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M. 5.

Nen! Böllig desinfizierende Neu!| Betr.: Die Unfallversicherung der in land- und forst wirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen; hter: Fortführung des Umlage- Katasters für 1904. Bekanntmachung.

Cheater- Verein Giessen. Rettfedern­

5. Vorstellung:

Mittwoch, den 11. Januar 1905

Medea, de

Tragödie in 4 Aufzügen von Franz Grillparzer.

Gast: Fräulein Riza Bajor

vom Großh. Hoftheater in Mannheim.

Anfang 8 Uhr pünktlich. Ende gegen 10% Uhr. Eintrittskarten zu mr. 5., 4., 3.( für Mitglieder im Vorverkauf zu f. 4.50, 3.50, 2.50) u. Mt 2.-( für Studierende) bei Herrn Ernst Challier und an der Abendkasse.

Sonntagsverein für Mädchen.| Holz- Bersteigerung

im

Montag, 9. Januar 1905,

Reinigung

Gardinenwascherei auf Neu

Das Umlagefataster der land- und forstwirtschaft lichen Berufsgenossenschaft, fortgeführt für 190+, Itegt zwei Wochen lang, nämlich vom 5. Jannar bis zu Feine Damen u. Herren. 18. Januar d. J. auf der Bürgermeisterei zur Einsicht Wäsche der Beteiligten offen. Etwaige Einsprüche gegen den Haushaltungs- Wäsche Inhalt dieses Katasters, gegen die Aufnahme oder Nicht­aufnahme der Nebenbetriebe in das Kataster, gegen deren Veranlagung und gegen die Einschätzung der Be Dampfwaschanstalt triebsbeamten und Facharbeiter sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Offenlegung bei dem Vorstande der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in vorzubringn. Darmstadt bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung

2C. 2C.

Edelweiss". Jg. Laufbürschchen für einige Stunden des Tages gef. Gießen, Bismarckstraße 14, III.

Heizer

( geprüft in Darmstadt von einem

Gießen, den 4. Januar 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Curschmann.

Bekanntmachung.

Obe

Die Vereinigung der Mädchen findet statt an jedem Aus der Heichelheim'schen Stiftung find Sonntag zwischen 2 und 7 Uhr nachmittags im Gießener Stadtwald. Dipl-Ingeniuer) fucht Stellung Offerten u. N. m. 6877 a am 27. April d. Js. die halbjährigen Zinsen mit 525 Mt. Saale der Kleinkinderschule; die Mädchen können zu vormittags Uhr beginnend, d. Exp. d. Bl. erbeten; daselbst an eine in Gießen wohnhafte, würdige und bedürftige, jeder Zeit kommen und gehen; von 4 Uhr bis 5 Uhr werden im Distrift Fernewald wird auch nähere Auskunft erteilt. christliche Familie oder Person zu vergeben. Anmeld findet gemeinsame Unterhaltung statt mit Gesang, versteigert: Ansprache, Vorträgen. ungen werden von heute an bis 10. Februar 1905 auf entgegen genommen.

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Vorkehrungen

gegen das Einfrieren der Hauswasser­

Leitungen.

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Weichholz. Dies Die Zusammenkunft ist an der Streng swiese.

Gießen, den 4. Januar 1905. Gr. Bürgermeisteret Gießen. J. V. Curschmann.

H.Under

Unter Hinweis auf die Bestimmungen über Anlage der Haus- 4550 Wellen Eichen- Reifig, wafferleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, um 1400 dem Einfrieren des Wassers in den Hauswasserleitungen 1800 bet eintretender Kälte vorzubeuaen, es erforderlich ist, die Hauswasser­leitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu entleeren. geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wassermesser befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben oder hinter dem Wassermesser befindliche Entleerungshähnchen, nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, geöffnet wird und dies solange ge= öffnet gehalten wird, bis das in der Hausleitung stehende Wasser bollständig abgelaufen tft, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder ge­schloffen wird. Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselben das in dem obersten Sto dwer bes Hauses befindliche Zapfventil der Housleitung offen zu halten damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte. Ein größerer Teil des Wassers tann auch schon durch das Zapfenventil der untersten Küche entleert werden, wodurch die Entleerung im Keller vereinfacht wird. Nach stattgehabter Entleerung sind diese Zapfv ntile, welche dem Eintritt der Luft, bezw. der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu schließen. Das Schließen des Hauptabsperrhahnes er: folgt durch Aufsehen des beigegebenen Schlüssels auf den vier: tanntigen Hahnzapfen und Drehung im Sinne eines Uhrzeigers­bis Widerstand erfolgt. Das Oeffnen des Hauptabsperr­hahnes geschieht durch Drehung in entgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt. Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabsper r= hahn wieder vollständig geöffnet werden.

