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Geschäfts- Eröffnung.

Hierdurch erlaube ich mir, die ergebene Mitteilung zu machen, daß ich am Samstag, den 29. April

30 Seltersweg 30

Im Hause des Herrn Adam Reinig

ein

Zigarren- Spezial- Geschäft

eröffnen werde.

Als langjähriger Fachmann bin ich in der Lage, nur erste Qualitäten zu liefern. Ich empfehle mich dem Wohlwollen des geehrten Publikums.

Hochachtungsvoll

Heinrich Herlinger.

Da in Honnef a. Rh. die Maurer in Streif stehen, ersuchen wir die Kollegen, Zu­zug fernzuhalten.

Achtung!

Bin morgen Samstag, den 29. d. Mts. den ganzen Tag am Hotel Lenz'schen Felsenkeller mit folgenden Waren anwesend, wie:

.

Joh. Seibel

Giessen, Ludwigsplatz empfiehlt sein Lager in

Cherry, Portwein, Vino de Wermuth, Samos, Malaga in nur guten Qualitäten.

Freibank.

Heute von 4 Uhr ab

Schweinefleisch 45 Pis.

G. F. F. Die Aufnahme der schu'pflichtigen Kinder.

Montag, den 1. Mai

abends 8 Uhr:

Kaupt- Uebung

Das Kommando. Unter Hinweis auf§ 17 der Sagungen werden die Mitglieder aufgefordert, pünktlich und zahl Eine Dame sagt es der

reich zu erscheinen.

anderen:

Montag, den 1. Mai ds. Js., vormittags von 10 bis 12 Uhr, findet in der hiesigen Volksschule und zwar in der Stadiknabenschule im Zimmer Nr. 3, in der Stadtmädchenschule im Zimmer Nr. 6, die Aufnahme der Kinder statt, welche bis zum 1. Mai ds. Js. das sechste Lebensjahr zurück­gelegt haben.

Auch können am genannten Tage auf Wunsch der Eltern oder deren Stellvertreter solche leiblich und geistig nicht un­reife Kinder aufgenommen werden, welche bis zum 30. Sep tember ds. Js. das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die­jenigen dieser zur Anmeldung gebrachten Kinder aber, die für den Schulbefuch als nicht genug herangereift betrachtet werden fönnen, werden für das nächste Schuljahe zurückgestellt.

Bei er Anmeldung ist der Impfschein vorzulegen und bei auswärts geborenen Kindern auch der Geburts= schein mitzubringen.

Außerdem haben diejenigen Eltern, die von der Ge­währung freier Lehrmittel für ihre zur Aufnahme gekommenen Favorit Rinder Gebrauch machen wollen, unter Vorzeigung des dies­jährigen Staatssteuerzettels bei dem betreffenden Hauptlehrer Antrag zu stellen.

der beste

Schnitt.

Mit einer bisher nicht gekannten Leichtigkeit und Sicherheit kann jede Dame, jede Schneiderin mit Hilfe der Favoritschnitte Kleidung von vor­züglichem Sitz und höchster Eleganz herstellen. Ein Versuch führt zu dauerndem Gebrauch. 1000e glänz. Anerkennungen, vielfach prämiirt. Jede Dame verlange das Favorit­Moden- Album( nur 60 Pf. franko) und das Jugend- Moden- Album( nur 50 Pf. franko) v. d. Intern. Schnitt manufaktur, Dresden- N. 8.

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gesucht. Chirurgische Klinik.

Für den Schulvorstand. Mecum, Oberbürgermeister.

Hahn, Rektor.

Bekanntmachung.

Die an der Sicherstraße zwischen der 4. und 5. Schneise gelegene Sandgrube( alte Sandkaute) soll Montag, den 1. Mai 1905, vorm. 11 Uhr

auf dem Bürgermeisterei- Bureau zur Ausbeutung verpachtet werden.

Gießen, den 26. April 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

J. V. Curschmann.

Bekanntmachung.

Der Spenglermeister Heinrich Lich dahier ist zur Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas­

worden.

