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müsse. Das sind natürlich nur Gerüchte, ebenso unkontrol­lierbar wie die von anderer Seite ausgehenden: daß die Nihilisten den beamteten Großfürsten Todesurteile mit dem Bemerken zugeschickt hätten, die Urteile würden nicht voll­streckt werden, wenn die Großfürsten ihre Stellungen nieder­legten. Der Minister des Innern Bulygin, ein Gesin­nungsgenosse Trepois, scheint dessen Anschauungen zu teilen, daß man die revolutionäre Bewegung einfach igno­rieren dürfe. Er hat die Abordnung der Moskauer Semstwo zu sich bestellt, sie aber nicht empfangen. Die Abordnung ist nach Moskau zurückgekehrt.

Oefterreich- Ungar

Bei der Rekruteneinstellung in Königsfeld bei Brünn in Mähren erschienen jüngst die künftigen Vaterlandsverteidiger tschechischer Zunge auf schwarzaus geschlagenen, mit Grabkränzen behängten Wagen, sie selbst schwarz gekleidet, auf jedem Wagen eine schwarze Fahne. An den Längsseiten der Wagen waren weiße Bretter be­festigt, darauf die Aufschriften: Wir gehen, weil wir müssen, Die Armee ist das Grab unserer Jugend", ,, Wer tauglich ist, wird ein Sklave", und ähnliche anmutige Ergüsse mehr. Alles natürlich in teschischer Sprache. Der Bezirkshauptmann befahl die Entfernung der Embleme. und Aufschriften. Die Rekruten gehorchten nicht, die Amtsdiener mußten den Befehl ausführen. Der Vorfall ist für die Lockerung der staatlichen Autorität auch in Cisleithanien ganz bezeichnend.

Balkan- Staaten.

Ein bulgarisch- serbischer Zollkrieg ist ausgebrochen. Die beiden Nachbarstaaten haben sich über einen neuen Handels­vertrag nicht verständigen können und wollen nun ihre auto­nomen Tarife gegen einander zur Anwendung bringen. Der Schaden ist für beide Teile so offenkundig, daß die maẞ­gebenden Stellen wohl bald zu einer Einigung kommen werden.

Die Meldung von dem Tode eines bekannten maze­donischen Bandenführers erweist sich als falsch. Apostol ist noch am Leben. Es war erzählt worden, daß Apostol in einem Kampf mit den Türken gefallen und sein Kopf zur Iden­tifizierung nach einem Dorf gebracht worden sei, wo man den Bandenführer fannte. Es lag aber eine Verwechselung mit einem gewissen Elianof vor. Apostol selbst hat einem Freund telegraphiert, daß er lebe und gesund sei.

Feer und flotte.

Versuche zur Beförderung von Geschüßen im tiefen Schnee mittels Schlitten wurden vom Artillerie- Regiment und einem Teil des Infanterie- Regiments aus Freiburg auf den noch in tiefem Schnee liegenden Höhen des Schwarz­waldes gemacht. Die Uebung war sehr anstrengend wegen des hohen Schnees, in dem die Soldaten nicht selten stecken blieben, so daß sie von anderen herausgeschafft werden mußten. Den Zuschauern freilich boten sie ein fesselndes Schauspiel.

Die Kaiserparade über das 18. Korps findet. wie jest definitiv festgestellt ist, am 8. September bei Homburg vor der Höhe statt. Das 8. Armeeforps hat am 11. September die Kaiserparade bei Koblen;. An den Baraben beteiligen sich auch die den beiden Armeekorps für das Kaisermanöver zugeteilten Truppen aus anderen Armeekorps.

Das Heer der Vereinigten Staaten. Die Stärke der nordamerikanischen Armee beträgt, wie wir aus dem Bericht des Chefs des amerikanischen Generalstabes ersehen, 3744 Offiziere und 59 606 Unteroffiziere und Mannschaften. Der Bericht verschweigt nicht, daß die Armee an vielen Schäden leidet, unter denen Fahnenflucht, Trunksucht und Indiszi­plin besonders bemerkbar sind. Bekanntlich ist die Armee vor vier Jahren gründlich reorganisiert, doch ist nach Chaf­fees Meinung die Zeit noch zu furz, um sagen zu können. ob sich diese Neuordnung bewährt oder nicht.

Glänzendes Elend.

( Von unserem ständigen Korrespondenten.) Berlin, 25. März.

