Als ich den Inhalt der anonymen Starte erfuhr, bemerkt der Zeuge, wußte ich sofort, daß sie nur von jemanden herrühren könne, der gegen das Korps im Allgemeinen und gegen meine Familie im Besonderen etwas hat. Das fonnte nur Rechtsanwalt Grünewald sein. In der Verhandlung der Straffammer führte mein Bruder Rechtsanwalt Mez- Nidda, die Verteidigung meines Sobnes. Am Abend vorher teilt er mit, daß er u. a. als Milderungsgrund anführen wolle, daß der Prozeß durch eine anonyme Denunziation ins Rollen gefommen.- Privattläger: Geben Sie mir eine meiner Handlungen an, die auf eine Heimlichkeit gegen Ihre Familie zurüd zuführen sind. Der Zeuge geht darauf auf einige Vorgänge ein. Privatkläger: Wurde mein Verhältnis zu Herrn Geilfuk überwacht?- Beuge: Ich hatte zu Intereffe daran, festzustellen, ob noch ein Verkehr statt: finde.- Zeuge Bureauvorsteher Rühl: Als der Artikel im Gießener Anzeiger erschien, war Herr Rechtsanwalt Grünewald berreift. Tags darauf tehrte Herr Rechtsanwalt Grünewald zurück und fragte mich, wer die Verteidigung geführt. Ich habe mich erkundigt und Herrn Rechtsanwalt Grünewald mitgeteilt, daß Herr Rechtsanwalt Mez- Nidda der Verteidiger gewesen. Privatkläger; Erinnern Sie sich, daß Sie einen Brief von fremder Hand, der mit der Post eingegangen, fopiert haben? Rühl: Gewiß.
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Nach einer kurzen Bause wird die Verhandlung kurz nach 6 Uhr fortgeseßt. Zeuge Rechtsanwalt Klarenar läßt sich über eine Weinlieferung aus, die für das Bergwerk gemacht worden. Sobiel ich weiß, hat Herr Rechtsanwalt Grünewald nie gesagt, daß etwas unreelles borgekommen. Die Bemerkung, die der Privatkläger ge. macht, war durchaus nicht beleidigend gemeint.- Rechts anwalt Mez- Nidda: Hat Herr Wohlmuth Ihnen mitgeteilt, daß Herr Grünewald den Täter der Karte kenne, bebor Herr Geilfuß sich vor dem Gericht der anonymen Täterschaft bezichtigt? Beuge: Ja. Vorsitzender: Halten Sie den Privatkläger der Tat fähig?- 3euge: Ich kenne Herrn Rechtsanwalt Grünewald zu oberflächlich, um darüber ein Urteil abgeben zu können.
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Zeuge Rechtsanwalt Leun: Rechtsanwalt Grünewald hat mir gegenüber die ihm zugeschobene Urheberschaft der anonymen Postkarte auf das entschiedenste in Abrede geftelt. Privatkläger: Ist es Ihnen bes fannt, daß ich jemals eine polemische Stelle gegen Herrn Dr. Kyppler eingenommen?- Zeuge: Niemals. Vorsitzender: Trauen Sie Herrn Rechtsanwalt Grüne wald die anonyme Täterschaft zu? Beuge: Nein, dazu ist Herr Rechtsanwalt Grünewald ein zu anständiger Charakter, der offen hervortritt, wenn er Schäden aufdecken will.
Darauf tritt der Gerichtshof, weil verschiedene Beugen abwesend find, in eine kurze Beratung ein, um sich über den weiteren Gang der Verhandlung schlüssig zu werden und beschließt, die Gutachten der Sachverständigen entgegenzunehmen.
