Carl Stückrath
Möbelfabrik
FRES
1971
8 Ederstrasse 8.
Geschäftsgründung 1868.
Nr. 6.
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Giessen, Asterweg 47.
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Dankjagung.
Für die wohltuenden Beweise, der so reichlichen und herzlichen Teilnahme, anläßlich des uns so plötzlich betroffenen schweren Verluftes unsres teuern Entschlafenen, des Herrn
Försters Joseph Lucas
für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Anteper, die vielen Kranzspenden, das so zahlreiche Grabgeleite von Nah und Fern, wie für die ehrende Beteiligung seitens der Behörden, Vereine und Deputationen sagt innigsten Dank.
Krofdorf, 7. Jan. 1905.
Die tieftrauernde Familie Lucas.
Bekanntmachung.
Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß die Vorschriften der Melde Ordnung, wonach jeder Zu- und Wegzug, sowie jeder Wohnungswechsel alsbald anzumelden ist, nur in wenigen Fällen erfüllt werden. Wir bringen deshalb nachstehend die in Betracht kommenden Bestimmungen in Erinnerung mit dem Anfügen, daß die Schutzmannschaft angewiesen ist, in allen Fällen der Unterlassung der rechtzeitigen An- und Abmeldung Strafauzeige zu erheben.
Gießen, den 4. Januar 1905.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg.
Auszug aus der Meldeordnung für die Provinzialhauptstant Gießen.
Zur Meldung bei dem Polizeiamte find verpflichtet: 1. Wer in die Gemeinde Gießen einzieht, um in derselben seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, unter Vorlage der ihm von seinem bisherigen Wohnorte erteilten Abmeldebescheinigung binnen 8 Tagen vom Tage des Einzugs an( Art. 1 des Gesezes vom 4. Dezember 1874).
2) Wer aus der Gemeinde Gießen wegzieht, um seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufzugeben, unter Angabe des Orts, an den er verzieht, vor dem Wegzuge ( Art. 2 des genannten Gesezes).
Giessener
Freiw. Feuerwehr. Montag, d. 9. Jan. 1905. abends 8% Uhr
Monats= Versammlung
bei Kamerad Adolf Vogt Sonnenstraße.
Bollzähliges Erscheinen dringend
3) Diejenigen, welche der in die Gemeinde Gießen einziehenden oder aus derselben wegziehenden Person Wohnung und Unterkommen gewährt haben, sofern die An- und Abmeldung durch den zunächst Verpflichteten nicht selbst geschehen ist, binnen 10 Tagen nach deren Einzug oder Wegzug( Art. 4 des genannten Gesetzes).
erwünscht.
Das Kommando.
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Sonntag, den 8. Januar:
Grosses Extra- Militär- Konzert
ausgeführt von der gesamten Kapelle des
Husaren- Regiments( König Humbert von Jtalien) Dr. 13
... aus mainz....
unter persönlicher Leitung thres Stabstrompeters Herrn Heinrich. Eintritt 50 Pfg.
Hilfe* 4.Bluftod.Timerman Anfang 4 Uhr.
Bekanntmachung.
Bekanntmachung.
Für die am 20. Januar stattfindende Wahl der Mit Bezugnahme auf die Bestimmungen in§ 25 Beifizer für das Kaufmannsgericht Gießen find nach der Wehrordnung werdeu alle im Jahre 1885 geborenen stehende drei Vorschlagslisten rechtzeitig eingegangen und Militärpflichtigen, sowie diejenigen, welche dieses Alter nicht zu beanstanden. bereits überschritten, aber sich zur Musterung noch nicht gestellt haben, oder bei der Musterung in 1904 zurüc gestellt worden sind und entweder in Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsgehilfen, Lehr linge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich dahier aufhalten, htermit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutierungsstamincolle in der Zeit vom
a) Vorschlagsliste für Beifizer aus den selbständigen Kaufleuten. 1. Georg Emil Möhl, Teilhaber der Firma Joh. Balth. Noll.