Minister Frhr. v. Hammerstein ist gestern auf seinem Sommersiz bei Steinhorst beigesetzt worden. Sommersiz­das klingt so stolz. In Wirklichkeit war er gar nicht stolz, sondern überaus einfach. Vom Vater war das Gütchen er­erbt darin bestand sein hauptsächlicher Wert. Frhr. von Hammerstein hat Vermögen weder ererbt, noch erworben, noch erheiratet, er ist ein schlichter und armer Mann ge­blieben, auch als Minister.

Vor einiger Zeit hat das preußische Abgeordnetenhaus auf Antrag der Regierung beschlossen, den Ministern eine Repräsentationszulage von 14 000 Mark jährlich zu gewäh­ren. Die Bezüge der Minister steigen damit von 36 000 auf 50 000 Mark.

Als die Erhöhung der Ministergehälter zur Beratung stand, wurde hier und da an der Forderung gemäfelt. Man könne wohl auch mit 36 000 Mark ganz gut auskommen, unsere Minister hätten nicht nötig und sollten sich nicht dar­auf einlassen, mit den Bankdirektoren und Verwaltungsrats. präsidenten zu rivalisieren, der hungrige Geheimrat" sei es gewesen, der Preußen groß gemacht, es gebe noch andere Beamtenkategorien, die einer Gehaltsaufbesserung eher be­dürften und was dergleichen kluge Reden mehr sind.

Man hat in Preußen von Staatswegen niemals Ver­schwendung getrieben, und doch hat man dem Minister schon bor hundert Jahren 12 000 Taler Gehalt gegeben. Es gibt im ganzen Reich keine Beamtenfategorie, die nicht seit hun­dert Jahren mehr als eine Gehaltsaufbesserung erfahren hätte. Die Minister sind in diesem Punkt ganz einzig, denn ihnen sind die Bezüge sogar gefürzt worden. In der Zeit des Absolutismus hatten sie nämlich neben dem Gehalt noch Sporteln. Alle Eingaben an die Regierung mußten mit einem Stempel von ½ Taler versehen sein. Um der Kon­trolle und Sicherung der Staatseinnahmen willen wurden die Minister an dem Stempel interessiert. Ihnen gehörte die Hälfte. Von jeder Eingabe erhielten sie sechs gute Groschen", wie es damals hieß, d. i. fünfundsiebzig Pfennig. Diese Nebeneinnahme ist vor über fünfzig Jahren fortge­fallen, ohne daß eine Entschädigung gewährt wurde. In den letzten fünfzig Jahren haben somit die Minister geringere Beziige gehabt, als fünfzig Jahre zuvor.

Es war also wirklich nichts übriges, daß man die er= wähnte Gehaltserhöhung eintreten ließ. Daß es so spät geschah, hatte einen eigenen Grund: die Anregung konnte an don Beteiligten selbst. von den Ministern ausgehen,

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und diese trugen begreifliche Scheu, für sich etwas zu ver langen und dadurch den Schein zu erwecken, als ob sie geld­gierig feien. Sie waren und sind zumeist vermögende Herren, die etwas zuzusetzen haben. Aber zusetzen mußten sie wirklich, und wenn sie nichts zuzusehen hatten, so mußten sie Schulden machen.

Das ist tatsächlich vorgekommen. Es ist ein vortreffliches Zeugnis für die Betreffenden, daß daraus nur für sie selbst Ungelegenheiten entstanden.

Es ist noch erinnerlich, daß der Finanzminister Bitter verschuldet gestorben ist. Andere Beispiele möchten wir nicht anführen; dieses durften wir nennen, weil es kein Ge­heimnis geblieben.

Mit 36 000 Mark jährlich war wirklich nicht auszukom­men. An Steuern gehen davon 4000 Mark ab, so daß nur 32 000 Marf verfügbar blieben. Die Amtswohnung bedingt große Ausgaben. Sie ist nicht mit 2 oder 3 Dienstmädchen in Ordnung zu halten, sie verlangt Dienerschaft, und das verteuert den Haushalt ganz ungemein. Hat der Minister Familie, sind seine Söhne Assessoren oder Leutnants, so brauchen sie Zuschuß, der auch bei bescheidener Gewährung in das Ministergehalt Bresche reißt. Die eigentlichen Re­präsentationspflichten nahmen bisher das halbe Gehalt in Anspruch, ohne daß man von Ueppigkeit reden durfte.

