Samstag, den 1. September 1928.
Lokales.
* Von Post- und Flugverkehr. Vom 3. September an trifft das Flugzeug von Hannover anstatt um 14,20 bereits um 12,05 auf dem hiesigen Flugplatz ein und fährt um 12,15 nach Frankfurt a. M. weiter. In entgegengesetzter Richtung erfolgt die Ankunft von Frankfurt a. M. anstatt um 13,05 bereits um 12,50 und die Weiterfahrt nach Hannover um 13,00. Diese Aenderungen der Flugzeiten bedingen auch eine Aenderung der Schlußzeiten für die Auflieferung von Luftpostsendungen für die beiden Flüge. Künftig werden befördert werden mit der Luftpost um 12,15 nach Frankfurt a. M.: 1. die mit der Kastenleerung von 8,30 bis 9,45 eingesammelten, 2. Die beim Postamt in der Schulstraße bis 10,15, und 3. die beim Postamt Bahnhofstraße 85 bis 11,0 ausgelieferten Luftpostsendungen für die Richtung nach Frankfurt a. M. und weiter. Die Luftpost um 13,00 nach Hannover erhält die Luftpostsendungen für die Richtung nach Kassel und weiter, die 1. mit der Kastenleerung von 8,30 bis 9,45 beim Postamt eingehen, 2. beim Postamt in der Schulstraße bis 11,15, und 3. beim Postamt Bahnhofstraße 85 bis 12,0 aufgeliefert werden. Bei der Posthilfstelle auf dem Flughafen kann die Auflieferung gewöhnlicher Luftpostsendungen bis 20 Minuten vor Abgang jedes Flugzeugs erfolgen.
* Neue Vordruce für Glückwunschtelegramme führt die Reichspost demnächst ein. Sie sind in farbigem Offsetdruck hergestellt, 210 mal 297 Millimeter groß und werden einmal gefaltet. Die erste Seite zeigt zwei Tauben oder einen Postillon mit der Aufschrift Deutsche Reichspost, die vierte Seite ist mit dem Reichsadler in der heraldischen Form geschmückt, die zweite und dritte Seite sind für das Telegramm bestimmt.
Bankguthaben in Goldmark werden nicht aufgewertet. Dies gilt nach einem Urteil des Reichsgerichts selbst, wenn das Kontokorrentverhältnis vor Beginn der eigentlichen Geldentwertung beendet worden ist.
* Straßensperrung. Wegen Rohrverlegungsarbeiten ist die Ostanlage zwischen Walltor- und Landgrafenstraße ab Montag, den 3. September, etwa 4 Tage für allen Fahrverkehr polizeilich gesperrt.
* Rektoratsübergabe. Heute, am 1. September, findet die Uebergabe der Rektoratsgeschäfte für 1928-29 an den neuen Rektor Prof. Dr. phil. Rudolf Herzog statt. Der neue Rektor ist Tübinger. Er studierte in Tübingen, Bonn und Berlin, war Staatskommissar der Reichslimesfommission, machte archäologische Studien in Italien, Griechenland und in der Türkei. Später war er Leiter der Ausgrabungen auf der Insel Kos( Asklepicion). 1914 kam er von Basel nach Gießen und machte den Weltkrieg als Hauptmann beim Grenadier- Regiment 123 mit. Sein Spezialfach an der Landesuniversität ist klassische philologische Altertumswissenschaft und Religionsgeschichte.
* Im Zeichen des Roten Kreuzes wird heute und morgen unsere Stadt stehen. Nicht weniger als 80 Sanitätskolonnen weiden zu dem 10. Hessischen Kolonnentag des Verbandes der Freiwilligen Sanitätstolonnen vom Roten Kreuz hier eintreffen. Der 2. Vorsitzende, Sanitätsrat Dr. Schlink Alzey, wird die Tagung leiten. Auch der Präsident des Landesvereins vom Roten Kreuz, Geheimrat von Hahn- Darmstadt, hat seine Teilnahme zugesagt. Außer sämtlichen hessischen Kolonnen sind zahlreiche preußische Nachbarkolonnen gemeldet, z. B. aus Frankfurt a. M., Rödelheim, Hanau, Wetzlar, Marburg, Sinn u. a. m. Die hiesige Kolonne begeht gleichzeitig und zwar Samstagabend in der Volkshalle ihr 25jähriges Jubiläum. Von größtem Interesse wird die im Anschluß an die Tagung stattfindende Sanitätsübung sein, die unter Mitwirkung des Eisenbahn- Rettungszuges auf dem Güterbahnhof stattfinden wird.
