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ein Gedenkwerk an unser Kronprinzenpaar und Kaiserhaus enthaltend; in Prachtfarben-, Litographie, Licht- und Kunst­Druck die erhabensten Momente der Kronprinzlichen Ver­mählungsfeier am 6. Juni 1905, sowie Bilder aus der Brautzeit, der Einholung der Braut, dem Einzug in Berlin u. Potsdam. Grösstes Bilder- Kunstwerk unserer Zeit von immer Wert Für die Weihnachtssaison in 3 Grössen lieferbar, Nr. 1 Folio- Format, Prachtausgabe Mk. 15.-, Nr. 2 Quart Format Volksausgabe Mk 10.-, Nr. 3 Oktav- Format kl. Ausgabe Mk. 6.-, 1. Serie nach den Original- Album- Bildern hergestellte Kunstpostkarten 20 Stück Mk. 4.-, 10 Stück Mk. 2., 1 Prachtfarben-( Wandschmuck)-Bild. Grösse 3X48 vom Kron- Wiederverkäufer, Platz- u. Reisever­prinzenpaar Mk. 4.­treter gesucht, evtl. Alleinvertrieb Das Neueste Bild von PrinzEitel Fried- an tüchtige Herren zu vergeben. rich mit seiner Braut Sophie Charlotte von Oldenburg Mk. 4. Zu Weihnachten lassen wir das Pracht­werk Folto Nr.', in einer Riesenauf­lage für Weihnachtsgeschenke herstellen und liefern dasselbe bei sofortiger Bestellung für den bei­spiellosen Preis von Mk. 7.50, sofern die Bestellung noch während des Druckes erfolgt. Ebenfalls können das Quart­Format Nr. 2 und das Oktav- Format Nr. 3 bei sofortiger Bestellung noch zu Vorzugspreisen, Nr. 2 zu Mk. 8.-, Nr. 3 Mk. 4,50, Postkarten, sofort lieferbar, per Serie von 20 Stck. Mk. 3.-, 10 Stck. Mk. 150, bezogen werden. Prachtfarben-( Wandschmack)-Bild von unserm Kronprinzen­paar Neuestes Bild Prachtf( Wandschmuck)-Bild von

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Betr.:

Den Erlaß von Unfallverhütungsvor­schriften für landwirtschaftliche Maschinen und landwirtschaftliche Nebenbetriebe.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung der land- und Forstwirtschaft­lichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt, welche für Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, von Brennereien, Molkereien, Stein­brüchen, Ziegeleien und Mehl- und Delmühlen von ganz bedeuten­der Wichtigkeit ist, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis unter Hinweis darauf, daß die betreffenden Unfallverhütungsvor= schriften bei uns zur Einsicht offen liegen. Gießen, den 22. Oftober 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Von der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Heffen sind durch Beschluß der Genossen schaftsversammlung vom 19. Dezember v. Js. und mit Genehmig­ung Großh. Landesversicherungsamts vom 20. Januar 1. J8. Unfaй­verbütungsvorschriften für landwirtschaftliche Maschinen, sowie für landwirtschaftliche Nebenbetriebe und zwar:

1. Brennerei-, Molkerei- und Stärkebere'tungsbetriebe, 2. Ziegeleien, Gräbereten über Tage und Torfgräbereten, 3. Steinbrüche,

4. Mahl- und Delmühlen

erlassen worden, welche am 1. Januar 1906 in Kraft treten.

-

Diese Vorschriften von denen je ein Exemplar den in Be­tracht kommenden Betriebsunternehmern bereits zugestellt worden ift- liegen bei den Großh. Bürgermeistereien und den Herrn Ver­trauensmännern dauernd zu Jedermanns Einsicht offen und können gegen portofreie Einsendung von 20 Pfg. für das Exemplar von dem Vorstand der Berufsgenossenschaft bezogen werden.

