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Gießener Zeitung

( Reueste Nachrichten)

Bezugspreis 50 Pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

vierteljährlich 1,50 Mit., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig­ausgabestellen vierteljährlich 1,20 Mt.- Erscheint jeden Werktag früh.- Die Humoristischen Blätter" liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion:

Seltersweg 83.

-

Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Herausgeber: Albin Klein& Otto Fischer.

Nr. 43.

Nur 50 Pfennig

Telephon: Nr. 362.

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Der Verlag.

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 20. Februar.

Kgl. Preußische Klassenlotterie. Die Erneuerung der Lose zur dritten Klasse hat mit Vor­legung der Lose zweiter Klasse bei Verlust des Anrechts bis zum 6. März, abends 6 Uhr bei den zuständigen Einnehmern planmäßig zu geschehen. Die Ziehung der dritten Klasse erfolgt am 10. und 11. März. Gießen.

Vom Großherzog empfangen wurde am Samstag der Zahnarzt Dr. Koch.

* Gießen. Oberst v. Müller, der bekanntlich längeren Kuraufenthalt in Wiesbaden nahm, hat das Regiments- Kommando wieder übernommen.

Gießen, 20. Febr. Letzten Samstag hielt der Evangelische Arbeiterverein im Ver­einslokal seine diesjährige Generalversammlung ab. Es fonnte mitgeteilt werden, daß das abgelaufene Jahr für den Verein ebenfalls wieder ein arbeits- und erfolg= reiches gewesen ist. Bei den Vorstandswahlen wurde der bisherige 1. Vorsitzende Dr. Heuser wieder ge­wählt.

-ö Gießen. Am Samstag war im Cafe Leib von den Sozialdemokraten eine Wählerversamm= I ung einberufen, in der Reichstagsabg. Ulrich sprach. Zurückgreifend bis zur Reichsgründung entrollte Redner ein Bild von der politischen Entwickelung des Reiches bis zur Jetztzeit. Er versuchte dabei den Nachweis zu erbringen, daß es vor allen Dingen nötig sei, scharf gegen die Politik der ostelbischen Agrarier Stellung zu nehmen. Jm weiteren Verlauf seiner Ausführungen kam er dann auf die Reichsfinanzreform zu sprechen. Er be­tonte, daß eine Aenderung in der Beziehung eintreten müsse, und daß dies nur möglich sei, wenn man Abge­ordnete in den Reichstag sende, welche die jetzige Fi­nanzpolitik bekämpften. Mit der Aufforderung, den so­zialdemokratischen Kandidaten Beckmann zu wählen, schloß Abg. Ulrich.

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

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des Großherzoglichen Polizei Amfes Behörden Oberhessens

Expedition: Seltersweg 83.

( Haus Brüder Schmidt.)

Montag den 20. Februar 1911

beauftragten Tierarztes. Der Besitzer oder Führer des Viehtransportes hat von dem Eintreffen des untersuch ungspflichtigen Viehes dem zuständigen Kreistierarzt oder dem mit dessen Vertretung beauftragten Tierarzt Anzeige zu erstatten und darf das Vieh nicht eher von der Entladestelle oder von dem bestimmten Untersuch­ungsort entfernen, bis die Untersuchung stattgefunden hat. Für amtliche Untersuchungen von Handelsrindern können die beamteten Tierärzte, wenn sie diese Unter= suchungen an ihrem Wohnort oder in einer Entfernung von weniger als 2 Kilometer von diesem Vornehmen, nachstehende Gebühren liquidieren:

für 1 bis 20 Stück Rindvieh für 21 bis 40

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für 41 bis 60

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für 61 bis 80

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3.- Mt. 6.- f. 9.- Mf. 12.- Mt. 15. Mk.

