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Nr. 305.

Jufertionspreis: Die einspaltige Petitzelle für ganz Ober­been, bie Kretse Beglar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Bfg. Reklamen die Petitzelle 30 resp. 40 Pfg. Mebaktion u. Haupterpedition: Gteßen, Selters weg 88. Fernsprechanschluß Rr. 862.

Freitag, den 29. Dezember 1905

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Bfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen vierteljährl. Mr. 1.50. Gratisbetlagen: Oberbeffische Familienzeitung( tägit) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wezlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Betreff: Die Körbezirke des Kreises Alsfeld.

Bekanntmachung.

Mit Wirkung vom 1. Auguft d. J8. ob ist in Hom­berg eine Assistenzbeterinärarztfielle errichtet worden, welcher folgende Orte zugeteilt sind:

Appenrod, Bleidenrod, Büßfeld, Burg Gemünden, Dannenrod, Dedenbach, Egringehausen, Erbenhausen, Gontershausen, Haathausen, Söngen, Homberg mit Wäldershausen, Lhibach, Maulbach, Nieder- Gemünden, Nieder Ofl iden, Ober Ofleiden, Otterbach, Rülfenrod und Schadenbach

In diesen Daten werden die Dienstgeschäfte des Kreis­veterit ärarztes von dem Gr. Assistenzveterinärarzt Dr. Fauer­bach in Homberg wahrgenommen; dieser gekört gemäß Art. 8 des Köigesezes auch der Körkommission seines Bezirks an. Hierdurch scheiden aus den seitherigen Veterinär­beziten Alsfeld und Grünberg diejenigen Gemeinden aus, welche runmehr zu dem Dienstbezirk der neugeschoff nen Assistenzveterinärarztstelle Homberg gehören. Es ergibt sich onach für den Kreis Alsfeid eine Einteilung in 3 R bezirfe, welche von it ab folgende Bezeichnung erhalten.

Körbezirk Alsfeld- Alsfeld.

Dieser umfaßt die Gemeinden:

Alsfeld, Altenburg, Angenrod, Arnshain, Bernsburg, Bieber, Billertshausen, Brauerschwend, Eifa, Elbenrod, Eudorf, Eulersdorf, Fschbach, Gleimen hatn, Grebenau, Heidelbach, Heimertshausen, Hergersdorf, Hopfgarten, Kirtorf, Leasel, Liederbach, Niederbreidenbach, Ober­breidenbach, Obergleen, Obersorg, Ohmes, Rainrod, Reibertenrod, Reimenrod, Renzendorf, Romrod, Ruhl­firchen, Schwabenrod mit Münch Leusel, Schwarz, Seibelsdorf, Storndorf, Strebendorf, Uoenhausen, Unter­Sorg, Badeniod, Bockenrode, Wahlen, Walletsdorf Wahlen, Wallersdorf und 3: 0.

II

Körbezirk Alefeld- Grünberg. Dieser umfaßt die Gemeinden:

Azenhain, Bernsfelt, Epenrod, Ermenrod, Flensungen, Groß Feloa, Hainbach, Jlsdorf, Restrich, Lehnheim, Merlau mit Kirschgarten, Nieder- Ohmen, Ober Ohmen, Kuppertenrod, Wettsaasen, Windhausen und Zeilbach.

III

Körbezirk Alsfeld, Homberg.

Dieser umfaßt die eingangs aufgeführten Orte, die zum Bezirk der Gr. Assistenzveterinärarztstelle Homberg gehören.

Für den Körbezirk Alsfeld Homberg werden besondere Körkommissionsmitglieder von dem Kreistag nicht gewählt. Es haben vielmehr die für den Körbezirk isfeld- Grünberg gewählten Mitglieder:

Karl Geiß Klein Felda und Beigeorgneter Scharch Wind­hausen, sowie die Ersatzmitglieder:

Inspektor Ritte Neu- Ulrichstein und Pächter Hesse senior­Diterbach

aucy für den neugebildeten Körbezirk Alsfeld Homberg in Tätigkeit zu treten.

Hiergegen bleibt die Zuständigkeit der Körkommission Alsfelo- Aisfeld auf diejenigen Oite beschränkt, welche nach obiger Einteilung von jest ab noch dem unter I genannten Bezit angehören.

fich

Alsfeld, den 18. Dezember 1905.

Großh. Kreisamt Alsfeld. Dr. Relior.

Die Zeugen vor Gericht.

