psychotherapie zusammen, und im Spätsommer versammelt sich hier der Allgemeine Deutsche Bäderverband zu seiner Reichstagung.

Lauterbach. Der Gemeinderat beschloß den Ankauf des Schlosses Eichhof zwecks Einrichtung zu einem Krankenhaus. Damit wird die Bevölkerung von Stadt und Kreis Lauterbach in absehbarer Zeit ein geräumiges, neuzeitlich eingerichtetes Krankenhaus bekommen.

Lauterbach. Die letzte diesjährige Zuchtviehauktion der Landwirtschaftskammer finder am 10. Oktober hier statt. Zum Verkauf sind 90 Simmenthaler Bullen gemeldet.

Büdingen. Der Fleischerverbandstag für Hessen und die Provinz Hessen- Nassau findet im Frühjahr 1929 in unserem Rothenburg" statt. Am 21. Oktober treffen sich die Obermeister des Verbandes hier zu einer Verbands- Obermeistersitzung ein, um die Tagesordnung zum Verbandstag aufzustellen.

Mainz. Bürgermeister Dr. Erhard, der sich in der schweren, Zeit des Ruhrkampfes große Verdienste erworben hat, ist auf weitere 12 Jahre wiedergewählt. Dagegen wurde die Wieder­wahl des Beigeordneten Dr. Trehmoehlen, des Verkehrsdezer­nenten, mit 27 gegen 26 Stimmen, bei 4 Stimmenenthaltung abgelehnt.

Frankfurt. Das Preußische Kultusministerium beabsichtigt, an der Frankfurter Universität einen Lehrstuhl für Musik zu errichten. Die Verhandlungen darüber sind im Gange.

Hauptsitzen behoben. Sich selbst überlassen, haben sich diese Völ­lerschaften noch lange heftig befehdet. Aber es vollzogen sich inden folgenden Zeiten immer größere Zusammenschlüsse. Die Namen der vielen Völkerschaften verschwinden. An deren Stelle treten größere Stämme. Durch die Berührung mit den Römern lernten sie ihre Kraft erkennen. Hermanns Tat, die ron allen Germanen noch lange Zeiten besungen wurde, brachte eine Selbsterhebung in alle Germanischen Völker, die erfuhren, sie schon in teilweise geeinter Kraft selbst den weltbeherr­schenden Römern gewachsen waren. Der Gedanke der Unter­werfung unter Roms Macht verschwand gänzlich. Die Freiheit Germaniens und Deutschlands, wenn auch zeitweilig bedroht, war damit doch für Jahrtausende begründet. Ihre Wieder­riämpfung ist von da ab immer wieder erfolgt.

Aus dem in der letzten Woche in Darmstadt stattgehabten Landeskirchentag ist über das religiöse kirchliche Leben in Hes sen das nachfolgende hervorzuheben: Ein erfreuliches Zeichen erwachenden religiösen Lebens sind die bedeutsamen Fort­schritte, die das kirchliche Vereinswesen auf allen Gebieten ge­macht hat. Die Dorfkirchenbewegung hat sich vom südlichen Oberhessen nach allen Seiten der Provinz durch Neugründung von Dorfkirchenvereinigungen ausgebreitet. Neues Wachstum weist ferner die Sache der evangelischen Kirchengesangvereine und der Posaunenchöre auf. Die evangelische Jugendbewegung ist im rüstigen Vorwärtsschreiten. Neues Leben über den Stand der Vorkriegszeit hinaus zeigt die Sache des Evangelischen Bundes und des Gustav Adolf- Vereins, evangelische Männer­und Frauenvereine, der Inneren Mission und die evangelische Arbeitervereinssache. Der Landeskirchentag beschloß Neugrün­dungen von Pfarrstellen für Darmstadt, Worms, Mainz und Gießen.

Prälat D. Dr. Diehl gab einen ausführlichen Bericht über das Verhältnis der Kirche zum Staat und den Parteien. Die Kirche muß über den Parteien stehen.

Im Mittelpunkt der Tagung stand die beantragte Reform um die Wahl der Abgeordneten zum Landeskirchentag. ,, Die Abgeordneten und ihre Stellvertreter werden in geheimer Wahl von den Kirchengemeindevertretern gewählt". Die Zahl der Ab­gcordneten für jedes Dekanat bestimmt die Kirchenregierung. Die Entscheidung über die Reform in diesem Sinne wird dem nach dem alten Verfahren neu zu wählenden Lan­deskirchentag zufallen.

