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Nr. 149.

Jusertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­fen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg. Reklamen die Petitzelle 30 resp. 40 Pfg.

Rebattion u. Sauptexpedition: Gießen, Seltersweg 88. Fernsprechanschluß Nr. 362.

Mittwoch, den 28. Juni 1905.

Gießener

14. Jahrgang.

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertelfährt. Mr. 1.50. Gratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblaff)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Der Schiedsmann.

In diesen Tagen ist eine Statistik veröffentlicht worden, die eine Zusammenstellung der beruflichen Leistungen der Schiedsmänner in Preußen für das Jahr 1904 enthält. Wir wollen auf die Einzelheiten dieser Statistik hier nicht ein­gehen, sondern uns mit der Mitteilung begnügen, daß die Edhiedsmänner in Preußen während des Jahres 1904 ebenso nie in früheren Jahren sehr verdienstlich tätig gewesen sind und eine große Zahl von Streitigkeiten zur Befriedigung beider Parteien erledigt haben, ohne daß die ordentlichen Gerichte angerufen zu werden brauchten. Es entzieht sich der genauen Berechnung, welche Summen von Kosten dadurch erspart worden sind, denn es fehlt eine Unterlage dafür, niebiel Zeugen in jedem einzelnen Falle zu vernehmen ge­mesen wären, und wieviel Termine jede einzelne Angelegen­heit beansprucht hätte. Aber nicht bloß die Geldkosten kom­men hierbei in Frage. Es fällt vielleicht noch mehr ins Ge­wicht, daß der gerichtliche Austrag eines Streites in der Regel die vorhandene Verärgerung noch vertieft, während die schiedsmännische gütliche Erledigung den Streit aus der Welt schafft und die Parteien versöhnt.

Die Einrichtung des Schiedsmannes, ursprünglich dem französischen Recht entstammend, in dessen Bezirk der Schieds­mann Friedensrichter heißt, erstreckt sich über das ganze Deutsche Reich und ist innerhalb des Reiches einheitlich ge­regelt. Das Gesetz schreibt vor, daß allen Privatbeleidigungs­flagen zwischen Personen, die innerhalb derselben Stadt wehnen, ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann vorangeten muß. Erst wenn der Schiedsmann bescheinigt, daß der Sühneversuch vergeblich gemacht worden ist sei es wegen der Hartnäckigkeit der Gegner, sei es, weil der angebliche Ve­leidiger sich dem Sühneversuch überhaupt entzogen hat fann der Beleidigungsflage vor dem ordentlichen Richter Folge gegeben werden.

Ist der Tätigkeitsbereich des Schiedsmannes, den das Gejet ihm obligatorisch zuweist, schon recht beträchtlich, so daß der Schiedsmann dem öffentlichen Wohl und dem allge­meinen Besten hervorragende Dienste zu leisten vermag, so hatt das Gesetz ihm doch noch einen weit größeren Kreis der Betätigung offen gehalten. Allerdings ist seine Mitwir­furig hier nicht vorgeschrieben, sondern nur zugelassen, und dern freien Willen der Rechtsuchenden ist es anheim gegelen, ob sie die Mitwirkung des Schiedsmannes in Anspruch neh men wollen oder nicht.

Wahrscheinlich ist es die Unbekanntschaft mit den ein­ichlägigen Bestimmungen, die einen großen Teil der Recht­juchenden abhält, von den außerordentlichen Vorteilen Ge­brauch zu machen, die das Institut der Schiedsmänner ihnen bietet. Das Verfahren vor dem Schiedsmann ist beinahe böllig fostenlos, es giebt dort weder Anwälte noch Spor­teln. Die Entscheidung erfolgt schnell und ist ohne Verzug bollstreckbar. Bei dem Urteil spricht die Billigkeit weit mehr mit, als das formale Recht, das übrigens feineswegs ver­lezt wird. Zwischen den Barteien findet weit mehr eine Berständigung statt, als daß ein Urteil über sie gefällt wird. Demzufolge sind auch in der Regel beide Parteien mit dem Urteil zufrieden; sie erkennen es ais richtig an und fügen

fich ihm.

