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Rufsland.

** Schr schlimme Zustände stellen sich in den immer Trößere Dimensionen annehmenden Metzeleien und Straßen­fämpfen im Kaukasusgebiete dar. Außer Schuscha befindet jich Baku in voller Anarchie. Große Naphthaniederlagen tehen in Flammen, auch die sogenannte schwarze Stadt brennt. Aller Handel ist unterbrochen, der Bahnverkehr ist eingestellt. Die Geistlichkeit, die Volksvertreter und der Gouverneur veranstalteten einen Umzug in der Stadt, durd; den es ihnen gelang, das Feuergefecht vorübergehend zum Schweigen zu bringen. Als jedoch wieder ein Haus in Brand gesteckt wurde, brachen die Unruhen von neuem aus. Ar­menier und Tataren schossen wieder aufeinander und meh­cere Häuser gingen in Flammen auf. Nach Tiflis strömten zahlreiche Familien hinein, die aus den Provinzen Elisabeth­pol und Baku flüchteten, wie auch aus der Umgebung von Tiflis, wo Greueltaten der Tataren befürchtet werden. Die von den Unruhen betroffene Bevölkerung leidet bitterste Not. Die Folgen dieser Zustände am Kaukaus machen sich weithin geltend. Das Börsenkomitee in Nishni- Nowgorod hat den Finanzminister drahtlich um energische Maßnahmen gebeten, damit die Ereignisse in Baku nicht den ganzen Wolgahandel, sowie die Fabrikindustrie lahmlegen. In Helsingsfors, wo die Hafenarbeiter wieder in den Ausstand getreten sind, wurde vor der Polizeistation in der Eriks­traße eine Bombe geworfen, wodurch eine Person verwundet wurde. Der Täter ist entkommen. Im Militärresort wurde beschlossen, die aktive Dienstzeit auf zwei Jahre herab­zusetzen, da die Kriegserfahrungen bewiesen haben, daß die jungen Soldaten allen gleichwertig sind.

Türkei.

** An der Bahnlinie Smyrna- Aïdin sind unter den Brücken zwischen Ajasoluk und Azizie 60, bei Balacik 30 und bei Aïdin 24 Kilogramm Dynamit aufgefunden wor den. Infolgedessen herrscht unter den Mohammedanern Er­bitterung. Die Christen werden beschimpft. Die Konsuln in Smyrna unternahmen Schritte zum Schuße der fremden Untertanen.

Soziales Leben.

Ende der Dresdener Aussperrung. Zwischen den Ar­beitern und der Direktion der Aktiengesellschaft Nähmaschi­nenfabrik und Eisengießerei Seidel und Naumann ist eine Einigung erzielt worden. Die Fabrikleitung hat die Aus­Sperrung der 2500 Arbeiter aufgehoben, so daß der gesamte Betrieb heute wieder aufgenommen wird.

Streifunruhen in der Schweiz. Infolge eines in Ror­schach ausgebrochenen Streikes der Gießereiarbeiter veran­staltete die Arbeiterschaft eine Kundgebung, an der 2000 Personen teilnahmen. Die Manifestanten demolierten durch Steinwürfe die Gießerei und ein Gasthaus, in dem sich zu­gereiste französische Arbeiter aufhielten. In der Nacht wurde von Sankt Gallen eine Landwehrkompagnie nach Rorschach beordert.

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Hof und Gesellschaft.

Der Kaiser und die Kaiserin sind nach Homburg b. d. H. zur Teilnahme an den Manövern des 18. und 8. Armeekorps abgereist. Zu der am 11. Oktober stattfinden­den Hochzeit des Herzogs Karl Eduard von Sachsen- Koburg und Gotha hat das Kaiserpaar sein Erscheinen zugesagt.

König Eduard von England begibt sich von Marienbad nach England zurück.

