Nr. 10.
Absunementspreis: in Gießen, abgebsit monatlich 50 Wis., ta's Saus gebracht 60 Bfg., bure die Pont bezogen Vierse jährlich Mt. 1.50.
Bratsbellagen: Oberheifische Familienzettung( täglich) Oberbeine Beitschrift für Landwirtschaft, Sbk- unb Barscubax, sowie die Gießenes Seifenblefex( modenti). Das Slatz eridetest en allen Bertingen nachmitage
Mittwoch, den 13. Januar 1904
Gießener
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Neuelle Nachrichten
(& tchener Tageblatt)
Anabhängige Tageszettmag
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Rokalanzeiger für Gießen und Umgebung Esthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberbeffes.
Betr. Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894 über den Schutz der Brieftauben und den Brief= taubenverkehr im Kriege.
Bekanntmachung.
Gemäß§ 3 Absatz 2 und unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckten weiteren Bestimmungen des rubrizierten Reichsgesetzes bringen wir hiermit die Namen der Mitglieder des Brief auben- Clubs- Gießen, welch Ictzterer dem Verbande deutscher BrieftaubenliebhaberVereine angehört und somit seine Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat, zur öffentlichen Kenntnisnahme:
1. Wilh. Möser, Mühlenbesizer. Rodheimerstr. 18. 2. Karl Reuling, Weißbinder, Steinſtr. 72. 3. Georg Forbach, Bäckermeister, Marktstr. 11. 4. Joh. Hecker, Schuhmacher, Wolkengasse 20. 5. Johs Schlitt, Zugführer, Mittelweg 2.
6. Friz Rosenbaum, Schreinecmstr., Löwengasse 10. 7. H. K. Fießer, Fabrikant. Moltkestr. 25.
8. May Rüger, Barbier, Walltorstr. 6.
9. Wilhelm Scharmann, Gendarm, Brandplay 13. 10. Johs. Döring, Bahnarbeiter, Marburgerstr. 82. Gießen, den 7. Januar 1904.
Großh. Polizeiamt Gießen. Hechler.
Auszug aus dem Gesetz,
betr. den Schuß der Brieftauben und den Brieftaubenberkehr, vom 28. Mai 1894.
§ 1. Die Vorschriften der Landesgeieze, nach welchen das Recht, Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach welchen im Freien betroffene Tauben der freien Zueig=
nung oder der Tötung unterliegen, finden auf Militärbrieftauben feine Anwendung.
Dasselbe gilt bon landesgeseßlichen Vorschriften, nach welchen Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, dem Eigentümmer des letzteren gehören.
§ 2. Infoweit auf Grund landesgefeßlichen Bestimmungen Sperrzeiten für den Taubenflug bestehen, finden dieselben auf die Reiseflüge der Militärbrieftauben feine Anwendung. Die Sperrzeiten dürfen für Militärbrieftauben nur einen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens je 10 Tagen im Frühjahr und Herbst umfassen. Sind längere als zehntägige Sperrzeiten eingeführt, so gelten für Militärbrieftauben immer nur die ersten zehn Tage.
§ 3. Als Militärbrieftauben im Sinne dieses Gesetzes gelten Brieftauben, welche der Militär-( Marine-) Verwaltung gehören und von derselben gemäß den von ihr erlassenen Vorschriften zur Verfügung gestellt, und welche mit dem vorgeschriebenen Stempel versehen sind.
Privatpersonen gehörige Militärbrieftauben genießen den Schuß dieses Gesezes erst dann, wenn in ortsüblicher Weise befannt gemacht worden ist, daß der Züchter seine Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat.
Betr. Ausführung des Gesetzes betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.
Bekanntmachung.
Nach§ 10 des rubrizierten Gefeßes abgedruckt im Gießener Anzeiger Nr. 150 vom 23. Dezember 1903 haben die Arbeitgeber, die Kinder(§ 2) in gewerblichen Betrieben regelmäßig, wenn auch nur in Zwischenräumen wiedertehrend beschäftigen, vor Beginn der Beschäftigung diesbezügliche schriftliche Anzeige bei uns zu erstatten. Diese Berpflichtung liegt sowohl den Arbeitgebern ob, die fremde Kinder beschäftigen, als auch solchen, die eigene Kinder für Dritte beschäftigen( cf§ 3).
