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Berlin, 15. Dezember. Ein hübsches Wigwort des bis: herigen Reichstagspräsidenten Ballestrem wird folportiert. Er soll beim Verlassen des Hauses geäußert haben: Mich sehen Sie hier nicht wieder. Morgen ziehe ich drüben aus, und der nächste Einwohner ist Singer."

Kattowik, 15. Dezember. Die bisherigen Zentrums: abgeordneten Graf Ballestrem- Gleiwiß und Szmula wollen bei den bevorstehenden Neuwahlen nicht mehr fandidieren.

Bremen, 15. Dezember. Die Oldenburger Staatsregierung hat dem Landtag einen Gesezentwurf wegen Aufnahme einer Staatsanleihe über 6500 000 Mart für Eisenbahnzwecke borgelegt.

Lübeck, 16. Dezember. Der Lübecker Senat wies den Vertreter zum Bundesrat an, entsprechend der Eingabe der Handelstammer für die Deffnung der Grenzen für die Vieh­und Fleischeinfuhr zu wirken.

Elberfeld, 15. Dezember. Die Vorstände der Freisinnigen Volkspartei und der Nationalliberalen Partei beschlossen, im Wahlkreis Elberfeld- Barmen den Parteigenossen ein gemein: sames Vorgehen bei den bevorstehenden Reichstagswahlen borzuschlagen.

Mailand, 15. Dezember. Auf den Schnellzug Mailand. Rom wurden bei der Station Borghera in das Coupé welches ein russischer Großfürst benutzte, durch die Fenster zwanzig Revolverschüsse abgegeben. Die Täter konnten nicht ermittelt werden.

In der Kammer erklärt

Madrid, 15. Dezember. der Finanzminister auf eine Anfrage, die Regierung stehe in Unterhandlungen wegen Verlängerung des handelspolitischen Modus vivendi mit Deutschland bis nächsten Juni.

Tokio, 15. Dezember. Der durch einen Sturz mit dem Pferde schwer verletzte General Nogi, der Eroberer von Port Arthur, befindet sich besser, so daß man auf seine Her: tellung hofft.

Deer und flotte.

Neue Fahnen. Am 27. Januar n. J. findet im Zeug Hause zu Berlin die feierliche Nagelung mehrerer neue Fahnen statt. In Frage kommen dabei eine Standarte für das Jäger- Regiment zu Pferde Nr. 4 und Fahnen für di britten Bataillone der Infanterie- Regimenter Nr. 147 und 151.

Unterseeboot für die deutsche Marine. Das erste deutsch Unterseeboot UI ist jetzt in Dienst gestellt worden. Dem ersten folgen in kurzer Zeit vorläufig fünf weitere Boote.

Eigenhändige Testamente.

( Von unserem juristischen Mitarbeiter.)

Seitdem in den Paragraphen des Bürgerlichen Gesetz­buches für das Gebiet des ganzen Deutschen Reiches ein ein­heitliches Recht gegeben wurde, ist es dem Mann aus dem Bolte wieder möglich geworden, weniger fomplizierte Rechts­geschäfte ohne Hilfe eines Juristen zu besorgen. So war beispielsweise das Erbrecht der Ehegatten in den unterschied­lichen Landesteilen verschieden geregelt. Nicht nur die Staaten und Provinzen, sondern selbst die einzelnen Ort­schaften, ja sogar in diesen einzelne Stadtteile oder einzelne, Klassen von Bewohnern hatten oft ihr besonderes Güterrecht.

Geradezu reformierend haben die Bestimmungen über das Testament gewirkt. Jetzt haben wir für das ganze Reich das Institut des eigenhändigen Testaments, das schon als Bestandteil des Code civil ſeit der Franzosenherrschaft in den lintsrheinischen Gebieten Geltung hatte. Das ist zweifellos ein großer Fortschritt, der seinen Segen überall dort ver­spüren läßt, wo es sich um weniger komplizierte Verhältnisse handelt. Dabei ist allerdings vorausgesetzt, daß man die ge setzlichen Vorschriften ganz genau beobachtet. Gerade hier wird viel gesündigt und die Gerichte müssen sehr viele nicht ganz formgerechte eigenhändige Testamente ungültig erklären.

