Aus dem Gerichtssaal.
Strafkammer.
Gießen, den 17. Jan. 1911. Ende Dezember schlich sich der Schirrmeister Ludwig Geyer aus Lindheim, der zu Friedberg in Diensten steht, an den dortigen Bahnhof und warf aus einem Güterwagen eine Kiste Margarine, um sie nach Hause zu bringen. Anfänglich leugnete er; auch will er betrunken gewesen sein, so daß er von der Sache nichts mehr wisse. Schließlich gestand er die Tat ein, aber er will sie im Rausch ausgeführt haben, und nicht dafür verantwortlich sein. Das Gericht nahm an, daß ein sinnlos Betrunkener die Tat nicht so hätte ausführen können, weshalb es ihn für verantwortlich hielt. Doch hielt es keinen schweren Diebstahl für vorliegend, wie die Staatsanwaltschaft, da nicht feststand, daß er die Plombe von dem Wagen beseitigt hat. Er wurde wegen einfachen Diebstahls zu einem Monat Gefängnis verurteilt.
wegen Beleidigung des Will vom Gießener Schöffengericht zu 40 Mark Geldstrafe verurteilt, während sein Gegner mit 20 Mark durchkam. Vor dem Berufungsgericht kam ein Vergleich zustande: beide Teile bedauerten ihre Aeußerungen und versprachen, zukünftig friedlich leben zu wollen. Sie teilen die Kosten und verzichten auf das Recht der Publikation, das jedem am Schöffengericht zugesprochen worden ist.
Nicht nassauern! Eine eindringliche Belehrung hat ein Vereinsvorstand in Bochum erhalten, der einer Zeitung eine kleine Vergnügungs= Anzeige aufgegeben und dleichzeitig die unentgeltliche Aufnahme von drei redaktionellen Hinwei sen auf die Vereinsfestlichkeit verlangt hatte. Der Geschäftsführer der Zeitung antwortete darauf, ein solches „ Nassauern" sei nicht angängig, es könne im Text nicht dreimal auf eine Anzeige hingewiesen werden, denn je der dieser Hinweise sei eigentlich eine Anzeige, derartige Hinweise gehörten in den Anzeigenteil und müßten bezahlt werden. Der Vereinsvorstand entrüstete sich über In Wieseck kommt es zwischen dem Landwirt F. den Ausdruck„ Nassauern" und stellte Strafantrag wegen Frey und seinem Nachbar Wilhelm Will in der ge= Beleidigung. Das Schöffengericht sprach jedoch den Bemeinschaftlichen Hofreite häufig zu Streitigkeiten, klagten frei, da er im Recht sei, wenn er Anzeigen in die in Beleidigungen ausarten. Kürzlich wurde Freyden Anzeigenteil verweise und verblümte Anpreisungen
Vergebung von Fuhrleistungen
Die Anfuhr von Grund zur Auffüllung der Lahnstraße soll Montag, den 23. d. Mts., vormittags 10 Uhr öffentlich vergeben werden. Angebote auf Vordrück sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt an uns einzureichen.
Gießen, den 17. Januar 1911.
Städt. Tiefbauamt. Braubach.
Bekanntmachung.
Das 5. Ziel Gemeinde steuern und die Kanal- Gebühren können in den nächsten 10 Tagen noch ohne Mahnkosten bezahlt werden. Gießen, den 20. Januar 1911. Stadtkasse Gießen. Mäser.
Bekanntmachung
Betr.: Rotlauffeuche unter den Schweinen des Gastwirts Kraft, dahier, Frankfurterstraße Nr. 81-83. Nachdem die unter dem Schweinebestand des Gastwirts Kraft, Frankfurterstraße Nr. 81-83 dahier ausgebrochene Rotlauffeuche erloschen ist, wird die angeordnete Sperre aufgehoben.
Gießen, den 18. Januar 1911.
Großh. Polizeiamt. Gebhardt.
Vergebung von Schlosserarbeiten.
Auf Grund des Ministerial erlasses vom 16. Juni 1893 wer=
Verein für Sterbeunterstützung zu Giessen.
Sonntag, den 29. Januar 1911, nadm. 3, Uhr General- Versammlung
im Saale der Restauration Sauer, Oswaldsgarten.
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aus dem Text fern halte. Unter„ Nassauern" werde allgemein verstanden, gewisse Ausgaben zu anderer Leute Nachteil zu vermeiden. Das aber habe der klagende Vereinsvorsitzende zu tun beabsichtigt, wenn er neben einer bezahlten Anzeige auch noch eine Anpreisung der Veranstaltung im Text verlange. Es sei zweifellos seine Absicht gewesen, Anzeigenkosten zu ersparen. Die Absicht einer Beleidigung sei bei dem Beklagten nicht anzuneh= men. Der abgewiesene Vereinsvorstand beruhigte sich aber bei diesem Urteil nicht, sondern suchte sein Heil bei der höheren Instanz. Diese hat sich aber dem Urteile des Schöffengerichts vollständig angeschlossen.
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