Gießener Zither- Club.
( Wohltätigkeits- Verein)
Sonntag, den 19. Junt d. Js.
Ziehung 6., 7., 8., 9. Jull
Bekanntmachung.
Die diesjährige öffentliche Impfung in da
Freiburg Münster Stadt Gießen wird, beginnend
Porto u.Liste 30 Pig.
Feier des 20jähr. Stiftungsfestes Lose 3.30 50 14. Extre
verbunden mit
Konzert und Tanz von nachmittags 3 Uhr ab auf Texto& Terrasse. Abmarsch mit Musik um 2% Uhr von Oswalds Garten.- Mitglieder bei Vorzeigung der Mitgliedskarte
Eintritt für Nichtmitglieder 20 Pfg.
-
freien Eintritt.
Die Musik wird von der biesigen Regimentskapelle ausgeführt. Samstag, den 18. Juni:
Kommers im Vereinslokal( Pfälzer Hof, Rahnefeld).
Es ladet ergebenst ein
Zirkus Wallend
Giessen, Oswalds Garten.
Heute Dienstag, abends 81 Uhr:
Große Haupt- Vorstellung
mit neuem Programm.
Mittwoch Abend: Großer Preis- Ringkampf
wozu sich der Ringkämpfer August Schneider in Gießen gemeldet hat.
12184 Geldgewinne ohne
Abzug
Mittwoch, den 1. Juni,
-
im Impflokale Schulgebäude. Neustadt 61- für die nächsten 5-6 Wochen jeden Mittwoch, nachmittags 5-6 Uhr, abgehalten werden. Impfpflichtig im laufenden Kalenderjahr sind die im vorigen Jahre
322500 geborenen Kinder, sowie die Stückständigen aus früheren
tgewinne: Mark
Jahren.
Wir laden die hiesigen Einwohner, welche imp pflichtige Kinder haben, zur Benuzung dieser öffentlicher Termine mit dem Bemerken ein, daß alle in denselben Wer borgenommenen Impfungen unentgeltlich sind. die Termine nicht benußen will, muß die Impfung seines pflichtigen Kindes bis zum Jahresschlusse auf seine Kosten bewerkstelligen lassen, widrigenfalls ihm im Januar nächsten Jahres eine vierwöchentliche Frift zur 400 Nachholung der Impfung unter Strafandrohung gesetzt wird.
M.
Der Vorstand.
M.
40
KUPOLA
G. F. F.
Mo.
Mittwoch, den 15. Juni Abends 8 Uhr:
M.
1 à
2 à
5000 3000
2 à
2060
5 à
1 000
20
à
500
5 000 10 000
200
à
100
20 000
200 à 50
10 000
20 000
Uebung.
Das Kommando.
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Außer den Pflichtigen werden auch Kinder, welche im laufenden Jahre geboren sind, auf Wunsch ihrer Vertreter geimpft.
Alle in einem Termine geimpften Kinder müssen in dem 8 Tage später abgehaltenen Termine zur Nach schau nochmals erscheinen.
Kinder, deren Zurückstellung von der Impfung wegen Kränklichkeit beansprucht wird, können gleichfalls dem Impfarzte in den öffentlichen Terminen vorgestellt werden.
Die Impflinge müssen mit reiner Wäsche und reingewaschenem Körper zur Impfung gebracht werden. Es wird nur an einem Arme mit Lymphe aus dem Landesimpfinstitut geimpft.
Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krank heiten herrschen, dürfen nicht in die Termine gebracht werden.
Gießen, den 28. Mai 1904.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. J. V. Curschmann.
Verdingung.
Die zur Herstellung eines Fußsteigs im Weglarerweg, zwischen Klinikstraße und Mittelweg, erforderlichen Pflasterarbeiten sollen
Mittwoch, den 22. d. Mts., vorm. 11 Uhr öffentlich vergeben werden. Arbeitsbeschreibung und BeDingungen liegen während der Dienſtſtunden auf unserem Amtszimmer zur Einsicht auf. Angebote auf Vordruck, welcher bei uns erhältlich, sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, spätestens bis zum obengenannten Termine bei uns einzureichen. frist 14 Tage.
Gießen, den 13. Juni 1904. Städtisches Tiefbauamt.
Braubach.
Verdingung
-
Zuschlags
Die zur Herstellung eines Fußsteigs im Mittelweg, zwischen der Crednerstraße und dem Weglarerweg, erforderlichen Pflasterarbeiten sollen
Mittwoch, den 22. d. Mis., vorm. 11½ Uhr öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen während der Dienststunden auf unserem Amtszimmer zur Einsicht auf. Angebote auf Vordruck, welcher bei uns erhältlich, find verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, spätestens bis zum obengenannten Termine bei uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage. Gießen, den 11. Junt 1904. Städtisches Tiefbauamt.
Braubach.
Berdingung.
Die zur Herstellung eines Bürgersteigs im Weglarers weg, zwischen Hofmann- und Klinikstraße, erforderlichen Maurer- und Pflasterarbeiten sollen
Mittwoch, den 22. Juni d. J. vorm. 10 Nhr öffentlich vergeben werden. Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen auf unserem Amtszimmer während der Dienststunden zur Einsicht offen.
Angebote auf Vordruck, welcher bei uns erhältlich, sind bis zum genannten Termin bei uns verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, einzureichen. Buschlagsfrist 14 Tage. Gießen, den 11. Juni 1904. Städtisches Tiefbauamt.
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Preußen niederzulassen.
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Das war eine gar liebliche
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Nr. 132
Dienstag. ben 14 Junt.
1904.