Neben der Beratung des Finanzgesetzes bildete die Finanz­lage der Landeskirche den Hauptgegenstand der Beratungen. Der Voranschlag der Landeskirche für 1928-29 schließt mit einem ungedeckten Fehlbetrag von 1,3 Millionen Mark. Die Finanzlage der Landeskirche wird umso schwieriger, als der Staat trotz aller Vorstellungen der Landeskirchenregierung und des Landeskirchentages seinen Beitrag nur um 80 000 Mark erhöht hat, während durch Kirchensteuer 2,3 Millionen Mark aufgebracht werden mußte. Um den Etat der Landeskirche aus­zugleichen, blieb nur als Ausweg die Abschaffung des Defizits durch den Pfarrstand.

Sozialtagung des Evangelischen Wohlfahrts- und Jugenddienstes für den Kreis Friedberg.

schaft in Deutschland und in Hessen.

Von G. Ziegler- Darmstadt. ( Fortsetzung.)

In welchem Umfange in den anderen Staaten Deutschlands mit der Wohnungszwangswirtschaft bereits abgebaut worden ist. mag aus nachstehender Zusammenstellung ersehen werden. Es haben abgebaut:

1. Auf dem Gebiete des Mieterschutzes und des Reichs­mietengesetzes. Von den Vorschriften des Reichsmietengesetzes und des 1. Abschnittes des Mieterschutzgesetzes sind ausgenommen Leere Zimmer: in Bayern, Sachsen, Anhalt, Lübeck. Untermietverhältnisse: in Bayern, Sachsen, Baden, Bremen. Möblierte Wohnungen: in Lippe.

Sog. teuere Wohnungen: in Bayern, Württemberg, Baden, Braunschweig, Oldenburg, Bremen, Mecklenburg- Strelik Durch Teilung hergestellte Wohnungen: in Preußen u. Bayern. Kontore, große Geschäftsräume: in Hamburg und Bremen. Sonstige Geschäftsräume: in Preußen, Bayern, Sachsen, Würt=

temberg, Baden, Thüringen, Hamburg, Braunschweig, Ol­denburg, Anhalt, Bremen, Lippe, Lübeck, Walded und Schaumburg- Lippe( 15 Staaten).

2. Auf dem Gebiete des Wohnungsmangelrechts. Es dür­fen von den Wohnungsämtern( Gemeindebehörden) zwecks Zu= weisung an Wohnungssuchende nicht mehr beschlagnahmt werden: Möblierte Zimmer: in Preußen Bayern, Baden, Thüringen, Mecklenburg- Schwerin, Braunschweig, Oldenburg, Anhalt, Mecklenburg- Strelitz und Schaumburg- Lippe. Untermietverhältnisse: in Sachsen und Bremen. Unbenutzte Einzelzimmer: in Thüringen.

Teile übergroßer Wohnungen: in Preußen, Hamburg, Bremen. Gewerbliche Räume: in Preußen, Bayern, Sachsen, Baden, Thüringen, Braunschweig, Oldenburg, Anhalt, Bremen, Lippe, Waldeck, Schaumburg- Lippe.

Teuere Wohnungen: in Preußen, Bayern, Sachsen, Württem­berg, Thüringen, Hamburg, Braunschweig, Anhalt, Bremen, Mecklenburg- Strelitz: Lippe, Waldeck, Schaumburg- Lippe. Durch Teilung hergestellte Wohnungen: in Preußen u. Sachsen. Sonstige Räume: in Bremen.

Wohnungen in kleinen Gemeinden: in Preußen, Bayern, Würt­temberg und Oldenburg.

Diese Zusammenstellung müßte eigentlich der hessischen Re­gierung die Schamröte ins Gesicht treiben, zeigt sie doch mit aller Deutlichkeit, daß allein noch der hessische Hausbesitz unter einer lückenlosen Zwangswirtschaft schmachten muß.

Welche Wirkungen im übrigen die Lockerungsmaßnahmen in den einzelnen Ländern gehabt haben, möge aus den nach­

Prof. D. Dr. Frid, Gießen, hielt auf dieser Tagung anfangs dieser Woche das erste Referat. Er sieht die große Aufgabe der Kirche im Dienst an der Not aller. Er stellt den Satz auf: Je mehr eine Kirche mitarbeitet an der sozialen Frage, je mehr wurzelt sie im Volk". Als weitere Gefahr sieht er die! stehend zusammengestellten amtlichen Verlautbarungen ersichtlich einseitige Festlegung der Kirche auf bestimmte Sondergruppen. In der geschichtlichen und gegenwärtigen Lage der hessischen Landeskirche sieht er einen besonderen sozialen Auftrag, aus dem er schließlich die Forderung zu einer größeren Arbeitsge­meinschaft aller mitteldeutschen Landeskirchen mit dem Ziel einer ev. Sozialkirche entnimmt. Im Laufe der anregenden Aus­sprache beleuchtete der Referent seine Ausführungen durch Bei­spiele aus englischen und amerikanischen firchlichen Verhält nissen.