Nab und Fern

Von der Cholera. Nachdem in Zantoch, Bezirk Frank furt a. D., auf zwei Flößen choleraverdächtige Erkrankungen und Todesfälle vorgekommen sind, trifft man in Berlin weitgehende Vorsichtsmaßregeln, um sich gegen einen Ein­bruch der Cholera aus den infizierten Gegenden zu schützen. Ein in Charlottenburg unter diarrhöischen Erscheinungen erkrankter Kaufmann, der aus dem Weichselgebiet gekommen war, wurde sofort im Krankenhause isoliert; dort zeigte e sich, daß es sich um eine harmlose Darmerfrankung han­delte. Die auf Anordnung der Landespolizeibehörde in Köpenick errichtete Untersuchungsstation läßt feine vorüber­fahrenden Schiffer ohne Untersuchung passieren. Der Aus­wanderer- Bahnhof Ruhleben ist streng abgesperrt, tein Fremder darf sich von dort entfernen. Im infizierten Ge­biet sind wieder mehrere Erkranfungen und Todesfälle vor­gekommen; meistens handelt es sich um Schiffer oder deren Familienmitglieder, doch ist auch u. a. ein Telegraphist in Schleusenau bei Bromberg an Cholera gestorben. Eine Verfügung des Generalfommandos in Danzig ordnet an daß die Arbeiten zur Festungs- Kriegsübung in Thorn bis auf weiteres einzustellen sind. In Havre werden alle aus den Häfen zwischen Helsingfors und Hamburg kommenden Schiffe vom Arzte des Sanitätsdienstes genau untersucht. Auch in Konstantinopel ist für alle zu Wasser und zu Lande aus Europa arkommenden Reisenden die ärztliche Unter­suchung angeordnet worden.

Eisenbahn- Unfälle. Auf dem Bahnhofe Peiskretscham in Schlesien stießen zwei Güterzüge zusammen. Eine Loko motive und neun Wagen sind entgleist, drei Geleise gesperrt Ein Lokomotivführer und ein Zugführer sind verlegt. Aerzte und Hilfspersonal waren sofort herbeigeeilt. In Pur­merend in Nordholland entgleiste ein Personenzug. Eine Person wurde getötet, zwölf wurden verlegt, zwei davon schwer.

Zerstörte Telegraphen- Kabel. Durch einen heftigen Taifun sind im ostchinesischen Meere sechs Telegraphen- Kabel zerstört worden. Dadurch wurde die Verbindung mit Japan unterbrochen, und so entstand das Gerücht, in Tokir und im ganzen Inselreiche sei ob des Friedensschlusses ein: Revolution ausgebrochen, und die Aufständischen hätten di telegraphischen Verbindungen zerstört. Inzwischen ist die Leitung zwischen Schanghai und Nagasaki wiederhergestellt worden. Die Verbindung mit Japan ist somit wieder normal.

Ein Riesen- Diamant gefunden. In Johannesburg win man wieder einen kolossalen Diamanten gefunden haben Es soll 460 Starat wiegen und ohne jeden Fehler sein.

Selbstmord eines Lebemannes. In Moskau erschos sich ein Neffe des Ministers Witte, der freiwillig in einem russischen Dragoner- Regiment diente, nachdem er vorhei seine Geliebte durch Revolverschüsse getötet hatte. Der junge Mann verbrauchte jährlich über 10 000 Rubel. Auck scine vier Brüder haben ihrem Leben gewaltsam ein Endi gemacht.

Der Tod des Lebensretters. Im Kanton Luzern ver­suchte ein Maurermeister ein von einem französischen Auto­mobil gefährdetes Kind zu retten. Das Werk gelang ihm auch, aber er selber geriet dabei unter das Fahrzeug und fand den Tod. Der Mann ist Vater von vier Kindern.

Vergiftung durch Pilze. In Rosenheim erkrantte eine ganze Familie an Pilzvergiftung. Drei Kinder im alter von vier, sechs und neun Jahren sind gestorben.

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Tod infolge der Sonnenfinsternis. In Wels beobachtete die Requisiteurin des Theaters die Verfinsterung der Sonne längere Zeit durch ein Fernrohr, ohne ein farbiges Glas zu Hilfe zu nehmen. Die bis dahin ganz gesunde Frau kam mit stark gerötetem Gesicht nach Hause, flagte über Kopf­schmerzen, wurde bald bewußtlos, und abends trat der Tod irfolge Gehirnschlages, offenbar durch Ueberanstrengung der Augen, ein.

Schiffsbrand. An Bord des englischen Dampfers ,, Chatham", der von Middlesborough nach Yokohama unter­wegs ist, brach im Suez- Kanal Feuer aus. Der Verkehr im Kanal ist eingestellt, und es herrscht große Beunruhigung, da die Chatham" siebzig Tonnen Dynamit an Bord hat. Feuer in einer Kirche. In dem mit der berühmten Ba filifa Santa Cäcilia in Trostevere bei Rom verbundener Nonnenkloster brach Feuer aus. Vier Zellen sind ausge­brannt, und das Dach des Klosters stürzte ein.

