Die gute Partie" ins nur dem Bug des des Goldes! Hütet Geldes wegen nehmen Selbst, euer Jchgefühl und tennt den Ernst zermalmen und vers rfraft der Liebe stärkt, Teichgewicht der Seele her Dämon, der Leib
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Der Leinwand gibt es 1 Grade der Feinheit Beim Einkauf von zu achten, daß die eit und Festigkeit be und des Webers durch
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and ohne Appretur zu Probe zu entfernen. and besteht im Verhes Mittel zur Er n der Leinwand mit ein Aussehen wie ser weiß bleibt. Die und durchscheinende Die Leinwand gerollt odenen, luftigen Orte nd muß man vor der
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mmung wird das gegen Hunde wegen lebectetue ments, bezw. der Verordnun Die Hundefteuer betreffend nicht berührt.
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Beiamt Gießen. berg.
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Dezember d. J., vormitta Auftreicherarbeit für derweiterten Mädchenfd
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gefcift 14 Tage. mber 1905. Hochbauamt.
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Nr. 282.
Jusertionspreis: Die einspaltige Betitzelle für ganz Oberbeffen, bte Kreise Bezlar und Marburg 10 Pfg. font 15 Bfg. Reklamen ble Petitzelle 30 refp. 40 Bfg.
Rebaktion u. Hauptexpedition: Gießen, Seltersweg 88. Fernsprechanfchink Kr. 302.
Donnerstag den 30. November 1905
Gießener
14. Jahrgang
Abonnementspreis: abgeholt monatlich- 50 Bfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Poft bezogen vierteljährl. Mr. 1.50. Gratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.
Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblaff)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Beifung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberheffen.
Die Steuerpläne.
Die zum Zwed der Neichsfinanzreform aufgestellten Steuerpläne der Regierung werden in ihren Einzelheiten offiziell befannt gegeben. Veröffentlicht werden der Entwurf eines Gesetzes über die Ordnung des Reichshaushalts und die Tilgung der Reichsschuld sowie Auszüge aus den Entwürfen der Gesetze, betreffend Aenderung des Brausteuergesetzes, betreffend Aenderung des Tabaksteuergesetzes, aus dem Entwurf eines Zigarrettensteuergesetzes, aus dem Ent= wurf eines Gesetzes wegen Aenderung des Reichsstempelgesetzes sowie aus dem Entwurf des Erbschaftssteuergesetzes. Angekündigt wird dabei, daß die Steuerentwürfe eine einheitliche Vorlage bilden, sodaß die Regierung sich nicht damit einverstanden erklären könne, daß nur ein Teil ange= nommen werde.
Die Erbschaftssteuer soll für erbende Eltern und Geschwister 4 Prozent, für Großeltern, für Neffen und Nichten 6 Prozent, für Onfel und Tanten, für weitläufiger verwandte Neffen, Nichten und Verschwägerte 8 Prozent und in allen übrigen Fällen 10 Prozent betragen. Bei Erbschaften im Wert von über 50 000 Mart wird ein 1% facher, bei über 100 000 Mart ein 1½facher, bei über 300 000 Mart ein 13% facher Zuschlag und bei über 500 000 Mark das Doppelte der vorgenannten Säge erhoben.
Inbezug auf die Brausteuer ist zu bemerken, daß die Steuer gegenwärtig für den Doppelzentner Malz in Preußen 4 Mart beträgt. In Zukunft sollen erhoben werden bei den ersten 250 Doppelzentnern 7 Mark, bei den folgenden 250 Doppelzentnern 8 Mart, bei den folgenden 500 Doppelzentnern 10 Mart, bei den folgenden 2000 Doppelzentnern 11 Mark und so weiter bis 12,50 Marf. Für untergärige Biere wird ein Surrogatverbot erlassen.