an

mehr als 80 Neben dieser Gebühr dürfen bei Untersuchungen Orten, die nicht weniger als 2 Kilometer vom Wohnort des Tierarztes entfernt liegen, die reglementsmäßigen Reisekosten liquidiert werden. Tagegelder und sonstige besondere Gebühren( Ausstellung von Gesundheitsbe­scheinigungen) dürfen nicht zum Ansatz gebracht werden. Für den Kreis Wetzlar sind als Untersuchungsstellen folgende Orte vom Landratsamte bestimmt worden: Wetzlar- Niedergirmes, Dutenhofen, Hörnsheim, Nieder­fleen, Kraftsolms, Braunfels, Biskirchen, Katzenfurt, Mudersbach, Odenhausen und Krofdorf. Die Besitzer oder Führer von Viehtransporten haben von dem Ein­treffen eines untersuchungspflichtigen Viehtransportes dem Kreistierarzt in Wetzlar unverzüglich Anzeige zu er­statten. Bei Ankunft an den Untersuchungsstellen ha­ben die Viehtransporte am Eingang des Ortes so lange zu halten, bis die amtstierärztliche Untersuchung vorge­nommen oder die Stallung zur Unterbringung des Viehs vom Gemeindevorsteher angewiesen ist."

"

- Wetzlar, 20. Febr. Gestern fand in der alten Post eine allgemeine Viehhändler- Versamm­I ung statt, in welcher der 1. Vorsitzende des Bundes der Viehhändler Deutschlands, Hermann Daniel aus Dierdorf, Bezirk Koblenz, einen Vortrag hielt. Er führte folgendes aus: Der Viehhändlerbund treibe land­wirtschaftliche Politik; Landwirtschaft und Viehhandel müsse Hand in Hand gehen. Ein Teil der führen= den Landwirte suche aber den Zwischenhandel auszu­schalten, um den Verdienst selbst einzuheimsen. In Fried­richsfelde bei Berlin sei ein Magerviehhof errichtet, der vom Staat unterstützt und protegiert werde. Diese Ein­richtung sei jedoch keine Musterstätte, da ihr die rechte fachmännische Leitung fehle. Der Referent kam dann auf die Gründe der Fleischteuerung zu sprechen. Den Zwischenhandel suche man als Sündenbock hinzu­stellen. Das sei jedoch keineswegs der Fall. Daran sei der Großgrundbesitz schuld. Der kleine und mit­lere Landwirt habe verhältnismäßig eine reiche Vieh­

Gießen. Auf der Zwischenstrecke Abendstern- haltung, aber bei den Domänen, da fehle es. Als Be­Windhof" wurde Freitag abend der auf der Schmitte­Mühle arbeitende Ludwig Leib aus Gleiberg von einem Zuge der Biebertalbahn überfahren. Dem Manne wurden beide Beine unterhalb des Kniees und eine Hand abgetrennt, außerdem hatte er eine Verletz­ung am Kopfe. Der Zug wurde angehalten und man überführte den Verletzten nach Gießen, wo er von der Sanitätskolonne in die Klinik gebracht wurde. Dort ver­schied er noch am selben Abend. Wie sich der Unglücks­fall zutrug, ist noch unaufgeklärt. Der Lokomotivführer bekundet, vor dem Zuge niemand gesehen zu haben.

Wetzlar. Die Reichsbank hat den Diskont auf 4 Prozent und den Lombardzinsfuß auf 5 Proz. her abgesetzt.

Wezlar, 17. Febr. Der Regierungspräsident erläßt wegen der Gefahr der Einschleppung der Maul­und Klauenseuche eine Landespolizeilich e A n- ordnung", der wir folgendes entnehmen: Klauenvieh, das aus den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Bran­denburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Han nover, Hessen- Nassau, aus den Regierungsbezirken Köln, Düsseldorf, Aachen, Trier, Arnsberg, aus den Großher­30gtümern Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg- Stre­lizz, aus Lübeck, aus dem Herzogtum Anhalt, aus den Königreichen Sachsen, Bayern und Württemberg, den Großherzogtümern Hessen und Oldenburg, dem Für stentum Birkenfeld und den Reichslanden Elsaß- Loth­ringen und in den Regierungsbezirk Koblenz eingeführt wird, ist, wenn es mit der Eisenbahn oder zu Schiff eingeführt wird, bei der Entladung, wenn es auf dem Landwege eingeführt wird, bei der Einfuhr an einer von den Landräten näher zu bestimmenten Untersuch ungsstelle einer amtstierärztlichen Untersuchung unter­zogen. Der amtstierärztlichen Untersuchung gleich zu achten ist die Untersuchung eines jeden amtlich hiermit