Todessturz eines Offiziers. In Kaschau in Ungarn war ein Jäger- Hauptmann in dem ersten Stockwerf eines Hauses einquartiert. Neben der Tür seines Zimmers befand sich eine zweite Tür, die auf den Hof geht, ohne daß eine Treppe sich davor befindet. Der spät nachts heimkehrende Haupt­mann scheint in der Dunkelheit anstatt, seiner eigenen Woh­nungstür diese Tür geöffnet zu haben. Er fiel auf das Pflaster des Hofraumes, wo er mit tödlichen Wunden, mit einem Rippen- und Schädelbruche aufgefunden wurde. Das Korps- Kommando hat gegen den Hauseigentümer eine Entschädigungsklage angestrengt.

Sechs Menschen ertrunken. In der Bucht von More­cambe, östlich von der Insel Man, wurden auf Anweisung des Schiffers auf die Fähre, durch die der Verkehr zur Eisen­bahnstation vermittelt wird, wegen flotten Wellenschlages mur zehn Personen aufgenommen, während sie sonst viel mehr Menschen faßt. Troßdem brachte eine große Woge das Fahrzeug zum Sinfen. Sechs der Insassen ertranken, die übrigen konnten sich an der Fähre festhalten, bis ihnen Hilfe gebracht wurde.

Verschluckte Banknoten. In Bulla in der Schweiz wurde ein Banknoten- Dieb festgenommen. Man sand bei ihm von den gestohlenen Stücken für 250 Francs. Den Rest hatte er verschluckt. Ein Arzt gab dem Diebe cin fräftiges Brechmittel, durch das die sehlenden 250 Francs glücklich zutage gefördert wurden.

Tragödie zweier Brüder. In Török- Becse in Ungarn spielten die Söhne eines wohlhabenden Grundbesitzers mit dem Revolver ihres Vaters. Der eine Knabe zielte auf den anderen, der Schuß ging los und drang ihm in den Kops. Nach wenigen Minuten war der Unglückliche eine Leiche. Aus Verzweiflung erhängte sich der Bruder.

Die folter auf der Zeugenbank.

Die Strafprozeßordnung soll reformiert werden. Man braucht nicht gerade neuerungssüchtig zu sein, um von Herzen zu wünschen, daß diese Absicht recht bald verwirklicht werde. Man braucht nicht im geringsten zu zweifeln, daß unsere Richter nicht bloß die für ihr weihevolles Amt selbst­verständliche Tugend der Unparteilichkeit, sondern überdies tiese Einsicht, reiche Erfahrung und Weltkenntnis besitzen, und kann doch der Meinung sein, daß im Gerichtsverfahren der Formalismus manchmal stärker ist als unbedingt nötig. Man hat ganz allgemein das Gefühl: es wird vor Gericht zu viel geschworen, und die Zeugenaussage wird nicht selten, wir wollen nicht sagen: höher, aber: genauer bewertet, als sie verdient.

Es kann uns nicht in den Sinn kommen, der Leichtfertig. feit der gerichtlichen Bekundung das Wort reden zu wollen. Das sei ferne! Aber wir meinen, der Richter solle immer bedenken, daß er nicht allezeit in den Zeugen Menschen von einer der seinigen gleichen Einsicht und Schärfe des Auf­fassungs- und Urteilsvermögens vor sich hat. Auch der ge. wissenhafte Mann, der um alles nicht absichtlich von der Wahrheit abweichen wollie in dem, was er unter Eid aus­sagt, kann objektiv Unrichtiges bekunden. Wenn zwei Beugen Entgegengesetztes eidlich erhärtet haben, so hat der Laie leicht die Ansicht, ein Zeuge müsse einen Meineid ge­leistet haben. Das ist nicht wahr. Denn auch das tatsäch lich unrichtige kann init subjektiver Ueberzeugung befundet und beschworen werden. Der Durchschnittsmensch besitzt gar nicht die Fähigkeit, genau auseinander zu halten, was er wirklich selbst wahrgenommen und was er bei einer rich­tigen tatsächlichen Wahrnehmung als eigene Schlußfolge­rung sich unbewußt hinzugedacht hat. In gutem Glauben beschwört er dann, daß er gesehen oder gehört hat, was er in Wirklichkeit aus Gesehenem und Gehörtem nur gefolgert hat. Er bleibt subjektiv bei der Wahrheit, er schwört keinen Meineid, und doch ist falsch, was er beschwört, objektiv falsch. Man fann von einem Eide auch gar nicht verlangen, daß er objektive Wahrheit schasse. Der Schwörende tut, was er fann, wenn er subjektive Wahrheit bietet. Das ist auch ur­sprünglich der Sinn des Eides gewesen, und die Eides formel sagt gar nichts anderes, als daß der Schwörende unter An­rufung des allmächtigen und allwissenden Gottes versichert ,, nach bestem Wissen und Gewissen" die reine Wahrheit reden, nichts verschweigen und nichts hinzusehen zu wollen Mehr kann kein Mensch versprechen, denn er ist immer in den Banden seines beschränkten Wissens, seines begrenzten Erkenntnis- und Unterscheidungsvermögens. Der Mensch tann sich nicht verpflichten, die Fehlsamkeit seiner Sinnes­wahrnehmungen, die Trüglichkeit seiner Auffassung und seines Urteils abzulegen. Er kann das so wenig, wie cr über seinen eigenen Schatten springen kann. Dieser rich­tigen und natürlichen Sachlage entspricht es, daß dem Richter freie Verfügung gegeben ist, auf eine eidliche Aussage ent­