Die Erhöhung der Tabak steuer gliedert sich wie folgt: Ausländischer Rohtabat soll pro Doppelzentner 125 Mark zahlen, feingeschnittener Tabat 500 Mark und Zigarren die Summe von 600 Mark. Für den inländischen Tabatbau wird die Gewichtsteuer auf 62 Mark und die Flächensteuer auf 6,2 Pfennig für den Quadratmeter erhöht. Bei der Zigarettensteuer werden 3 Mart für 1000 Stüd Zigarettenpapier gefordert. Eine umfangreiche Kontrolle der Papier- und Zigarettenfabriten geht damit Hand in Hand. Der Zoll für ausländische Zigaretten wird von 270 Marf auf 1200 Mark pro Doppelzentner erhöht.
Die Stempelsteuer bringt eine Abgabe von 10 Pf. für Konnoſſemente, Frachtbriefe, Ladescheine. Einlieferungsscheine im Seeverkehr zwischen inländischen See- und Flußhäfen und für alle sonstigen Frachtbriefe, Pafetadressen, Gepäckscheine, Beförderungsscheine oder andere eins der bezeich= neten Papiere ersetzenden Schriftstücke. Erhöhte Stempelsätze find für Frachturkunden über ganze Schiffs- und Eisenbahnwagenladungen vorgesehen. Befreit sind nur Gepäckscheine über Reisegepäck und Frachturfunden über frachtfreie Sendungen. Im Eisenbahn- und Postverkehr erfolgt die Einziehung durch die Eisenbahn- und Postverwaltung. So wird jedes Packet außer dem Porto eine Stempelabgabe von 10 Pfennig tragen. Aehnlich verhält es sich mit den Quittungen. Der Stempelabgabe werden alle Quittungen unterworfen, die im Inland ausgestellt oder ausgehändigt werden, sofern sie über einen Betrac von mehr als 20 Mart lauten. Die Abgabe beträgt 10 Pfennig von jedem einzelnen Schriftstück, oder, wenn es mehrere Quittungen enthält, von jeder einzelnen Duittung.
ostanweisungen sind also steuerpflichtig; ebenso Postaufträge. Auch alle Gehaltsquittungen nicht versicherungspflichtiger Personen, während Beamte und versicherungspflichtige Angestellte oder Arbeiter frei bleiben. Getroffen würden die in privaten Diensten stehenden Personen. Personenfahrkarten im Eisenbahnverkehr auf inländischen Bahnlinien und im Dampfschiffsverkehr auf inländischen Wasserstraßen unterliegen einem festen nach den Fahrklassen abgestuften Stempel. Dieser beträgt im Eisenbahnverkehr für einen Fahrausweis I. Klasse 40 Pfennig, II. Klasse 20 Pfennig, III. Klasse 10 Pfennig und IV. Klasse 5 Pfennig; im Dampfschiffsverkehr 10 Pfennig, und wenn verschiedene Fahrklassen geführt werden, für die höheren Fahrklassen 20 Pfennig. Befreit sind Fahrkarten bis zu 2.- Mark.
Für Kraftfahrzeuge ist eine Erlaubniskarte zu lösen. Die Abgabe von der einzelnen Erlaubniskarte zerfällt in einen festen Grundbetrag und einen weitern nach der Zahl der Pferdekräfte des Fahrzeugs sich vervielfältigenden Betrag. Der Grundbetrag beträgt für Krafträder 10 M., für Kraftwagen mit ein oder zwei Sigpläßen 100 M., für solche mit mehr als zwei Sigen 150 M. Daneben sind von jeder Pferdekraft des Kraftrades und Kraftwagens oder dem Teile einer Pferdekraft 5 M. oder, falls das Fahrzeug, wie regelmäßig bei Kraftfahrrädern, nicht mehr als vier Pferdekräfte hat, 2 M. zu entrichten. Gewerblichen Zwecken dienende Fahrzeuge bleiben frei.
flottenfragen.
Aus parlamentarischen Kreisen wird der Deutschen Reform- Korrespondenz" geschrieben:
Eine Londoner Meldung sagt, daß die englische Kanalflotte abermals um sechs Schlachtschiffe vermehrt werden soll.
