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Müller'sche Bade- u. Schwimm- Anstalt

Lahnbäder!

( früher Rübsamen)

ist eröffnet.

Luftbäder!

Herren- und Damen- Bassin.

Sonnenbäder!

Grund- und Kasten- Bäder.

Einem geehrten Publikum teile ich hierdurch mit, dass die Rübsamen'sche Bade- Anstalt in meinen Besitz übergegangen ist. Ich empfehle mein Unternehmen unter Zusicherung sorgfältigster Aufsicht.

Für die Herren Studierenden habe ich ein Semester- Abonnement eingerichtet.

Wasserwärme 12° R.

Hochachtungsvoll

Philipp Müller,

in den letzten Jahren Bademeister u. Schwimmlehrer der Rübsamen'schen Bade- Anstalt.

Deutscher Flotten Verein

Kreisgrupp: Gießen. Einladung.

Am Donnerstag, den 18. Mai, abends 8 Uhr, findet im Café Ebel die diesjährige

Haupt- Versammlung

der Kreisgruppe Gießen des Deutschen Flotten- Vereins statt, wozu alle Mitglieder des Deutschen Flotten Vereins ergebenst eingeladen werden.

Tages- Ordnung:

1. Rechenschaftsbericht. 2. Entlastung des Rechners für die Jahresrechnung 1904. 3. Neuwahl des Vorstandes. 4. Sonstige Vereinsangelegenheiten. Im Interesse des Vereins wird um recht zahlreiche Beteiligung gebeten.

Die Kreisgruppe Giessen:

Dr. W. Onden, Vorsitzender.

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Samstag, den 27. d. Mts., vorm. 10 Uhr

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I. Steinhauerarbeit.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forst wirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffent lichen Kenntnis.

Gießen, den 11. Mai 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Curschmann.

Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

Nach den Bestimmungen des rubr. Gesetzes sind die Beiträge zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft von denjenigen zu erheben, welchen die firierten Reinerträge bei der Veranlagung zu den Gemeindeumlagen in Ansatz zu bringen sind. Nach§ 8 der Ver­orbnurg vom 31. Mai 1902( Reg.- Blatt Nr. 32) ist ein Beitrag nicht zu erheben von:

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II. Grobschlosserarbeit. Zeichnungen, Arbeitsbeschreibungen und Bedingungen liegen während der Amtsstunden bet uns zur Einsicht offen Ankauf Verkauf und find Angebotformulare daselbst erhältlich. Auskunft kann Alteisen, Lumpen, Knochen, Kupfer, fchloffene mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind Messing, Blei, Zink, Zinn etc., bis zum genannten Termin an uns einzureichen.- Zuschlags­Möbeln, Betten, Weißzeug, Gold frist 14 Tage. unb Silbersachen, Münzen und Antiquitäten.

bon

Louis Rothenberger

Gießen, Neuenweg 23.

auch durch Architeft Myer, Gießen erteilt werden. Ver=

Gießen, den 13. Mat 1905. Städtisches Hochbauamt.

Gerbel.

a) Grundstücken, welche zu einem land- und forstwirtschaftlichen Be­triebe überhaupt nicht gehören,

b) allen Gebäuden nebst zugehörigen Hofräumen,

c) Grundstücken von Betrieben, deren Siz außerhalb des Landes gelegen ist,

d) Steuerpflichtigen Grundstücken, deren land- und fo: stwirtschaftliche Benutzung dauernd eingestellt ist, set es, daß jede Nußung auf­gehört hat, sei es, daß an Stelle der land- und Forstwirtschaft­lichen eine gewerbliche Benußung getreten ist( z. B. Verwand­lung eines Ackers in einen Steinbruch, Bebauung eines Grund­studs),

e) den mit einem gewerblichen Betrieb verbundenen Grundstücken, wenn die Versicherung gemäß§ 28 Gewerbeunfallversicherungs­gefeßes zufolge Statuts bei einer gewerblichen Berufsgenossen= schaft zu erfolgen hat.

Soweit sich das die Befreiung rechtfertigende Verhältnis der amtlichen Kenntnis entzieht, bleibt es den Beitragspflichtigen über­lassen, die Befreiung bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemarkung, in welcher das Grundstück gelegen ist, längstens bis 1 Juni d. J. bei Meidung der Nichtberücksichtigung zu beantragen. Gießen, 3. Mat 1905.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

J. V.: gez. Dr. Wagner.

Bekanntmachung.

Dienstag, den 16. Mai 1905, nachm. 6 nh werden in der Nähe der neuen Universitätsbibliothek i der Bismarckstraße

meistbietend versteigert.

3 Erlenstämme

Gießen, 13. Mai 1905.

Mecum.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Betr. Abhaltung der Viehmärkte.

Bekanntmachung.

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Daß er fi hatte ihr ja nicht in den Und auch h Bugung, die e hin, ohne fich Freundlic

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Dabei ohne Umst nichts übri fügen.

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Vom 16. Mai 1. J. ab bis auf Weiteres beginnt der Auftrieblich zu einem von Vieh auf dem Viehmarktplage am jeweiligen ersten Viehmarkt tage um 6 Uhr vormittags am jeweiligen zweiten Viehmarkttag um 7 Uhr vormittags

Gießen, den 12. April 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Betr. Abhaltung von Viehmärkten. Bekanntmachung.

Wir machen ausdrücklich auf die nachstehenden Bestimmungen

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Aus Lotio

Hier lie Slotte, nach

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Anfer liegt.

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fuhr von Koh

andauern, als

der Viehmarkt- Ordnung aufmerksam unter Hinweis darauf, daß zu Gewässern bei widerhandlungen zur Anzeige gebracht und bestraft werden.

§ 4.

Sie aus

Das Handeln mit Vieh ausschließlich der Pferde außerhalb Dampfer C Straßen, Wecen und Pläßen an den Markttagen und während de stellvertretend Unter Handeln wird jede au judung an, Kauf, Verkauf, Tausch, Befiẞübertragung oder anderweit Festsetzun wurde sofort

vier vorhergehenden Tage verboten.

eines bereits vereinbarten Kaufpreises gerichtete Tätigkeit verstander § 5.

Das Durchtreiben der Tiere durch die Stadt nach den Sta ungen und dem Marktplatze hat auf dem fürzesten Wege und oh Aufenthalt unterwegs zu erfolgen. Auf öffentlichen Straßen, Weg und Bläßen innerhalb der Stadt ist das Aufstellen und Stehenlass von Vieh, sowie jede Verkehrsstörung verboten.] Gießen, den 12. Mai 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Wascht mit Schwan- Seifenpulver

Dampfer über

bannte fein.

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derzog von G

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& der ewig il Rede ist. epordenen Be

e feinen alte üneburg auc richtet aufge He follen der erzogs von G