In den Wartezimmern unserer Gerichtsgebäude findet - in der Regel als einziger Wandschmuck ein Platat, bas mit schönen Worten auseinandersetzt, welche hohe Ehrenpflicht der Zeuge zu erfüllen hat. Wer mit dem bäng­lichen Gefühl, das den Ortsungewohnten in der Nähe der mit feierlicher Robe angetanen Herren unwillkürlich beschleicht, bieses Plafat liest, der fühlt sich alsbald gehoben und blickt mit selbstbewußter Zuversicht auf die ängstlich kahlen Wände und den von der Amtswürde allem Anschein nach untrenn= baren Mangel an Komfort. Doch der Stolz legt sich sehr schnell wieder und schwindet so dauernd, daß für allezeit die Ueberzeugung zurückbleibt: es möge wohl eine Ehre sein, bor Gericht als Zeuge gerufen zu werden, ein Vergnügen

iber sei es nicht. Sun wäre wohl der Einwand denkbar, daß in aller Welt auch gar nicht die Absicht herrsche, die Erfüllung einer Pflicht zum Vergnügen zu machen und es etwa dahin zu bringen, daß man sich zur Zeugenschaft vor Gericht drängt und fich darum wie um eine Ehre und Auszeichnung bewirbt. Der Einwand mag gelten; nur mag ihm entgegengehalten werden, daß das andere Extrem ebensowenig ratsam erscheint, baß der Zeuge nicht durchaus zitternd vor den Richter treten muß, dem er doch als vornehmstes Werkzeug zur Ermittelung ber Wahrheit dinnen soll, daß der Zeuge schaudernd an die Pflichterfüllung denken und ihr förmlich entgegenzittern muß. Was fragt nicht alles der Richter, was fragen nicht alles Staats- und Rechtsanwälte! Ein regelrechtes Sünden­befenntnis wird in aller Oeffentlichkeit verlangt, und keine Verjährung gilt. Uebertretungen, Vergehen, Verbrechen, alles berjährt, selbst der Mord, und das verjährte bleibt der Strafe entzogen aber die erlittene Strafe, das verbüßte Vergehen ist unverjährbar und muß offen bekannt werden ,,, in Erfüllung höchster Ehrenpflicht", wie es auf dem oben erwähnten Plakat heißt. Das ist eine unverständliche und unverständige Grau­samkeit; denn die Zeugenpflicht duldet fein Entrinnen; der Zeuge, der in bezug auf seine eigene Person eine falsche Angabe macht oder etwas verschweigt falsche Angabe oder Verschweigung mögen für die zur Verhandlung stehende An­gelegenheit noch so belanglos sein macht sich des Mein­cids schuldig! Gewiß ist es unter Umständen für die Be­wertung einer Zeugenaussage von Gewicht, zu wissen, ob der Zeuge als zuverlässig angesehen werden kann. Deshalb müssen wohl Fragen gestattet sein, die hierüber Aufklärung bringen können. Hat der Zeuge schon einmal nachweislich Meineid geleistet, so wird seine Aussage als minderwertig betrachtet werden dürfen. Ist er aber des Meincids ver­dächtig, weil er irgend wann irgend eine andere Straftat begangen hat? Es hat somit gar feinen Zweck, den Zeugen nach einer anderen Bestrafung als nach der wegen Meineids zu fragen. Hinsichtlich seiner Personalien sollte der Zeuge auch nicht unnüß befragt werden. Wen geht es etwas an, wie alt er ist? Frauen, um ein Bei­spiel anzuführen, geben nicht gern ihr richtiges Alter an. Schon manche hat die entschuldbare Eitelkeit, sich mit Worten zu vergnügen, hart und überhart gebüßt, denn ihre Gitelfeitslüge, von ihr als Zeugin vor Gericht ausgesprochen, ist nach dem Buchstaben des Gesetzes ein Meineid. Nicht jede Zeugin hat die Gewandtheit, auf die Frage des Richters nach ihrem Alter zu antworten: sie sei ,, eidesmündig". Sie war die Frau eines Staatsanwalts, der ihr die kluge Ans­weichung wohl souffliert hatte. Mit ihrer Erwiderung hat sie den Nagel auf den Kopf getroffen. Auf die Eides­mündigkeit allein kommt es bei der Frage nach dem Alter des Zeugen an. Die Frage wird zur Farce, wann sie an einen offenbar erwachsenen Menschen gerichtet wird; sie wird zum Schrecken, wenn die ganz nebensächliche falsche Be­antwortung der Frage nach der Zahl der Lebensjahre den Antwortenden meineidig macht.

