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Bürger- Verein

Gießen.

Ein letter Versuch

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten h

hat schon manches Mal den lange erhofften Erfolg gebracht. Ver- die Landmannstraße von heute an bis auf weiteres säumen Sie daher nicht den Fuhrverkehr gesperrt.

In der am 11. Dezember 1. Js. stattfindenden zum letzten Mal Allgemeinen Bürger Versammlung soll u. a. über die in der 7. und legten Hessisch- Thüringischen Staatslotterie dem

Kanalisation

( Hausanschlüsse, Kanalgebühren und damit zu­sammenhängende Einrichtungen 2c) referiert und gesprochen werden.

-

Der Verein getreu seiner sich selbst gestellten Aufgabe, stets nur aufklärend und vermittelnd zu wirken- richtet hierdurch an alle Einwohner der Stadt insbe­sondere an die Hausbesitzer und in Frage kommende

die Bitte: die bei diesen bisher ausgeführten

Glück die Hand zu bieten.

Ziehung I. Klosse am 5. und 6. Dezember d. Js. 1/8 1/4 1/2 Lose 1/2 Mf. 3.50 Mr. 7.- Mt. 14.- Mr. 28.­

beziehen durch die amtlich bestellte

find zu

Hauptkollektur Richard Buchacker,

Neuen Bäne 11.

Fachleute gemachten Erfahrungen, etwaige hierbei zu be- Stadt- Cheater

rücksichtigende Wünsche, beobachtete Mängel 2c." schriftlich

Giessen.

in den Fragekasten des Vereins, der im Gasthaus zum Dir.: Hermann Steingoetter.

Löwen" aushängt, niederzulegen.

Der Vorstand.

Vorkehrungen

gegen das Einfrieren der Haus- Wasserleitungen.

Unter Hinweis auf die Bestimmungen über Anlage der Haus­

Emma Senling

Wetsteinstraße 45. Große Auswahl in

Gießen, den 29. November 1905.

Großh. Bolizeiamt Sießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten m die Wolfftraße von heute an bis auf Weiteres den Fuhrverkehr gesperrt.

Gießen, den 29. November 1905. Großherzogliches Bolizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Das nachstehende Lokal- Reglement bringen

Rr. 280.

Oberh

Anfüge

Brud und Verlag der

barttaschen, wiederholt zu öffentlichen Stenntnis mit dem Verjamem

von 40 Pfg. an.

Henkelkörbe( 1 u. 2 Deckel) lungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

enorm billig. Wäsche- Leinen. 10 Mtr. von 18 Pfg. an. Wachstuche in allen Farben.

Freitag, den 1. Dezember 3. Volksvorstellung wäscheklammers.

Die Herren

Söhne.

wafferleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, um dem Volksstück in 3 Aften von

Einfrieren des Wassers in den Hauswasserleitungen bei eintretender Bälte Borzubeugen, es erforderlich ist, die Hauswasserleitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu entleeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wassermesser befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben oder hinter dem Wassermesser befindliche Ent­leerungshähnchen, nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, geöffnet

Walther und Stein.

wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in ber Haus Neue geschälte

leitung stehende Wasser vollständig abgelaufen ist, worauf kezeichnetes Hähnchen wieder geschlossen wird. Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselben das in dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfenventil der Hausleitung offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte. Teil des Wassers kann auch schon durch das 8apsventil der untersten

Erbsen,

Ein größerer grüne Erbsen,

Büche entleert werben, wodurch die Entleerung im Keller vereinfacht Bohnen, Linsen

wird. Nach stattgehabter Entleerung sind diese Zapfventile, welche

dem Eintritt der Luft, bezw. der Entleerung des Wassers dienten, und Grünfern Das Schließen des Ha ptabsperrhahnes erfolgt durch Auf- von vorzüglicher Kochart

wieder zu schließen.

segen des beigegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzapfen und Drehung im Sinne eines Uhrzeigers, bis widerstand erfolgt.

Das Oeffnen des Hauptabsperrhahnes geschieht durch Drehung

in entgegengeseztem Sinne, bis Widerstand erfolgt.

empfiehlt billigst

Behufs Baſſerentnahme muß des Morgens der Hauptabsperrhahr Robert Stuhl

wieder vollständig geöffnet werden.

Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, überhaupt nach ungeheizten Räumen, Hofräumen, Gärten usw, sind auf die Dauer

Neustadt 23.

Man fordere Häude

Hausfrauen- Verein

Stellen- Vermittlung Giessen, Seltersweg 56, ( nächst dem Voltsbad) Unentgeltlicher Nachweis für Dienst, Haus- und Zimmer­mädchen Köchinnen, wärterinnen,

Lauf: Puz- und Waschfrauen.

männischen Berein:

Im Anschluß an den Kauf­

Gießen, den 27. November 1905. Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Lokal- Reglement.

Betr. Die Beaufsichtigung der Hunde in der Probin Hauptstadt Gießen.

§ 1.

