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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 50 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen
vierteljährlich 1,50 Mk., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den ZweigErscheint ausgabestellen vierteljährlich 1,20 Mk. jeden Werktag früh.- Die„ Humoristischen Blätter" Redaktion: ltegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Herausgeber: Albin Klein& Otto Fischer.
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Nr. 54.( 2. Blatt.)
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( Haus Brüder Schmidt.)
Samstag den 4. März 1911
sind, um auf Arbeitgeber oder Obrigkeit einen Druck auszuüben. Jeder Zusammenschluß, um auf anderen Wege als dem der Arbeitseinstellung, 3. B. durch Vertretung ihrer Forderungen in der Presse oder durch Deputationen u. dgl., zum Ziele zu kommen, steht den Landarbeitern frei. Es handelt sich also bei dem vielgenannten„ Koalitionsverbot" der Landarbeiter lediglich um ein Streifverbot, welches noch dazu nach dem Kreise der betrof fenen Personen und, wie wir weiter unten noch sehen werden, auch in seinem räumlichen Gültigkeitsbereich wesentlich eingeschränkt ist.
Ebenso ist die Strafandrohung gegen Aufwiegler nur in beschränktem Umfange wirksam. Denn es ist nach dem Wortlaut des Gesetzes die Aufforderung zur Ar
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23. Jahrg.
stellt. Wenn trotzdem auch hier bisher noch keine gröBeren Streiks der Landarbeiter vorgekommen sind, so beweist dies, daß die natürlichen Vorbedingungen bisher für solche Bestrebungen der Landarbeiter gefehlt ha= ben, und man kann daraus auch wohl für das übrige Preußen den Rückschluß ziehen, daß das Fehlen größerer Agrarstreiks bei uns nicht etwa nur der Wirkung des Gesetzes von 1854 zugute zu halten ist. Vielmehr wird man aus der genauen Betrachtung der einschlägigen Gesetzbestimmungen erkennen, daß sich unsere Landwirt= schaft bei der ziemlich lückenhaften Fassung dieser Bestimmungen feineswegs allzu fest auf den Schutz des Gesetzes von 1854 gegen Arbeiterkoalition und Arbeiterstreiks verlassen darf, falls einmal die allgemeinen Vor
Die Koalitionsfreiheit der Landarbeiter! beitseinstellung selbst nicht strafbar, sondern nur die bedingungen hierfür sich ändern sollten."
( Nachdruck verboten.)
Ueber die rechtlichen Bestimmungen über die Koaliams tion der Landarbeiter in Preuüen schreibt Dr. A s m is: Paragraph 3 des preußischen Gesetzes betreffend die Verletzungen der Dienstpflichten des Gesindes und der ländlichen Arbeiter vom 24. April 1854 bestimmt:
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„ Gesinde, Dienstleute oder Handarbeiter der§ 2a, b, c, d bezeichneten Art, welche die Arbeitgeber oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie die Einstellung der Arbeit oder die Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren Arbeitgebern verabreden, oder zu einer solchen Verabredung andere auffordern, haben Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre verwirkt." Die Rechtsgültigkeit dieser landesgesetzlichen Bestimmung steht außer Zweifel; sie ist auch durch§ 24 Abs. 3 des Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908(„ Unberührt bleiben.... die Vorschriften des Landesrechts inbezug auf Verabredungen ländlicher Arbeiter u. Dienstboten zur Einstellung oder Verhinderung der Arbeit") ausdrücklich aufrecht erhalten worden.
Der Kreis der durch das Gesetz von 1854 betroffenen Personen ist im wesentlichen beschränkt auf Gesinde, InstLeute, herrschaftliche Dienstleute, Tagelöhner, Einlieger, Katenleute u. dergl., sowie auf solche Handarbeiter, die sich zu bestimmten Land- oder forstwirtschaftlichen Ar= beiten, z. B. Ernte-, Meliorations-, Holzarbeiten, verbungen haben(§ 2 des Gesetzes). Ob auch die ausländischen Wanderarbeiter hierunter fallen, ist mindestens 3 weifelhaft; die herrschende Auffassung verneint es. Ueber die Tatbestandsmerkmale des Vergehens ist folgendes zu sagen: es sind nur solche Arbeitseinstellungen oder Arbeitsverhinderungen verboten, welche verabredet
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" Im dunklen Erdteil" Närrisches.
Der Winter hat das Spiel verloren, Wir treiben ihn aus Tür und Toren. So hat der Dichter Anastasius Grün recht despektierlich in einem Frühlingsfestspiel geschrieben. Obgleich der Frühling falendermäßig noch nicht auf dem Programm ht, fönnen wir diese Worte heute schon ruhig unterheiben. Der Winter zeigt sich in unseren( Regionen von Jahr zu Jahr immer mehr als ein altersschwacher Greis, a bald wieder verschwindet ohne eigentlich recht dagefen zu sein. Sollte er uns trotz alledem noch mit ein Par falten Tagen beglücken, so würden das nur kleine idzugsplänkeleien bedeuten, die vielleicht nur eine verrene Position verschleiern könnten.