Es ist oft darüber Klage geführt worden, daß die Ge­richtskosten zu hoch seien, außer Verhältnis namentlich zu geringen Streitgegenständen stünden, daß ihre Höhe oft den berlierenden, manchmal sogar den gewinnenden Teil em­findlich schädigen, weil nämlich bei den Gerichtskosten der gervinnende Teil für den zahlungsunfähigen verlierenden Teil eintreten muß. Man hat ferner oft darüber geflagt, daß die Justiz zu langsam arbeite und darunter das Inter­esse der Rechtsuchenden leide.

Beide Klagen sind in gewissem Sinne berechtigt, und doch hätten die Klagenden es in der Hand, selbst für Abhilfe zu ergen. Sie brauchten bloß die Einrichtungen wirklich zu be­uzen, die vom Staat getroffen worden sind, und in 90 Fällen von hundert würde man nicht mehr von langsamer Justiz und nicht mehr von teurer Justiz reden können. Die Recht fuchenden brauchten sich eben mir an den Schiedsmann zu wenden, der ihre Streitigkeiten ebenso gut schlichtet, wie las Gericht, nur viel schneller und billiger.

Wer einmal den Terminen eines Einzelrichters beige­wohnt hat, vor dem doch meist zur Vertretung der Parteien rechtsgelehrte Anwälte erscheinen, der wird sicher die Empfin­dung gehabt haben, daß für die übergroße Zahl der Fälle, die dort zur Aburteilung fommen, der aufgebotene Apparat unberhältnismäßig groß und schwerfällig ist. Und dabei wird noch manches Mal eine zweite Instanz angerufen. Was hier die gelehrten Herren tun, das kann der im praktischen leben stehende und erfahrene Schiedsmann auch. Mench­mal fann er es sogar besser, denn zwischen ihm und den Par­feien ist ein leichteres Verständnis, als zwischen dem gelehr ten Richter und den Parteien.

Es fäme nur auf eine Verabredung unter den Beteiligten und Verabredungen haben schon viel Schwieriges zu­lege gebracht und die Schiedsmänner würden auf dem eben erwähnten Gebiet reiche Arbeit finden.

Die Kämpfe in Südweftafrika.

Alarmierende Nachrichten über eine angebliche Niederlage der Deutschen gegen Morenga werden von der englischer Presse in Kapstadt verbreitet. Der Bandenführer Morenga sollte die Abteilung des Majors von Kamptz überfallen, ge schlagen und ihr Proviant nebst Munition abgenommen haben. Wie aus den eingelaufenen amtlichen Nachrichten hervorgeht, sind die Tatarenmeldungen von der Schlappe der Expeditionstruppen vollständig unwahr, obwohl die neuerlichen schweren Kämpfe auch bedauerliche Verluste für die Deutschen gebracht haben.

Die Kompagnie des Hauptmanns von Erckert, die schon am 6. Juni ein erfolgreiches Gefecht am Karib-( Gamtoob) Revier hatte, überraschte am 14. Juni erneut eine feindliche Werft an diesem Revier. Der Feind verlor 25 bis 30 Tote, 250 Stück Großvieh, 40 Pferde und Ejel. Auf der deutschen Seite wurde ein Mann verwundet.

Major von Kampß mit der Abteilung Siebert marschierte, von der Ostgrenze fommend, ebenfalls längs des Karib- Reviers und stieß am 17. Juni auf die gesamte Barde Morengas, die in dem außerordentlich schwierigen Gelände verzweifelten Widerstand leistete. Die Abteilung Erckert eilte auf den Kanonendonner herbei, und nach 14stündigem, schwerem Kampf gelang es, die feindliche Stellung zu nehmen.

Die deutschen Truppen verloren 15 Tote, 3 Vermißte und 25 Verwundete, unter die­sen Major von Kamp 3. Hauptmann Siebert über­nahm das Kommando. Die Höhe der feindlichen Verluste ist noch unbekannt. Am 18. Juni verfolgte die Abteilung, und vereitelte dadurch die Versuche der Hottentotten, ihr zahl­reiches versprengtes Vieh wieder zusammen zu treiben. Der Gegner flüchtete nach Narus, der wichtigsten Zufluchtsstätte der Bande Morengas, das in beherrschender, wasserreicher Stellung gelegen ist. Am 19. Juni nahm Hauptmann Siebert Narus. Die Hottentotten flüchteten in südlicher Richung, die Verfolgung wird, teilweise durch frische Trup­pen, fortgesetzt.