Es ist untersagt, Hunde in dem Botanischen Garten, in den städtischen Anlagen, sowie in den Anlagen vor den Bahnhöfen unbeaufsichtigt un herlaufen, oder die Gebüsche, Grasplätze und Be in denselben betreten zu lassen.

§ 2.

Das Mitnehmen von Hunden auf den Fried innen, Buchhalterinnen, Kassierer- of, in öffentliche Dienstgebäude, in Wirtschafts­innen; an den Hausbeamtinnen- lokale innerhalb der bewohnten Teile der Stadt, au Verein: Stüßen, Kinderfräulein, den Wochenmarkt, den Jahrmarkt und zu öffent innen gegen vorschriftsmäßige Ge

Saushälterinnen, Gesellschafter- lichen Festlichkeiten ist verboten.

bühren.

über

Bucher Ehe

die

v. Dr.Retau m. 89 Abb statt 2.50Mk.

§ 3.

Inausgefeßt mußte am letztenmal zu md föniglich hatte fie a ber helle Schleier we Reitgerte mit dem gol

Es ist verboten, Hunde zur Nachtzeit auf der Straße frei umherlaufen zu lassen. § 4.

Für jeden Hund, welcher in das nach Vorschrift nur M.I.-. Preisl.üb.int.Büch.grat. der Verordnung vom 16. November 1874, die Hunde R.Oschmann, Konstanz Nr. 421. fteuer betreffend, von der Bürgermeisterei zu führend Deklarationsregister eingetragen ist, erhält der Be fiter des Hundes eine Blechmarke mit fortlaufen der Nummer, welche der Hund auf der Straße stets am Halsbande oder am Maulforb zu tragen hat § 5.

Joh. Seibel Giessen, Ludwigspl. empfehlt prima Rhein­

und

Mosel- Weine. p. Fl. v. 50 Pfg. an

bis zu den feinston Marken.

deren Nichtgebrauchs, bezw. des ganzen Winters, mittelst ihrer besonderen Ein praktisches Geschenk Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu entleeren und abzustellen. Bei anhaltender, außerordentlicher Bälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme für Reiter, Radfahrer und Fuß­auch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu beschränken ind gänger. während der übrigen Tageszeit die Hauswasserleitungen gleichfalls in frei" elektr. Taschenlaterne mit oben angegebener Weise abzustellen. Dem Einfrieren solcher Wasser­umlegbarer Anhängevorrichtung. leitungen, welche durch Küchen unbenukter Wohnungen geführt sind, währt", in 6 Größen mit Naß­Jm Manöver 1905,, borzüglich be­fann man durch Unterhaltung eines kleinen Herdfeuers vorbeugen. Auch oder Trockenbatterie ausgerüstet,( 1 Zimmer, Küche und Keller) fof. 1 Wohnung empfiehlt es sich, in kalten Klosett- oder sonstigen ungeheizten Bäumen, bon 3 Mt. an. Wenn im Handel durch welche die Wasserleitung führt, sofern daselbst die Leitung nicht nicht zu haben, dann beim Kon­zu berm. Wolfftraße 21. schon durch eine ausreichende Umhüllung gegen Kälte geschüßt ist, die der Laterne Gustav 2 einfach mövl. Zimmer Temperatur durch ein Defchen oder geeigneten Falls etwa durch eine Remus, Halle a. S., Friedrich- per sof. billig zu vermieten. Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten. straße 53, I. Näh. Gießen, Marktstraße 11.

Sehr kalt stehende, insbesondere auch abgestellte und vorübe.­gehend nicht in Gebrauch befindliche Klosetts( wie in Vereinshäusern 2c.) werden durch Einstreuen von etwas Salz( Viehsalz) in das Schlußwasser des Syphons( Wasserabschlusses) gegen Auffrieren der Schüsseln geschüßt. Die Wassermeer nebst dem nächstanschließenden Teil der Bohr­leitung find während des Winters mit Stroh, Säcken oder ähnlichen Schußmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Keller­fenster geschlossen zu halten. Die Herstellung aller Wassermesser, die infolge ungenügenden Schuhes gegen Bälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesiker. Im übrigen müssen die Wassermesser jeder­zeit leicht zugänglich bleiben.

Nach vorliegenden Erfahrungen sind e3 namentlich Neubauten urd unbewohnte Stodwerke, deren Wasserleitungen nicht immer die erforder= liche Fürsorge geschenkt wird, insbesondere sind auch schon öfters infolge Richtabsperrens von Garten- Wasserleitungen während des Winters große Beschädigungen und namhafte Wasserverluste entstanden.

Wir

Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude ferngehalten. empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen geteiligten zur ganz besonderen Beachtung.

fänger andauernde Absperrungen, Einwinterungen, Reparaturen und Aufßtauungen von Hauswasserleitungen werden am zweckmäßigsten und schnellsten von denjenigen Installationsgeschäften besorgt, welche die betr. Hauswasserleitungen f. 3t. ausgeführt haben und daher die örtliche n Verhältnisse mit ihren empfindlichen Punkten am besten kennen. Gießen, den 20. November 1905.

Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen. Otto Bergen.

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ist ein zartes, reines Geficht, rosiges, jugendfrisches Aussehen, weiße, sammetweiche Haut und blendend schöner Teiut. Alles dies wird erreicht durch: Stedenpferd. Lilienmilch- Seife

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zu haben in den Apotheken.

Alle bissigen Hunde, ferner alle größer Hunde, ausgenommen Jagdhunde, namentlich Bullen beißer, Bulldoggen, Megger- und Schäferhunde, Neufund länder, Bernhardiner, Leonberger und Ulmer Hunde zur Bewachung irgendwie angebundene Hunde dann alle an einem Fuhrwerte angespannte ode solche Hunde bezüglich welcher die Polizeibehörde desfallfig besondere Anordnung getroffen hat, müssen innerhal der bewohnten Teile der Stadt auf der Straße mi einem das Beißen wirksam verhindernden Maul forb versehen sein, oder an einer furzen Lein oder dergleichen geführt werden.

§ 6.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Se stimmungen dieses Reglements werden, insofern nicht di oben angeführten Bestimmungen des Polizeistrafgefe oder des Strafgesetzbuches Anwendung zu finden habe mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark bestraft.

§ 7.

Hunde, welche in dem Botanischen Garten, in der städtischen Anlagen, sowie in den Anlagen vor den Bahr höfen(§ 1), oder zur Nachtzeit auf der Straße( 3 ohne Beaufsichtigung umherlaufen, oder welche auf de Straße 2c. nicht die im§ 4 vorgeschriebene Blechma tragen, oder der Vorschrift zuwider nicht mit einem Beißen wirksam verhindernden Maulforb versehen fin bezw. nicht an der Leine geführt werden, sollen eing fangen und dem Wasenmeister überliefert werd sofern der Eigentümer nicht zur Stelle ist und den H in Gewahrsam nehmen kann. Die Rückgabe des Hun erfolgt an thre gehörig legitimierte Eigentümer oder figer nur innerhalb der nächsten fünf Tage nach d Einfangen der Hunde und nur gegen Erstattung der b der Polizeibehörde zu bestimmenden Futterkosten. binnen der genannten Frist nicht ausgelösten Hun werden zu Gunsten der Gemeindekasse veräußert o getötet. Durch vorstehende Bestimmung wird das gegen d Eigentümer oder Besizer der Hunde wegen llebertretu der Vorschriften dieses Reglements, bezw. der Verordnu bom 16. November 1874, die Hundesteuer betreffen einzuleitende Strafverfahren nicht berührt.

Arbeitsvergebung.

Dienstag, den 5. Dezember d. J., vormitta 11 hr soll ein Teil der Anstreicherarbeit für d Neubau der höheren und erweiterten Mädchensch öffentlich vergeben werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen b uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, de daselbst erhältlich, find bis zum genannten Zeitpunt uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage.

·

Gießen, den 29. November 1905.

Städtisches Hochbauamt.

Gerbel.

fie damals ftolz abwei

einmal von feiner Liebe Bußeren Ericheinung he eine gäbuende Aluit, prijden damals und he Der junge Athlet bis hart an den Rand darum, daß er an die bejucher in seiner ganze es, der mit seinen m

Zeichen zum Losbrechen Eifer hatte ein ehrli Gefahr lieje, von eine

Und er war der Huldigungen nicht ga fie an ihm vorüber leichten Bewegung Lächeln, weldjes da teinem andern gelte

Wohl mochte werden; aber c 1nd stürmisch err bedeutete es, daß zugte

in welch was gab ihm ein drängen? Das w

und leidenschaftli graujam marterte Einem unwi feinem Siz erho Frenens Aufmer war unausbleibli gleidhgiltiger Blid

all die anderen, d noch einmal zu ihm So fest und glühend ven Erbleichenden Rapellmeisters, der schnell ger., zu e anderen, milderen

Tieres war mit G und seine Flanken

erbarmungslosen

doch, und es war, feine Aünfte zeige Zurfus schien für

flene Loge, in me! Madante de Mour

fachen dieser Ersch den neugierigen Bi

sereningren raat Amerita alle Mei einige Bugeständn

Jept ist durc Bereinbarung ge unferem Generalta Bereinigten Staat Ausfuhr nach Deu bedingungen zu e

wir ebenso gut b gleicher Bollbeh würden. Wir

wiesen, weder c amerikanische

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Tarifgefes nach Jährigen Frift g

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ben Meistbegün fich schon entschl Tarifgesetz die meffung von Bu 1906 ist die Beit Apparat arbeitet Auch darf man Schutzölnerisch ist

tarif zu durchbre önnen, zunächst e Bugeständnissen Grundlage für ein

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Man spricht hi Bräsidenten Rooseve Der Bereinigten Sta

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