Während die Kanalflotte im vergangenen Jahr acht Schlachtschiffe umfaßte, deren Zahl sich zwischenzeitlich auf elf vermehrte, soll die Zahl nunmehr auf siebzehn gebracht werden. Von den sechs neu hinzukommenden Schiffen wird gesagt, daß sie nahe an 13 000 Tons Deplacement haben, je vier zwölfzöllige und je zwölf sechszöllige Geschütze führen, ge= ringen Tiefgang haben und mit Sicherheit in dem Teil des Kanals oder der Nordsee operieren können. Die Meldung ist noch unbestätigt. Ueberdies ist sie insofern undeutlich, als sie nicht erkennen läßt, ob es sich um neugebaute Schiffe oder um bloße Abkommandierungen zum Kanalgeschwader handelt. Die zweite Annahme ist wahrscheinlicher, weil der Bau von sechs großen Kriegs- Schiffen sich nicht binnen Jahresfrist ausführen läßt. Dazu sind selbst die vereinigten englischen Schiffswerften nicht imstande. Weitere Mitteilungen aus London wollen wissen, daß in Dover ein Schwimmdock für Torpedos und eine Torpedostation eingerichtet werden soll, sowie daß die Regierung beabsichtigt, dem Parlament eine Erhöhung der Staatsbeiträge für die Freiwilligenforps vorzuschlagen, damit diese Korps, ohne eine Berringerung ihrer Zahl zu erfahren, schlagfertiger werden fönnen.
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Man hat bei uns der englischen Kriegsflotte und ihrer Entwicklung ziemlich allgemein nur geringe Beachtung geschenkt. Man nahm ohne Erregung und ohne Neid die Tatsache hin, daß das meerebeherrschende England die größte Kriegsflotte hielt, und ließ ohne jede Erregung den britischen Grundsatz gelten, daß die englische Flotte immer stärker sein müsse, als die beiden nächstgrößten Flotten zusammen. Das ist noch heutigen Tages so. Vor einem Jahre wäre eine Tripelallianz Deutschland, Rußland und Frankreich umfassend nötig gewesen, um eine gemeinsame Flotte aufzubringen, die der englischen ungefahr gewachsen wäre. Nach Vernichtung der russischen Kriegsmarine durch die Japaner ist auch diese Kombination nicht mehr möglich. Ihre Beseitigung ist ein Verdienst, das sich die Japaner um Eng= land erworben haben. Man kann das mit gutem Recht so bezeichnen: daß die Japaner zur Erreichung dieses Zieles von den Engländern zum Krieg gegen Rußland ermutigt und angespornt worden sind. Die Engländer haben dabei oben= ein ein vortreffliches Geschäft gemacht. Denn die japanische Flotte, die Rußlands Flotte zerstörte, ist auf englischen Werften gebaut worden. So erhielten die Engländer viele Millionen Pfund als Prämie für die Vernichtung eines möglichen Gegners zu See. Ein weiterer Gewinn Englands aus dem Krieg in Ostasien besteht darin, daß die Japaner für geraume Zeit die unbezahlte Schuhwache für die englischen Besitzungen in Asien sind. Man kann der englischen Politik, die das er= reichte, den Ruhm der Klugheit nicht versagen, wenngleich solche Klugheit nicht jedermanns Sache zu sein braucht, auch nicht jedermanns Sache ist. Dazu gehört nun eigenes Naturell und eine lange, das Urteil beeinflussende Gewöhnung.