aus

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weis führte Redner folgendes klassische Beispiel an, das aber, wenn es zutreffen sollte, ganz vereinzelt dastehen dürfte: Eine 900 Hektar große Domäne an der Elbe habe nur 8-10 Kühe und einige Zugochsen, und vom Jahre 1906 bis jetzt habe sie noch kein einziges Kalb großgezogen. Das sei kurz gesagt Ra ubwirt­schaft". Bei Verpachtung von Domänen müßte die Stückzahl der zu haltenden Nutztiere einfach vorgeschrie­ben werden. Deutschland sei allein wohl imstande, seinen Viehbedarf selbst zu produzieren, und wir hätten eine Einfuhr vom Auslande gar nicht nötig. Der Viehhänd­ler habe auch gar kein Interesse daran, fremdes Vieh zu importieren. Es fämen hierfür nur einzelne Großhänd­ler in Betracht. Der Referent sprach dann über die Maul- und Klauenseuch e. Sobald dieses Ge­spenst auftauche, würden die Behörden nervös. Für den Kreis Wetzlar seien die landespolizeilichen Anord­nungen wegen seiner isolierten Lage besonders drückend. Politisch gehöre er zum Regierungsbezirk Koblenz, wirtschaftlich zum Regierungsbezirk Wiesbaden. Wiesbaden sei in der Erlassung der Vorschriften mu= stergiltig vorgegangen, bei Koblenz jage aber eine Verfügung die andere. Nachdem hier die drakonischen Bestimmungen auf die Dauer von 10 Tagen aufgeho­ben worden seien, hätte man sie jetzt bis zum 1. Juli ausgedehnt. Das bedeute einfach den Ruin des Händ­lers! Es soll daher Beschwerde beim Minister gegen diese Koblenzer Verfügung eingelegt werden. Zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche empfiehlt der Redner 3wangsversicherung.( pro Rind 1 Mt., pro Schwein 0,50 Mt.) Das erkrankte Vieh müßte, um der Verbreitung der Seuche Einhalt zu tun, sofort vernichtet, die Ställe desinfiziert und der Schaden aus der Staatskasse ersetzt werden. Man müsse also beim Produzenten und nicht beim Händler

( Gießener Tageblatt)

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23. Jahrg.

den Anfang machen. Redner begab sich nun noch ein­mal auf politisches Gebiet. Er teilte mit, daß der Bund der Viehhändler korporativ dem Hansabunde bei­getreten sei. Bei vielen Zuhörern fand dieses Geständ= nis, wie ich nachher hörte, wenig Gegenliebe.( Am Ein­gange sagte der Redner, daß der Viehhändlerbund landwirtschaftliche Politik treibe. Landwirt= schaft und Hansabund vertragen sich aber nicht gut zu­sammen. Nach unserer Meinung ist es überhaupt ein taktischer Fehler, wenn eine rein wirtschaftliche Interessen­gruppe ins politische Fahrwasser gerät. Es kommt in diesem Falle leicht zu Spaltungen. Farblos, über den Parteien muß hier die Parole lauten. Unter§ 5 des Flugblattes, welches an die deutschen Viehhändler ge­richtet ist, heißt es im letzten Absatz wörtlich: Poli­tische und religiöse Bestrebungen sind ausgeschlossen. Warum schließt man sich denn aber dem Hansabunde an? Das ist doch zwiespältig. Anm. der Red.) Was das Verhältnis der Händler zum Fleischer anlange, so seien beide seit Jahrhunderten verwandte Interessengruppen. Doch durch verschiedene Umstände, vor allen Dingen aber durch die Garantie der Gewährs­mängel sei die Fühlung locker geworden. Die gemein­same Not habe aber in letzter Zeit beide wieder näher zusammengeführt. Zum Schlusse führte der Referent welche neuen Aufgaben er sich gestellt habe. aus, was der Viehhändlerbund bereits erreicht und Nach Beendigung des Vortrages wurde beantragt, dahin vor­stellig zu werden, daß Tierarzt Dr. Maus- Herborn und Veterinärrat Long- Dillenburg die amtstierärztlichen Funk­tionen im Kreise Wetzlar ausüben dürfen. Der Antrag wird angenommen.