scheidendes Gewicht zu legen oder ihr solches Gewicht zr versagen. Seine Menschenkenntnis und die ganze Lage der Verhältnisse müssen dem Richter helfen, zu einem Urteil darüber zu kommen, ob des Schwörenden Aussage, die als subjektiv richtig unterstellt werden mag, als objektiv zuver lässig zu gelten hat oder nicht. Der Zeuge, dessen Aussage nicht als objektiv vollwichtig angesehen wird, darf deswegen nicht glauben, daß seine subjektive Glaubwürdigkeit be stritten oder angezweifelt oder irgendwie als fraglich hin gestellt werden soll.

Wir wollen ein Beispiel anführen, das eine ge wisse Notorietät erlangt und vor kurzem großes Aufsehen crregt hat. In einem Prozeß, in dem es sich um die Fest stellung handelte, ob der oldenburgische Minister Ruhstrat nach einem gewissen Zeitpunkt in einem öffentlichen Lokal ,, Lustige Sieben" gespielt habe, sagte der Kellner Meyer unter Eid bejahend aus und bezeichnete noch einige Per sonen mit der gleichen Bestimmtheit als Mitspieler. Einer dieser angeblicken Mitspieler, ein absolut einwandfreier und unabhängiger Mann, dem es überdies nicht den geringsten Schaden gebracht hätte, wenn er die Teilnahme am Spiel zugestand, beschwor, daß er in seinem Leben noch nicht Lustige Sieben" gespielt habe. Man konnte an die Mög lichkeit eines Irrtums glauben, wenn er sagte, er habe zu einer bestimmten Zeit sich nicht an dem Spiel beteiligt; ein Irrtum war ausgeschlossen, da er aussagen konnte, er habe das genannte Glücksspiel überhaupt nie gespielt. Der Kell­ner Meyer hatte also objektiv Falsches beschworen. Einen Meineid aber hat er nicht geleistet, denn er hat ,, nach bestem Wissen und Gewissen" ausgesagt, was er als tatsächlich sich vorgestellt und in der Erinnerung gehalten hatte. Wäre er ein Aufpasser, ein Spitel" gewesen, so dürfte man einen Meineid annehmen. Aber gerade seine naive Unbefangen­heit mußte gleichzeitig ihn vor dem Verdacht des Meineids schützen und seiner Aussage den objektiven Wert nehmen.

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Noch einen anderen Punkt möchten wir erwähnen, in dem uns die Praris des Gerichtsverfahrens reformbedürftig erscheint, das ist die Befragung der Zeugen nach ihren per­sönlichen Verhältnissen. Reugen werden häufig durch An­geklagte oder deren Rechtseistände nach Dingen befragt, deren Beantwortung ihnen peinlich ist, ohne daß der Prozeß selbst die Beantwortung verlangte. Es ist mehr als einmal vor­gekommen, daß ein angeklagter Verleumder seine verleum­derische Behauptung durch den unter Eideszwang stehenden Verleumdeten zu erhärten versuchte. Hier fann ein ge­wandter Richter Abhilfe schaffen. Aber gewisse Fragen wer­den jedem Zeugen vorgelegt, z. B. die nach Vorstrafen. Ist ein Zeuge wegen Meineids bestraft, so ist diese Feststellung notwendig, weil sie das Maß der Glaubwürdigkeit des Zeugen illustriert. Wozu aber ist es nötig, daß ein Zeuge Fei Strafe des Meineids gezwungen wird, öffentlich das Bekenntnis einer längst vergessenen, verbüßten, verjährten Jugendsünde abzulegen und sich dadurch übler Nachrede aus­zusetzen, die das Ansehen, die Frucht einer langen, tadellosen Lebensführung, vernichtet! Vergehen und Verbrechen ver­jähren, selbst ein Mord kann verjähren widerspricht es nicht aller Logik, daß die Folgen eines verbüßten Vergehens oder Verbrechens unverjährbar seien, nie aus den Akten, nie aus der Erinnerung verschwinden sollen! Das ist nicht bloß unlogisch, es ist auch grausam. Vielleicht kann in dieser Be­ziehung durch die bloße Praris Wandel geschaffen werden. Es wäre am Ende nicht einmal vom Uebel, wenn die Fragen nach Vorstrafen auch gegenüber Angeklagten wenigstens nicht an den Beginn der Verhandlung verlegt würden.

