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Fahrt, die allerdings etwas Romantisches an sich hat; ich fann Sie aber versichern, daß es in der Regel auch hier recht nüchtern zugeht. Der Kampf um die persönlichen Interessen nimmt die Gemüter so sehr in Anspruch, daß man kaum mehr Zeit findet, sich den Märchenideen hinzugeben. In früheren Beiten, da war es freilich anders."

Thamar blickte einigermaßen überrascht auf. ,, Sie sprechen wie meine Verwandte Russudan, die auch immer über das Dahinschwinden der guten alten Zeit flagt, wo noch alles streng geregelt war und jeder Verstoß gegen die herrschenden Gebräuche als schweres Vergehen betrachtet wurde. Ich gestehe, daß ich den Verlust dieser sogenannten guten Zeiten nicht bedaure; denn statt des heutigen Genusses hätte ich das zweifelhafte Vergnügen, hinter Schloß und Riegel zu sitzen, um in verzweifelter Langeweile Alwa oder anderes Konfekt zu naschen und die Perlen meiner Bernstein­schnur durch die Finger zu schieben. Nein, dazu wäre ich nicht geschaffen, dagegen würde sich das Blut meiner Mutter re­voltieren."

,, Sie haben mich mißverstanden," versetzte Djambek. Auch ich habe zu sehr von der Wohltat abendländischer Sitte ge­nossen, um mir das Wiederaufleben unserer starren Lebens­regeln zu wünschen; ich beklage nur die gegenwärtigen Ver­hältnisse, die uns zwingen, ohne Unterlaß auf unserer Hut zu sein, wenn wir nicht in unserer Existenz geschädigt wer den wollen. Das benimmt eben die Laune, das Leben in seiner Schönheit zu genießen, und die Muße, an andere Dinge zu denken, die über das materielle Dasein erhaben sind. Sonst ging alles guten Mutes seinen Geschäften nach, um abends nach des Tages Arbeit und Mühe in fröhlichem Kreise zu­sammenzukommen, den Ernst beiseite zu lassen, zu singen, zu spielen, zu tanzen, zu dichten und so ein paar Stunden in wahrer Märchenstimmung zu verträumen. Jetzt aber, jetzt geht alles mürrisch in seine Hütte und zählt an den Fingern ab, was noch alles zu tun und wie hart noch im Schweiße des Angesichts zu arbeiten sei, um den Ansprüchen zu genügen, die von oben herab an jedes Individuum gestellt werden, und um den gefürchteten Tag hinauszuschieben, wo man von Haus und Hof vertrieben wird, weil der Verdienst nicht reichlich genug ist, um den Pflichten gegen den Staat nachzukommen. Damals genoß eben jeder selbst die Früchte seines Fleißes; heute fallen sie leider solchen in den Schoß, die dabei keine oder nur geringe Mühe gehabt. Doch ich habe unrecht, Ihnen die frohe Stimmung mit derlei Dingen zu verderben; ver­zeihen Sie, daß ich mich hinreißen ließ, diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen."

,, Da kennen Sie mich schlecht, wenn Sie glauben, man dürfe nur heitere Sachen mit mir besprechen; ich kann recht gut auch fremdes Leid fühlen- wenn es aber auch nur in meiner Macht läge, demselben abzuhelfen! Aus allem, was Sie ge­sagt, muß ich vermuten, daß die gegenwärtige Verwaltung bon Ihnen getadelt wird; hat etwa mein Oheim..."

" Ihr Oheim ist ein guter Mann," unterbrach Djambek, fürchtend, daß er da ein Gespräch eingeleitet, das seinem Gast peinlich werden konnte. Vielleicht eben zu gut," fügte er hinzu; er möchte es allen Teilen angenehm machen, und das ist unter Umständen schwer. Sehen Sie dort," rief er ab­lenfend ,,, man hat bengalische Lichter angesteckt, die ihren Schein bis zu dem ziemlich entfernten hohen Berg werfen; mit scharfen Augen kann man sogar die weiße Schneekoppe er­fennen."

Thamar blickte nach der Richtung.

mer."