- Wezlar Niedergirmes, 19. Febr. Der Händler Christian M. war mit 5 Mark bestraft wor­den, weil er in Niederwetz Schweine im Umherziehen zum Verkauf angeboten haben sollte. Das Schöffenge­richt sprach ihn auf seine Berufung hin jedoch frei, weil er glaubwürdig versicherte, daß er die betreffenden Tiere nur auf Bestellung geliefert habe.

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Nieder- Weisel. Der hiesige Bauunterneh mer B. wurde wegen Wechselfälschung verhaftet.

maschinenbesitzer Gl. Großenlinden hatte im Oktober v. == Münchholzhausen, 19. Febr. Der Dresch­Js. hier gedroschen. Dabei hatte er die zur Dreschma­schine gehörige Häckselmaschine ohne die nötigen Schutz­vorrichtungen auf der Straße stehen lassen. Das 3jähr. Kind des Landwirts Wilhelm Viand geriet in die Ma­schine und verletzte sich die Hand. Gl. wurde deshalb wegen fahrlässiger Körperverletzung vom Schöffengericht in Weylar zu 15 Mark Geldstrafe verurteilt.

Hartenrod. Der Naturheillehrer Zimmer= mann kehrte nach Verbüßung seiner Gefängnisstrafe hierher zurück. Von den Einwohnern wurde der Zu­rückkehrende mit allerlei Ehren empfangen.

Marburg. Der verstorbene Berleburger Arzt Voß vermachte dem Kreise Wittgenstein sein Vermögen von über 300 000 Mart.

* Marburg. Die Gattin des Schriftstellers und Führers der Demokratischen Vereinigung, v. Gerlach, wurde wegen Beleidigung von Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 410 Mark verurteilt. Der Vorfall er= eignete sich in Berlin auf der Straße im Anschluß an die am 13. März 1910 von der Demokratischen Ver­einigung in den Feenpalast in Berlin einberufene Wahl­rechtsversammlung.

Tiefenbach. Der hiesige Ariegerverein beschloß, die noch lebenden 16 Kriegsveteranen von den Vereins­beiträgen zu befreien.

Darmstadt. Der Oberamtsrichter bei dem Amtsgericht Ulrichstein Fritz Hanstein wurde zum Oberamtsrichter bei dem Amtsgericht Gernsheim mit Wirkung vom 1. Mai 1911 ernannt.

Darmstadt. Der Finanzausschuß der Zwei­ten Kammer hat seinen Bericht über die Beratungen des Staatshaushalts ausgegeben, der die Beschlüsse des Aus­schusses zusammenstellt. Den verschiedenen Spezialkapi­teln des Berichts geht eine vom Vorsitzenden des Aus­schusses verfaßte Einleitung voraus, die ein Bild der ge­genwärtigen finanzpolitischen Lage des Großherzogtums gibt.

* Darmstadt. Die von der Regierung zur Frage der Beamtengehältererhöhung im Finanz­ausschuß abgegebene Erklärung lautete wörtlich: Die Regierung erkennt die Notwendigkeit einer Aufbesserung der Bezüge der Beamten 2c. an und hält sich für ver­pflichtet, entsprechende Vorschläge den Landständen zu unterbreiten, sobald ohne Einschränkung der Auf= wendungen für eine verstärkte Schuldentilgung- die für eine solche Aufbesserung notwendigen Mittel ohne eine allzu empfindliche Steuererhöhung verfügbar ge­macht werden können."

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