idt
weg 83
-Artikel
י
Altmessing
Bestecke
ualitäten!
zug!
reine, flaschenreife elne
von 60 Pfg. an. in
Flasche von 100 Pfg. an 5 Liter und Kisten von
en an
wächter
besitzer. eim a. Rhein.
befindet sich:= nzlich neubearbeitete mehrte Auflage,
ersations
des
Lexiko
gebinden su je 10 Mal eliefert jede Buchhandlung
nstituts in Leipzig und W
Blickensderfe
chreibmaschin
Vollkommenstes, vielfach patenticles preisgekröntes System; vielseitigst züge und Neuerungen; größte Ed und Dauerhaftigkeit.- Fatalog fr Preis Mk. 175. u. 225 Groyen& Richtmann, Fal
ter
strasse 26
Hüte
Ques
zen.
das Neveste!
Nr. 284.
Balerttonspreis: Die einspaltige Betttzelle für ganz Oberbeffen, bie Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. fonft 15 Big. Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Bfg. Mebattion u. Haupterpedition: Gießen, Seltersweg 88. Fernsprechanichink Nr. 362.
Montag den 4. Dezember 1905
Gießener
14. Jahrgang
Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Vfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen vierteljährl. Mr. 1.50. Gratisbeilagen: Oberhefftsche Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.
Neueste Nachrichten
( Gießener Tageblaff)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Zeitung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Beglar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberheffen.
Der Unterstützungswohnfitz. Wo der Mensch geboren ist und seinen Wohnsiz hat, da hat er auch Anspruch auf Unterstügung im Falle wirtschaftlicher Vlot. Das ist ein natürliches Verhältnis, das mohl allgemein anerkannt wird. Wer aber ist unterstützungspflichtig, wenn der Unterstützungsbedürftige nicht da wohnt, wo er geboren ist? Diese Frage ist schwer zu beantworten, und es wird faum gelingen, eine Antwort zu finden, die danernd befriedigt. Denn die Verhältnisse selbst sind in stetem Fluß; und was heute als ausreichend und gut an= gesehen wird, das kann nach kurzer Zeit schon den unverkenn= baren Stempel der Unzulänglichkeit an sich tragen.
Nach dem geltenden Recht verliert man seinen Unterfügungswohnz erst durch zweijährigen ununterbrochenen Abwesenheit nach zurückgelegtem 18. Lebensjahr. Der Geburtsort oder der vorige Unterstüßungswohnsitz wird seiner Unterstützungsverpflichtung erst dann ledig, wenn der Betreffende zwei Jahre ununterbrochen an anderen Orten gewohnt hat, nachdem er 18 Jahre alt geworden war.
Die feitherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß diese Umgrenzung der Unterstüßungspflicht von recht ungleicher Willung war, daß sie manche Orte, und gerade die größten und wohlhabendsten, zum Schaden der kleinen und minder wohlhabenden, bevorzugte. Das hatte man ungefähr schon vor zwei Jahren erkannt, als man die Novelle zum Unterstüßungswobnißzgesetz beriet. Bereits damals hegte man lebhafte Beden'en, ob die Bestimmungen des Gesetzes vom 12. März 1894 über den Unterstützungswohnsitz die Heimatgemeinden nicht in unzureichendem Maße entlaste. Inzwischen haben weitere Beobachtungen ergeben, daß jene Bedenken vollauf berechtigt gewesen sind oder mittlerweile Berechtigung gewonnen haben. Innerhalb der Bevölkerung des Reichs findet fortgesetzt eine Verschiebung statt, die im großen und ganzen die gleiche Richtung beibehält: hier eine Abwanderung, dort eine Zuwanderung. Es sind ganz bestimmte Gebiete- Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Pommern, MecklenburgSchwerin die von ihrer Geburtenvermehrung immer abgeben, und wiederum ganz bestimmte Gebiete, namentlich Großstädte Berlin, Hamburg, Bremen, Lübeck, Rheinland, Westfalen, Königreich Sachsen die sich durch Zuzug über das Maß ihres Geburtszuwachses hinaus vermehren. Es liegt auf der Hand, daß die erſterwähnten Gebiete durch die Bestimmungen des Unterstüßungswohnsißgesetzes insofern be= nachteiligt sind, als ihnen die Verpflichtung obliegt, für ihre Abzüglinge, deren Abzug sie bedauern, ohne ihn hindern zu fönnen, in Krankheitsfällen noch zwei Jahre lang und überhaupt so lange zu sorgen, als diese Abzüglinge nicht über 18 Jahre alt sind und danach durch ununterbrochene zweijährige Abwesenheit einen neuen Unterstügungswohnsitz erlangt haben. Manchmal find auch die Gemeinden benachteiligt, in denen die Abzüglinge als Zuzüglinge erscheinen, in denen sie sich neu niederlassen, aber nicht, um dort zu arbeiten, sondern um in der benachbarten Großstadt Arbeit zu suchen. In den sogen. Vorortgemeinden ist das feine feltene Erscheinung. In solchem Falle gibt es zwei Leidtragende: die Heimatsgemeinde, de für den Eingeborenen durch Gewährung von Unterricht ufm. recht erhebliche Zuwendungen nemacht hat, während sie
und
ihn ziehen lassen muß, wenn er steuerfähig geworden die neue Unterstüßungsgemeinde, die die Unterstüßungspflicht auf sich nehmen muß, ohne von dem Zögling den vollen materiellen Vorteil zu haben, der sonst aus dem Zunehnien der erwachsenen Einwohnerschaft hervorgeht.
