Bürger- Verein
Gießen.
Ein letter Versuch
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten h
hat schon manches Mal den lange erhofften Erfolg gebracht. Ver- die Landmannstraße von heute an bis auf weiteres säumen Sie daher nicht den Fuhrverkehr gesperrt.
In der am 11. Dezember 1. Js. stattfindenden zum letzten Mal Allgemeinen Bürger Versammlung soll u. a. über die in der 7. und legten Hessisch- Thüringischen Staatslotterie dem
Kanalisation
( Hausanschlüsse, Kanalgebühren und damit zusammenhängende Einrichtungen 2c) referiert und gesprochen werden.
-
Der Verein getreu seiner sich selbst gestellten Aufgabe, stets nur aufklärend und vermittelnd zu wirken- richtet hierdurch an alle Einwohner der Stadt insbesondere an die Hausbesitzer und in Frage kommende
die Bitte:„ die bei diesen bisher ausgeführten
Glück die Hand zu bieten.
Ziehung I. Klosse am 5. und 6. Dezember d. Js. 1/8 1/4 1/2 Lose 1/2 Mf. 3.50 Mr. 7.- Mt. 14.- Mr. 28.
beziehen durch die amtlich bestellte
find zu
Hauptkollektur Richard Buchacker,
Neuen Bäne 11.
Fachleute gemachten Erfahrungen, etwaige hierbei zu be- Stadt- Cheater
rücksichtigende Wünsche, beobachtete Mängel 2c." schriftlich
Giessen.
in den Fragekasten des Vereins, der im„ Gasthaus zum Dir.: Hermann Steingoetter.
Löwen" aushängt, niederzulegen.
Der Vorstand.
Vorkehrungen
gegen das Einfrieren der Haus- Wasserleitungen.
Unter Hinweis auf die Bestimmungen über Anlage der Haus
Emma Senling
Wetsteinstraße 45. Große Auswahl in
Gießen, den 29. November 1905.
Großh. Bolizeiamt Sießen.
Herberg.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten m die Wolfftraße von heute an bis auf Weiteres den Fuhrverkehr gesperrt.
Gießen, den 29. November 1905. Großherzogliches Bolizeiamt Gießen. Herberg.
Bekanntmachung.
Das nachstehende Lokal- Reglement bringen
Rr. 280.
Oberh
Anfüge
Brud und Verlag der
barttaschen, wiederholt zu öffentlichen Stenntnis mit dem Verjamem
von 40 Pfg. an.
Henkelkörbe( 1 u. 2 Deckel) lungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
enorm billig. Wäsche- Leinen. 10 Mtr. von 18 Pfg. an. Wachstuche in allen Farben.
Freitag, den 1. Dezember 3. Volksvorstellung wäscheklammers.
Die Herren
Söhne.
wafferleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, um dem Volksstück in 3 Aften von
Einfrieren des Wassers in den Hauswasserleitungen bei eintretender Bälte Borzubeugen, es erforderlich ist, die Hauswasserleitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu entleeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wassermesser befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben oder hinter dem Wassermesser befindliche Entleerungshähnchen, nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, geöffnet
Walther und Stein.
wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in ber Haus Neue geschälte
leitung stehende Wasser vollständig abgelaufen ist, worauf kezeichnetes Hähnchen wieder geschlossen wird. Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselben das in dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfenventil der Hausleitung offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte. Teil des Wassers kann auch schon durch das 8apsventil der untersten
Erbsen,
Ein größerer grüne Erbsen,
Büche entleert werben, wodurch die Entleerung im Keller vereinfacht Bohnen, Linsen
wird. Nach stattgehabter Entleerung sind diese Zapfventile, welche
dem Eintritt der Luft, bezw. der Entleerung des Wassers dienten, und Grünfern Das Schließen des Ha ptabsperrhahnes erfolgt durch Auf- von vorzüglicher Kochart
wieder zu schließen.
segen des beigegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzapfen und Drehung im Sinne eines Uhrzeigers, bis widerstand erfolgt.