Es hat noch keinen Minister gegeben, der von seinem Ge­halt hätte Ersparnisse machen können; es hat sehr viele Minister gegeben, die sich gezwungen sahen, frühere Erspar­nisse aufzuzehren. Der erste Reichskanzleramtspräsident Minister Dr. Delbrück erzählt in seinen jüngst erschienenen Memoiren, daß er, der zu keiner Zeit einer überhohen Lebens­führung sich hingab, seine wachsenden Bezüge immer von den wachsenden Repräsentationsansprüchen verschlungen sah. So bedeuteten die vielbeneideten 36 000 Mark Gehalt oft nur ein glänzendes Elend.

Es ist erfreulich, daß hierin Wandel geschaffen worden ist. Doch damit ist noch nicht genug geschehen. Auch die Witwen­pensionen sollte man eiligst erhöhen, denn sie sind kläglich. Als Generalpostmeister Dr. v. Stephan gestorben war, er­fuhr man, daß er kein Vermögen zurückgelassen, daß seine Witwe sich auf eine Pension von 2400, vielleicht 2700 Mark angewiesen sah. Wackere Männer kauften die Sammlungen des verstorbenen Generalpostmeisters, die sie dem Reichs­postmuseum überwiesen, der Witive um 200 000 Mark ab. Das war sehr schön von ihnen gehandelt. Doch nicht immer finden sich Leute, die gewillt und imstande sind, Dinge für einen Phantasiepreis zu erstehen, um einer Ministerwitive helfen.

Die höchste Witwenpension, die überhaupt gezahlt wird, beträgt 3000 Mark jährlich. Davon soll die Witwe eines Ministers ihren und ihrer Kinder Lebensunterhalt bestreiten, und stillschweigend verlangt man von ihr außerdem, daß ihre äußere Lebenshaltung nicht mit ihrem vorigen Rang in Widerspruch sei.

Hier kann schon nicht mehr von glänzendem, hier muß von nacktem Elend die Rede sein.

Stirbt aber die Witwe bald nach und bleiben noch uner­zogene Kinder zurück, so sind diese völlig hilflos. Sie haben an den Staat gar keinen Anspruch, denn der Staat leistet Erziehungszuschüsse nur bis zum 14. Lebensjahr, und Ministerkinder haben mit 14 Jahren noch keine wirtschaft­liche Selbständigkeit erreicht.

Was wir hier erwähnen, ist kein Problema sozusagen, sondern traurige Wirklichkeit, und jeder Tag kann die Er­neuerung bringen. Nun gibt es freilich kaiserliche Dispo­sitionsfonds, die in solchem Fall vielleicht bis zur Verdoppe­lung der Pension in Anspruch genommen werden. Doch die Witwen unserer höchsten Beamten sollten nicht mit der Aus­sicht auf Gnadenzuwendungen abgespeist werden. Wir brauchen keine Lurusausgaben zu machen, zu denen wir vielleicht nicht reich genug sind. Aber Ehrenausgaben sind notwendige Ausgaben, und an denen sollte man nicht fargen.

Nah und Fern.

A Das soziale Berlin. Der Magistrat der Reichshaupt­stadt hat in diesem Jahre 325 000 Mark für gemeinnützige Zwecke bewilligt.

* Falschmünzer. Die Polizei in Trier entdeckte eine Falschmünzererei für Herstellung von Zweimarkstücken. Der Inhaber dieser Falschmünzerei, Megger Pfahl, wurde ver­haftet; seine Komplizen entflohen.

Ein nobler Konkurs. Im Konkurse des flüchtigen Rechtsanwalts Otto Poppendieck in Wolfenbüttel betragen die Passiven 225 000 Mark, denen nur 15 000 Mark At­tiven gegenüberstehen.

A Das Massengrab im Meere. Der Flensburger Dampfer ,, Mars" und der englische Dampfer Frestofield", beide am 31. Januar von Pensacola mit Holzladung nach Leer und Hamburg abgegangen, sind, wie jest zweifellos feststeht, während der im Nordatlantischen Ozean in den Tagen vom 7. bis 12. Februar herrschenden schweren Stürme mit Mann und Maus untergegangen. 19 Seeleute haben dabei ihr Leben eingebüßt.

Fräulein Muth verabschiedet. Die in der Affäre der Gräfin Montignoso vielgenannte Gouvernante hat die nach­gesuchte Entlassung aus allen Diensten des sächsischen Königs­hauses zum 1. April erhalten.

