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die Schuldenverschreibungen der Anleihe auf 1/4, 1/2, 1, 2 und 5 Einheiten lauten, so entfallen auf die jegt fällia werdenden Zinsscheine Beträge von 0,10, 0,20, 0,40, 0,80 und 2,00 Goldmark. Heff. Ministerium der Finanzen, 29. 12. 23. Für das 4. Ziel der vorläufigen Staats-, Grund- und Gewerbesteuer ist der Fälligkeitstermin auf den 12. Jan. 1924 verlegt worden. Zu zahlen ist der doppelte Betrag der Goldmarkschuld des 3. Zieles. Die Zahlung hat ohne weitere Aufforderung an die zuständige Finanzkasse oder Untererhebestelle zu erfolgen, andernfalls die Beitreibung eingelettet werden muß.
Justizbehörden.
Heff. Amtsgericht Gießen, 4. 1. 24. In unser Handelsregister Abteilung A wurde eingetragen: am 22. Dezember 1923 die Firma Franz Neumeyer Witwe, Gießen. Inhaberin ist die Franz Neumeyer Witwe, Marte geb. Schäfer in Gießen. Der Betty Neumeyer in Gießen ist Prokura erteilt. Am 3. Januar 24 a) bezüglich der Firma Karl Fir, Gießen: die Firma ift erloschen; b) bezüglich der Firma Lahnfalf- und und Marmor- Industrie August Gabriel jr., Gießen: die Firma ist erloschen.
Finanzbehörden.
Finanzamt Gießen. Vom 1. Jan. 1924 ab ist die Bewertung der Sachbezüge beim Steuerabzug vom Arbeitslohn auf Goldmark umgestellt. Der Wert der bollen freien Station beträgt ab 1. Jan. 24 monatlich: a) für weibliche Hausangestellte usw. b) für männliche Angestellte usw.
c) für Angestellte höherer Ocdnung
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Alles Nähere, insbesondere über die Bewertungssätze für die sonstigen Sachbezüge, ist bei dem zuständigen Finanzamt zu erfahren.
Kreisamt Gießen.
2. 1. 24. Die Ortssagung über die Steuerregelung der Besoldung der Beamten der Stadt Lich liegt innerhalb einer Frist von 1 Woche, vom Erscheinen der Be fanntmachung ab gerechnet, bet der Bürgermeisteret Lich während der üblichen Dienststunden zu jeder. manns Einsicht offen.
9. 1. 1924. Es ist festgestellt worden, daß gut nachgemachte falsche norwegische Zehnkronennoten im Dezember aus Deutschland in Norwegen im Zahlungs
Habt Vertrauen zur Rentenmark.
Die Neue Berliner Zeitung" hat am 20. 12. 23 in einem Beitartikel„ Die neue Inflation" die Finanzpolitik der Reichsregierung aufs schärfste angegriffen und den Zusammenbruch der Rentenmark in Aussicht gestellt. Der Artikel schließt:„ Man kann nicht umhin, der Regierung den Vorwurf zu machen, eine Katastco phen Politik zu treiben, wie sie fein Feind Deutschland schlimmer aufoftroieren fönnte." Die Zeitung sah sich gleich darauf genötigt, die Ausführungen dieses Artikels zu mißbilligen, seine Folgerungen für unzutreffend zu erklären und die Tendenz des gesamten Artikels aus. drücklich zu verurteilen. Dieser Einzelfall erscheint im Hinblick auf die Verantwortung der Presse in unserer Derzeitigen Lage von grundsäglicher Bedeutung. Das Vertrauen des Volkes zur Währung kehrt langsam wieder. Das größere Angebot von Landwirtschaftserzeugnissen, der allmählige Preisabbau auf allen Gebieten und die außenpolitische Entspannung sind sichtbare wertvolle Zeichen dafür. Wir stehen aber im Anfang der Währungssanierung. Es drohen ihr schwere Belastungsproben,
wege eingekommen find. Kennzeichen der betreffenden falschen Noten: Glatteres und fetteres Papier, in welchem die dunklen Fasern wenig hervortretend find. Der lila Druck auf der Vorderseite ist stärker, mehr rötlich nnd gröber in allen Detailen. Die falschen Noten haben 160 gelbbraune Querlinien über die Fläche anstatt 280 auf den echten. Die bis jetzt gefundenen haben Litera I und 1922. Die wellenför. migen Querlinten über die Fläche auf der Vorderseite laufen in den unteren Tell wesentlich rechts ab auf den falschen, während sie auf echten in die Richtung links ablaufen. Die Detailen der Rückseite find etwas verwicht. Die auf der Rückseite stehenden Worte: 10 Kronen befinden sich zu nahe dem Medaillon mit dem Wappen. Es wird die Meinung vertreten, daß das Aussehen der falschen Noten auf ein Produktionsverfahren für Produktion größeren Stils hindeute.
Stadtverwaltung Gießen.
Der Oberbürgermeister, 2. 1. 24. Die Vächter städtischer Grundstücke werden aufaefordert, die Pacht füc bas Jahr 1923 bis spätestens 15. Januar 1924 an die Stadtkaffe zu zahlen.
Der Oberbürgermeister, 2. 1. 24. Es werden für das letzte Ziel des Rechnungsjahres 1923 folgende Gebühren erhoben:
a) Die Kanalgebühren betragen das 1 milliardens fache des auf den Gebührenzetteln 1923 für das 2.- 4. Ziel angegebenen Beträge.
b) Die Strafzenreinigungs- und Müllabfuhr- Gebühren betragen je das 15 milliardenfache der angegebenen Zielbeträge.
Die Bezahlung dieser Gebühren hat bis zum 15. Januar 1924 an die Stadtkasse zu erfolgen.
Der Oberbürgermeister, 7. 1. 24. Die zweite Rate für die 4. Stadttheater- Abonnements Secte ist bis zum 10. Januar 1924 zu bezahlen.
Landgemeinde- Verwaltungen.
Bürgermeisterei Langsdorf, 11. 1. 24
Am Don
nerstag, den 17. Jan. 24 follen aus dem Gemeindewald 64 Fichtenftämme 81 91 fm., 4 Kiefern stämme 0,79 Fftm. und 1186 Fichtenderbstangen
D
88,08 stm. auf dem Submissionswege verkauft. werden. Angebote sind bis zum 17. Januar 1924, mittags 1 Uhr, an die Bürgermeisterei einzureichen.
wenn der Rentenmarkkredit des Reiches erschöpft ist oder neue Reparationslaften gefordert werden. Wir werden darüber hinwegkommen, wenn das Vertrauen des Volkes. den Schwankungen und Erschütterungen der Währung standhält. Gelingt das nicht, so fann eine neue Währungs. panit ausbrechen mit allen verheerenden Folgen der legten Monate. Stimmungsartikel gegen die Währung sensationeller oder spekulativer Absicht fönnen weit über den Gesichtskreis des Schreibers Schaden anrichten, der auch durch nachträglichen Wiederruf in seiner Wirkung auf In- und Ausland nicht mehr ganz aufgehoben werden kann. Der Militärbefehlshaber im Wehrkreis V hat diesen Vorfall zum Anlaß genommen, die Presse unter Anerkennung ihrer bisherigen Förderung der Wiederaufbauarbeit zu weiterer verständnisvoller Unterstügung der Reichsregierung anzuhalten.
Holzgutscheine der hessischen Staatsforstverwaltung.
Man schreibt uns von amtlicher Seite: Es sind Zweifel darüber entstanden, ob die Holzgutscheine der hessischen Staatsforstverwaltung auch für die Bezahlung.