Die soziale Frage ist heute eine der brennendsten Probleme unseres Gesamtlebens. Daß es auch für die Kirche eine Frage auf Leben und Sterben ist, zeigte der Vortragende des Nach­mittags, Herr Studienrat Keller von der Aufbauschule in Fried­berg.

des beteiligen kann und soll, sobald die Normung sein Fach­gebiet berührt. Die Anregung zur Vereinheitlichung bestimmter Erzeugnisse geht in den meisten Fällen von den Verbrauchern oder Herstellern selbst aus, und der Normenausschuß läßt es sich; angelegen sein, alle daran interessierten Kreise, nötigenfalls unter Hinzuziehung von Wissenschaftlern, zur Teilnahme an den Arbeiten aufzufordern, damit die Normen nicht nach ein­seitigen Interessen der einen oder anderen Gruppe aufgestellt werden.

Die Entwicklung der Normen geht im einzelnen folgender­maßen vor sich: sobald ein Antrag zur Ausstellung von Normen für bestimmte Erzeugnisse eingeht, wird er, falls für den be­treffenden Gegenstand ein geeigneter Arbeitsausschuß bereits besteht, an dessen Obmann zur Bearbeitung weitergeleitet. Ist hingegen ein solcher Arbeitsausschuß noch nicht vorhanden, so werden zunächst weitere Unterlagen von interessierten Stellen

Wie entstehen die deutschen Normen. eingeholt und, falls die Notwendigkeit einer Normung von den

Wenn die Ergebnisse und Arbeiten des Deutschen Normen­ausschusses auch mehr auf die Bedürfnisse der Industrie zuge­nitten sind, so wird es manche unserer Leser namentlich im Bauhandwerk doch interessieren, aus dem nachstehenden Artikel, der der Zeitschrift Herd und Ofen" entnommen ist, Einzelheiten über das Zustandekommen der deutschen Normen u erfahren.

Die Verringerung der Herstellungs-, Lagerhaltungs- und Vertriebskosten ist heute eine Aufgabe, von deren Lösung nicht nur das Gedeihen einzelner Betriebe, sondern ganzer Indu­triezweige, abhängt.

Die Normierung bietet hier nun Ersparnismöglichkeiten, über die sich heute noch viele Unternehmen im unklaren sind, und diejenigen, die die Normung mit Erfolg angewendet haben, sind in den seltensten Fällen geneigt, ihre günstigen Erfahrun­gem der Allgemeinheit bekanntzugeben. Vielfach halten aber falsche Vorstellungen über die Entstehung der deutschen Normen hersteller und Händler davon ab, sich mit dem Normungspro­ble m im allgemeinen und den Normen im einzelnen zu befassen. Nicht selten begegnet man der Meinung, der Deutsche Normen­ausschuß, die Zentralstelle der deutschen Normungsarbeiten, sei einze Art Behörde, die vom grünen Tisch aus Vorschriften und Richtlinien erläßt, nach welchen sich die Wirtschaft, ohne Einfluß darauf zu haben, richten soll. Dies trifft jedoch nicht zu. Der De: utsche Normenausschuß ist vielmehr eine freie Arbeitsgemein­aft der Erzenger, Verbraucher und des Handels, an der sich eins jeder, sei er Betriebsmann, selbständiger Hersteller oder Kaufmann, persönlich oder durch Vermittlung seines Verban­

Beteiligten anerkannt ist, wird ein Arbeits- bezw. Fachausschuß gebildet, der selbständig seinen Obmann wählt. Um arbeits­fähig zu sein, besteht der Ausschuß aus einem verhältnismäßig kleinen Kreis von Personen. Ihm steht nicht das Recht zu, endgültige Normen von sich aus aufzustellen; vielmehr ist zu­nächst seine Aufgabe, den ersten Entwurf für die fünftige Norm auszuarbeiten. Der Entwurf wird darauf einer Prüfstelle vor­gelegt, die festzustellen hat, ob die in dem Entwurf enthaltenen Maße und anderen Vorschriften auch nicht in Widerspruch zu bereits vorhandenen deutschen Normen stehen. Auch können mitunter gleichzeitig im Ausland die gleichen oder verwandten Normen in Bearbeitung sein, so daß es zweckmäßig ist, diese schon beim Entwurf der deutschen Normen zu berücksichtigen und rechtzeitig eine Angleichung zu erzielen. Ferner hat die Normen­prüfstelle darauf zu achten, daß der Text klar und nicht nur aus­gesprochenen Fachleuten verständlich ist.