Geheimer Kommerzienrat Victor Hahn in Dresden ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhaftet worden, um die ihm zuerkannte vierjährige Gefängnisstrafe anzutreten.

Hus dem Gerichtsfaal.

§ In dem Prozeß wegen der Eisenbahnunterschleife in Görlitz gestaltet sich die Beweisaufnahme und die Bekundung der Sachverständigen immer belastender für die Angeklagten. Dieser Prozeß scheint auch noch für andere bis jetzt Unbetei­ligte verhängnisvoll zu werden. So wurde durch ſtill­schweigendes Zugeständnis festgestellt, daß auch der Mate­rialienverwalter Aug. Kiera, der in der Verhandlung als Sachverständiger fungiert, weil er in den Augen der Behörde für intakt galt, einmal einen Posten Abfälle an den Hauptangeklagten Friedeberg abgegeben habe.

§ In dem Bebelschen Erbschaftsprozeß haben die Parteien ihre Anträge gestellt und begründet. Die Entscheidung des Gerichts wird, wie aus UI'm gemeldet wird, erst nach 14 Tagen erfolgen.

§ Wegen Disziplinarvergehens im Manöver verurteilte das Oberkriegsgericht in Thorn den Reservisten Keppel zu fünf Jahren Gefängnis; das Kriegsgericht hatte nur auf drei Jahre erkannt.

§ Nachklänge zum Prozeß Ruhstrat. Redakteur Schwes nert vom Residenzboten" in Oldenburg wurde vom der dortigen Straffammer wegen Beleidigung des Bezirks. majors Auer v. Herrenkirchen in Aurich zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Diese Strafe wurde mit der früher im Ruhstrat- Prozeß erkannten zu 14 Monate Gefängnis zusammengezogen.

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Altendorf a. d. Berra hat seine Frau totgeprügelt und mußte sich wegen dieser Tat vor dem Schwurgericht in Kassel verantworten. Der Angeklagte wurde zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt.

§ Ein guter Gatte. Der Arbeiter Heinrich Hochapfel aus Greignis in a

§ Ein Kuppler. Das Kriegsgericht in Posen verurteilte den Gendarmen Neumann aus Kiltsch wegen Kuppeli verübt gegen seine eigene Ehefrau, zu sechs Monaten G fängnis, Degradation und Entlassung aus dem Heere.

§ Brandstifter. Um die Versicherungsprämie von 100 00 Mark zu erlangen, hatte der Hotelier Paul Golz in Kerpa das Hotel in Flammen gesetzt. Sein Sohn und seine Tochter leisteten ihm hierbei Hilfe. Das Schwurgericht in Köln verurteilte die Angeklagten zu einem Jahre Gefäng nis bezw. zwei und drei Jahren Zuchthaus.

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§ Der philosophische Einbrecher. Der Schwurgerichts. prozeß gegen die berüchtigte Diebsbande in Amiens, deren Häuptling Alexander Jacob, wie erinnerlich, sein Talent als lubredner durch die Verdammung der heutigen gesellschaftlichen und politischen Einrichtungen zu verschie denen Malen glänzend befundete, ist zum Abschlusse gelangt. Jacob und sein Adjutant Bour, welche auch des Mordver suchs und der Brandlegung überführt waren, wurden zu Lebenslänglicher Zwangsarbeit, fünf ihrer Spießgesellen zu acht bis zwanzig Jahren der gleichen Strafe, sieben zu Zucht­hausstrafen und die Mutter Jacobs mit einem anderen sibe zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

§ Der Mörder der Lucie Berlin vor dem Reichsgericht. Der Mörder Theodor Berger hatte gegen das Urteil des Berliner Schwurgerichts, das ihn wegen Totschlags und Sitt lichkeitsverbrechens zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilte, Revision beim Reichsgericht eingelegt. Diese ist nunmehr verworfen worden.

§ Bebels Erbschaft. Der Verhandlung vor dem Landgericht zu Ulm über die Hinterlassenschaft des ehemaligen Leutnants Kolmann wohnte Bebel selber bei. Das Gutachten der Sach verständigen über den Geisteszustand des Erblassers stell fest, daß Leutnant Kollmann schon seit dem Jahre 1878 Spuren von Verrücktheit zeigte, die zunächst in maßlosem Egoismus und hochgesteigertem Selbstgefühl zum Ausdrud gelangte. Wegen eines Zeitungsstreites mit seinem Bruder wurde ihm die Uniform entzogen. In seinem Streben, diesen Spruch rückgängig zu machen, beschuldigte Kollmann alle möglichen hochgestellten Personen, er wurde auch wegen Majestätsbeleidigung angeklagt; indessen wurde diese An flage auf das Gutachten der medizinischen Sachverständigen hin niedergeschlagen, dagegen wurde Kollmann entmündigt und interniert.

