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Aufklärung.

Vor allen Gefahren

Durch Einbrecher

und Diebe

welche jede Nacht

durch offene Türen

offene Fenster

offene Wasserleitungen

offene Gashähne

brennendes Licht

Feuer

sowie durch

Wasserrohr brüche

Obdachlose und Gesindel Beschädigungen jeder Art

drohen, schützt nur der Anschluss an ein bestorgani­siertes, auf Erfahrungen aufgebautes erstklassiges

Sicherheits- Institut

wie die

Frankfurter Wach- und Schliess- Gesellschaft m. h. H.

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Filiale Giessen: Sonnenstrasse 12, Gegr. 1906 Unseren Abonnenten gewähren wir Gratis- Versicherung gegen Einbruch und Diebstahl

Bekanntmachung.

Betr.: Ausführung des Weingesetzes vom 7. April 1909.

Wir sind veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß die Vorschriften des Weingesetzes nicht nur auf Weinproduzenten und Händler, sondern auch auf Gast­und Schankwirte, Krämer, Lebensmittelhändler und der­gleichen, insoweit sie Wein verkaufen, Anwendung fin­den. Diese Gewerbetreibenden sind insbesondere zur Buch­führung nach vorgeschriebenem Muster( Anlage 8 Der Bekanntmachung des Bundesrates, betr. Bestimmungen zur Ausführung des Weingesetzes, vom 9. Juli 1909, Reichsgesetzblatt Seite 549) verpflichtet.

Die Verwendung des Musters darf unterbleiben, wenn die vorgeschriebenen Angaben in Bücher anderer Form eingetragen werden, die nach den Grundsätzen ordnungs­mäßiger Buchführung geführt werden.

Gießen, den 20. Februar 1911.

Großh. Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Betr.: Schweineseuche unter Schweinen des Moses Keßler zu Gießen, Neuen­weg Nr. 33.

Unter dem Schweinebestand des Moses Keßler dahier, Neuenweg Nr. 33, ist die Schweineseuche ausgebrochen. Gehöftsperre ist angeordnet.

Gießen, den 23. Februar 1911.

Großh. Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Die unterm 6. Februar 1911 angeordnete Sperre des Wetzlarer Weges zwischen Friedrich- und Hofmann­

straße wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 21. Februar 1911.

Großh. Polizeiamt.

Gebhardt.

Versteigerung.

Montag, den 27. Februar

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Gießen, 23. Februar 1911.

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Naunheim, den 20. Februar 1911.

Kern, Bürgermeister.

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Zurückgebliebene werden weiter be­fördert. Näheres brieflich.

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Hierdurch teilen wir den verehrlichen Bewohnern von Gießen und Umgegend ergebenst mit, daß wir über Fastnacht nnser

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richt wissenschaftlicher Lehranstalten auf das Sorgfältigste nachgeahmt wird; b) dass der Unterricht in so einfacher und gründlicher Weise erteilt wird, dass jeder den Lehrstoff ver­stehen muss, c) dass durch dauernde Selbstprüfung, fortgesetzte Wiederholungen und ständige Uebungen das Erlernte dauernd befestigt wird; d) dass bei dem Fernunterricht auf die Ver­anlagung jedes Schülers besondere Rücksicht genommen wird. Grosse Sammlung von Dank. und Anerkennungsschreiben kostenlos. Kleine Teilzahlungen. Ansichtssendungen bereitwilligst. BONNESS& HACHFELD, POTSDAM. SO.

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