In Erwägung dieser Verhältnisse haben die Verbündeten Regierungen dem Reichstag eine neue Abänderung des Unterstüßungswohnsitzgesetzes vorgeschlagen. Die Aenderung besteht in der Hauptsache darin, daß die Heimatsgemeinde von der Unterstüßungspflicht frei sein soll, wenn der Abzügling nach zurückgelegtem sechszehnten( statt achtzehnten) Lebensjahr ein Jahr lang( statt zwei Jahre) ununterbrochen abwesend gewesen ist. Außerdem wird durch die Novelle den Ortsarmenverbänden des Dienst- oder Arbeitsorts er= weiterte Verpflichtung auferlegt. Während bisher der Ortsarmenverband des Dienst- oder Arbeitsortes die Aufwendungen für Krankenpflege 26 Wochen lang zumeist nur zu verauslagen hatte, werden sie ihm jetzt endgiltig auferlegt.
Die Begründung der Novelle sagt ungefähr das, was wir oben ausgeführt haben. Von besonderem Interesse ist die weitere Angabe der Motive, die von der ungleichen Verteilung von Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen auf Stadt und Land handelt: Geht man von der Annahme aus, daß die im Alter von 18 bis 60 Jahren stehenden Personen für den Unterhalt der Kinder und der( über siebzigjährigen) Greise einzustehen und zum Unterhalt der zwischen 14 und 18 Jahre alten Kinder sowie der zwischen 60 und 70 Jahren stehenden Personen die Hälfte beizusteuern haben, so ergibt sich unter Außerachtlassung der Militärpersonen- daß in den Städten 100 Arbeitsfähige( von 18 bis 60 Jahre alt) mit 71,69 Nichtarbeitsfähigen, auf dem Lande dagegen 100 Arbeitsfähige mit 96,45 Nichtarbeitsfähigen belastet sind. Die beiden Extreme bilden Berlin und Ostpreußen: in Berlin ist die Belastung mit 50,54 am geringsten, in Ostpreußen mit 108,79 am höchsten. Man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß die kleineren Städte in dieser Hinsicht den Landgemeinden gleich oder doch sehr nahestehen. Die Großstadt hat eben eine starke Anziehungskraft, die bisher immer nur zugenommen hat. Mag hier und bei dieser Gelegenheit unerörtert bleiben, ob und weshalb das etwa be= dauerlich ist. Wir wollen blos mit der Tatsache selbst rechnen, ohne sie in irgend einem Sinne zu fritisieren. Aber schon die bloße Tatsache gestattet die Folgerung, daß die Großstädte, die die Bevölkerung des flachen Landes und der fleinen Stadtgemeinden an sich ziehen, auch die Armenkosten für ihre Zuzüglinge voll bezahlen und nicht noch einen Zuschuß von den Gemeinden verlangen, zu deren Schaden sie ihre Anziehungskraft ausüben. Eine solche Zumutung wäre unbillig. Es soll übrigens nicht verschwiegen sein, daß die unbillige Forderung nicht von den Städten aufgestellt worden ist. Die Reichsgesetzgebung hat ihnen den Vorzug gewährt, ohne daß sie ihn beansprucht hätten; sie werden ihn jetzt ohne den Versuch einer Einrede fahren lassen.
( Eig. Bericht.)
Trübe Husfichten.
Petersburg, 2. Dezember. Die Garden werden unsicher, und die Kosaken sollen zum Schutz des Zarentums aufgeboten werden. In dieser auch Gymnasialtlassen im heutigen Sinne mitumfaßte, unter
Botschaft spiegelt die Lage sich wieder. Sie läßt sich so trübe an, daß man das Gefühl nicht los wird, die Katastrophe slehe nunmehr bevor.