Die Anzeige muß enthalten die Angabe über: 1. Vor- und Zunamen des Kindes;
2. Tag und Jahr der Geburt des Kindes;
3. Legten, dauernden Aufenthaltsort des Kindes;
4. Namen, Stand und letzten Wohnort des gesetzlichen Vertreters( Vaters, Vormundes 2c.);
5. Art des Betriebes des Arbeitgebers; 6. Beschäftigung des Kindes. Unterlassungen werden in jedem Falle nach§ 26 des Gesezes mit Geldstrafe bis zu 30 Mt. geahndet Gießen, den 8. Januar 1904.
Großherzogliches Polizeiamt Hechler.
Der franzöfifche Staat
und Elfafs- Lothringen.
CB. Die Ausweisung des Reichstagsabgeordneten Delsor aus Frankreich hat begreiflicherweise diesseits und jenseits der Vogesen großes Aufsehen erregt. Begründet wurde sic mit innerpolitischen Verhältnissen und zwar mit dem Kamps gegen die Kongregationsschulen. In Luneville war eine Protestversammlung gegen diese neueste Erscheinung in der inneren Politik Frankreichs geplant, in welcher Delsor als Redner auftreten sollte. Diese Versammlung wurde indes verboten, und der Abgeordnete Delsor wurde als lästiger Ausländer ausgewiesen. Soweit der Sachverhalt.
Vom staatsrechtlichen Standpunkt aus kann gegen das Vorgehen der französischen Regierung keinerlei Widerspruch jeltend gemacht werden. Sie hat zweifellos das Recht, von hren Machtmitteln Gebrauch zu machen, um die Einmischung Jon Ausländern in innere Landesangelegenheiten, namentsich, wenn sie auch noch als Kritiker erscheinen, zu verhüten. Aber vom politischen Standpunkt aus ist es bedeutungsvoll, daß ein Elsässer, dazu noch mit einem Anflug von proteſtlerischer Gesinnung, dieser Ausweisungspraris verfallen ist. Daraus geht hervor, daß die jetzige Regierung in Frankreich unter die Ergebnisse des Jahres 1870 einen Strich gezogen hat und sich auf den Boden der Tatsachen stellt. Die Reichslande werden von ihr auch äußerlich als deutsches Gut anerkannt, und die Frage der Sympathien und Antipathien in Elsaß- Lothringen sind für die jetzige Regierung in Frankreich feine wägbaren Werte mehr. Man kann es aber begreifen, daß in Frankreich die von den Vergeltungsgedanken allein lebenden Parteien mit dem Vorgang, der vollständig die Bedeutung eines politischen Manifestes hat, nicht einverstanden sind und daher einen Feldzug gegen die Regierung planen.
Wenn man die Ausweisung des Abgeordneten Delfor lediglich unter dem Gesichtspunkte ihrer politischen Bedeutung berücksichtigt, so ist sie für Deutschland ein durchaus erfreuliches Symptom. Die neue Zeit mit ihren neuen Zielen, das sieht man deutlich, hat das Vergangene in Vergessenheit gebracht. Diese Entwickelung ist nicht zum wenigsten dem Dreibund zu verdanken, der in den Zeiten der leidenschaftlichsten Gärungen und überhisten Volksstimmung als ein Friedensbollwerk in Europa stand. Weiterhin aber haben die weltwirtschaftlichen Verhältnisse die Bedeutung der Gewichtsausgleiche auf dem Festlande start in den Hintergrund treten lassen. Die Stärke einer Nation beruht heute nicht mehr auf der Größe des Länderbesizes, sondern auf der Festigkeit seiner inneren Interessen. Desterreich- Ungarn mit seinen verschiedenen Nationalitäten, zugleich aber auch mit seiner inneren Zerrissenheit, seinem Hader und dem ewigen Unfrieden ist geradezu ein Schulbeispiel dafür, daß ein ausgedehnter Länderbesitz die Vorbedingung der politischen Schwäche in sich enthalten kann, wenn die Bevölkerung fein einheitliches Ganze bildet. Ebenso mahnen die Verhältnisse in Rußland, wenn sie auch infolge der scharfen Zensur der Bresse nicht vollständig an die Oeffentlichkeit gelangen, dazu, einen nationalgemischten Länderbesitz zur Vermeidung innerer Schwierigkeiten nicht anzustreben.