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Kochregeln

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1. Man nehme zum Kochen das vorgeschriebene Quan­tum Wasser, aber wirklich nur Wasser und nicht etwa gesalzene Fleischbrühe.

2. Man koche die Suppe auf kleinem Feuer und zwar einzelne Würfel genau so lange, als es die Ge­brauchsanweisungen vorschreiben, mehrere Würfel zusammen etwas länger.

3. Man füge den Suppen weder Salz noch Pfeffer bei, da sie die erforderlichen Gewürze bereits in ge­nügender Menge enthalten.

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Gießen, 20 April 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V. Curschmann.

Bekanntmachung.

Betr. Straßenverkehr.

Nachstehende Bestimmungen der Polizei- Verordnung vom 2. März Sofort oder zu Ostern findet 1901 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis unter dem Hinweis da= rauf, daß die Schußmannschaft angewiesen ist, Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

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werden.

§ 1.

Die Bürgersteige sollen für den Fußgängerverkehr freigehalten § 2.

Es ist deshalb verboten, auf den Bürgersteigen Wagen jeder Ausgenommen Art, Karren, Schlitten und Fahrräder zu fahren. von diesem Verbot ist das Fahren mit durch Menschen ortbewegten Kranken- oder Kinderwagen, sofern darin Krante oder Kinder ge fahren werden, solche Wagen dürfen jedoch nicht nebeneinander ge fahren oder aufgestellt werden. § 3.

Das Ueberfahren der Bürgersteige zwecks Ein- und Ausfahrt zu und von Hofraiten und Grundstücken ist gestattet, sofern dies im Schritt auf dem türzesten Wege und ohne Aufenthalt geschieht.

§ 4.

Es ist verboten, den Verkehr durch ungerechtfertigtes Steben­Wo ſagt die Erv. d. Bl. Sin braver Junge in die bleiben, durch gewerbliche Verrichtungen, durch Feilbieten von Gegen ständen, durch das Tragen von Stöden oder Schirmen in einer Schöne möll. Zimmer andere Personen gefährdenden Weise zu hindern. mit oder ohne Pension zu verm. Bismarckstraße 17 a. Goethe: ftraße 48 p.

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§ 5.

Es ist verboten, außerhalb der Frühstunden von 5 68 7 Uhr Gegenstände, die durch Form, Größe oder Beschaffenheit geeignet sind, die Vorübergehenden zu beschädigen, zu belästigen oder zu beschmußen ( wie Meggerbollen, Bäcker- und Markiförbe, Raminfeg rutensilien, landwirtschaftliche Geräte und dergleichen) auf den Bürgersteigen der von der Ost, Süd-, West und Nordanlage eingeschlossenen inneren Stadt zu befördern.

Gießen, den 19. April 1905.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Betr. Den Schutz der Singvögel.

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Wir bringen in Erinnerung, daß nach§ 1 des Reichsgesetzes vom 22. März 1888( R.-G.-B. S. 111) das Zerstören und Aus: heben von Nestern oder Beutstätten der Singvögel das Zer stören und Ausnehmen von Stern, das Ausnehmen und Töten von Jungen verboten ist. In gleicher Weise ist das Feil­bieten und der Verkauf der gegen dieses Verbot erlangten Eier und Junge untersagt.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mart oder mit Haft bestraft. Diese Strafe trifft insbesondere auch den jenigen, der es unterläkt, Kinder oder andere unter setuer Gewalt stehende Versonen, welche seiner Aufsicht untergeben sind und zu seiner Hausgenossenschaft gehören, von solchen Zuwiderhandlungen abzuhalten.

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Befolgung der borstehenden Bestimmungen ein scharfes Augenmerk zu haben und fede Zuwiderhandlung behufs Herbeiführung der gerichtlichen Be strafung zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 20. April 1905.

Großh Bolizeiamt Gießen. Herberg.

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Die 6. Große Eisenacher Geldlotterie zum Besten chaffen?" des Thüringer Museums zu Eisenach findet am 12., 13

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und 15. Mai in Eisenach statt. Ein Prospekt des Lotterie ie Deffentlich

geschäftes Karl Ludw. Engelhardt von dort liegt de heutigen Nummer bei.

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