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Der Anfang der Woche stand unter dem Zeichen eines Dahren Hundewetters. Der Sturm brauste, und egnete
Aufforderung zur Verabredung der Arbeitseinstellung, Diesen vortrefflichen Ausführungen von Dr. Asmis wie auch vom Kammergericht in einem Urteil vom 13. ist noch hinzuzufügen, daß das Koalitionsverbot auuer Februar 1895 ausdrücklich festgestellt worden ist. Außer in den drei Provinzen Schleswig- Holstein, Hannover dem sind nach diesem Gesetze nur die Landarbeiter und Hessen- Nassau auch in den Bundesstaaten Bay= selber wegen einer derartigen Aufforderung strafbar, ern, Württemberg, Baden, Hessen, Einicht dagegen Angehörige anderer Berufe, z. B. poli- saß Lothringen und einigen anderen kleineren tische Agitatoren, Redakteure u. dgl. Gegen deren Tä- Bundesstaaten nicht besteht. Ferner gilt es ni r- tigkeit würde nach erfolgter Arbeitseinstellung auf Grund gens, auch in Preußen nicht für die ausländes§ 48 des Strafgesetzbuches( Anstiftung) oder wegen dischen Wanderarbeiter. Dr. Asmis hat also durchaus Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Gesetze(§ 110 Recht, daß die natürlichen VorbedingunSt. G. B.) eingeschritten werden können. Demgegenüber gen" für Streiks in der Landwirtschaft fehlen. Ferner hat z. B. das Anhaltinische Gesetz vom 16. April 1899 muß festgestellt werden, daß es in ganz Deutschland. im§ 6, welcher im übrigen dem obigen§ 3 des preu- also auch in ganz Preußen gestattet tst, die Landßischen Gesetzes von 1854 ähnelt, folgende Fassung ge- arbeiter, Knechte, Dienstmädchen 2c. in Verbände, die wählt:„ die Anstifter unterliegen der gleichen Strafe, ohne das Streikmittel die wirtschaftliche Lage verbesauch wenn sie feine landwirtschaftlichen Arbeiter sind." sern wollen, zu organisieren. Es ist nirgends in Hinsichtlich der Strafe sei hervorgehoben, daß„ Gefäng: Deutschland den Landarbeitern und Dienstboten verbonisstrafe bis zu einem Jahr" verwirkt ist, daß also nur ten, der sozialdemokratischen Partei beizutreten. Die ErGefängnisstrafe, unter Ausschluß der Geldstrafe, in Fragefahrung hat aber gelehrt, daß ein Organisieren des Gesindes und der relativ geringen Zahl der kommen kann. Landarbeiter in der bäuerlichen Landwirtschaft, oder gar ein Streik in der bäuerlichen Landwirtschaft praktisch unmöglich ist. Die Angst der Konservativen vor der Koalitionsfreiheit der Landarbeiter ist zum mindestens töricht, wenn sie nicht gar aus polit. Agitationsbedürfnis propagiert wird. In den Bundesstaaten und preußischen Provinzen, wo die Koalitionsfreiheit der Landarbeiter besteht, sind sogenannte Erntestreiks noch nicht vorgekommen. Und in den östlichen preußischen Provinzen gibt es kaum noch eine genügende Zahl einheimischer Landarbeiter und die Russen, Kroaten und andere Ausländer sind unorganisiert. Trotzdem sind bei diesen Ausländern Kontraktbrüche u. Gutsstreike an der Tagesordnung. Dort hilft also zur Genehmigung unterbreitet werden. Um die schöne Fernsicht zu erweitern, soll ein 75% Meter hoher hölzerner Aussichtsturm mit Wasserleitung, Klosett und elektrischem Licht angelegt werden. Als Signalflagge wird der abgelegte, aber noch gut erhaltene Rock, der mich beim Vortrag im römischen Kaiser umhüllte, dienen. Die Hälfte des Reingewinnes soll dem rückschrittlichen Qualverein zur Verfügung gestellt werden, dessen AgiEintatoren davon Kilometergelder, Reisespesen, kalte packungen, Duschen 2c. erhalten sollen. Um nicht einsam durchs Leben wandeln zu müssen, suche ich zu gleicher Zeit eine Lebensgefährtin, am liebsten aus dem ungepflasterten Schleusenviertel." Durch ein dröhnendes Gepolter wurde ich in meinem Lesen unterbrochen. Ein Mann mit nackten Riesenfüßen, der auf dem Rücken ein Plakat mit der Aufschrift„ gustaf nagel" trug, war vor Schreck oder Freude ich konnte es nicht genau feststellen- unter den Tisch gefallen, und die Feuerwehr mußte erst alarmiert werden, um den„ Geknickten" wieder zur Besinnung zu bringen. Sie mühte sich jedoch vergeblich ab. Ein Dutzend Kornschnäpse Marke„ FürchteEs nichts" hatten aber gleich den erwünschten Erfolg. fonnte nun weiter beraten werden. Die Carona stimmte einstimmig dem Plane zu mit dem Vorbehalte, daß Nagel seine Patienten 7½ Kilometer von der Stadt in der Lahn baden lasse und die Badezeiten wöchentlich 1 mal in den hinterländischen Blättern veröffentliche.