Und nun erst das Kreuzverhör! Es ist bei uns noch lange nicht so schlimm, wie etwa in England; aber es ist immer schon schlimm genug. Wer verleumdet oder beleidigt worden ist und den Verleumder oder Beleidiger verklagt, der fann gewärtig sein, daß er von dem Angeklagten als Zeuge berufen wird, um unter dem Zwang des Eides gegen sich selbst auszusagen! Wenn es sich dabei nicht um eine Straftat handelt, so darf er nicht einmal das Zeugnis verweigern, und wenn er das Recht der Zeuguisverweigerung in Anspruch nimmt, so hat er gestanden, so gut wie gestanden! Der Beleidigte oder Verleumdete darf nicht etwa verlangen, daß der Verleumder den Beweis für seine Behauptung zur Hand habe nein,

er muß ihm Zeit zur Heranholung des Beweises lassen, er muß ihm zur Erbringung des Beweises sogar als Zeuge die Hand bieten! Und bei dem Beweisversuch, von dem der Verleumder selbst weiß, daß er gar nicht gelingen kann, bietet sich unendliche Gelegenheit, dem Zeugen, der zugleich der Verletzte und der Kläger ist, bis aufs Hemd auszufragen, ihn zu beschämen und in arge Verlegenheit zu bringen. Wir alle sind keine Engel, fast jeder hat etwas zu verbergen, nicht weil er sich dessen zu schämen hätte, sondern weil er Schamı besitzt, und dieses natürliche, wohl zu pflegende Gefühl darf bei dem Zeugen vor Gericht jeder schamlose Frager ungestraft verlegen. Es wird dem Zeugen nach inlcon Erfahrungen nicht ganz fest sein, die Erfüllung der Zeugenpflicht noch ferner als die Erfüllung einer höchsten Ehrenpflicht anzusehen.

Bei der demnächstigen Reform. des Strafprozesses sollen hierin Aenderungen getroffen werden. Nach den von der vorberatenden Kommission gemachten Vorschlägen will man dem Zeugen besseren Schuß gewähren. Merkwürdigerweise soll der Schutz nur dem Belastungszeugen, nicht auch dem Entlastungszeugen gelten. Wir gestehen, daß uns das Ver­ständnis für diese verschiedene Klassifizierung der Zeugen fehlt. Man wird damit auch kein Glück haben. Im übrigen wird der Zengenschutz wesentlich in das Belieben des Vor­sitzenden gelegt, also gewissermaßen fakultativ gemacht. Das genügt nicht. Der Zeuge hat absoluten Anspruch auf Schuz davor, daß die Erfüllung der Zeugenpflicht ihm nicht zum Verderben gereiche.

Die Straßenkämpfe in Moskau. ( Bericht eines Augenzeugen.) Moskau, 26. Dezember.

Zwei Tage des Schreckens liegen hinter uns. In der Zeit, die für das westliche Europa Tage des Friedens und ber Freude waren, hat Moskau Entsetzliches erlebt! Die blutigen Ereignisse setzten vorgestern ein. Die Massen der Aufständischen hatten sich organisiert und begannen ihr Revo­lutionswerk mit der Plünderung zweier großen Waffenläden. Auf der Sadowaja, einer die Stadt im Halbkreis umziehenden Straße, bauten sie Barrikaden mit Telegraphenpfählen, Eisen­werkdrähten und Planken. Die einzelnen Stadtteile waren von einander getrennt, da Sie Verbindungen unterbrochen wurden. Die Rebellen gaben Raketensignale von den um liegenden Höhen, die durch die auf dem Sucharewturm auf­gestellten Scheinwerfer der Regierung beleuchtet wurden. Artillerie trat in Aktion, und das Geschütz euer dauerte fast auf allen Seiten an. Die Mitraillensen beschossen die Sado­waja. Die Zahl der Toten blieb unbekannt, ist jedoch be­trächtlich. In der Twerskaja, die vollständig von Truppen eingeschlossen war, wurden an der Ecke der Sadowaja, in der Nähe der alten Triumphpforte, von den Aufständischen errichtete Barrikaden von den Truppen genommen.