Aus den bisherigen Gerichtsentscheidungen ist mit einiger Sicherheit festzustellen, wie eigentlich das eigenhändige Testa­ment auszusehen hat. Es kommt hier keineswegs eine be­stimmte Form in Frage, wie sie ja sonst bei fast allen Schrift­Stücken gefordert wird, mit denen sich das Gericht zu be­schäftigen hat. Sondern es ist nur erforderlich, eigen: händig niederzuschreiben, was man zu bestimmen hat, und das Schriftstück mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Dabei ist zu beachten, daß kein Wort, etwa der Ortsname oder ein Teil des Datums gedruckt sein darf, das ganze Schriftstück muß vielmehr von Anfang bis zu Ende eigen­händig niedergeschrieben sein. Ferner ist es erforderlich, daß der Namen unter dem Schriftstück steht. Das ist ein seh wesentlicher Punkt, wie uns ein Urteil des Kammergerichts zeigt. Für die gemeinschaftlichen Testamente genügt es, das ein Ehegatte das Testament verfaßt und datiert und der andere darunter seine datierte, eigenhändig ge- und unter­schriebene Beitrittserklärung setzt. In einem zur Gerichts­entscheidung gekommenen Falle hatte die Ehefrau ihre Unter­schrift rechts neben ihre Beitrittserklärung gestellt, so daß das Testament folgendermaßen abschloß:

Fl., den 6. November 1901. Dieses Testament soll auch als mein Testament gelten.

Dr. F. A.( Ehemann) Olga A. geb. N. als Ehefrau.

Fl., den 6. November 1901. Das Kammergericht hat dieses Testament für ungültig erklärt und in seiner Begründung des Urteils ausgeführt, daß durch die Unterschrift nur das über ihr, nicht das neben oder unter ihr Stehende gedeckt werde. Somit sei die Beitrittserklärung als nicht unterzeichnet und ungültig zu betrachten.

Wir haben schon ausgeführt, daß ein Testament gar feiner bestimmten Form bedarf. Das ist an einem besonders drastischen Beispiel zu erörtern, an dem uns gezeigt wird, wie überaus vorsichtig man mit erbberechtlichen Versprechungen sein muß. Eined Schwägerin schrieb an ihren Schwager einen Brief, der folgenen Satz ent hielt: Eure Kinder sollten an Onkel Mar( der verstorbene Ehemann der Briefscheiberin) auch ein Andenken erhalten; jedes soll nach meinem Tode 1500 Mark erhalten; ich schreibe Euch dies, da man nicht weiß, wie schnell man abberufen werden kann." Als nach dem Tode der Briefschreiberin die in dem Schriftstücke Be­zeichneten beantragten, die Eröffnung usw. nach den für das Testament geltenden Regeln vorzunehmen, wurden sie zwar bon zwei Instanzen abgewiesen, aber das Kammergericht ent­schied endlich doch zu ihren Gunsten. Da ein eigenhändiges ge­und unterschriebenes Schriftstück vorliege, das natürlich auch mit Ort und Zeitangabe versehen war, lag ein rechts­gültiges Testament vor.

Bekanntlich kann man ein Testament durch spätere Zu­fäße ergänzen. Aber diese, Rusäße müssen denselben Bors

schriften entsprechen, die an das eigentliche Testament gestellt werden. In einem Prozeß handelte es sich darum, daß ein Schriftstück auf der einen Seite ein rechtsgültiges Testament enthielt, auf der andern Seite aber ergänzende Bestimmungen, denen jedoch das Datum fehlte. Die beiden ersten Instanzen erklärten das Teftament für ungültig. Dem widersprach aber das Kammergericht und sagte, daß die Bestimmungen auf der Seite ohne Datum rechtlich bedeutungslos wären und es genügte, daß das auf der datierten Seite Geschriebene ein gültiges Testament darstelle. Wäre aber zufällig in den gültigen Bestimmungen eine Bezugnahme auf die undatierten Erklärun gen enthalten gewesen, so hätte das ganze Testament für ungültig erklärt werden müssen. Will ein Teftator so sagt das Gericht zu einem rechtsgültig abgeschlossenen Testament nachträglich Zusäße oder Aenderungen machen, so kann er dies entweder im Testamente selbst, soweit sie dort durch Datum oder Unterschrift gedeckt werden, oder es bedarf einer neuen Testamentsform, also neuer Datierung und Unterschrift und selbstverständlich eigenhändiger Schrift.