Sobald diese Aufgabe erledigt ist, erfolgt die Veröffent­lichung des Entwurfs in dem Organ des Deutschen Normen­ausschusses, den DIN- Mitteilungen, die der Zeitschrift ,, Maschi­nenbau" beigeheftet sind und über sämtliche Normungsarbeiten berichten, und ferner in einschlägigen Fachzeitschriften. Die Veröffentlichung erfolgt zu dem Zweck, allen an den jeweiligen Arbeiten Interessierten Gelegenheit zu geben, Einwände zu äußern, wofür Einspruchsfrist von mehreren Wochen vorgesehen ist. Es liegt im Interesse eines jeden, sich eingehend mit diesen Veröffentlichungen zu befassen und gegebenenfalls begründete Aenderungsanträge an den Normenausschuß einzusenden; denn nur so können Normen entstehen, die den Wünschen des Fach­

sein, die aus Raumrücksichten nur zum Teil aus der mir zur Verfügung stehenden Sammlung zum Abdruck gelangen können: Der preußische Wohlfahrtsminister Sirtsiefer führte in seiner Rundfunkrede am 16. Februar 1927 a. a. folgendes aus:

,,... Und nun die Folgen, die sich aus ihr ergeben: Die eingetretene Beunruhigung erscheint mit Rücksicht auf die wirt­schaftliche Bedeutung, die der Rückkehr zur Vertragsfreiheit auf diesem Gebiet des Wohnungswesens beizumessen ist, ver­ständlich; sie kommt den maßgebendn Stellen auch nicht un­erwartet, da ähnliche Erscheinungen, aber in erheblich geringe­rem Umfange seinerzeit in denjenigen deutschen Ländern be­obachtet werden konnten, welche mit ähnlichen Lockerungsmaß­nahmen in den letzten Jahren bereits vorausgegangen sind. Die Beunruhigung wird schon durch die unbestrittene Tatsache

gebietes entsprechen. Es hat sich gezeigt, daß eine solche Mit­arbeit erst das volle Verständnis für die Vorteile der Normung vermittelt, andererseits aber zum Bewußtsein bringt, mit wel­chen Schwierigkeiten mitunter das Zustandekommen der deut­schen Normen verbunden ist. Die Beteiligung an den Arbeiten der Fach- und Arbeitsausschüsse bringt auch Erzeuger, Hersteller und Händler in persönliche Berührung und hilft vielfach Vor­urteile, Mißverständnisse und Irrtümer beseitigen.

Die auf die Veröffentlichung der Entwürfe erhobenen Ein­wände werden in der Geschäftsstelle des Deutschen Normenaus­schusses eingehend behandelt und führen häufig dazu, daß ein zweiter Entwurf ausgearbeitet werden muß, der ebenso wie der frühere veröffentlicht wird. Sobald über den Normenentwurf Einigkeit erzielt ist, hat der Arbeits- bezw. Fachausschuß das Recht, ihn dem Präsidenten des Deutschen Normenausschusses mit einem begründeten Erläuterungsbericht zur Aufnahme in das Normensammelwerk zu unterbreiten. Ausgesprochene Fach­normen müssen vorher noch vom zuständigen Fachverband ge= nehmigt worden sein. Nach Zustimmung des Präsidiums ge= langt das Normblatt zur letzten Besprechung in die Normprüf­ielle, wo mit dem Obmann oder dem Vertreter des Fachaus­schusses die letzte redaktionelle Ueberarbeitung erfolgt und et­waige Einwände des Präsidiums berücksichtigen werden.

Die deutschen Normen, durch das Zeichen DIN(= Deutsche Industrie- Normen) gekennzeichnet, sind also durchaus nicht Vor­schriften, die etwa von unbeteiligten Kreisen aufgestellt werden, vielmehr haben sich an ihrem Zustandekommen Hersteller, Händ­ler, Verbraucher und Behörden, also Vertreter der gesamten Wirtschaft, in gleicher Weise beteiligt. Das deutsche Normen­jammelwerk umfaßt heute nach einer 10jährigen Normungsarbeit über 2200 Normblätter, zu welchen noch die für den Schiffbau hinzukommen. Zu jenen Gebieten, für die erst in jüngerer Zeit Normungsarbeiten aufgenommen wurden, gehören: Büromöbel, Fahrradindustrie, Hauswirtschaftsgegenstände, Hausbrandöfen und Herde, Holzbearbeitungsmaschinenbau, chem. Laboratoriums: gerät, die Schreibmaschinen- Industrie, Textilindustrie, Draht­erzeugnisse u. a.

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