* Freitod. Ein 19jähriger Maler aus Berlin hat am 29. August seinem Leben durch Erhängen in seiner Wohnung ein Ende bereitet.
* Zu dem am 3. v. M. hier verübten Raub auf einen Kassenboten wird berichtet, daß das Auto, das die Räuber bei sich führten, in Köln gestohlen war. Wegen Reifendefektes und Betriebsstoffmangel mußten die Täter am Tage der Tat in Oberhof, Kreis Unterlahn anhalten. Da sie scheinbar ohne Geldmittel waren, versuchten sie das Auto zu einem Spottpreis abzusetzen. Den Bewohnern kam die Sache verdächtig vor. Als schließlich auch noch von Polizei gesprochen wurde, entfernten sich die Täter schleunigst unter Zurüdlassung des Wagens. Nach
Die Nachteile und Gefahren eines eigenhändigen Testaments.
Von Bürovorsteher A. Krebs- Darmstadt. Noch immer legt mancher, verleitet durch den- noch oben drein bezahlten- Rat Unberufener, seinen lekten Willen in einem sogenannten eigenhändigen, d. h. selbstgeschriebenen Testament nieder, nicht wissend, welche Nachteile und Gefahren damit verbunden sind und wie bitter sich oft die Wahl dieser Testamentsform rächt. Auch in manchen Schriften und Abhandlungen werden Anleitungen zur Errichtung von eigenhändigen Testamenten gegeben, die mitunter geradezu leichtfertig sind und auf die Nachteile und Gefahren dieser Testamentsform nicht oder nicht genügend hinweisen, ja sogar gegenüber dem öffentlichen Testament( z. B. Kostenlosigkeit) vorgeben, die überhaupt nicht vorhanden sind.
Bei den meisten Testierenden, die sich des eigenhändigen Testaments bedienen, ist die irrtümliche Meinung, dies sei billiger als ein öffentliches, d. h. notariell oder gerichtlich beurtundetes Testament, die Ursache gewesen.
Im Hinblick auf die großen Gefahren und Nachteile, die bei den eigenhändigen Testamenten vorliegen, die mitunter großen Kummer, Enttäuschungen und Prozesse nach sich ziehen, sei besonders darauf hingewiesen, daß diese Testamente nicht etwa billiger sind, sondern im Gegenteil erheblich mehr Kosten verursachen, als ein öffentliches Testament und zwar aus folgenden, den Testierenden offenbar nicht bekannten Gründen:
Beim Ableben des Testators ist das eigenhändige Testament
,, Gießener Zeitung"
der Beschreibung des Wagens und der beiden Personen ist mit Sicherheit anzunehmen, daß es die gleichen Täter sind, die den Raubüberfall ausgeführt haben.
* Diebstähle. Das Polizeiamt teilt mit: In der Nacht zum 26. August wurden in der Hillebrandstraße zwei Einsteigediebstähle ausgeführt. Entwendet wurden Geld und eine Attentasche. In den Eichgärten wurde ein Gartenhaus erbrochen und Kleidungsstüde entwendet. In dem Gartenhaus haben die Täter genächtigt und ließen eine graue Hose und einen blauen Schlosseranzug zurück, über deren Herkunft noch nichts bekannt ist. Am 22. August wurde versucht, in das Bootshaus des Gießener Marinevereins einzubrechen. Als Täter der vorgenannten Vorgänge kommen zwei junge Leute in Frage, die am 28. August durch die Gendarmerie in Rockenhausen in der Pfalz festgenommen wurden. Beide waren im Besitze von Fahrrädern. Nach den Feststellungen ist das eine Fahrrad hier entwendet, auch die bei dem Einbruch gestohlene Aktentasche war im Besitz der Täter. Der eine Täter ist aus Gießen, der seit einiger Zeit wegen Entweichens aus einer Strafanstalt steckbrieflich verfolgt wird.
* Diebstahl. In der Nacht zum 29. August wurde in der Sonnenstraße in einer Wirtschaft ein Einbruch verübt, wo von dem Täter ein kleiner Geldbetrag erbeutet wurde.
* Unfälle. Schwere Verletzungen erlitt der Maurer Karl Michel im Neubau der Schillerschule. Mit einer BeckenDer Arbeiter quetschung wurde er in die Klinik gebracht.
H. Hönisch stürzte mit einem Faß voll Teer von einem Wagen, zog sich schwere Beckenverletzungen zu und wurde in die Klinik überführt. Schwere Brandwunden erlitt ein 7jähriger Schüler, der beim Spielen mit dem linken Bein in kochenden Teer geriet. Die Sanitätskolonne mußte den Jungen abtransportieren.