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Man sieht also, wie vorsichtig man bei der Errichtung eines eigenhändigen Testaments zu Werke gehen muß. Wird diese Vorsicht nicht außer acht gelassen, so wird man sich schon zurechtfinden, wenn nicht gerade die zu ordnenden Verhält nisse zu verwickelt find. Wo dies der Fall ist, sollte man immer einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen.

Nab und fern.

Justizmord? Vor einigen Jahren ist in Apenrade ein gewisser Deppe auf Grund eines komplizierten Indizien beweises wegen eines im Jahre 1897 an einem Kinde bei Norburg begangenen Lustmordes hingerichtet worden. Deppe beteuerte damals noch auf dem Schafott seine Unschuld. Nunmehr sollen sich schwerwiegende Gründe dafür ergeben haben, daß Deppe tatsächlich unschuldig war und der Luft­mord wahrscheinlich von dem zurzeit vor dem Schwurgericht in Greifswald stehenden Kindesmörder Tessnow begangen wurde. Die dringend betriebenen behördlichen Untersuchungen find noch nicht abgeschlossen.

Durch Explosion getötet. In Schlan explodierte beim Ferdinandsschachte an der Buschtierahderbahn Dynamit, das der Patronenmeister mit sich führte. Der Patronenmeister sowie ein Mann sind getötet, zwei Mann verletzt.

Tödliche Wurst. An Bord des Hamburg- Amerika­Dampfers Moltke" waren auf der letzten Reise nach New­York drei Todesfälle zu beklagen, die sämtlich auf Vergiftung durch Wurstgift zurückzuführen sind. Die Leute, sämtlich Italiener, hatten die beim Volke so beliebte Salamiwurst mit an Bord gebracht und sind nach dem Genuß der Wurst gestorben.

Verschüttet. Im 12. Bezirk der Stadt Wien wurden durch den Zusammenbruch eines Neubaues meyrere Arbeiter verschüttet. Nach dreistündiger angestrengter Tätigkeit der Feuerwehr sind alle Verunglückten geborgen worden. Fünf Arbeiter sind schwer, vier leicht verlegt, einer ist getötet. Beim Rettungswert erlitt ein Feuerwehrmann Verlegungen.

Denkmalsschändung. In Rom herrscht große Erregung über eine schwere Beschädigung eines mittelalterlichen Dent­mals. Von dem weltberühmten Schildkrötenbrunnen auf der Piazza Mattei della Portas wurde die bronzene Schildkröte abgeschlagen und gestohlen. Die Schildkröte war ein Meister­werk der Renaissancekunst. Der Dieb wurde bisher nicht er­mittelt.

Bunte Tages- Chronik.

Hamburg, 13. Dezember. Die Kälte erforderte in der Umgegend von Hamburg die ersten Opfer: vier Männer wurden erfroren aufgefunden.

Elberfeld, 14. Dezember. Sparkassenrendant Müller von Ronsdorf ist wegen Unterschlagung von 100 000 Mark ver­haftet worden. Die Unterschlagungen datieren Jahre zurück.

Elberfeld, 13. Dezember. Die Verwaltung der Bergisch­Märkischen Bank hat mit Rücksicht auf die noch anhaltenden Teuerungsverhältnisse ihren sämtlichen Angestellten eine außer= ordentliche einmalige Teuerungszulage in Höhe eines Monats­gehalts gewährt.

Hus dem Gerichtsfaal.

§ Urteil im polnischen Schulstreit. Das Posener Land gericht hat den Beschluß des Amtsgerichts in Schroda, wonach dem Polen Jetlik das Erziehungsrecht seines Sohnes wegen Schulstreifs entzogen werden sollte, auf dessen Beschwerde aufgehoben.