§ Urscheldig wegen Gattenmordes verurteilt. Vor einiger Zeit rief in Belgrad ein Mordprozeß gegen den Cupicer Bezirksarzt Dr. Mandelbaum großes Aufsehen hervor. Seine Frau wurde, während er des Nachts zu einem Patienten gerufen wurde, in der Wohnung förmlich abgeschlachtet. Der Diener des Arztes wurde erst der Tat beschuldigt, er konnte jedoch die Schuld von sich abwälzen und brachte Beweise gegen Dr. Mandelbaum vor. Der Arzt wurde zu zwanzig Jahren Kerfer verurteilt. Jkt erst, in erneuter Verhandlung. wurde er, da sich seine Unschuld erwies, freigesprochen. Dr. Mandelbaum wandert nach Pittsburg in Amerika aus, da seine Eristenz in Serbien ruiniert ist.

Die Schmähbrief- Affaire. ( Von unserem Gerichtsberichterstatter.) H Detmold, 25. März.

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Der Schatz der anonymen Briefe, den man für unerschöpf lich hielt, ist versiegt. Gestern ist der letzte verlesen wor den, und damit war die Vernehmung der Angeklagten be endet. Ermahnend und ermunternd wendet sich jetzt der Präsident an die Frau auf der Anklagebank. Er führt ihr alles vor Augen, was gegen sie spricht und wodurch sie be lastet scheint, und fordert sie auf, der Wahrheit die Ehre zu geben und ein Geständnis abzulegen. Hierauf antwortet die Angeklagte mit fester Stimme: Ich habe die Briefe nicht geschrieben, ich weiß nichts davon." Der Präsident weiter. ,, Angeklagter Paul Kracht, bleiben Sie auch bei der Ver Pris: sicherung Ihrer Unschuld?" Angekl.: Ja." ,, Glauben Sie auch an die Unschuld Ihrer Frau?" geklagter mit lauter fester Stimme: Ja, von ganzem Herzen."( Anhaltende Bewegung.) Es liegen eine Re bon unglückseligen Zufällen vor, aber meine Frau hat e Briefe nicht geschrieben."( Erneute anhaltende Bewegury.) Es beginnen die Zeugenvernehmungen, die gleich m ersten Tage eine kleine Sensation bringen. Die eigne Schwägerin der Angeklagten sagt wider diese aus. Luise Wippermann erzählt nämlich, daß sie in einem Schrank im alten Wippermannschen Hause, das sie mit ihrem Manne nach der Verheiratung bezog, ein blaues Buch gefunden habe In diesem Buche habe sie die Schriftzüge des anonymer Briefschreibers gesehen.( Langanhaltende Bewegung.) Sie habe das Buch nach der Durchsicht wieder in den Schrit gelegt, und jetzt sei es fort. Vom Präsidenten zur Aeuße rung aufgefordert, erklärt die Angeklagte, daß sie von nih wisse. Es wird nun beschlossen, nach dem Buche, einem Roman, zu forschen und es zu beschlagnahmen.

Lebhafte Bewegung entsteht, als nunmehr die betage Mutter der Angeklagten, die Geh. Kommerzienrätin Wiper mann, zu einer kurzen vorläufigen Vernehmung über di Wiederannäherungsversuche der Familie Kracht an die fa milie Wippermann aussagen soll. Die Dame erklärt, do der Wunsch zur Versöhnung zwischen den beiden Familien von ihr ausgegangen sei, und daß Annäherungsverfude schon in der Zeit vor Zustellung der Anklage an die Ange flagte Kracht gemacht worden seien. Es könne also nicht da von die Rede sein, daß diese Versöhnung etwa nur zu dem Zwecke erfolgen sollte, eine ungünstige Aussage der Luise Wippermann zu vermeiden. Nachdem noch einige weiter Zeugen, darunter der Bruder der Angeklagten, über die Angelegenheit vernommen worden waren, wurde die Ver handlung vertagt. Heute nachmittag unternehmen alle Bro zeßbeteiligten eine Fahrt nach Lemgo, um dort Augenschein besichtigungen vorzunehmen.

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