Das Oeffnen des Hauptabsperrhahnes geschieht durch Drehung
in entgegengeseztem Sinne, bis Widerstand erfolgt.
empfiehlt billigst
Behufs Baſſerentnahme muß des Morgens der Hauptabsperrhahr Robert Stuhl
wieder vollständig geöffnet werden.
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, überhaupt nach ungeheizten Räumen, Hofräumen, Gärten usw, sind auf die Dauer
Neustadt 23.
Man fordere Häude
Hausfrauen- Verein
Stellen- Vermittlung Giessen, Seltersweg 56, ( nächst dem Voltsbad) Unentgeltlicher Nachweis für Dienst, Haus- und Zimmermädchen Köchinnen, wärterinnen,
Lauf: Puz- und Waschfrauen.
männischen Berein:
Im Anschluß an den Kauf
Gießen, den 27. November 1905. Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.
Lokal- Reglement.
Betr. Die Beaufsichtigung der Hunde in der Probin Hauptstadt Gießen.
§ 1.
Es ist untersagt, Hunde in dem Botanischen Garten, in den städtischen Anlagen, sowie in den Anlagen vor den Bahnhöfen unbeaufsichtigt un herlaufen, oder die Gebüsche, Grasplätze und Be in denselben betreten zu lassen.
§ 2.
Das Mitnehmen von Hunden auf den Fried innen, Buchhalterinnen, Kassierer- of, in öffentliche Dienstgebäude, in Wirtschaftsinnen; an den Hausbeamtinnen- lokale innerhalb der bewohnten Teile der Stadt, au Verein: Stüßen, Kinderfräulein, den Wochenmarkt, den Jahrmarkt und zu öffent innen gegen vorschriftsmäßige Ge
Saushälterinnen, Gesellschafter- lichen Festlichkeiten ist verboten.
bühren.
über
Bucher Ehe
die
v. Dr.Retau m. 89 Abb statt 2.50Mk.
劑
§ 3.
Inausgefeßt mußte am letztenmal zu md föniglich hatte fie a ber helle Schleier we Reitgerte mit dem gol
Es ist verboten, Hunde zur Nachtzeit auf der Straße frei umherlaufen zu lassen. § 4.
Für jeden Hund, welcher in das nach Vorschrift nur M.I.-. Preisl.üb.int.Büch.grat. der Verordnung vom 16. November 1874, die Hunde R.Oschmann, Konstanz Nr. 421. fteuer betreffend, von der Bürgermeisterei zu führend Deklarationsregister eingetragen ist, erhält der Be fiter des Hundes eine Blechmarke mit fortlaufen der Nummer, welche der Hund auf der Straße stets am Halsbande oder am Maulforb zu tragen hat § 5.
Joh. Seibel Giessen, Ludwigspl. empfehlt prima Rhein
und
Mosel- Weine. p. Fl. v. 50 Pfg. an
bis zu den feinston Marken.
deren Nichtgebrauchs, bezw. des ganzen Winters, mittelst ihrer besonderen Ein praktisches Geschenk Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu entleeren und abzustellen. Bei anhaltender, außerordentlicher Bälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme für Reiter, Radfahrer und Fußauch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu beschränken ind gänger. während der übrigen Tageszeit die Hauswasserleitungen gleichfalls in frei" elektr. Taschenlaterne mit oben angegebener Weise abzustellen. Dem Einfrieren solcher Wasserumlegbarer Anhängevorrichtung. leitungen, welche durch Küchen unbenukter Wohnungen geführt sind, währt", in 6 Größen mit NaßJm Manöver 1905,, borzüglich befann man durch Unterhaltung eines kleinen Herdfeuers vorbeugen. Auch oder Trockenbatterie ausgerüstet,( 1 Zimmer, Küche und Keller) fof. 1 Wohnung empfiehlt es sich, in kalten Klosett- oder sonstigen ungeheizten Bäumen, bon 3 Mt. an. Wenn im Handel durch welche die Wasserleitung führt, sofern daselbst die Leitung nicht nicht zu haben, dann beim Konzu berm. Wolfftraße 21. schon durch eine ausreichende Umhüllung gegen Kälte geschüßt ist, die der Laterne Gustav 2 einfach mövl. Zimmer Temperatur durch ein Defchen oder geeigneten Falls etwa durch eine Remus, Halle a. S., Friedrich- per sof. billig zu vermieten. Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten. straße 53, I. Näh. Gießen, Marktstraße 11.