§ Der Kindesmörder Tessnow erklärte, als er aufgefordert wurde, sich über die am 9. September 1898 erfolgte Ermordung der beiden siebenjährigen Schulmädchen Heidermann und Langmeyer im Lechtiger Forste zu äußern, er sei nicht der Täter, und wies alle weiteren Fragen mit den Worten zurück: Die Sache ist bald 12 Jahre her, wie soll ich mich da an Einzelheiten erinnern!" Durch die Aussagen der Zeugen wurde er aber ebenso wie in der ersten Verhandlung schwer belastet, ohne seine Unschuld nachweisen zu fönnen. Bu erwähnen ist noch, daß der Staatsanwalt auch zu der Nachricht, daß der Angeklagte noch einen Mord auf dem Gewissen habe, für den ein anderer hingerichtet worden sei, Stellung nahm. Er versicherte, daß die Ermittelungen diesen Verdacht in feiner Weise bestätigt hätten.

§ Der falsche Lokomotivheizer. Der Schreiber Richard Warnath aus Königsberg, der in Stendal als Lokomotiv­Heizer aufgetreten war und zahlreiche Schwindeleien verübte, wurde von der Stendaler Straffammer zu einem Jahr neun Monaten Zuchthaus und 1650 Mark Geldstrafe, 14 Tagen Haft wegen Tragens der Uniform und fünf Jahren Ehr­verlust verurteilt. Warnath fuhr auf mehreren Maschinen und erschwindelte sich auf Grund der Uniform und der An­gabe, er sei ein Neffe des Vorstehers der Stendaler Betriebs­werkstätte, größere Geldbeträge.

§ Ein betrügerischer Minister. Vor dem Schwurgericht in Rom hat der Prozeß gegen den früheren Minister Nasi und seinen Sekretär Lombardo begonnen, die wegen Ver= untreuung öffentlicher Gelder und Urkundenfälschung an­geklagt sind. Der Staatsanwalt beantragte, das Gericht solle erklären, daß die ordentliche Gerichtsbarkeit in diesem Falle nicht zuständig sei; der Antrag wurde abgelehnt. Der Staats­anwalt erklärte, daß er gegen diesen Beschluß die Nichtigkeits­beschwerde einlegen werde. Die weitere Verhandlung wurde baraufhin vertagt.

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§ Der Posener Waffendiebstahlprozeß scheint gar Ende nehmen zu wollen. Die vernommenen Feldwebel te verschiedenen Regimenter geben schlankweg zu, Patronen a die Angeklagten verkauft zu haben. Auch der Zeuge Maja Trommer vom Großen Generalstab hat, als er noch Hau mann im 27. Jufanterieregiment war, seinem Feldwebel stattet, Batronen an den Angeklagten Nadasohn zu verkaufe Zeuge Major Trommer erklärt: Aus den Geldern, die von Verkauf der Patronen herrühren, wird ein sogenannte " Schwarzer Fonds" gebildet, der allen Leuten in der Kon pagnie zugute fommt. Die Patronen find also ausschließli Eigentum der Leute und nicht der Kompagnie. Angenommen daß ich selbst Patronen verkauft hätte, ich würde mich hier berechtigt gehalten haben." Ein anderer Zeuge befunde böllig übereinstimmend, daß er mit Genehmigung seins Kompagniechefs Patronen verkauft habe, und zwar kam da Erlös in den schwarzen Fonds". Die Patronen wurden a private Händler verkauft, weil dieselben besser bezahlten as das Artilleriedepot.

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§ Der Rächer seiner Gattenere freigesprochen. Da Schwurgericht in 8weibrüden sprach den Adjunkten Schmidt aus Germersheim, der seine Frau wegen Ehebruchs mit den Oberleutnant Roeder erschossen hatte, frei. Roeder hatte in einem in gleicher Angelegenheit angestrengten Prozeß eine Falscheid geleistet, wegen dessen er zu neun Monaten Ge fängnis und zur Dienstentlassung verurteilt worden war.

§ Das Ende der Lemgoer Briefaffäre. Das Wieden aufnahmeverfahren im Strafprozesse gegen die Frau Kracht in Lemgo, die bekanntlich in der anonymen Briefaffäre wega Meineids zu schwerer Zuchthausstrafe verurteilt wurde, it nunmehr vom Oberlandesgericht Celle endgiltig zurückgewiese worden, auch hat Fürst Leopold zur Lippe ein an ihn ge richtetes Gnadengesuch, worin um Umwandlung der Zucht hausstrafe in eine entsprechende Gefängnisstrafe gebeten wurde, abgelehnt.