Seitdem bei der französischen Regierung die grundsätzliche Gegnerschaft gegen Deutschland in den Hintergrund getreten ist, hat Frankreichs äußere Politik am Mittelmeer und in Asien Erfolge über Erfolge zu verzeichnen. Je mehr die Neuverteilung der Welt die Ueberlegenheit der europäischen Kultur hervortreten läßt, um so mehr wächst auch bei den Völkern des Festlandes das Bewußtsein der geistigen Zusammengehörigkeit und die Friedensstimmung. Insofern alsc die Ausweisung des Abgeordneten Delsor die Anerkennung der gegenwärtigen Machtverteilung in Europa als eine definitive enthält und insofern sie zugleich die Absicht zu_erkennen gibt, sich in innere Verhältnisse fremder Nationen nicht einzumiſchen, aber auch keine fremde Einmischung zu dulden, ist sie, wie gesagt, nicht bloß ein wichtiges, sondern auch ein erfreuliches Merkmal für die Gesundung der ge samteuropäischen Politik.
( 9. Sigung.)
Deutfcher Reichstag.
CB. Berlin, 12. Januar. Mit einem warmtönigen Neujahrsgruß an die Mitglieder des Hauses eröffnet Präsident Graf Ballestrem die erste Sibung im neuen Jahre. Das Haus zeigt, daß es im perflossenen Jahre mit dem Präsidium zufrieden war, indem es die Grafen Ballestrem und Stollberg und Paasche burch Zuruf wiederwählt. Die öffentliche Tagesordnung bejinnt hierauf zunächst mit der Beratung der Denkschrift über Ausführung des Anleihegesetzes.
Erster Redner ist der in Berlin I neugewählte freisinnige Abg. Ka empf, der heute seine Jungfernrede hält. Er erinnert daran, daß nach und trotz der zunächst außerordentlich erfolgreich gewesenen Regelung des letzten großen Betrages an Reichsanleihe deren Kurs bald darauf erheblich gewichen sei. Man habe gefragt nach der Ursache und nach
Mitteln, um der Wiederholung solcher Vorgänge vorzuveujen. Aber alle bisher laut gewordenen Vorschläge griffen doch das Uebel nicht an der Wurzel an. Das einzig wirksame Mittel sei, daß unsere ganze wirtschaftliche Gesetzgebung der letzten Jahrzehnte gründlich revidiert werde. Die Befriedigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse unseres Volkes dürfte nicht so, wie dies in den lezten Jahrzehnten geschehen sei, erschwert, müsse vielmehr erleichtert werden.( Beifall.) Zum Schluß plaidiert Redner für Aenderung des Börsengesetzes.
Schatzsekretär v. Stengel erwidert kurz, für das Reich und die Reichsfinanzverwaltung sei und bleibe der Hauptübelstand, daß wir uns in Bezug auf die Wahl eines richtigen Zeitpunktes für Emissionen nicht in günstiger Lage zu befinden pflegen. Der April war im vorigen Jahre jedenfalls kein richtiger Zeitpunkt.
Im Gegensatz zum Abg. Kaempf verteidigt Abg. Arendt von der Reichspartei die Börsengesetzgebung. Gerade diese Gesetzgebung sei von größtem Vorteil für unser wirtschaftliches Leben gewesen. Diese Erklärung bildet das Signal zu einer kurzen, aber lebhaften Börsendebatte. In ihrem Verlauf anerkennen nicht bloß die Redner der Linken, sondern auch der Vertreter des Zentrums, Abg. Spahn, daß die Börsengesetzgebung einige Härten enthielte, die gemildert werden müßten. Es folgt die
Interpellation über die Wurmkrankheit,
die von den Abgg. Auer und Genossen eingebracht ist. Sie fordert die strengsten und sofortigen Maßregeln gegen die Wurmkrankheit, die aus den Gruben der Bergwerfe bereits in das Heer eingedrungen sei. Nachdem der sozialdemokratische Abg. Sa ch se die Interpellation begründet hatte, nahm Staatssekretär Graf Posadowsky das Wort. Die Krankheit im Heere habe leider einen derartigen Umfang angenommen, daß keine Mittel gescheut werden dürften, ihr entgegenzutreten.