Sachverständiger Dr. Popp: Ich habe mich seit ungefähr 15 Jahren mit der Untersuchung von Schriften befaßt, ursprünglich beschränkte ich mich auf die mitco stopische Untersuchung, später bin ich aber tiefer in die Materie eingedrungen, und ich kann sagen, daß in der Schriftbeurteilung ein gewiffer guter Rern liegt. Man fann aus der Handschrift die psyhologischen und physischen Eigenschaften des Schreibers erkennen. An dieser Stelle will ich mich aber vornehmlich über die mikroskopischen Untersuchungen auslassen. In interessanter Weise läßt er fich dann über die Einzelheiten verschiedener Schriftsäße aus. So führt er an, daß berschiedene Dispositionen übereinstimmen und auch in den Einzelheiten eine unverkennliche Aehnlichkeit zu Tage tritt. Bezüglich des Halterwinkels hat er die leberzeugung, daß nur geringe Unterschiede zwischen den Schriftzügen des Anonymus, des Herrn Geilfuß und des Herrn Rechtsanwalts Grünewalds bestehen. Die Federzinken sezen auf beiden Seiten gleichmäßig ein. Ein Unterschied zwischen Schrift des Anonymus und des Herrn Geilfuß einerseits und der Schrift des Herrn Rechtsanwalts Brünewald andererseits besteht aber darin, daß die Zeilen des letzteren glatt hinfließen, während die Zeilen des ersteren und des Herrn Geilfuß in Bogen und Wellenlinien sich bewegen. Ich habe gefunden, daß zwischen der Schrift des Anonymus und des Herrn Geilfuß größere Aehnlichkeit besteht als mit der Schrift des Privatklägers. Dies mein objektives Urteil, mein subjektides Urteil, das ich mir aus dem Gang der Verhandlung gebildet ist, daß ich Herrn Gang der Verhandlung gebildet ist, daß ich Herrn Geilfuß für den Schreiber der anonymen Karte halte.
Sachverständiger Kanzleirat Paeler: Ich lege Wert darauf, die Schrift als solche und als anzes zu betrachten und stehe schon deshalb davon ab, Einzelheiten aus dem organischen Zusammenhang herauszureißen. Wert haben die Einzelheiten nur, wenn fie Eigentümlichkeiten sind. Ich bin der Auffassung, daß der Privatkläger die Karten nicht geschrieben hat.
Sachverständiger Schulrat a. D. Grabow: erklärt, daß er nicht wußte, von wem die Karten stammten und tritt dann an den Richtertisch, seine Ausführungen an einem von ihm konstruierten Apparat zu demonstrieren, doch vermag er den Vorsitzenden nicht zu überzeugen. Das Urteil des Sachverständigen Grabow ist, daß der Privatkläger die Karten geschrieben hat.
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Runmehr wird die Vernehmung des Herrn G fuß fortgesetzt. Vors.: Herr Geilfuß, beharrene darauf, daß Sie die zwei Karten geschrieben und dritte Karte nicht geschrieben haben? Beuge: Jd tem die dritte Karte nicht. Vors.: Sie beharren a darauf, daß die Starten nicht auf Veranlassung Herrn Rechtsanwalts Grünewald geschrieben haben Beuge: Ich habe Sie nicht auf Veranlassung Rechtsanwalts Grünewald geschrieben.- Darauf wird Herr Geilfuß bereidigt.
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Montag, 10. Dezember 1906. ( Dritter Verhandlungstag.) Die Sigung wird kurz nach 9 Uhr eröffnet. 8 nächst erfolgen Erklärungen, daß auf einige Zeugen b zichtet wird. Zeuge Bureauvorsteher Rühl wi darüber vernommen, ob er nach einer anonymen G gabe recherchiert. Der Zeuge bejaht dieses und fa weiter aus, daß diese Eingabe sich bis jetzt nicht dem Bureau des Privatklägers gefunden hat. Privat Kläger: Erinnern Sie sich, wer am Abend des 22. Ottober meinem Bimmer sich befand, wer also wohl der Träne des weißen Kopfes gewesen sein tann. Beuge: J es war Herr Bücherrevisor Cohen aus Aachen. G geht dieses aus dem Konferenzen Verzeichnis Herbor getragen, der im Laufe des Tages auch nur flüchtig den Stopf einmal in das Bureau steckt. werden mehrere Schriftstücke verlesen, da unter die Gin gabe des Herrn Gutmann an das Amtsgericht, inden er um Einleitung des Verfahrens gegen Herrn Rechts anwalt Grünewald betr. anonymer Anzeige ersucht.
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Montag, den 10. Dezember
1906