Ja, in der Tat, ich sehe hoch oben einen hellen Schim­

An jene Berge knüpft sich eine Volkssage," versette Djambek. Ein Vornehmer des Landes, der, wie es in allen Märchen heißt, vor langer, langer, langer Zeit hier hauste, 30g auf Geheiß seiner Mutter in das Hochland, um eine Braut heimzuführen. Er kam bald mit einem jungen Mädchen zu­rück, in dessen Gesellschaft sich eine wunderschöne Frau befand. Wer ist dieses Weib?" fragte die Mutter streng, indem sie die Fremde mit eifersüchtigen Blicken maß. Die Freundin und Beschützerin meiner Auserwählten!" war die Antwort. Da erwiderte die alte Frau mit zornerregter Stimme. Die Unheil über dich und dein Haus bringen wird! Nein, das will ich nicht dulden!" Und sie stieß eine fürchterliche Ver­wünschung aus, die auf der Stelle des Sohnes Braut und deren Begleiterin in einen Felsen verwandelte. Am folgenden Morgen fam der Gatte der letzteren, und als er erfuhr, was dieser widerfahren, stieß er so schreckliche Klagen aus, daß das ganze Tal davon erfüllt wurde und die Berge von seinen

Jammerrufen widerhallten. Die Bewohner des Ortes muß­ten sich nicht anders Rat, als einen Riesen zu Hilfe zu rufen, der den unglücklichen Gatten an den Felsen fettete. Als dieser aber hoch und teuer schwor, seine Klage einzustellen, machte ihn der Riese wieder von seinen Fesseln los, und der Befreite setzte mit einem einzigen Sprung über die Berge nach jener Schneekoppe hinüber, auf der er spurlos verschwand. Auf dem Felsen aber, an welchen er gefettet gewesen, sieht man heute noch den Eindruck, den sein Fuß beim Absprung hinter­lassen. Ein primitives Märchen, nicht wahr?"

Für den, der es zu deuten weiß, vielleicht nicht." Sie haben recht. Ich dachte zu öfteren Malen darüber nach, ob demselben nicht ein historisches Ereignis zu Grunde läge oder ob es nicht vielleicht ein allegorischer Vergleich längstvergangener und späterer Zeiten sei."

,, Und sind Sie zu einem Ergebnis gekommen?" ,, Eigentlich nicht, denn die Geschichte ließe so viele ver­schiedene Deutungen zu, daß es schwer wäre, zu entscheiden, welche die rechte sein mag. Am wahrscheinlichsten ist es, daß die Prometheussage dem Ganzen zu Grunde liegt und daß dieselbe in dieser Version hier Verbreitung fand. Der Felsen, an den nach dem Mythus der unglückliche Befreier des Men­schengeistes angefettet wurde, liegt ja nicht in allzu weiter Entfernung von hier; es ist ein Berg in Jmerethien, der heute der Chwamli, das heißt der Rauch, genannt wird, vermutlich miel er oft in Nebelwolken eingehüllt ist. Immer wäre es übrigens möglich, daß man ursprünglich mit diesem Märchen andeuten wollte, wie sehr man auf der Hut sein solle gegen das Eindringen fremder Elemente und daß man sich besser nicht durch Glanz und Schönheit betören läßt, um den unglück­lichen Folgen noch rechtzeitig auszuweichen."

,, Mit dieſem fremden Element sind wohl wieder wir ge­meint?" versetzte Thamar lächelnd.

Sie? Schon Ihr Name allein kennzeichnet Sie als zu uns gehörig. Thamar war die größte Königin, die je gelebt, und unter ihrer Herrschaft kam nur Gutes über das Land." Das ist sehr schmeichelhaft, was Sie mir da sagen. Gut, wollen Sie mich zu Ihrer Königin wählen? Ich nehme es an." ,, Zu meiner Könign? Augenblicklich!"

Er erschrak über diese verfängliche Antwort, die ihm, ohne daß er wußte, wie, über die Lippen gekommen war, und auch das junge Mädchen blickte, über diese Auffassung ihres harm­losen Scherzes betroffen, zu Boden, vergessend, daß die leb­hafte Röte, die ihr plötzlich in die Wangen geschossen, bei der herrschenden Dunkelheit wohl nicht leicht bemerkt werden konnte. Beide schwiegen verlegen, und feines wußte, wie das unbefangene Gespräch von vorhin wieder in Gang bringen.