Sehr kalt stehende, insbesondere auch abgestellte und vorübe.gehend nicht in Gebrauch befindliche Klosetts( wie in Vereinshäusern 2c.) werden durch Einstreuen von etwas Salz( Viehsalz) in das Schlußwasser des Syphons( Wasserabschlusses) gegen Auffrieren der Schüsseln geschüßt. Die Wassermeer nebst dem nächstanschließenden Teil der Bohrleitung find während des Winters mit Stroh, Säcken oder ähnlichen Schußmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Kellerfenster geschlossen zu halten. Die Herstellung aller Wassermesser, die infolge ungenügenden Schuhes gegen Bälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesiker. Im übrigen müssen die Wassermesser jederzeit leicht zugänglich bleiben.
Nach vorliegenden Erfahrungen sind e3 namentlich Neubauten urd unbewohnte Stodwerke, deren Wasserleitungen nicht immer die erforder= liche Fürsorge geschenkt wird, insbesondere sind auch schon öfters infolge Richtabsperrens von Garten- Wasserleitungen während des Winters große Beschädigungen und namhafte Wasserverluste entstanden.
Wir
Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude ferngehalten. empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen geteiligten zur ganz besonderen Beachtung.
fänger andauernde Absperrungen, Einwinterungen, Reparaturen und Aufßtauungen von Hauswasserleitungen werden am zweckmäßigsten und schnellsten von denjenigen Installationsgeschäften besorgt, welche die betr. Hauswasserleitungen f. 3t. ausgeführt haben und daher die örtliche n Verhältnisse mit ihren empfindlichen Punkten am besten kennen. Gießen, den 20. November 1905.
Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen. Otto Bergen.
Ein Juwel
ist ein zartes, reines Geficht, rosiges, jugendfrisches Aussehen, weiße, sammetweiche Haut und blendend schöner Teiut. Alles dies wird erreicht durch: Stedenpferd. Lilienmilch- Seife
b. Bergmann& Co., Radebeul mit Schuhmarke: Steckenpferd. à Stück 50 Pfg. bei:
Carl Haberlorn Nachfl. Grünberg.
Große Mühlgasse 21
ift eine Wohnung, bestehend aus 2 Zimmer und Küche nebst zubehör zu vermieten. Näheres bei der Bürgermeisterei Zimmer Nr. 15.
ftrufteur
Zur
Anfertigung
von
Drucksachen
aller Art
empfiehlt sich die Buchdruckerel
von
Albin Klein
Glessen Seltersweg 83.
Bioferrin Blutbildendes Kräftigungsmittel
! Empfohlen
von Autoritäten!
Wohlschmeckend, appetitanregend,
leicht verdaulich.
zu haben in den Apotheken.
Alle bissigen Hunde, ferner alle größer Hunde, ausgenommen Jagdhunde, namentlich Bullen beißer, Bulldoggen, Megger- und Schäferhunde, Neufund länder, Bernhardiner, Leonberger und Ulmer Hunde zur Bewachung irgendwie angebundene Hunde dann alle an einem Fuhrwerte angespannte ode solche Hunde bezüglich welcher die Polizeibehörde desfallfig besondere Anordnung getroffen hat, müssen innerhal der bewohnten Teile der Stadt auf der Straße mi einem das Beißen wirksam verhindernden Maul forb versehen sein, oder an einer furzen Lein oder dergleichen geführt werden.