Der Staatssekretär teilt dann mit, welche Maßnahmen m augenblicklichen Stadium ergriffen würden. In Bayern, Sachsen, Elsaß- Lothringen fänden dauernd eingehende Unersuchungen statt.
Die Krankheitsfälle im Heer.
Was die Erkrankungsfälle im Heere anbelange, so liege hm ein Schreiben des preußischen Kriegsministers vor. Danach seien die Militärärzte angewiesen, die Rekruten auf twaige Wurmerkrankunger genau zu untersuchen und alle Erkrankungsfälle zu melden. Die Angelegenheit der Wurmfrankheiten sei nicht Sache des Reiches, sondern der Einzeltaaten. Nur diese seien in der Lage, den Kampf gegen die Krankheit zu führen.
In ähnlicher beruhigender Weise sprach auch der preuzische Handelsminister Möller. Er sprach etwa eine Stunde unter größter Aufmerksamkeit des Hauses, insbeondere der Mitglieder der sozialdemokratischen Partei. Nach einer Nede wurde auf Antrag des Präsidenten die Beprechung der Interpellation auf morgen vertagt. Schluß er Sizung gegen 6 Uhr.
Die Politik.
Voraussichtlich in der nächsten Woche wird der Bundesrat über die Vorlage wegen Entschädigung unschuldig Verhafteter sich schlüssig machen. Die Verzögerung in der Fertigstellung des Entwurfes ist darauf zurückzuführen, daß er nicht nur Entschädigungen für Zivilpersonen, sondern auch für die der Militär- und Marinegerichtsbarkeit unterstellten Personen vorsieht, deren Verhaftung zu unrecht erfolgt ist.
Der Vizepräsident des Reichstages, Dr. Udo Graf zu Stolberg- Wernigerode, ist zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Erzellenz" ernannt worden. Die Verleihung fällt mit dem jüngsten Besuche des Kaisers aus dem Schloß des Grafen Stolberg, Kreppelhof, zusammen.
A Die Gründung eines Arbeitgeberverbandes für das Baugewerbe, dessen Zweck gemeinschaftliches Vorgehen bei Differenzen mit den Arbeitern u. s. w. ist, ist in Hannover erfolgt. Der Verband soll den Bezirk der Hannoverschen Baugewerfsberufsgenossenschaft umfassen und den Namen: „ Nordwestdeutscher Arbeitgeberverband für das Baugewerbe" führen. Neben dem oben erwähnten Zweck soll zu den Ausgaben des Verbandes vornehmlich die Anbahnung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, eine gerechte Bemessung der Arbeitslöhne je nach den örtlichen Verhältnissen, die Einrichtung von Arbeitsnachweisen sowie die Organisation des Baugewerbes im Verbandsbezirk gehören.
Der badische Landtag ist wieder zusammengetreten. Der zweiten Kammer ist ein Gesetzentwurf betreffend Abänderung des Biersteuergesetzes zugegangen, der u. a. be stimmt, daß zur Bierbereitung außer Hopfen, Hefe und Wasser nur Ma Iz verwendet werden darf. Die Steuer beträgt für je 100 Kilogramm ungebrochenen Malzes, welche bei einem Brauereigeschäft in einem Kolenderjahr steuerbar werden, für die ersten 250 Doppelzentner 8 Mart, für die folgenden 1250 Doppelzentner 10 Mark, für die
Was tut das?
Haben Sie Lust zu gehen?
Dann
Familie. Der er in praktischen Dingen sicher überlegen sei, i
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Meife annehmen,
es erschienen die zierlichen Ver
bir verlange, alles allein zu besorgen. nochmals sagen, nimm dir ein zweites Mädchen oder sonst ,, Lotte, ich bitte dich, du weißt doch, daß ich es nicht von ch möchte es dir
Start Sutto
füllung
und engherzig ist sie gewesen, sie, die gute Hausfrau! mmer reichlicher fließen ihre Tränen, und als sie sich endmondet, da ist es ihr, als sei durch
sie hätte stolz und glücklich machen sollen. Wie klein
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