Der erst russische Zug will sich geltend machen: Noh jede große Umwälzung im Leben des russischen Volkes hat schließlich auch im Hause Romanow ein Opfer gefordert. Die Wage der russischen Volksleidenschaft beendet auch immer ant lezzen Ende am Zarenthron. Wird der schwankende Nikolaus der Mann sein, der Flutwelle Rand zu halten?- Die Frage aufwerfen, heißt sie beantworten.
-
Unheimlich dundle Gerüchte von einer Palastrevolution schwirren herum, und daß sie als völlig glaubwürdig behan= delt werden, ist für die herrschende Stimmung außerordent= lich bezeichnend. Auch ein Großfürst soll bei der Verschwörung gegen den Zarrn beteiligt sein. Man denkt unwillkürlich an Wladimir, den starrsten Vertreter des altrussischen Abso= tismus. Dessen Intimus aber heißt Trepom, und ihm hat der Zar das Kommando in seinem Palaste anvertraut. Eine Revolution, die dort ausbräche, wäre also faum im Sinne der freiheitlichen Bewegung zu betrachten, im Gegenteil, sie würde die Gegenrevolution bedeuten, die die Rückkehr zum alten Regime bezweckte.
Nun denke man sich zu dieser Katastrophe den Hintergrund, auf dem sie sich abspielen würde. Der Kampf Aller gegen Alle überall. Handel und Wandel lahm gelegt. Der Verfehr unterbrochen. Die Bürger, die Kaufleute, die Be= amten, die Armee alles in furchtbarer Erregung. Die zahlreiche jüdische Bevölkerung allerorten jeden Augenblick mit Tod und Vernichtung bedroht. Eine schreckliche Gereiztheit aller Besitlosen gegen alle Besitzenden. Vollkommene Unsicherheit, wohin man blickt. Selbst die Geld- Reserve in der Reichsbant, der Lebensnerv des russischen Staatswesens, durch Raubversuch bedroht. Aus Sebastopol die Meldung, daß die militärische Emeute niedergeschlagen, dafür aber die revolutionäre Bewegung in der Einwohnerschaft im Wachsen i Das feste Wladiwostok in den Händen der meuternden Soldaten. In Ost und West, in Nord und Süd immer der gleiche Anblick: Zerrüttung und Verwirrung ohne Ende!
Wahrlich ein Bild, das auf das Schlimmste deutet. Die Unerträglichkeit der Zustände muß schließlich auch dahin führen, daß jeder Weg, aus ihnen herauszugelangen, als Pfad zu Besserem willkommen geheißen wird.
( 5. Sigung).
Deutscher Reichstag.
CB. Berlin, 2. Dezember. In der heutigen Sizung gab es eine größree Kolonialdebatte. Nach Erledigung mehrerer Rechnungssachen fam die Vorlage, betreffend den Bau einer Bahn von Lüderißbucht nach Kubub, zur Beratung. Sie wurde zur Annahme empfohlen von dem neuen Leiter unserer Kolonialpolitik Erb prinzen zu Hohenlohe- Langenburg, der sich bei dieser Gelegenheit im Parlamente einführte. Er fand lebhaften Beifall für die warmen Worte der Anerfennung, die er der tapferen Schußtruppe in Südwestdes Bundesafrika widmete. Als zweiter Bertreter Oberst Deim rats sprach unter allgemeiner Spanning. ling, der belanntlich als Kommandeur des zweiten
M
außen Gefeße vorschreibe und politische und reliöse Barteien
Erinnerungsfeier der Landesuniversität. fchied sich die damalige Hochschule nicht von einer Universität, dürften sich nicht wundern, wenn sie auf Widerstand stoßen
Mit der Feier des Allerhöchsten Geburtstages unseres Bandesherrn verband die Landesuniversität, wie schon kurz ern ähut, eine Erinnerungsfeier an die vor 300 Jahren erfolgte Eröffnung der Gießener Hochschule( 10. Oktober 1605). Die Feier hielt sich in engeren Grenzen, weil die dritte Säfular feier der alma mater Ludoviciana gegen Ende des Commersemesters 1907 in solenner Weise begangen werden soll, denn erst von 1607 ab führte die Gießener Hochschule den Namen Universität.