Vermischtes.

= Die Heirat der Erkönigin. Die von den Franzosen entthronte und in Algier lebende Erkönigin Ranavolo will sich, wie erzählt wird, mit einem französischen Arzte wieder. berheiraten. Die ebenfalls von den Franzosen abgesezte schöne Sulima Machamba, frühere Sultanin von Mohely, hat ebenfalls eine Mesalliance geschlossen. Sie verliebte sich in einen stattlichen Gendarmen der ihr von Frankreich ge­gebenen Leibwache und folgte ihm als seine Frau in seine dörfliche Gebirgsheimat an der Schweizer Grenze.

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Massage des Herzens. Einem Pariser Arzte ist es ge­lungen, einem in der Narkose liegenden Patienten, bei dem während der Operation das Herz still stand, durch eine Massage des Herzens das Leben zu retten. Der Leib des Patienten war bereits eröffnet worden, da ſetzten plötzlich Puls und Atmung aus, das Herz stand still. Rasch ent­schlossen schob der Arzt seine rechte Hand, die in der Bauch­höhle ruhte, nach oben gegen das Zwerchfell vor, bis er die Herzspite durch das Zwerchfell hindurch fühlte. Dann um griff er mit Daumen und Fingern das Herz und begann es rhythmisch zu fneten. Zunächst hatte er den Eindruck, als ob das Organ schlaff und leer sei; aber schon nach fünf Minuten dauernder Massage fühlte er, wie der Herzmuskel härter und das Herz größer wurde. Wenige Augenblicke später spürte er, wie sich das Herz zusammenzog; noch eine furze Pause, und die Herzschläge setten sehr leise ein, und etwa zwei Minuten darauf erfolgte der erste Atemzug. Gleichzeitig rötete sich das Gesicht, der Puls wurde regel mäßig, fräftig. Rasch schloß man die Bauchhöhle, und wenige Sekunden später war das Bewußtsein wiedergekehrt.

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= Der Papst und die Schleppen der Damenkleider. Gegenüber einer Anzahl Damen der römischen Aristokratie, denen er Audienz erteilte, hat Bapst Pius X. sich sehr ener gisch für die Beseitigung der Schleppen an Damenkleidern erklärt. Sie sind ein wahrer Brutherd der verschieden. artigsten Mikroben," sagte er, und außerdem sind sie recht lästig. Wenn ich die Soutane trage, müssen mir vier Prä laten die Schleppe nachtragen."- ,, Aber wir raffen doch auf der Straße unsere Schleppen gleichfalls auf," bemerkte eine der Damen. Schon das ist lästig," entgegnet Pius X., und um zu beweisen, wie lästig es sei, hob er ein Endchen seiner Soutane in der Art, wie die Damen ihre Schleppen zu tragen pflegen, und schritt mehrmals gravi tätisch durch Zimmer. So guter Laune hatte den Papst noch niemand gesehen!

Pfarrer und Briefträger. Für ein 15 Kilometer vom nächsten Bostamt entferntes Dorf war eines Tages kein einziges Poststück zu bestellen, als die Zeitung für den Orts­geistlichen. Da es außerordentlich heiß war, dachte der Post­bote, sich den Weg sparen zu können. Am nächsten Tage fragte ihn der Pfarrer: Nun, Freund, meine Zeitung? Sie haben sie gestern nicht gebracht." ,, Nein," antwortete der Postbote, aber ich habe sie gelesen, es stand nichts drin." Ganz recht, lieber Freund, aber wenn Sie sie wiederfinden, so ist es mir lieb. Ich habe nämlich wegen des Nomans abonniert."

** Der G Wildpart Kranich Am Nachmittag f Friedberg, um fi begeben.

** Der Gr Raspar Rüff bei dem Kreikant

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