* Die Erbauung einer neuen evangelischen Kirche im südlichen Stadtteil ist seitens der Kirchengemeinde Gießen beabsichtigt. Der Bauplatz wurde dieser Tage am Wartwege in der Nähe der schönen Aussicht durch Tausch mit der Stadt endgültig festgelegt. Die neugegründete Petrusgemeinde will vorerst einen Gemeindesaal und ein Pfarrhaus errichten. Voraussichtlich wird der Gemeindesaal noch in diesem Herbst begonnen.
* Geldlotterie. Nächsten Samstag, 8. September, findet die Ziehung der Naturfreunde- Wohlfahrts- Geldlotterie statt. 3037 Geldgewinne und 1 Prämie mit 15 000 M fommen zur Ausspielung. Der Gewinnplan ist sehr günstig eingeteilt und sofortiger Kauf von Losen zu 1,- M in den bekannten Verkaufs= stellen zu empfehlen.
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beim Amtsgericht abzuliefern, zwecks Eröffnung an die Erben. Nur durch diese Eröffnung wird das Testament wirksam. Das Amtsgericht erhebt nun in Hessen für das eigenhändige Testament diejenigen Stempel- und Beurkundungskosten, die zu erheben gewesen wären, wenn das Testament öffentlich, das heißt, in einer öffentlichen Urkunde des Notars oder Gerichts errichtet worden wäre. Diese Bestimmung entspringt offenbar der Erwägung, das Publikum in Anbetracht der Wichtigkeit und der drohenden Nachteile zu veranlassen, sich der Errichtung in öffentlicher Urkunde zu bedienen.
Da das eigenhändige Testament nicht, wie dies bei öffentlichen Testamenten der Fall ist, bei dem Grundbuchamt und den Banken als Erbausweis angesehen wird, muß sich der Erbe außerdem noch einen Erbsch ein erwirken. Die Kosten für einen solchen betragen etwa auch soviel wie die Kosten des Testaments, unter Umständen, je nach der Zahl der beizubringen an Urkunden, noch mehr.
Es ist also das eigenhändige Testament im Endeffekt nicht etwa billiger, sondern noch einmal so teuer als ein öffentliches Testament.
Der Erbe, der beim Todesfall des Erblassers die Beerdigungskosten und sonstige nicht unerheblichen Kosten und Steuern zahlen muß, hat in diesem hierzu ungelegensten Augenblick auch noch die Kosten des Testaments und Erbscheins zu zahlen, wodurch er oft in eine schwierige Lage kommt. Beim notariellen oder gerichtlich beurkundeten Testament sind dagegen die Kosten meist schon bezahlt und die Kosten für einen Erbschein kommen nicht in Betracht. Zweifellos ist es nicht der Wille des Erblassers, daß der Erbe in solche schwierige Lage gerät.
Was aber weiterhin die Errichtung des Testaments in einer öffentlichen Urkunde empfehlenswert macht, sind die besonderen
Nr. 69.
Das nennt man Förderung des Wohnungsbaues. In der vorletzten Nummer unserer Zeitung ist mit dieser Ueberschrift eine Wohnungsbausache veröffentlicht, die den Bürokratismus in schärfster Weise zeigt. Wir werden gebeten, heute dem noch anzufügen, daß sich der Fall außerhalb Gießens zugetragen hat.
*
Steuernachrichten.
Steuerkalender für Monat September 1928.
Reichssteuertermine.
1. September:( Friſtbeginn) Abgabe der Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer für die Herbstveranlagung 1928. Fristablauf am 15. September 1928. Für die Herbstveranlagung kommen hauptsächlich in Betracht Landwirte, sowie diejenigen Kaufleute, deren Steuerabschnitt( Geschäftsjahr) im 1. Halbjahr 1928 endet.
5. September: Abführung des Lohnsteuerabzugs für Lohnzahlungen in der Zeit vom 16. 8. bis 31. 8. 1928, bezw. im Ueberweisungsverfahren, wenn die bis zum 15. 8. 1928 einbehaltenen Beträge Rmt. 200 nicht überſtiegen haben, vom 1. bis 31. 8. 1928. Keine Schonfrist.
-
5. September: Abgabe der Bescheinigung an die Finanztasse, daß die Summe der im August 1928 abgeführ
ten Steuerabzugsbeträge mit der Summe der im August 1928 einbehaltenen Lohnsteuerbeträge übereinstimmt. Keine Schonfrist.