Wir empfehlen den Betriebsunternehmern und Betriebsleitern genaue Befolgung der angeordneten Schußmaßregeln und bemerken schon jetzt, daß alsbald nach dem Inkrafttreten der Vorschriften durch den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft Revisionen in den in Frage kommenden Betrieben vorgenommen und Ermittlungen an Ort und Stelle darüber angestellt werden, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen angebracht sind und die aur Sicherheit des Betriebes dienenden Vorschriften befolgt werden.

Bekanntmachung.

Die Besitzer von Obstbäumen der Gemarkung Gießen werden hiermit aufgefordert, zur Bekämpfung der Obit baumschädlinge sämtliche Obstbäume bis Mitte No bember gehörig abfragen und mit Kallmilch( gelöschtem Kalk, der mit viel Wasser verrührt ist) bestreichen zu lassen.

Gießen, den 28. Oftober 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 21. bis 28. Oktober wurden in hiefiger Stadt gefunden: 1 Portemonnate mit Inhalt, 1 Zwider, 1 Blompierzange, 1 filb. Remontoiruhr und 1 Regenschirm; verloren: 1 gelbes ledernes Portemonnaie mit 60 bis 70 Mt. in Gold Inhalt, 1 Brillant ohrring, 1 goldener Zwicker, 1 Portemonnaie mit 4 bis 5 Mt., 1 Schlüssel und 1 Fahrschein der Pferdebahn zu Dusan Inhalt, 1 schwarzes ledernes Portemonnate mit 5 bis 8 Mt., 1 Jagdschein, 2 Fahrkarten München- Frank furt a. M. und Frankfurt a. M. bis Gießen und zurück Inhalt und ein goldenes Hals fettchen mit goldenem Herzchen.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegen stände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Gemäß§ 126 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und die

Forstwirtschaft sind die Betriebsunternehmer verpflichtet, den als solchen legitimierten technischen Aufsichtsbeamten der Genossenschaft auf Erfordern den Zutritt zu ihren Betriebsstätten während der Betriebs eit zu gestatten und können hierzu auf Antrag der Auf­sichtsbeamten von dem zuständigen Großh. Kreisamt durch Geld= ftrafen bis zu 300 Mt. angehalten werden.

Genossenschaftsmitglieder, welche den Unfallverhütungs- Vor­schriften zuwiderhandeln, können mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Mt. oder mit Zuschlägen bis zum doppelten Betrage ihrer Beiträge belegt werden.

Versicherte Personen können im Falle der Zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe bis zu 6 Mart belegt werden. Darmstadt, ben 4. Oktober 1905.

Der Borstand

der land- nud forstwirtschaftlichen Berufsgenossen­schaft für das Großherzogtum Hessen. gez.: Rach, Regierungsrat.

Betr. Notlaufsenche zu Burg- Gemünden.

Bekanntmachung.

Gießen, den 28. Oftober 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Grünberger strage zwischen Roon- und Moltfeftraße Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr

von gesperrt.

Gießen, den 30. Oftober 1905.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten with die Südanlage zwischen Frankfurter und Goethestraße bon heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr ge sperrt.

Gießen, den 30. Oktober 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Nach Erlöschen des in einem Gehöfte zu Burg- oie Licherstraße zwischen Wolf- und Landmannstraß Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wir Gemünden ausgebrochenen Schweinerotlaufs haben wir von heute an bis auf Weiteres für den Fuhrverkehr ge die über dasselbe berhängte Sperre wieder aufgehoben. sperrt. Alsfeld, den 23. Oktober 1905.

Großh. Kreisamt Alsfeld.

Dr. Melior.

Betr.: Schweinerotlauffeuche in Groß- Felda. Bekanntmachung.

Nach Erlöschen des in einem Gehöfte zu Groß­Felda ausgebrochenen Schweinerotlaufs haben wir die der über dieses Gehöft verhängte Sperre wieder aufgehoben. Alsfeld, den 24. Oftober 1905. Großherzogliches Kreisamt Alsfeld. Dr. Melior.

Gießen, den 30. Oktober 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

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Die unterm 12. September 1905 angeordnete Sperre Grünbergerstraße zwischen Teutoniahaus bis

Schüßenhaus wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 30. Oftober 1905.

Großh. Bolizeiamt Gießen. Herberg.