Der Bethanierfapitän Cornelius, den Hauptmann von Koppy am 27. Mai bei Geious schlug, hat sich in der Gegend von Kochas am Fischfluß wieder festgesetzt. Er soll sich dort mit Morris vereinigt haben, der zeitweise in der Gegend südlich von Warmbad auf englisches Gebiet geflüchtet war. Major Graeser mit 3 Kompagnien, 4 Geschüßen und 2 Ma­schinengewehren ist im Vormarsch zum Angriff gegen Cor­nelius.

So schwer der Verlust eines tüchtigen Offiziers und vieler braver Krieger auf unserer Seite empfunden werden muß, so sehr darf man Genugtuung darüber empfinden, daß die Märchen der Kapstädter phantasievollen Deutschenfeinde so bald auf ihren Unwert zurückgeführt werden konnten. Eben­falls aus Kapstadt kam vor einiger Zeit die Meldung, Warm­bad sei von den Aufständischen genommen worden. Damals wie heute handelte es sich um reine Erfindungen.

Der Krieg in Oftafien.

Die Friedensaussichten haben sich etwas gebessert. Es wird jetzt ein bestimmter Termin für den Zusammentritt der russischen und japanischen Delegierten angegeben und zwar für den Monat August auf amerikanischem Boden. Tre durch das Reuter- Bureau" verbreitete Nachricht hat folgen­den Wortlaut:

Rusland sowohl wie Japan haben dem Präsidenten Roosevelt mitgeteilt, daß ihre Bevollmächtigten im ersten Drittel des Monats August in den Vereinigten Staaten zusammentreffen werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Nachricht sich bestätigt oder ob die russischen Machthaber, wie von anderer und nicht un­brachlicher Seite behauptet wird, bei dem Entschlusse bleiben, den Krieg um jeden Preis fortzusetzen.

In der Mandschurei

bat sich in den letzten Tagen kaum etwas Wesentliches er­eignet. Die japanischen Truppen sezen ihre Vorwärts­bewegung langsam, aber anscheinend mit großer Bestimnit­heit fort. Am 25. Juni wurde bemerkt, daß sich bedeutende japanische Streitkräfte gegen die linke russische Flanke kon­zentrierten. In Korea gingen die Javaner am 22. Juni zum Vormarsch gegen Kosakensotnien über, welche sich kämpfend in nördlicher Richtung zurückzogen. Die japanische Vorhut steht in der Linie Tschatschudegi- Pugotin.

Von Admiral Roschdjestwensky wird berichtet, daß die Gerüchte, daß ihm ein Arm und ein Bein amputiert werden müssen, falsch sind. Der Admiral ist schaver am Kopf verwundet; eine Hand ist leicht verletzt. Er leidet an äußerst heftigen Konfschmerzen, die ihn zu­weilen in bewußtlosen Zustand verfallen lassen. Nach den legten Nachrichten ist Hoffnung vorhanden, daß er bald ge­nesen wird.

Weitere Mobilmachungen.

In Moskau ist die beginnende Einberufung der Reser­visten, um einer Anhäufung und Unordnungen vorzubeugen, auf 20 Tage ausgedehnt worden. Täglich werden gegen 1500 Mann einberufen und unverzüglich zu ihren Truppen­teilen befördert. In Kiew und Nomny ist die Mobilmachung angekündigt. Die Nowoje Wremja kündigt den Rücktritt des Kriegsministers Ssacharow an; als Nachfolger wird General Rediger genannt.

Die Politik.

Die in Oberhausen tagende Generalversammlung des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter faßte zu der Berg­geseknovelle mehrere Resolutionen, in denen zum Ausdruck gebracht wird, daß die Novelle wohl einen Fortschritt bedeute, in der vorliegenden Form jedoch praktisch für die Bergarbeiter in keiner Weise befriedigend sei. Die Versammlung fordere deshalb die reichsgesegliche Regelung des Bergarbeiier­schutzes auf Grund der Beschlüsse des ersten preußischen Berg­arbeitertages.