2. August Noll, Bahnhofstraße 51. 3. Franz Holterhoff, Inhaber der Firma A. Holterhoff Söhne.
4. Moritz Strauß, Teilhaber der Firma Golden berg und Markus.
b. Borschlagslisten
für Beisitzer aus den Handlungsgehilfen: 1. Liste:
1. Hugo Engel, bei der Bank für Handel und Industrie, Depofitenkasse Gießen.
2. H. W. Horft, bei der Gewerkschaft Gießener Braunsteinbergwerke.
3. Karl Hosch, im Hause Hermann Mettenheimer. 4. Hermann Will, bei der Brühl'schen Druckeret. 2. Liste.
1. Hermann Will bei der Brühl'schen Truckerei. 2. Abraham Hofmann, im Hause Jakob Grünewald. 3. Wilhelm Rühl, im Hause Schaffstaedt. 4. Heinrich Emrich im Hause K. Küchel. Gießen, den 6. Januar 1905.
Gr. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Curschmann.
Bekanntmachung.
Bestehender Bestimmung gemäß bringen wir nach stehenden Gebührentarif der hiesigen Gesindevermieterinnen und Stellenvermittler zum Abdruck.
Die Gebühr einer Gesindevermieterin beträgt:
1. Für Vermittlung eines Dienstboten an eine Herrschaft in Gießen 5 Mk.
( Frau Piger Mt. 3)
2. Für Vermittlung eines Dienstboten an eine Herrschaft nach auswärts 7 Mt.
4) Hauseigentümer von dem in ihren Häusern durch Einzug oder Auszug vorgehenden Wechsel, das Local mag zum persönlichen Aufenthalt oder nur zum Geschäftsbetrieb verwendet sein, unter Angabe der früheren, beziv. fünftigen Wohnung des Ein- oder Ausziehenden binnen 8 Tagen nach dem Ein- oder Auszuge. Zu gleicher Anzeige find Hauptmieter ganzer Häuser wovon oder einzelner Teile derselben verbunden, wenn sie Wohnungen wieder an Untermieter abgeben.
Die
( Frau Geisel, Opper und Pizzer 5 Mark.) der Dienstbote jeweils Mt. 2 zu entrichten hat. Gebühr des Stellenbermittlers Germann beträgt: Für einen 1. Gesellen Mr. 3,
2.
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1,50
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Bei unter obrigkeitlicher oder sonstiger Verwaltung befindlichen Gebäuden ist der Verwalter statt des Eigentümers für die Anzeige verantwortlich( Artikel 85 des wovon Meister und Geselle je die Hälfte zu entrichten haben. Polizeistrafgesezes).
Gießen, den 5. Januar 1905.
Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.
5) Wer innerhalb der Gemeinde Gießen seine eigene oder gemietete Wohnung verändert unter Angabe der verlassenen, sowie der neubezogenen Wohnung, insofern die Meldung nicht bereits durch den nach 4) zu GiessenerFischbaus nächst Verpflichteten erfolgt ist, binnen 10 Tagen nach der Wohnungsänderung( Art. 7 des Gesetzes bom 4. Dezember 1874).
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15. Januar bis 1. Februar d. J. bei der Bürgermeisteret dahier im Zimmer Nr. 13 zu melden und dabei, wenn sie dahier nicht geboren find, ihren Geburtsschein, welcher von dem betreffen. den Standesamt zu erwirken ist, und, wenn sie bereits an einer früheren Musterung teilgenommen haben, thren Losungsschein vorzulegen.
Cablian, sowie sämtliche Seefische Fitis-, Marder, Otternfelle
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, sich zu ge wärtigen haben, daß sie mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tageu belegt von der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung 2c. für verlustig erklärt werden. Bezüglich der zur Zeit der Meldefrist abwesenden Militärpflichtigen sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet. Ferner wird bemerkt, daß Gesuche um Zurückstellung von Militärpflichtigen auf Grund des § 32. pos. 2. Lit. a. b. c. d. e. f. und g. der Wehrorde nung rechtzeitig bei der Bürgermeisteret dahier vorzu bringen sind; verspätete Gesuche können feine Berücksichtung finden.
Gießen, den 6. Januar 1905. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Curschmann.
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