10. September: Abmeldung und Zahlung der Börsenumsagsteuer für August 1928 im AbrechnungsverfahKeine Schonfrist.
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15. September:( Fristablauf) Endtermin für Abgabe der Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer für die Herbstveranlagung 1928. Gegebenenfalls rechtzeitig, d. h. vor Ablauf der Frist um Fristverlängerung einkommen. 20. September: Abführung des Lohnsteuerabzugs für die in der Zeit vom 1. bis 15. September 1928 erfolgten Lohnzahlungen für das Markenverfahren; für das Ueberweisungsverfahren falls die vom 1. bis 15. 9. 1928 einbehaltenen Lohnsteuerbeträge Rmf. 200 übersteigen. Keine Schonfrist. Landessteuertermine für Hessen.
5. September: Ablauf der Schonfrist für die am 25. 8. 1928 fällig gewesene 3. Rate der Landessteuern.
25. September: Gemeindesteuern 3. Rate. Schonfrist bis 5. 10. 28.
Aus Nah und Fern.
Rödgen. Donnerstag nachmittag stürzte der Bahnarbeiter Friedrich Homel aus Rödgen, als er bei der Dreschmaschine half, von dem hohen Dreschwagen ab und trug hierbei neben einer schweren Gehirnerschütterung noch schwere innere Verletzungen davon. Er wurde bewußtlos in die Klinik nach Gießen verbracht, wo er am anderen Morgen seinen Verletzungen erlegen ist.
Großen- Linden. Mit dem Bau eines Volksschulgebäudes, das neun Unterrichtssäle enthalten soll, wurde in der Bahnhofsstraße begonnen. Das Gebäude soll bis zum Herbst im Rohbau fertiggestellt werden. Die Baukosten belaufen sich auf etwa 250 000 Mart.
Rechtenbach. Ueberfahren und getötet vom eigenen Fuhrwerk wurde der Landwirt Friedrich Rühl. Er hatte Dünger auf den Acker gefahren. Beim Reinigen des Wagens gingen die Zugtiere durch, er wurde geschleift und überfahren. Der herbeigerufene Arzt konnte nur noch den Tod feststellen.
Lich. Sein 60jähriges Jubiläum beging der hiesige Zweigverein des Alice- Frauenvereins unter Leitung der Vorsitzen den Fürstin Martha von Solms- Hohensolms- Lich. Grünberg. Das hiesige Landwirtschaftsamt stellte in der Gemarkung Lollar den gefürchteten Kartoffelkrebs fest.
Büdingen. Bisher sind beim hiesigen Gaswert etwa 3300 Mart Unterschlagungen festgestellt worden. Die Angelegenheit ist der Staatsanwaltschaft übergeben worden.
Gefahren und Nachteile, die bei einem eigenhändigen Testament vorliegen.
Ein solches kann leicht verloren gehen. Interessenten( z. B. der Ehegatte oder Erben) können es heimlich beiseite schaffen, es verfälschen und durch Radierungen oder sonstige Veränderun gen ungültig machen. Die Testamente werden oft in einem ge wissen Aufregungszustand geschrieben, wobei leicht Jrrtümer unterlaufen können und die Möglichkeit der Veränderung der Schriftzüge eintreten kann, was leicht zu Anfechtungen führen
tann.
Auch zeigt die Praxis, daß viele eigenhändige Testamente infolge geringer Formmängel oder Schreibfehler keine Gültigkeit haben, oder derartig mißverständlich abgefaßt sind, daß daz mit nichts anzufangen ist.
Hier zeigt sich, daß es nicht so leicht ist, wie man es sich denkt, das in die richtigen Worte zu kleiden, was man lettwillig anordnen will.
Gerade bei Gebildeten ist die Ausdrucksform mitunter der= art, daß oft vom Richter nur ein mutmaßlicher Wille angenommen werden kann und infolgedessen oft etwas ganz anderes eintritt, als was beabsichtigt war.
Oben ist die Rede davon gewesen, daß bei einem eigenhändigen Testament noch ein Erbschein nötig ist. Dieses Verfahren währt bei der heutigen Ueberlastung der Gerichte immerhin längere Zeit. Es müssen übergangene Erben vor das Nachlaßgericht geladen werden, um über die Rechtsgültigkeit des Testaments gehört zu werden(§ 2360 BGB.). Dies ist bei dem notariellen Testament nicht nötig. Der Erbe muß, wenn die Echtheit angezweifelt wird, diese erst beweisen.
Es ist begreiflich, daß durch ein Erbscheinverfahren nach einem eigenhändigen Testament erhebliche Zeitverluste entstehen
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