* Die deutsche Antwort auf die Nouviersche Note in der Marokko- Frage ist selbstverständlich im höflichsten, freund­lichsten Tone gehalten. Die Höflichkeit liegt ganz besonders darin, daß jeder Punkt der Rouvierschen Darlegungen aus­führliche Würdigung findet, also ernst genommen wird. Ueber dieses formale Entgegenkommen hinaus geht die Aut­wort des Fürsten Bülow nicht. Die deutschen Forderungen werden in erneuter Begründung vollständig aufrecht er­halten. Daran wird auch ein wiederholter Notenwechsel nichts ändern. Der Zeitgewinn, den Herr Rouvier anstrebt, um die Franzosen sich an eine von der früheren abweichende Beurteilung der marokkanischen Dinge gewöhnen zu lassen, mag seinem eigentlichen Zweck ganz dienlich sein; er hat aber zugleich die Nebenwirkung, daß man auch in Spanien bereits anfängt, in Ueberlegung zu ziehen, ob es denn wirk­lich sehr flug von den spanischen Staatsmännern war, sich gänzlich in das Fahrwasser des Herrn Delcassé zu begeken und darin zu verharren, obwohl die Franzosen selbst Herrn Delcassé ausgeschifft und verleugnet haben.

*

* Die Fleischteuerung, in ganz Deutschland ziemlich leb­haft empfunden, hat besonders in Oberschlesien zu lauten Selagen geführt und die Forderung gezeitigt, die Regierung möchte das Kontingent der zuzulassenden russischen Schweine erhöhen. Zur Beratung der einschlägigen Fragen und zur Vorbereitung schleuniger Beschlußfassung soll in allernächster Zeit in Oberschlesien eine Ministerialfonferenz stattfinden. Ganz besonders wird die Frage geprüft werden, ob es an­gängig und ratsam ist, die Einfuhr von Pökelfleisch aus Nuß­land noch vor dem Infrafttreten des neuen Handelsvertrages zu gestatten. Sier spielen sehr weitgreifende Interessen mit, die sich nicht mit einer einfachen Maßregel abtun lassen.

Durch faiserliche Verordnung wird die Kompetenz der Schöffengerichte von jetzt ab erweitert. Hauptsächlich kom­men nun Sittlichkeitsvergehen nach§§ 180 und 183, ouch schwerere Fälle von strafbarem Eigennut, gemeingefährliche Vergehen, Vergehen wider die öffentliche Ordnung sowie alle Vergehen, die von Personen unter 18 Jchren verübt wurden, vor den Schöffengerichten zur Aburteilung.

* Mit der geplanten Personentarifreform wird sich der sächsische Landeseisenbahnrat bereits am 4. Juli beschäftigen. In Preußen besteht die Absicht, dem Landeseisenbahnrat erſt in Herbst eine ausführliche Denkschrift über die Personen. tarifreform zur Begutachtung vorzulegen.

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* Die staatsrechtlichen Streitigkeiten in Ungarn lassen nur geringe Aussicht dafür, daß noch rechtzeitig ein Parlaments­Feschluß zustande kommt, der den Handelsvertrag zwischen Deutschland und Desterreich- Ungarn gutheißt. Im Hinblick auf diese Möglichkeit ist vielfach in Zeitungen ausgesprochen worden, daß in Ermangelung einer rechtswirksamen Ab­stimmung des ungarischen Abgeordnetenhauses der Handels­vertrag nur zwischen Deutschland und Desterreich in Geltung treten würde. Das ist ein Irrtum, wie uns unser Berliner CB- Mitarbeiter schreibt. Vertragsparteien sind im vorlie­genden Falle auf der einen Seite das deutsche Reich, auf der anderen Seite Desterreich- Ungarn, nicht Desterreich oder Ungarn. Desterreich- Ungarn ist ein einheitlicher Kontra­hent und kommt Deutschland gegenüber nur als solcher in Betracht, nicht nach seinen einzelnen Teilen. Bleibt das Votum des ungarischen Abgeordnetenhauses aus, so ist eben der Vertrag nicht zustande gekommen. Trennen sich Oester­reich und Ungarn in wirtschaftlicher Hinsicht, so bleibt es beiden Teilen überlassen, eine gesonderte Vertragsverständi. gung mit Deutschland zu suchen. Es steht auch nichts im Wege, die früheren Verhandlungen und ihre Ergebnisse als schätzbares Material zu verwerten. Aber der Vertrag selbst muß auf beiden Seiten neu aufgebaut und auch auf deut­scher Seite neu beschlossen, im Reichstag noch einmal votiert werden.