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Giessener Zeitung
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Amts- u. Vereinsnachrichten
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Telephon Nr. 1362.
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Nr. 23.
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Circhenplatz 13
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Redaktion, Druck und Verlag:
Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.
für 1 mm Höhe und 30 mm Brette; für Auswärts 10 Goldpfennig;
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Samstag, den 7. Juni 1924
Ein neuer Vorstoß des deutschen Mieterbundes.
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37. Jahrg.
Goldwert umzurechnen, um der Öffentlichkeit zu zeigen, wie das Reichsmietengesetz von den Mieterorganisationen unter der Mitwirkung eines willfährigen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft sabotiert worden ist. Gegenüber diesen nicht wegzuleugnenden Tatsachen wagt es der Mieterbund die Schuld auf andere zu schieben nach der bekannten Methode:" Haltet den Dieb."
Daß dem Hausbesitz eine Kapitalverzinsung gewährt| bleiben, die in den letzten Jahren gezahlten Mieten auf ihren werden soll bis jetzt ist dies ja noch nicht der Fall bereitet dem Mieterbund große Sorge. Daß aber nur auf diesem Wege eine Belebung der privaten Bautätigkeit herbeigeführt werden fann, ist eine so bekannte Tatsache, daß sie auch dem Mieterbund bekannt sein dürfte. Der Mieterbund empfiehlt seine Patentlösung, dem Hausbesitzer für die Verzinsung seines Kapitals und seine Verwaltungarbeit 10% der Friedensmiete zu gewähren. Dabei findet man keinen Mieter, der für diese 10% auch nur das Haus verwalten will. Der Mieterbund ist zu sehr daran gewöhnt, daß seine Leute den größtmöglichsten Nutzen aus dem Haus ziehen. Die Mieter dürfen ihre Läden und Wohnungen an andere für große Summen verkaufen und der Hausbesitzer darf zusehen, wie mit seinem Eigentum Geschäfte gemacht werden. Hier böte sich dem Mieterbund ein reiches Feld der Tätigkeit.
Auch die Bekämpfung der Aufwertung im Hausbesitz und die Befürwortung der Aufwertung anderer Vorkriegswerte geschieht nicht ohne Grund. Eine Auswertung im Hausbesitz würde evtl. die Mieter belasten, während eine Aufwertung anderer Anlagewerte den Mietern zugute käme. Diese Stellungnahme beleuchtet so recht die engherzigen und eigensüchtigen Gesichtspunkte, von denen der Mieterbund sich leiten läßt. Daß damit Hunderttausende Wohnungssuchender um ihre Hoffnungen, alte und arbeitsunfähige Hausbesitzer um die Früchte ihrer Lebensarbeit betrogen werden, macht den Herren des Mieterbundes feine Sorge.
Als Musterbeispiel der Verdrehungskunst muß es bezeichnet werden, wie der Mieterbund seine eigene und alleinige Schuld an dem Verfall der Häuser auf die Hausbesitzer abzuschieben sucht. Dem Hausbesitzer wirft man, mit einer Dreistigkeit, die ihresgleichen sucht, vor, er habe die Reparaturzuschläge nicht oder nicht rechtzeitig verwandt und verschweigt dabei, daß gerade die Mietervereine es gewesen sind, die jede Mietpreiserhöhung bis aufs äußerste bekämpft haben. Jahrelang sind überhaupt keine Reparaturzuschläge bezahlt worden, da die Miete nur wenige Pfennige betrug. Die Leiter der Mietervereine haben sich dieses Verdienstes" in ihren Versammlungen nicht genug rühmen können. Es wird einer späteren Arbeit vorbehalten
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Ein Dorn im Auge des Mieterbundes bildet der§ 28 des Mieterschutzgesetzes, der das Aufrechnungsrecht des Mieters von einem vor der Vornahme einer Reparatur eingeholten Gutachten der Instandsetzungskommission abhängig macht. Wenn der Mieterbund eingangs seiner Eingabe die Feststellung macht, daß das M. Sch. G. auf Grund eingehender Beratungen des Reichstages zustande gekommen sei, so versteht man nicht, warum sich diese eingehende Beratung nicht auch auf den§ 28 bezogen haben soll. Der Reichstag hat aber gewußt, warum er die Bestimmung des§ 28 getroffen hat, denn in dem Bericht des Reichstagsausschusses heißt es in Bezug auf den§ 28:„ Es soll verhindert werden, daß der Mieter die Aufrechnung abweichend vom Mietvertrage wegen Aufwendungen vornimmt, die er für nicht unbedingt notwendige Ausbesserungsarbeiten gemacht hat." Der Willkür des einzelnen Mieters wäre beim Fehlen einer derartigen Bestimmung Tür und Tor geöffnet. Der Hausbesitzer könne auf Jahre hinaus nicht mehr mit dem Eingang von Geldern rechnen. Leistungsfähige Mieter könnten die Miete von 10 Jahren in ihrer Wohnung verwenden und könnten bis zur Tilgung des Betrages gegen die Miete aufrechnen. Diese Beſtimmung bedeutet für den Mieterbund ein Hindernis, das er gern beseitigt wissen möchte. Es sollen einfach arbeitende Verwaltungsstellen an Stelle der Instandsetzungskommission treten, denen am besten die Anweisung zu erteilen wäre, die Vornahme von Reparaturen durch die Mieter auf Kosten der Hausbesitzer generell zu gestatten. Es wäre dann wirklich eine Lust Mieter zu sein.
Aus diesem neuen Vorstoß des Mieterbundes gegen die kläglichen Reste aus dem Rechtsschutz des Hausbesitzers erwächst für uns erneut die Pflicht, die Augen offen zu halten und jedem Versuch nach weiterer Entrechtung mit aller Energie entgegen zu treten. G. 3.
Die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer.
In der letzten Nummer war bereits darauf hingewiesen worden, daß die vom Reichsfinanzminister erlassene Be= griffsbestimmung des Handwerks zu Unstimmigkeiten insofern führen würde, als solchen Betrieben, die zweifellos Handwerksbetriebe sind, die Anwendung der besonderen Vorauszahlungssätze für Handwerker versagt werden wird. Diese Befürchtung ist bereits eingetroffen, indem