Endlich brachte Daria Erlösung, indem sie sich der Freun­din näherte, um dieser mitzuteilen, daß man im Begriff sei, sich nach dem Frauenboote zurückzuziehen. Die Gesellschaft trennte sich, und bald war die Nachtstille durch kein anderes Geräusch unterbrochen als durch das taktmäßige Plätschern der Ruder, die das Wasser teilten.

Drittes Kapitel.

Die Sonne war schon über das gebirgige Ufergelände em­porgestiegen, als sich die Reisegefährten wieder auf dem Gouverneurschiffe zusammenfanden.

Man versicherte sich gegenseitig, noch nie eine so köstliche, erquickende Nacht wie die heutige verbracht zu haben, und Cherif- Pascha nannte gutgelaunt den Organisator dieser Fahrt einen Zauberer, der sogar die Macht besaß, über seine Gäste den wohltuenden Schlaf herabzubeschwören.

Der Tag war prächtig. Ein kühles Lüftchen, das von Westen kam, schwächte die Sonnenhiße und ermöglichte es, daß man sich der Segel bediente, wodurch die Fahrt um ein bedeutendes beschleunigt wurde. Der Pascha sah zu seiner Befriedigung, daß über Nacht die Zahl der begleitenden Boote stark zugenommen hate, so daß sein Fahrzeug tatsächlich an der Spike einer Flotille von größeren und kleineren Cajuks dahinglitt. Allenthalben Gesang und Saitenklang, Freuden­schüsse und Begrüßungsrufe er fühlte sich wirklich als kleiner König, der hier eine Rundreise machte, um von seinen Untertanen in enthusiastischer Weise empfangen zu werden. Da man jetzt schon in das Gebiet gelangte, das wegen seiner Obstzucht berühmt war, so brachten die Abgesandten der Dör­fer ihm Huldigungsgaben in Gestalt von köstlichen Früchten der verschiedensten Sorten, an denen sich die Reisenden nach Herzenslust labten. ( Fortsetzung folgt.)

Auf Glück sich hoffend stüken,

Das ist ein schweres Stück;

Des Zufalls klng Benüten Gibt oft Ersatz fürs Glück.

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Kriminaljustiz gegen Tiere.

Historische Plauderei von Dr. Ben no Mylius.

( Nachdruck verboten.)) In den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts tötete ein Kampfhahn zu Leeds in England ein anderthalbjähriges Kind. Die den Todesfall untersuchende Jury gab ihr Ver­dikt dahin ab, daß der Hahn sterben müsse, und wohnte der Hinrichtung desselben bei. Worin lettere bestand, ob der Verbrecher an seinem Halse aufgehängt wurde, bis daß der Tod eintrat", oder auf welch sonstige Weise das salomonische Urteil an ihm vollzogen wurde, finden wir nicht angegeben.

Nach deutschen Rechtsbegriffen ist jene englische Verur­teilung eine Ungeheuerlichkeit ersten Ranges, da Tiere, wie Menschen von niedriger geistiger Organisation, unzurech­nungsfähig sind, Tiere überhaupt weder aktive noch passive Rechtsfähigkeit haben können.