Lokales.

** Der Großherzog empfing am 15. Dezember die Universitätsprofessoren Krüger, Behrens, Strahl und Leist sowie den Universitätsmusi direktor Professor Trautmann von Gießen, den Lehrer Bohl von Schlitz, den Prof. Dr. Schott bon Bad- Nauheim, den Kolonnenführer- Stellvertreter Si den Oberlehrer Prof. Dr. Wezell von Laubach.

** Der Großherzog hat am 12. Dezember be durch die Dekanatssynode des Dekanats Gießen für den Rest der im Jahre 1908 ablaufenden Wahlperiode vol zogenen Wahl des evangelischen Pfarrers Ferdinand Euler zu Gießen zum Stellvertreter des Defans des Defanats Gießen die Bestätigung erteilt.

* Parlamentarisches. In dem Finanz- Aus schuß fand eine eingehende Besprechung des Antrage Hauck, betreffend die Aufhebung der Stempelgebühre bei Tauschberträgen von Grundstücken 2c. zwischen Ver wandten statt. Da bisher keinerlei Material über den Umfang respektiv die Zahl derartiger Verträge vorliegt wird die Regierung hierüber zunächst die notwendiga Erhebungen anstellen lassen. Alsdann wurde die Be sprechung über die Wertzuwachssteuer fortgesetzt und im allgemeinen ziemliches Einverständnis erzielt.

* Hoftitel und Meisterprüfung. Di Hessische Handwerkskammer hat bei dem Großherzoglichen Hofmarschallamt den Wunsch ausgesprochen, daß für die Folge ein Hoftitel- Hofschreiner oder dgl. nur an solche Handwerker verliehen werden möchte, die dur die Prüfung zur Führung des Meistertitels berechtigt seien. Der Großherzog hat sich jetzt damit einverstanda erklärt.

** Nationalliberaler Verein Gießen Wie aus dem Annoncenteil ersichtlich ist, findet morgen Dienstag, abends 8 Uhr, im oberen Saale des Café Ebel eine außerordentliche Generalversammlung statt die sich mit der Reichstagswahl beschäftigen wird. Sin guter Besuch steht wohl zu erwarten.

*** Samstag hielt der Landwirtschaftlic Verein für die Provinz Oberhessen im Neuen Saalbau" zu Gießen seine Hauptversammlung ab, auf deren Verhandlungen wir noch ausführlicher zurid fommen.

tt. Stadttheater Gießen. Morgen Die tag geht zum ersten Male die bekannte Detektiv fomödie Scherlock Holmes" in Szene, die gegen wärtig den Weg über sämliche deutsche Bühnen maht Die Vorbereitungen sind sehr sorgfältige.

P. Diebstahl. In verflossener Nacht stattere Diebe einem Meggerladen in der Marktstraße eine Besuch ab und entwendeten größere Stücke Flet Sie waren durch ein offenstehendes Fenster in d Haus eingestiegen. Einer der Diebe wurde mit seine Beute von einem Laternenwärter in der Wagenge gesehen. Der Dieb fühlte sich deshalb nicht sicher und legte 2 Schinken und 1 Rippenstück dort ab und br schwand. Der Laternenwärter lieferte das Fleisch de Polizei ab, von dem Täter hat er aber nichts m gesehen. Da dem Metzger noch mehr Fleisch fehlt, scheint der andere Komplize seine Beute glücklich unter gebracht zu haben. Wer Anhaltspunkte über die Täte schaft geben fann, wird gebeten dies bei der hiesiger Krimminal Polizei zu tun.

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** Das günstige Wetter des gestrigen, sog. Silber Sonntages, beachte Gießen einen ungemein starten Verkehr von auswärts. Die Hauptgeschäftsstrafe waren zeitweise so überfüllt, daß man sie nur mit Mühe pasfieren konnte. Vor den Erfern stauten fid dichte Massen, die die hübschen Auslagen mit fritischem Blick musterten. Aber es wurde nicht nur betrachtet sondern auch gekauft, sodaß das Erbebnis des Silber Sonntages für die Geschäftsleute zufriedenstellend aus gefallen sein dürfte. Bei dieser Gelegenheit möchten

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