§ 6.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Se stimmungen dieses Reglements werden, insofern nicht di oben angeführten Bestimmungen des Polizeistrafgefe oder des Strafgesetzbuches Anwendung zu finden habe mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark bestraft.
§ 7.
Hunde, welche in dem Botanischen Garten, in der städtischen Anlagen, sowie in den Anlagen vor den Bahr höfen(§ 1), oder zur Nachtzeit auf der Straße( 3 ohne Beaufsichtigung umherlaufen, oder welche auf de Straße 2c. nicht die im§ 4 vorgeschriebene Blechma tragen, oder der Vorschrift zuwider nicht mit einem Beißen wirksam verhindernden Maulforb versehen fin bezw. nicht an der Leine geführt werden, sollen eing fangen und dem Wasenmeister überliefert werd sofern der Eigentümer nicht zur Stelle ist und den H in Gewahrsam nehmen kann. Die Rückgabe des Hun erfolgt an thre gehörig legitimierte Eigentümer oder figer nur innerhalb der nächsten fünf Tage nach d Einfangen der Hunde und nur gegen Erstattung der b der Polizeibehörde zu bestimmenden Futterkosten. binnen der genannten Frist nicht ausgelösten Hun werden zu Gunsten der Gemeindekasse veräußert o getötet. Durch vorstehende Bestimmung wird das gegen d Eigentümer oder Besizer der Hunde wegen llebertretu der Vorschriften dieses Reglements, bezw. der Verordnu bom 16. November 1874, die Hundesteuer betreffen einzuleitende Strafverfahren nicht berührt.
Arbeitsvergebung.
Dienstag, den 5. Dezember d. J., vormitta 11 hr soll ein Teil der Anstreicherarbeit für d Neubau der höheren und erweiterten Mädchensch öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen b uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, de daselbst erhältlich, find bis zum genannten Zeitpunt uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage.
·
Gießen, den 29. November 1905.
Städtisches Hochbauamt.
Gerbel.
fie damals ftolz abwei
einmal von feiner Liebe Bußeren Ericheinung he eine gäbuende Aluit, prijden damals und he Der junge Athlet bis hart an den Rand darum, daß er an die bejucher in seiner ganze es, der mit seinen m
Zeichen zum Losbrechen Eifer hatte ein ehrli Gefahr lieje, von eine
Und er war der Huldigungen nicht ga fie an ihm vorüber leichten Bewegung Lächeln, weldjes da teinem andern gelte
Wohl mochte werden; aber c 1nd stürmisch err bedeutete es, daß zugte
in welch was gab ihm ein drängen? Das w
und leidenschaftli graujam marterte Einem unwi feinem Siz erho Frenens Aufmer war unausbleibli gleidhgiltiger Blid
all die anderen, d noch einmal zu ihm So fest und glühend ven Erbleichenden Rapellmeisters, der schnell ger., zu e anderen, milderen
Tieres war mit G und seine Flanken
erbarmungslosen
doch, und es war, feine Aünfte zeige Zurfus schien für
flene Loge, in me! Madante de Mour
fachen dieser Ersch den neugierigen Bi
sereningren raat Amerita alle Mei einige Bugeständn
Jept ist durc Bereinbarung ge unferem Generalta Bereinigten Staat Ausfuhr nach Deu bedingungen zu e
wir ebenso gut b gleicher Bollbeh würden. Wir
wiesen, weder c amerikanische
auf gleichwerti
Tarifgefes nach Jährigen Frift g
hältnis zu Wer
ben Meistbegün fich schon entschl Tarifgesetz die meffung von Bu 1906 ist die Beit Apparat arbeitet Auch darf man Schutzölnerisch ist
tarif zu durchbre önnen, zunächst e Bugeständnissen Grundlage für ein
a
zeitlich gerade so
lann.
Man spricht hi Bräsidenten Rooseve Der Bereinigten Sta
jagen. Maßgebend
Done dielen tann te begünftigungs- Bertra
fchafter in Amerita Renn fie ihm nicht