Daß die britische Regierung nicht auf den Lorbeeren der Japaner ausruhen wird, darf ohne weiteres angenommen werden. Es ist durchaus glaublich, daß sie gern eine fich bietende Gelegenheit benugt oder auch eine Gelegenheit herbeigeführt hätte, noch andere mögliche Gegner zu See unschädlich zu machen und dadurch den Abstand zwischen ihrer Marine und der anderer Staaten noch zu erweitern. Herr Delcassé war im vergangenen Sommer bereit, dazu die Hand zu bieten, wobei er sich auf zusagen verließ, die ihm von unverantwortlicher englischer Seite gemacht worden waren. Die französische Regierung war flüger als ihr Minister des Auswärtigen. Sie wollte nicht mit ihren Niederlagen den Vorteil bezahlen, den England aus einer etwaigen Zerstörung der deutschen Kriegsflotte und aus der Schädigung des deutschen Handels ziehen könnte und jedenfalls zu ziehen beabsichtigte. Denn sie wußte, daß die Scherben zu ihren Lasten gewesen wären. Das französisch- englische Marokko- Abkommen war der Anfang der auf Provozierung eines Krieges ab= zielenden Intrigue, deren tatsächliches Vorhandensein dadurch nicht beseitigt ist, daß die verantwortliche englische Regierung den unverantwortlichen Einbläser desavouierte. Diese Verleugnung fonnte nur bewirken, daß die amtlichen deutschenglischen Beziehungen ,, forreft" blieben, wie die Thronrede Kaiser Wilhelms sich ausdrückt. Der amtlichen englischen Versicherung wurde höflich Glauben geschenkt. Aber was gewesen ist, fann wiederkehren, wie gleichfalls die Thronrede sagt. Daß man zur Abwehr bei etwaiger Wiederkehr mehr als einen Pfeil im Köcher hat, ist in der Thronrede nicht ausgesprochen, doch darf man in dieser Beziehung volle Zuversicht hegen. Es wird schon dafür gesorgt sein, daß England einen Ueberfall und offenen Friedensbruch nicht wagt.
Die Zuversicht der verantwortlichen Leitung der deutschen Politik spricht sich in der Flottennovelle, d. h. in der Bescheidenheit ihrer Forderungen aus. Die Vermehrung der Flotte soll ohne jede Hast und ohne übermäßigen Aufwand vor sich gehen. Daß England den gleichen Weg der Flottenvermehrung anschlägt, ist sein gutes Recht. Der Gedanke, daß der Abstand dann doch der alte bleibt, darf uns nicht abhalten, zu tun, was in unserer Kraft liegt. Wir dürfen nicht und wollen nicht zu See abdanken. Dafür sind unsere Interessen über See zu groß. Auch verbietet Deutschlands Würde, daß das Reich zu See sich versteckt.
Allem Anschein nach ist der Flottengesegnovelle eine große Mehrheit im Reichstage sicher. Wir sind dafür Herrn
Delcassé und seinem unverantwortlichen Einbläser zu aufrichtigem Dank verpflichtet, obschon sie nicht eben unsern Dant sich verdienen wollten. Ohne Schwarzfeherei den Blick nach vorwärts gerichtet, wird der Reichstag seine Pflicht tun, wie es in der Thronrede heißt: zu des Reiches Wohltat, Ehre und Frieden.
Beamte und Offiziere revoltieren!
Immer düsterer gestalten sich die Verhältnisse in Rußland. Die letzten Säulen des Zarentums wanfen. Beamte und Offiziere treten in scharfen und bewußten Gegensatz zur Regierung. Schon wird ganz offen von der Abdankung des Zaren gesprochen; und wenn das auch nur ein Gerücht ist, so ist dessen Auftreten doch als Symptom für die Lage bedeutsam. Am Schlimmsten sieht es nach wie vor am Schwarzen Meer aus.
Belagerung von Sebastopol.
Man denkt allen Ernstes an eine neue Belagerung der Festung Sebastopol, die aber diesmal von russischen Regierungstruppen gegen russische meuternde Truppen unternommen werden soll. Leichtes Spiel werden die Angreifer dabei nicht haben, denn die Belagerten verfügen über starke Abwehrmittel und entbehren auch nicht der Führung. Es wird darüber aus Petersburg gemeldet:
Die Meuterer in Sebastopol sind im Besitz der gesamten Flotte. Sie haben den wegen revolutionärer Umtriebe eingeferferten Schiffsleutnant Schmidt befreit und ihn zum Oberkommandanten der Flotte gemacht. Schmidt, ein energischer und fenntnisreicher Offizier, droht, die Stadt zu bombardieren, wenn von der anderen Seite etwas unternommen wird.
