L. Gerolstein& Co.
Seltersweg 2
GIESSEN
am Kreuzplatz
Die Eröffnung unseres Kaufhauses Etablissement T. Ranges
findet voraussichtlich
Ende nächster Woche
statt.
Am Eröffnungstage sensationelle Eröffnungs- Dekoration
sowie
Gratisverteilung
gediegener Eröffnungs- Andenken an Jedermann.
Evangelische Stadtmission.
Gießen, Löberstraße 14.
Am Sonntag, den 5. November, abends 8½ Uhr:
Vortrag.
Thema: Die Kraft der Auferstehung Jesu.
Mittwoch abend 8½ Uhr: Biebelstunde. Eintritt frei für Jedermann.
Bekanntmachung.
Die Rechnung der Evangelischen Kirche zu Die Gemeinde Lollar beabsichtigt einen jungen der v. Rabenan'schen Stiftung für 1902/05 Itegen in Gießen( Sesamtgemeinde) für 1904, und die Rechnung Schweizerbod anzuschaffen( reine Nasse). Angebote nebst Preisangabe sind schriftlich einzu der Wohnung des 1. Pfarres, Südanlage 8, acht Tage lang zu Jedermanns Einsicht offen. Gießen, den 4. November 1905. Der evangelische Gesamtkirchenvorstand. Dr. Naumann.
reichen.
Lollar, den 2. November 1905.
Großh. Bürgermeisterei Lollar. J. V.: Schmidt.
Wahl- Aufruf!
Xam stid or no
Die Wahlen zur Halberneuerung des Hessischen Landtages sind nahe gerückt. An alle Freisinnigen im Lande und alle, die mit ihnen die gesunde freiheitliche Entwickelung unseres politischen Lebens erstreben, ergeht die ernste Mahnung zu besonderer Wachsamkeit und Arbeit gerade bei dieser Wahl. Die direkte Wahl der Abgeordneten, die wir schon so lange Jahre erhofft haben, stößt leider immer noch auf Schwierigkeiten. Offene und heimliche Gegner der Volksrechte haben wiederholt die Regierungsvorschläge auf Besserung des Wahlgesezes zum Scheitern gebracht. Den stärksten Widerstand erhebt die erste Kammer, die es für nötig findet, die vermeintlichen Gefahren einer aus direkten Wahlen hervorgehenden Volkskammer durch Vermehrung der Rechte der ersten Kammer zu überwinden.
Der Kampf gegen diese unheilvollen Widerstände kann wirksam nur geführt werden, wenn jeder Volksfreund mit uns einsteht für das direkte, allgemeine und gleiche Wahlrecht, frei von sogenannten Kautelen, die meistens nur der Abneigung gegen das freie Wahlrecht und dem Mißtrauen gegen das Volk entspringen. Eine gerechte Wahlkreiseinteilung lediglich nach den Rücksichten des örtlichen Zusammenhangs und der Bevölkerungsziffer muß neben dem allgemeinen und direkten auch das gleiche Wahlrecht zur Wahrheit machen. Den Rechten der Volkskammer darf nichts vergeben werden; die Ansprüche der ersten Kammer auf Verstärkung ihrer Rechte sind entschieden zurückzuweisen.
Neben dem Wahlgesetz wird ernste Arbeit erfordern die Gesetzgebung über die Gemeindesteuern. Bessere Regelung der Kreisumlagen, gerechte Verteilung der Gemeindeabgaben nach der Steuerkraft, nach Einkommen und Vermögen, mit Beachtung der besonderen Vorteile, die der Steuerpflichtige von der Entwickelung der Gemeinde hat, sollen nach Möglichkeit die Schwachen entlasten und den durch das unaufhaltsame Anwachsen der Gemeindeaufgaben immer schwerer werdenden kommunalen Steuerdruck erträglicher gestalten.
Die bevorstehende Verwaltungsgesetzgebung soll uns ein geordnetes und vereinfachtes Verfahren und den Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung in allen Instanzen bringen.
Manche weiteren Aufgaben werden an den nächsten Landtag herantreten. Hierbei sind alle auf Hebung der Landwirtschaft, der Industrie, des Handels und Verkehrs gerichteten Bestrebungen zu fördern ohne kleinliche Bedenken, aber mit weiser Schonung der Steuerkraft des Landes. Zu allen Arbeiten im Dienste des Volkes ist die starke und freiheitliche Gesinnung mitzubringen, die auf verständige Vorschläge von Land und Regierung hört, ohne sich von dieser abhängig zu machen, und stets gewissenhaft beslissen ist, die Rechte und Interessen des Volkes zu wahren und zu stärken.
In diesem Sinne war seither die kleine aber wackere Schar unserer Parteigenossen im Landtage zu unserer dankbaren vollen Zufriedenheit bemüht, und wir erwarten in schwerer Zeit, die für die Volksvertretung ganze Männer erfordert, daß unser Ruf befolgt werde:
Wählt freisinnige Männer, wahrhaft liberal, mit starker Liebe zum Volke und starkem Pflichtgefühl für seine Freiheit und Wohlfahrt!
Darmstadt, 2. November 1905.
Der Landesausschuss der freisinnigen Partei in Hessen.
J. A.: Gallus, Justizrat.
Nr. 260
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