Ehemals war dies aber auch bei uns anders. Den Tieren wurde im alten deutschen Recht Persönlichkeit, rechtliche Indi­bidualität begelegt. Die Tiere haben ihre bestimmten Rechte, die einzelnen Arten der Haustiere ihre besonderen Rechte und Freiheiten. Das Bemerkenswerteste hierüber hat O. Gierke nach den Weistümern" zusammengestellt. Das Wuchervieh, der Hengst, Stier oder Eber des Dorfes, hatte das Vorrecht, ungestraft Schaden zu tun; man durfte es nur mit Schonung, 3. B. mit einem des Jahres gewachsenen Haselschößling, oder dem rechten Rockschoß, austreiben. Andere Tiere mußten Buße zahlen oder wurden gepfändet, Geflügel litt oft Todes­strafe. Auch Tiere von besonderer Farbe genossen mitunter größere Gerechtsame. Für ein getötetes Tier empfing der Besizer so viel Weizen, als erforderlich war, den toten Körper zu überschütten. Wurde einer Frau Gewalt angetan, so sollte zugleich mit der Zerstörung des Hauses, in welchem die Uebeltat geschehen, alles Lebendige darin enthauptet werden; Leute und Vieh, Roß und Rinder, Hunde und Kazen, Gänse und Hühner, die zur Zeit des Verbrechens im Hause gewesen, müssen, weil sie der Vergewaltigten nicht beigestanden, oder durch Geschrei Hilfe gebracht haben, gleich allen, die auf den Hilferuf nicht herbeigeeilt sind, mit dem Tode büßen. Tiere treten auch als Zeugen auf, indem z. B. der einsam in seinem Hauser überfallene Mann drei Halme vom Dach( als Sinn bild des Hauses, dessen Friede gebrochen ist), seinen Hund oder seine Kaze oder seinen Hahn als Zeugen der Tat beim Anklagebeweis vor Gericht bringen soll. An sich ernsthaft gemeint, aber durch humoristische Zutat ausgeschmückt sind die Bestimmungen über Ermittelung des Raumes, bis zu wel chem Hühner ohne Gefahr oder Pfändung in die Mark oder auf das Nachbargrundstück gehen dürfen. Uralter Sitte ge­mäß wird in den verschiedensten Gegenden diese Entfernung durch den Wurf mit einer Sichel oder einem Flugeisen be­stimmt. Damit aber der Naum, den man möglichst beschrän­fen will, nur sehr gering ausfalle, werden allerlei humoristisch gefärbte Erschwerungen hinzugefügt. In Niederbaiern und Sachsen z. B. soll die Bäuerin auf den Dachfirst steigen und ein in ihren Schleier oder ihr Kopftuch gewickeltes Ei rück wärts durch die Beine hinaus werfen. Die Hühner des Müllers zu Uzwil dürfen so weit gehen, als er vom First der Mühle mit einer Sichel wirft, wenn er ein Ohr in die Hand nimmt, den andern Arm hinter dem Haupte her hin­durchsteckt und die Sichel in dieselbe Hand nimmt eine Art des Werfens, die so oder ähnlich auch zu anderen Rechtsaus messungen vorkommt. Nach Bochumer Landrecht soll der Mann barfuß auf zwei spitze Zaunstecken klimmen und zwi­schen den Beinen herwerfen, in Schwelm auf dem Zaune stehend ein Pflugeisen zwischen den Beinen auf des Nachbars Feld werfen, um das Hühnerrecht zu ermitteln. In Schwar­zenbach soll endlich in dem gleichen Falle die Hausfrau auf dem Dachfirst stehen, mit der linken Hand die Sichel bei der Spize fassen und sie unter dem rechten Beine fortwerfen. In dem letzten Beispiel tritt, wie O. Gierke dabei bemerkt, der Humor als gestaltgebend am unverkennbarsten hervor, weil hier absichtlich alles verkehrt wird: statt des Mannes wirst die Frau, die Sichel wird am verkehrten Ende angefaßt, die linke Hand wirft unter dem rechten Bein, statt daß nach uraltem Recht sonst die rechte Hand unter dem linken Bein wirft.