Auch an anderen Stellen fehlt es nicht an revolutionären Offizieren. So hat General Linewitsch aus der MandschureiArmee 150 Offiziere ausstoßen müssen, weil sie umstürzlerische Anschauungen unter den Mannschaften verbreiteten.
Streit der Telegraphisten.
Eine bedeutende Verschärfung erfährt die Lage dadurch, daß, wie einst die Eisenbahner, so jezt die Telegraphen- Beamten die Arbeit niedergelegt haben. Von Moskau ausgehend, hat. sich die Bewegung nach allen Nichtungen bis nach Sibirien und Charbin hin ausgebreitet. In allen Hauptzentren wird gestreift, alle Verbindungen sind unterbrochen. Ueber die Folgen wird aus Petersburg gemeldet:
Durch die Unterbrechung des telegraphischen Verkehrs hat die Lage eine außerordentliche Verschärfung erfahren. Es liegt die Gefahr nahe, daß ganze Brovinzen sich erheben können, ohne daß die Regierung Kenntnis darüber erhält.
Die Ursache dieses Streits ist in dem schroffen Vorgehen des reaktionären Ministers Durnowo gegen den Verband der Post- und Telegraphen- Beamten zu suchen, während es dem Grafen Witte nicht gelang, den Einfluß Durnowos zu brechen.
Es ist nicht ausgeschlossen, daß dieser Ausstand der Telegraphisten der Ausgang zu einer neuen allgemeinen Bewegung bildet, die angesichts der immer bedrohlicher werdenden Haltung der Armee noch schlimmere Zeiten heraufführen müßte.
Politische Rundfchau.
Deutsches Reich.
Zum ersten deutschen Vertreter auf der MarokkoKonferenz in Algeciras ist der Kaiserliche Botschafter in Madrid v. Radowitz und zum zweiten deutschen Vertreter der zur Zeit nach Deutschland beurlaubte Gesandte in Lissabon Graf v. Tattenbach ausersehen.
* Das preußische Landwirtschaftsministerium hat eine Denkschrift über die Fleischteuerung ausgearbeitet und diese dem Reichstag zugestellt. Die Denkschrift lehnt das Verlangen nach Deffnung der Grenzen entschieden ab. Die Landwirtschaft trage keine Schuld an der Fleischteuerung, die zugegeben, aber als eine vorübergehende Erscheinung bezeichnet wird. Dagegen habe der Zwischenhandel die Erhöhung der Preise veranlaßt. Händler und Fleischer hätten Mittel ge funden, das Fleisch künstlich zu steigern und hochzuhalten. Ein Teil der Schuld wird ferner der Presse, sowie den städtischen Schlacht- und Viehsteuern zugeschrieben. Der Landwirtschaft müsse das jetzige wirtschaftliche System erhalten bleiben.
* Der Steuerausschuß des deutschen Brauerbundes ist in Berlin zusammengetreten. Er beschloß, Ende nächster Woche eine große öffentliche Versammlung von Angehörigen des norddeutschen Braugewerbes nach Berlin zu berufen, welche gegen die geplante Erhöhung der Brausteuer Stellung nehmen soll.
* Aus dem ostafatiatischen Schuhgebiet wird amtlich berichtet, daß die Wahehe ruhig sind, ebenso der Süden des Bezirks; der Norden wird noch durch Wasagra beunruhigt; auch die Grenze nach Mahenge ist noch unsicher. Die Gesamtverluste der Kompagnie Iringa in 14 Gefechten betrugen vier tote und 15 verwundete und franke Asfaris. außerdem


