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# 15 Vinntmachung.

Aufrecht haltung der Sicherheit und Ordnung während der Fastnachtszeit betreffend.

Nachdem in den letzten Jahren wiederholt Ausschreit­ungen an den Fastnachtstagen vorgekommen sind, wer­den wir, gleichwie im verflossenen Jahre, den Polizei­aufsichtsdienst in den verkehrsreichsten Straßen der Stadt an den Fastnachtstagen verstärken.

Die Beamten sind mit strengster Weisung versehen, gegen alle Ausschreitungen unnachsichtlich vorzugehen.

Alle Verkleidungen, sowie das Anheften und Vertei­len von bildlichen Darstellungen, Liedern, Zetteln und dergleichen, welche gegen die guten Sitten verstoßen, sind verboten.

Ebenso ist das unbefugte Tragen von Militär- und Beamtenuniformen untersagt.

Aus feuerpolizeilichen Gründen muß das Tragen von Laternen, die mit Spiritus, Petroleum oder ähnlichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten gespeist werden, bei Mas­fenbällen, Aufzügen oder ähnlichen Gelegenheiten ver= boten werden. In öffentlichen Versammlungen, wie ins­besondere Ballsälen und Wirtschaften, ist inbetracht der Feuersgefahr das Werfen mit Papierschlan= gen, Papierschnitzeln oder sonstigen feuergefähr= lichen Gegenständen unzulässig. Außerdem müssen sämt­liche Ein- und Ausgänge, sowie die korridore im In­nern der Räume freigehalten werden und dürfen nicht durch Tische, Stühle, Bänke oder dergleichen verstellt sein.

Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie aus den Häusern darf nicht mit Orangen, Aepfeln oder sonstigen harten Gegenständen geworfen werden. Beim Werfen mit Papierschlangen ist darauf zu achten, daß die Leitungsdrähte der elektrischen Stra= ßenbahn nicht damit behängt werden.

Aus gesundheitspolizeilichen Gründen ist das Aufhe­ben und Ansammeln von Konfetti oder Papierschlangen von der Straße, desgleichen das Werfen mit aufgeho­benen Konfetti oder Papierschlangen nicht zuzulassen. Ebenso ist der Verkauf und Gebrauch von Pfauenfedern und Federwedeln zu beanstanden. Sollten in letzterer Richtung Belästigungen des Publikums hervortreten, so ist die Beschlagnahme der Gegenstände zu gewärtigen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund der bestehenden gesetzlichen und verordnungs­mäßigen Bestimmungen geahndet werden.

Indem wir diese zur Kenntnis des Publikums brin= gen, richten wir an die Einwohnerschaft die Bitte, un­sere Polizeiorgane in der Durchführung der getroffenen Maßnahmen nach Möglichkeit unterstützen zu wollen. Gießen, den 14. Februar 1911.

Großh. Polizeiamt. Gebhardt.

Kunst und Wissenschatt.