Die gestrigen Ereignisse bildeten eine traurige Fort­sehung der vorgestrigen. An allen Punkten der Stadt, wo Samstag die Barrikaden zerstört wurden, wurden von den Aufständischen neue errichtet. Die Breststraße war bis zum Bahnhof voll von Barrikaden. Auf dem Strastnojplay wurden gestern wieder Ges tüße aufgefahren. Am Patriarchen­teich, in der Bromajastraße, beim Karetny= Rjad, in der Rentrawfastraße und der Twerstaja wechselten die Auf­ständischen mit den Truppen Schüsse. In dem ausgeraubten Waffenladen von Thorbeck explodierte gestern nachts eine Höllenmaschine, wodurch das angrenzende Hotel Metropole in Brand gesteckt wurde. Das Feuer wurde jedoch bald ge= löscht. Es wurde auch der Versuch gemacht, den Waffen­laden Brabetz zu plündern, doch hatte der Angriff keinen Erfolg.

Besonders erbittert wüteten die Kämpfe um die Bahn höfe Moskaus. Als gegen 11 Uhr vormittags von der Station Perowo der Moskau- Kasaner Bahn 300 Mann revolutionärer Miliz in einem Sonderzug hier ein trafen, versammelten sich im Lokomotivdepot des Bahnhofes 2000 ausständige Arbeiter, worunter sich einige hundert Mann revolutionärer Miliz befanden. Die Menge bemäch­tigte sich eines benachbarten Viktualienlabens und beschoß die beim Bahnhof stehenden Truppen, die hierauf ein Geschütz­feuer eröffneten. Um 1 Uhr nachmittags brannte das Ge­bäude nieder, in dem sich der Viktualienladen befand. Der in der Nähe liegende Nikolai- Bahnhof war inzwischen von Revolutionären aus den Werkstätten der Jaroslawbahn be­schossen worden; eine Grenadierabteilung antwortete vom Dache des Bahnhofes. Die revolutionäre Miliz, etwa 60000 Mann stark, besteht aus Studierenden, darunter solchen aus Charkow und Odessa, aus sogenannten ewigen Studenten", die längst die Hochschule verlassen haben, aus einer unbe­deutenden Zahl von Arbeitern der mechanischen Fabriken und einer großen Anzahl unbeschäftigter Arbeiter aus den Fabriken in der Umgebung unserer Stadt. Sie verfügen über 6 Maschinengeschütze neuester Konstruktion. Sie fämpfen i 3 Abteilungen, in deren Reihen sich die Frauen durch hnheit und Todesverachtung auszeichnen und durch Grau­fa eit auffallen.

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Spätere Nachrichten aus Moskau deuten auf ein N- ach lassen in der Energie der Revolutionäre hin. Wenn auch noch immer Barrikaden gebaut werden und die Aufständischen verzweifelt auf die Truppen anstürmen, so schwächt sich der Kompf doch dadurch ab, daß die gemäßigten Arbeiter ihre Absicht dahin fundgeben, daß sie die Arbeit wieder aufzu­nehmen gewillt seien. Vorderhand sieht es in Moskau sehr schlimm aus. Die Stadt brennt infolge des furchtbaren Artilleriefeners an verschiedenen Stellen. Das Militär iſt erschöpft, doch sind frische Truppen von Petersburg unter­wegs. In Petersburg herrscht verhältnismäßige Ruhe. Auch an anderen Orten sind die Arbeiter für die Wieder­aufnahme des Bahnverkehrs. Schlimme Nachrichten fommen aus Odessa. Dort haben die Extremen wieder die Oberhand, die Stadt liegt in Dunkel gehüllt, und ver­schiedentlich sind Bomben geworfen worden. Auch in den Ostseeprovinzen breitet sich der Aufstand mit seinen Greuel­szenen aus. Vielfach sind Züge zum Entgleisen gebracht. In dem polnischen Kreisstädtchen Wysokie- Mozowiecki brach eine bewaffnete Bande ein, besetzte den Marktplatz, sprengte die Tür zur Kreiskasse und raubte 486 000 Rubel. Dann flüchteten die Räuber nach verschiedenen Richtungen, nachdem sie die Telegraphenleitung durchschnitten hatten.

Politische Rundschau.

Deutsches Reich.

In einem Berliner Berichte des Pariser Temps" wird über eine bemerkenswerte Aeußerung des Kaisers zu Gunsten des Friedens berichtet. Danach hat der Kaiser die Behauptung als unwahrheit bezeichnet, daß in seiner Umgebung eine Kriegspartei bestehe. Aber selbst wenn sie