Das Gesetz von 1854 hat Gültigkeit nur für den damaligen Umfang des preußischen Staates mit Ausnahme der Hohenzollernschen Lande. In die seitdem erworbenen Landesteile ist es, abgesehen von dem früher zur Landgrafschaft Hessen- Homburg gehörigen Oberamt Meisenheim und der ehemals bayerischen Enklave Kaulsdorf( Verordnungen vom 13. und 22. Mai 1867) nicht eingeführt worden. Das oben näher umgrenzte Streifverbot der Landarbeiter hat also vor allem feine Gültigkeit in den Provinzen Schleswig- Hol stein, Hannover und Hessen- Nassau. Hier stehen den Koalitionen der Landarbeiter keinerlei ge= setzliche Schranken entgegen, nicht einmal die, welche die Gewerbeordnung in den Paragraphen 152 u. 153 dem Zusammenschluß der Industriearbeiter entgegenletzten Mittel. Ist die erste Person, die ich zu Gesicht bekomme ein Weiblein, so werde ich eine weitere Durch forschung dieses konsistenten Breies in Erwägung ziehen. Das Schicksal hat gesprochen! Kaum bin ich mit meiner Gedankenreihe zu Ende, da stapft ein Männlein um die Ecke, die Hose in den Stiefeln und sieht mitleidig auf meinen beschmutzten Anzug. Also rückwärts kühner Wanderer! Ich begab mich zur Generalreinigung nach Hause und nahm mir vor, in der nächsten Zeit meinen Beitritt zum Turnverein„ Gut Sprung" zu bewirken, um mir Gelegenheit zu verschaffen, meine mit der Zeit etwas steif gewordenen Gliedmaßen zu Rekordsprüngen zu trainieren. Meinem Hofschuster schickte ich aber gleich einen Eilbrief, mir schleunigst ein Paar wasserdichte Stiefel mit 1,10 Meter Schaftlänge anzufertigen.
„ Strippen", sodaß in den Straßen, namentlich in dem noch ungepflasterten Viertel am Schleusenkanal, in chaotischer Zustand herrschte. Ich geriet am Diensin dieses verheißungsvolle„ Paradies". Was habe da erleben müssen! Um die gegenüberliegende Straenfeite zu gewinnen ich glaubte, die Passage sei t etwas angenehmer machte ich ein paar Ge1tsprünge über die Wassertümpel. Das letzte Mal ang ich jedoch zu kurz, brauner Gischt spritzte hoch und befleckerte meine Hosenbeine. Sollte ich unter een Umständen weiterwandern? Ich fragte meine Betenknöpfe. Sie haben nein gesagt. Ich zählte die bere Fensterreihe der Hensoldtschen optischen Anstalt.
paben ebenfalls nein gesagt. Darauf griff ich zum
Jch ging nun in die Stadt, um mir den Faschingstrubel anzusehen. Es soll ja nicht mehr so sein wie früher, aber es herrschte ein ganz guter Betrieb; auch die Schuhmannschaft ließ sich häufiger blicken als sonst. Es gab aber wenig für sie zu tun. Die mehr oder weniger humorvoll kostümierten Leute begnügten sich meist mit Konfettiwerfen und Scherzen verschiedener Qualität, ohne allzu handgreiflich zu werden. Und wer genug hatte, ging in die Kneipen, deren Inhaber sich wie„ närrisch" über das gute Geschäft freuten. Ich segelte ebenfalls hinein. Man begrüßte mich mit„ närrischer" Begeisterung und fragte nach den neuesten Lokalereignissen. Ich 30g mein Notizbuch hervor und las unter tosendem Beifall folgende Nachricht vor:„ Jch, gustaf nagel, beabsich= tige in der Nähe der Minneburg ein Licht, Luft- und Sonnenbad zu errichten, da mir die Stadt Wetzlar und seine herrliche Umgebung so vorzüglich gefallen hat. Die Zeichnungen sind bereits von einem Frankfurter Architekten angefertigt und werden demnächst der Baupolizei
Mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf den „ Pseudonagel" und unsern allseitig beliebten Fürsten von Klein- Limpopo sowie unseren hochzuverehrenden Reichstagsnebenkandidaten Heinrich Jakob Schwabbelinsky von Schwachsolms, wurde die närrische Versammlung geschlossen.
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