Wenn den Tieren rechtliche Individualität beigemessen wurde, so kann es auch nicht befremden, daß sich dieselben in einzelnen Fällen in förmliche Kriminalprozesse verwickelt sahen. Ein solcher Prozeß wurde z. B. vor dem Gerichte Glurns in Tyrol gegen Mäuse durchgeführt und dauerte vom Herbst des Jahres 1519 bis Anfang Mai 1520. Die Ge­meinde Stilfs war nämlich hart von Mäusen mitgenommen worden, weshalb sie beschloß, sich an das zuständige Gericht zu Glurns um Abhilfe zu wenden. Es erschien also ein Ver­treter der Gemeinde in Glurns, der dem Gericht die Anzeige machte, die Gemeinde sei willens, gegen die Mäuse mit einer Klage vorzugehen, man möge deshalb den letteren einen Ver­teidiger von Obrigkeitswegen setzen. Dies geschah und das Gericht ernannte den Bürger Hans Grienebner zum Advo­katen der Mäuse. Das Gerichtskollegium bestand aus dem Richter selbst und zehn Geschworenen. Die Schlußverhand­lung fand am 3. Mai 1520 statt. Die klagende Partei machte dabei geltend, daß die Mäuse der Gemeinde Stilfs so emp­findlichen Schaden zufügten, daß sie nicht länger im stande sei, der Gutsherrschaft die Abgaben zu entrichten, wenn die Mäuse nicht ausgewiesen würden. Mehrere Zeugen wurden in dieser Rechtssache vorgeladen und beeidigt. Hans Grien­ebner, der Verteidiger der Beklagten, gab zwar die Tatsache zu, bemerkte aber zur Entschuldigung seiner Klienten, daß die Mäuslein allda in gewisser Gewähr und Nutwirkung ſizen, die ihnen durch kein Urteil genommen, noch aberkannt werden dürfen." Sollte man nichtsdestoweniger auf Aus. weisung gegen sie entscheiden, so möge man ihnen wenigstens anderwärts eine geeignete Niederlassung gewähren, ihnen auch freies und sicheres Geleit geben, damit sie vor ihren Feinden, es seien Hunde, Kazen oder andere, geschütt wären"; auch beantragte er, daß, sollte ein Mäuslein schwan­ger sein," demselben zu gestatten, das Wochenbett noch in Stilfs abzuhalten. Das Gericht entschied, trotz der beredten Verteidigung des Mäuse- Advokaten, daß die Mäuse Stilfs binnen vierzehn Tagen zu räumen hätten, mit Ausnahme der Wöchnerinnen, denen noch eine vierzehntägige Frist über die erste hinaus zugestanden wurde. Zu unserem Bedauern finden wir nicht angegeben, ob und wie dieses Urteil den armen Mäuslein publiziert und auf welche Weise es in Voll­zug gesetzt worden ist.

In anderen Fällen werden Tiere mit ihren verurteilten Herren, gleichsam als Mitschuldige, hingerichtet. Marco Bragadino hieß oder nannte sich ein Adept, welcher 1590 am Hofe des Herzogs Wilhelm V. von Bayern erschien. Er brachte zwei große kohlschwarze Bullenbeißer mit, die ein satanisches Ansehen hatten". Da er als Betrüger entlarvt ward, ließ ihn der Herzog in einem mit Flittergold beklebten Kleide an einem vergoldeten Galgen mit einem vergoldeten Stricke hängen. Die unschuldigen Bulldoggen wurden ,, unter dem Galgen erschossen".

Kriminalprozesse gegen Tiere fanden außer in Deutsch land namentlich auch in Frankreich statt. Im Jahre 1266 wurde zu Fontenay aur Roses auf Befehl des Justizbeamten ein Schwein lebendig verbrannt, weil es ein Kind gefressen hatte. In Jahre 1386 fällte der Richter von Falaise ein Urteil gegen ein Schwein, das ein Kind im Gesicht verletzt und ihm einen Arm zerbrochen hatte. Dem verbrecherischen Tiere sollte zuerst ein Fuß und sodann der Kopf abgeschlagen werden, und dieses Urteil wurde wirklich vor dem Rathause vollzogen. Man hatte dem Delinquenten vorher Kleider an gezogen. Ebenso wurde 1389 ein Pferd, das seinen Herrn umgebracht, gehenkt und 1499 ein Stier zum Galgen ver urteilt, weil er einen vierzehnjährigen Knaben auf dem Feld überfallen, zu Boden gestoßen und getötet hatte.

Die Sache wurde ganz ernsthaft aufgenommen. Chasse. neur, Präsident beim Parlament der Provence, schrieb 1531 ein eigenes Werk: Ob Tiere vor die Kriminalgerichte ge zogen werden dürfen?" und beantwortete die Frage bejahend Er selbst hatte die Ehre, in einem Prozesse gegen Ratter als Verteidiger der Angeschuldigten zu fungieren. Diese Prozeß fällt in das Jahr 1488. Kläger waren die Besizei der Weinberge von Autin, welche, da ihr Eigentum von zahl reichen Ratten verwüstet ward, um gerichtliche Abhilfe des Unfugs nachsuchten. Der Prozeß ward eingeleitet. Die Be klagten erhielten eine förmliche Vorladung. Der Verteidige war vor allem bestrebt, den Prozeß in die Länge zu ziehen er stellte vor, daß eine einmalige Vorladung nicht genüger könne, da seine Klienten in einer Menge Dörfer umher zer streut domizilierten. Er erlangte wirklich Aufschub, und ar die Ratten erging eine neue Vorladung, die in jeder Ge meinde verlesen würde. Als die Frist aufgelaufen war, macht

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