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namentlich Maurer und Zimmergeschäfte, entweder weil Die Hausfrauenvereine

sie mehr als 10 Arbeiter beschäftigen, oder weil der In­haber sich nicht durch persönliche Mitarbeit an der Her­stellung der Arbeitserzeugnisse beteiligen kann, nicht zum Handwerk gezählt werden und daher die Vorauszahlungs­sätze der Industrie leisten sollen. Die Handwerkskammer wandte sich hierwegen schriftlich und mündlich an das Landesfinanzamt und gab die Vorfälle ebenfalls dem Handwerks- und Gewerbekammertag zur Verfechtung bei dem Reichsfinanzministerium bekannt. Bis jetzt ist bei dem Landesfinanzamt erreicht worden, daß die 10 Arbeiter­Grenze nicht gegen die in Frage kommenden Betriebe angewandt werden darf. Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Arbeiter können nach wie vor die für das Hand­werk in Frage kommenden Sätze anwenden, sie haben aber weiterhin die Wahl, auch den für die Industrie vor­geschriebenen Vorauszahlungssatz( 2% abzüglich Löhne und Gehälter, oder 1,5% einschließlich Löhne und Gehälter) ihren Vorauszahlungen zu Grunde zu legen. Bei dem einmal gewählten Modus soll es fernerhin verbleiben. Bei dem Landesfinanzamt ist fernerhin angeregt worden, den Finanzämtern anheimzustellen, daß vor der Ent­scheidung über die Zugehörigkeit eines Betriebs zum Handwerk die in Frage kommende Fachpereinigung, oder die behördlichen Berufsvertretungen gutachtlich zu hören find. In der Frage der Abstandnahme von der Forderung der persönlichen Mitarbeit des Betriebsinhabers bei der Herstellung der Arbeitserzeugnisse erklärte sich das Landes­finanzamt außer Stande einzugreifen, da der Reichsfinanz­minister in seinem Erlaß die derartige persönliche Mit­arbeit eindeutig fordert. Wegen dieser Frage werden zentrale Verhandlungen in Berlin aufgenommen werden.

Dem Vernehmen nach beabsichtigt das Reichsfinanz­ministerium ferner die Einkommensteuervorauszahlungen in allen Fällen nach dem in Gold berechneten Durch­schnittseinkommen aus den Jahren 1921 und 1922 zu berechnen, wenn diese höher sind. Ermittlungen hierfür werden in der nächsten Zeit bei den Finanzämtern vor­genommen werden. Gegebenenfalls werden wir hierauf zurückkommen und auf alle Fälle die Angelegenheit im Auge behalten.

Je frischer, desto feiner und ergiebiger! Das ist die Hauptregel, die man sich für Pfeiffer& Dillers Kaffee- Essenz merken muß. Außerdem aber weiter: Nie zuviel in den Kaffee­topf. Ein Kaffeelöffel voll ist schon reichlich viel auf drei bis vier Kaffeelöffel Bohnen- oder Getreidekaffee. Hier kann man wirklich sparen, ohne daß man sich dadurch den Geschmack und die Freude verdirbt. Gerade das Gegenteil ist der Fall und Grund genug also, Pfeiffer& Dillers Kaffee- Essenz nie in der Küche ausgehen zu lassen.

Alfe Reserve

1846

Winkelhausen

zum Mietenschutz

Auf der 41. außerordentlichen Generalversammlung des Verbandes deutscher Hausfrauenvereine, die am 23. und 24

mai in Frankfurt a. main stattfand, wurde u. a. auch die Miet­frage behandelt. Frau E. Pechmann- Dresden verbreitete sich über das Chema: Die permiefende Bausfrau. Die Rednerin führte, wie ich dem Darmstädter Cageblaff entnehme, etwa Fol­gendes aus:

Das berumdoktern an unserer Wirtschaft durch unzählige Gefeße und Verordnungen, ift der befte Beweis dafür, mie krank unser Wirtschaftsorganismus ift. Früher genügten boll kommen die einschlägigen Bestimmungen des B. 6. B., heute haben wir für die Mietfrage, außer dem Reichsmietengeset, um nur die wichtigsten Gefeße herauszugreifen, die notper­ordnungen zum Schuße der Mieter, das fogenannte Woh nungsmangelgefeß, das бefeß über mieterschuß und Miet einigungsämter, hierzu trefen noch zahllose Verordnungen der Länder und Gemeinden. Auch die Oriffe Steuernofper ordnung läßt das mietwefen nicht unbehelligt. Die Gefebe find sogenannte Rahmengefeße, die für das Reichsgebiet gel fen, aber durch die Ausführungsbeftimmungen der Länder, die Spruchpraxis der Gerichte mit ihren Laienbeisibern den verschiedenen Landesfeilen sich verschieden auswirken

Im Rahmen dieser бefeßе werden von den Wohnungs­ämtern die jeweils geltenden Mietbeftimmungen feffgeset genauer gesagt unter dem Vorfit des örtlichen Wohnungs amtes werden in parifäfischen Verhandlungen zwischen den Parteien diefe Beftimmungen hervorgebracht. Es iff daher allen Hausfrauenvereinen anzurafen, Sis und Stimme in diesen Körperschaffen anzufordern. Nur auf diese Weise if es möglich, Einfluß zu gewinnen auf die Regelung des Miet­wesens.

Die Absicht all dieser Gefeße ift, Wohnungen zu schaffen. Und dieses Beftreben sollten auch die Bausfrauenorganisa fionen unterffüßen. Aber ebenso ftrikt müffen wir auch boll Entschädigung für leere und möblierte bimmer, eine ange messene Verzinsung und Amortisation verlangen, damit eine Instandhaltung der Sachen möglich ift. Sonft bekommen wir Bimmer, die wie die Bäufer heruntergewirtschaftet find. Rie mand ift gezwungen, seine öimmer zur sogenannten geset lichen miete abzugeben im Gegensaß zu bebensmittelhöchf preisen.

mindeſtens so wichtig, wie die Forderung nach ange meffenem Entgelt, ift das Verlangen der

Aufhebung der Mieterschutzgesetze

in ihrer jebigen Form. Auf Grund des mieterschußgefeßes Dom Oktober 1923 gibt es kein Kündigungsrecht. Das führt bei dem engen Busammenleben mit dem Untermieter in der gleichen Wohnung zu Spannungen, die off unerträglich wer den. Bei dem bestehenden Wohnungsmangel ist selbstver ftändlich eine Aufhebung der Gefeße von heute auf morgen nicht möglich, mohl aber eine milderung der doktrinären Beftimmungen, die unbedingt für das Vermieten von bimmern fallen müssen.( Lebhafter Beifall.)

Die Referentin macht im weiteren die beachtenswerte Feftftellung, daß die Bimmerpreise ihre Friedenshöhe bereits erreicht haben, während die Mieten noch weiter steigen wer den, sodaß also die permietende bausfrau kaum mit einer Erhöhung, sondern eher mit einer Verminderung ihrer Ein­nahmen zu rechnen hat. Im übrigen glaubt die Rednerin, daß unser Volk und unsere Wirtschaft nicht durch Gefeße, sondern nur von innen heraus gefunden kann.

Die teilweise beachtenswerten Ausführungen der Referentin haben den Fehler, daß sie zu spät kommen. Den mieterschut läßt man sich als mieter gern gefallen, da geht er noch nicht weit genug, sobald man aber die Nachteile der Mieterschut gefeße als Untervermieter am eigenen Leibe spürt, ruff man

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