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Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, * berhaupt nach ungeheizten Räumen, Hofräumen, Gärten usw. sind auf die Dauer deren Nichtgebrauchs, bezw. des ganzen Winters, mittelft ihrer besonderen Vorrichtungen auf änliche Weise zu entleeren und abzustellen.- Bei anhaltender außerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme auch während des Tages auf fürzere fest­gesezte Zeit zu beschränken und während der übrigen Tageszeit die Hauswasserleitungen gleichfalls in oben angegebenter Weise abzustellen. Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durch Küchen unbe­nugter Wohnungen geführt sind, kann man durch Unterhaltung eines Hleinen Heerdfeuers vorbeugen. Auch empfiehlt es sich, in falten Klosett oder sonstigen ungeheizten Räumen, durch welche die Wasser­leitung führt, sofern daselbst die Leitung nicht schon durch eine aus reichende Umhüllung gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch ein Defchen oder geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten. Sehr talt stehende, insbesondere auch abgestellte und vorüber­gehend nicht in Gebrauch befindliche Klosetts( wie in Vereins­häusern 2c.) werden durch Einstreuen von etwas Salz( Viehsalz) in bas Schlußwasser des Syphons( Wasserabschlusses) gegen Auffrieren der Schüsseln geschüßt.

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Die Wassermesser nebst dem nächstanschließenden Teil der Rohrleitung sind während des Winters mit Stroh, Säden oder ähn­lichen Schuhmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Kellerfenster geschlossen zu halten. Die Herstellung aller Wassermesser, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesizer.- Jm übrigen müssen die Wassermesser jederzeit leicht zugänglich bleiben.

Nach vorliegenden Erfahrungen sind es namentlich Neubauten und unbewohnte Stockwerke, deren Wasserleitungen nicht immer die erforderliche Fürsorge geschenkt wird, insbesondere sind auch schon öfters infolge Nichtabsperrens von Garten Wasserleitungen große Beschädigungen und namhafte Wasserverluste entstanden.

Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten, Wir empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen Beteiligten jur ganz besonderen Beachtung.

Länger andauernde Absperrungen, Einminterungen, Repara­turen und Auftauungen von Hauswasserleitungen werden am zwed mäßigsten und schnellsten von denjenigen Installationsgeschäften be­forgt, welche die betreffenden Hauswasserleitungen f. 3t. ausgeführt haben und daher die örtlichen Verhältnisse mit ihren empfindlichen Buntten am besten fennen.

Gießen, den 17. November 1904.

Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen.

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Gießen, den 3. Januar 1904. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Curschmann.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die Bestimmungen in§ 25 der Wehrordnung werdeu alle im Jahre 1885 geborenen Militärpflichtigen, sowie diejenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, aber sich zur Musterung noch nicht gestellt haben, oder bei der Musterung in 1904 zurüc gestellt worden sind und entweder in Gießen ihren ge­fehlichen Wohnort haben, oder als Studenten, Gym­nasiasten und 3öglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus und Wirtschaftsbeamte, Handlungsgehilfen, Lehr linge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich dahier aufhalten, hier­mit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutierungsstaminrolle in der Zeit vom

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bei der Bürgermeisterei dahier im Zimmer Nr. 13 zu melden und dabei, wenn sie dahier nicht geboren find, ihren Geburtsschein, welcher von dem betreffen­den Standesamt zu erwirken ist, und, wenn sie bereits an einer früheren Musterung teilgenommen haben, ihren Losungsschein vorzulegen.

ein folches Gefe Nun, nun ternden Hände Streckten. Es lehen fein, ein zurückzahlen m

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, sich zu ge wärtigen haben, daß sie mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tageu belegt von der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung 2c. für verlustig erklärt werden. Bezüglich der zur Zeit der Meldefrist abwesenden Militärpflichtigen sind deren Eltern, Vor­münder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren zu diesen An­meldungen verpflichtet. Ferner wird bemerkt, daß Gesuche um Zurückstellung von Militärpflichtigen auf Grund des § 32. pos. 2. tt. a. b. c. d. e. f. und g. der Wehrord. nung rechtzeitig bei der Bürgermeisteret dahier borzu­bringen sind; verspätete Gesuche können keine Berücksichtung finden. Gießen, den 6. Januar 1905. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Curschmann.

Bekanntmachung.

Für die Zeit vom 1. April 1905 bis 31. März 1906 ist die Lieferung des Brotes für die Stadtarmen neu zu vergeben.

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Angebote sind bis spätestens 31. d. Mts. beim städtischen Armenamte, Neuenbäue 25, einzureichen, wo auch die Bedingungen eingesehen werden können. Gießen, den 3. Januar 1905.

Die Armen- Deputation der Stadt Gießen.

Curschmann.

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