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6000 Mark Preiseverteilt im Wal= 3er- Wettbewerb der Wo ch e". Nach Breslau, Wien und Stettin sind die Preise gefallen. Und die glücklichen Sieger sind Kapellmeister Siegfried Elsner, Frl. Fay- Foster und Tonkünstler Philipp retscher, der schon bei dem Volkslieder- Preisausschreiben der Woche" einen Erfolg erzielt hatte. Der Sieg ist den drei Kom­ponisten nicht mühelos in den Schoß gefallen, denn jeder von ihnen hatte, wie wir dem soeben erschienenen Heft 1 der Woche" entnehmen, nicht weniger als 4221 Mitbewerber zu schlagen. Sie alle haben auf Grund eines im Juli v. J. erlassenen Preisausschreibens der Woche" versucht, zur Wiederbelebung des deutschen Tanzwalzers beizutragen, als dessen bisher unerreichte Meister Lanner und Johann Strauß gelten. Das Preis­richteramt bei der Fülle der eingesandten Komposi tionen keine beneidenswerte Arbeit hatten übernom= men: Kapellmeister Prof. Dr. Beier aus Kassel, ferner aus Berlin Prof. Grawert, erster Armee- Musikinspizient, Prof. Hans Hermann, Prof. Dr. Krebs und K. K. Hofballmusikdirektor Johann Strauß. 970 Walzer wa­ren dem Preisrichter- Kollegium von einem Vorprüfungs­ausschuß vorgelegt worden, und unter diesen siebten die Preisrichter solange, bis erst 65, dann 18 und schließ= lich 9 Walzer übrigblieben. Außer den drei preisgekrön­ten wurden weitere 6 Walzer von der Woche" zum An­kauf erworben. Diese neun Kompositionen sollen unter dem Titel Tanzwalzer der Woche" Anfang Februar im Druck erscheinen. An dem Ergebnis dieses musikalischen Wettbewerbs ist besonders erfreulich, daß unter den 9 Siegern die meisten in der Deffentlichkeit noch wenig bekannt waren, und daß ihnen dieser Erfolg unter Um­ständen die Wege zu einer verheißungsvollen Zukunft ebnen kann.

Holzverkäufe u.-Versteigerung. Winnerod: Dienstag, 28. Febr., vorm. 9 Uhr, am Igelsteich.

Oberförsterei Brandoberndorf: Montag, 6. März, mittags 1 Uhr, in der Ernst'schen Wirtschaft Brand­oberndorf.

Oberförsterei Kirtorf: Dienstag, den 14. März, vor­mittags 8 Uhr, im Gasthaus zur Krone"-Kirtorf. Atzbach: Donnerstag, 2. März, bei Gastwirtin Mül­ler in Azzbach von vorm. 9 Uhr ab.

Drud der Gießener Berlagsdruckerei, Klein& Fischer.

IVO PUHONNÝ.

Wie diefe Palme

das auf der Erde wandelnde Tierreich überragt, fo über­ragen die Pflanzenfette Palmin und Palmona( Pflanzen­Butter Margarine) die tierifchen Fette durch ihre Reinheit und Güte. Das beweift am besten der Umstand, daß Palmin und Palmona tierische Fette in der feinen und bürgerlichen Küche immer mehr verdrängen. Palmin zum Kochen, Braten und Backen. Palmona als Brotaufftrich.

Vergebung.

Für die Großh. chirurgische Universitäts- Klinik in Bießen sollen für das Rechnungsjahr 1911 auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung bergeben werden: a) die Lieferung von:

1. Back, 2. Fleisch, 3. Kolonial- und Spezerei­waren, 4. Milch, 5. Butter, 6. Eler, 7. Bier, 8. Verbrauchs, 9. Toilette, 10. Schreibgegenstän­den, 11. Bürsten-, 12. Glas- und Porzellanwaren, 13. Scheuertücher, 14. Seife, 15. Soda, 16. Bohner wichse, 17. Gips und 18. Ets;

b) die Abgabe von Lumpen und Gespül.

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Proben der unter a) 3 und 7 bis 17 bezeichneten Waren usw. find den Angeboten beizufügen.

Der Zuschlag wird innerhalb 14 Tagen nach dem Eröffnungstermin erteilt.

Gießen, den 21. Februar 1911. Großherzogliche Direktion der chirurgischen Universitäts- Klinik.

Poppert.

Fleischverdingung.

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Am 1. März 1911, vorm. 11 Uhr wird im Ge­Kaserne I wo auch schäftszimmer der Verwaltung die Bedingungen ausliegen, der Bedarf an Fleisch und Wurstwaren für die Garnison Gießen vom 1. April bis Ende Juni 1911 verdungen. Schriftliche Angebote find bis zu dem genannten Zeitpunkte mit der Aufschrift: ,, Angebote auf Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren" bersehen, im Geschäftszimmer versiegelt abzugeben. Garnison- Verwaltung Gießen.

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