Redner
hat fich doch dieser alte Zustand bis auf die heutige Zeit bei den amerikanischen Universitäten erhalten. nco. Gießen, Ende November. schilderte die Entstehung als eine Folge der politischen und fonfessionellen Birren jener Zeit und schloß hieran eine eingehende Besprechung der äußeren und inneren Umwandlungen, die die Anstalt im Laufe der Jahrhunderte hat erfahren müssen. Dient fie doch heutzutage der freien Forschung und richt mehr der Aufrechterhaltung der Konfession eines Territorialstaates. Er schloß mit einer Erörterung dessen, was auch die heutige Zeit noch ron jener früheren Beit lernen fönne, indem er etwa ausführte, man dürfe nicht meinen, daß uns die Ereignisse des Jahres 1605 nicht belehren könnten. Wenn wir uns für sofortgeschritten hielten, so brauche nur an zweierlei erinnert zu werden, worin die Hochschule von 1605 uns überlegen war. Ihr sei ein Bädagog angegliedert gewesen, d. h. sie habe die Vorbereitung zum Üniversitätsstudium in entscheidender Weise beeinflußt und diese Vorbereitung sei einheitlich gewesen. Alle Stände hätten außerdem die Überzeugung von der Bedeutung der theologischen Studien für das öffentliche Leben und besonders für das geistliche Amt gehabt. Dies werde i ht häufig vermißt. Der Mannesmut, mit dem die Männer jener Tage unberechtigten Verlangen widerstanden hätten, und der Seift der Wahrhaftigkeit, mit der sie für ihre Ueberzeugungen eingetreten seien, sei auch für unsere Beit noch vorbildlich. Aber auch von ihrer Kunst fönne man lernen, sich den Verhältnissen anzupassen und mit fleinen Mitteln eine leistungsfähige Hochschule zu erhalten. Freilich sei noch mehr aus jener Zeit zu lernen, so, daß staatliches Eingreifen in Religion und Kirche den Unfrieden mehrt, nicht aufbaut, sondern zerstört. Und ebensowenig wie die Religion vertrage die Wissenschaft nicht, daß man ihr von
Die Feier fand in der festlich geschmückten großen Aula der Universität statt. Die Epißen der Behörden und ein zahlreiches Bublifum aus nichtakademischen Kreisen xahmen außer den Angehörigen der Universität teil. Die Universität Marburg, die 1653 gestiftete Nachfolgerin der althessischen Universität Marburg, aus der heraus die Sießener Hochschule sich entwideite, war durch thren Reftor und die Defane der vier Fakultäten vertreten und auch das humanistische Gymnasium Gießen beteiligte sich durch sein Lehrerfollegium und eine aus Schülern der höheren Klassen bestehenden Schülerdeputation an der Feier, denn das Gymnasium ist aus dem Pädageg entstanden, das damals der Hochschule angegliedert war.
Der Festredner, Geh. Kirchenrat Prof. D. Stabe, schilderte in seiner akademischen Festrede die Entstehung des Gymnasium illustre im Jahre 1605, das dann im Jahre 1607 durch fa serliche Ermächtigung den Namen einer Universität annahm, sowie dessen Organisation. Er setzte insbesondere auseinander, daß man sich durch den Namen ymnasium" nicht irreführen lassen dürfe; darin, daß sie
würden, wenn von ihnen der Versuch gemacht werde, die Universitäten ihren Zwecken dienstbar zu machen. Die Theologie nüsse die Freiheit ihrer Bewegung behalten, um der Kirche die rechten Dienste leiften zu können. Sie sei das eigentliche Einheitsband der evangelischen Kirche, und ein Gemeinwesen sei umso fräftiger und lebensfähiger, je größere Mannigfaltigkeit es in sich trage. Unsere Rechte müsse lernen, daß Einheit der Kirche nicht Einheit der theologischen Schule bedeute und unsere Linke, daß sich alte Formen und Formeln zwar mit neuem Geist erfüllen ließen, daß es aber zwecklos fei, sie zerbrechen zu wollen. In Ruhe müsse sich vollziehen, was sich doch nicht hindern lasse: der Kampf der Geister um der Menschheit höchste Güter. Redner schloß mit den Worten: In weiser Beachtung, deffen, was seiner Beit not tat, hat ein Ludwig V. die Hochschule gestiftet. Auch seine Nachfolger haben sie geschüßt und in einer zeitgemäßen Entwickelung erhalten. It waltet über ihr ein weitsichtiger, mit dem Denken und Empfinden, mit den Nöten und Sorgen unserer Zeit wohlvertrauter Fürst. Wir dürfen hoffen und vertrauen, daß wir unter seinem Szepter uns rer Arbeit ohne Hemmnisse werden leben fönnen. In ihr bis zum letzten Atemzug ohne Furcht und Tabel auszuharren, sei das Gelöbnis dieser feierlichen Stunde!"
Der Festakt bildete eine zwar einfache, aber gerade darum umso eindrucksvollere und würdigere Vorfeier der im Laufe des Sommers 1907 zu begehenden dritten Säfularfeier unserer hessischen Landesuniversität, zu der, wie man hört, die Vorbereitungen im voll.n Gange sind und der men im ganzen Hessenlande und weit über seine Grenzen hinaus mit Epannung entgegensteht.


