Ausgabe 
11.3.1904 Erstes Blatt
 
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Nr. 60.

bonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Bfg., Saus gebracht 60 Bfg., durch die Poft bezogen viertel­jährlich Mr. 1.50.

Benttobetlagen: Oberheffifche Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werttagen nachmittags.

Freitag, den 11. März 1904.

Gießener

13. Jahrgang.

Insertionspreis: Die einspaltige Betitzelle für ganz Ol hessen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. fouft 15 Reklamen die Petitzeile 30 refp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen, Seltersweg 88 Fernsprechanschluß Nr. 362.

Neueste Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Unabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weylar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und

Bekanntmachung,

das Ersatzgeschäft pro 1904 betreffend. Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1904 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Grünberg im Gasthaus z. Rappen. Dienstag den 29. März, vormittags von Uhr an: Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grün­berg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen und Queckborn:

Mittwoch den 30. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Reinhardshain, Rüddings­hausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickarts­hain und Weitershain.

Hieran anschließend: Losziehung. II. Zu Lich im Rathaussaale. Mittwoch den 6. April, vormittags von 9 Uhr an: der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellers­heim, Bettenhausen, Birklar, Dorf Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Gacbenteich, Grüningen und Holzheim; Donnerstag den 7. April, vormittags von 94 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Lang- Göns, Langsdorf und Münster;

Freitag, den 8. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschen­heim, Nieder- Bessingen, Nonnenrod, Obbornhofen, Ober­Beffingen, Ober- Hörgern, Rabertshausen, Kodheim und Röthges;

Samstag, den 9. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais­Horloff, Utphe, Villingen und Waßenborn- Steinberg; Montag den 11. April, vormittags von 94 Uhr an: Losziehung.

III. 3u Gießen in der Restauratio.

,, Bum Lonys Bierkeller", Schanzenstraße 18.

Dienstag den 12. April, vormittags von 8 Uhr an: der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten- Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Hattenrod und Mainzlar;

Mittwoch den 13 April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Daubringen und der Stadt Gießen Jahrgang 1902;

Donnerstag den 14. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen, Jahrgang 1903, sowie der Gemeinden Oppenrod und Reiskirchen; Freitag den 15. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen von Buchstaben A- R des jüngsten Jahrgangs( 1904);

Samstag den 16. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen von Buchstaben S- Z des jüngsten Jahrgangs, der Gemeinden Großen- Buseck, Großen- Linden und Trohe;

Montag den 18. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein- Linden, Lollar und Nuttershausen;

Dienstag den 19. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Rödgen, Staufenberg, Treis a. d. Lda. und Wieseck;

Mittwoch den 20. April, vormittags von 9 Uhr an: Losziehung.

Besondere Bestimmungen.

1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gefeß lichen Strafen zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domizil ihre Heimat oder ihren ständigen Wohn­siz haben und sich nicht in einem andern Staate in einem der nachstehend unter b) angegebenen Eigen­schaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Bießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universitát Gießen oder das Gymnasium da­selbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem anderen deutschen Staate Domizil be= sigen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1884 geboren sind;

ferner

Sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1902 bezw. 1903 zurückgestellt worden, oder nach ihrer ge­zogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind die­jenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Militärdienst erteilt wor­den ist.

2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten­oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mit­zubringen.

3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurückstellung Beurkundung der behaupteten Tatsachen erforderlichen Nach­in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur weise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausge­stellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der be­treffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz- Kommission einzufinden, odec, wenn dies nicht möglich ist, freisärztliches Attest im Termin vorlegen zu lassen.

4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistes schwäche usw, so ist dies durch amtlich ausgestellte und beglaubigte Beugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers usw. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist Durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5. An der Losziehung persönlich teilzunehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz­Kommission das Los.

6. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militär­pflichtigen auf Grund der ihnen bereits zuge= gangenen Stammrollen zu der Musterung vor­zuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militär­pflichtige, welche sich auswärts aufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsorte gestellungspflichtig find.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste­rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren 1/2 Stunde vor der bestimm ten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz- Geschäft findet Dienstag den 29. März im Gasthaus Zum Rappen" zu Grünberg.

Samstag, den 9. April im Rathaus zu Lich, Dienstag den 19 April in der Restauration Zum Lonys Bierkeller", Schanzenstraße 18, zu Gießen, die Klassifizierung der Mannschaften der Reserve,

anderer Behörden von Oberhessen.

der Landwehr erften und zweiten Aufgebots ud der Ersatz Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und ge­werblichen Verhältnisse statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr­männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Erfaß- Reser­visten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu fönnen glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 5. März 1904.

Der Zivil- Vorsitzende der Ersatz- Kommission des Kreises Gießen. Dr. Heinrich 8.

Der Krieg in Oftafien.

Wenn ein Telegramm, das über Washington zu uns kommt, die Wahrheit berichtet, so haben die Japaner einen großen strategischen Erfolg zu verzeichnen und befinden sich im Rücken der russischen Stellung in der Mandschurei. In der Fassung Londoner Blätter lautet die Nachricht über diesen bemerkenswerten

folgendermaßen:

neuen japanischen Vorstoß

Das amerikanische Departement des Aeußern erhielt ein Telegramm aus Tschifu, wonach in Föng- hwang- tschöitg und Takuschan japanische Truppen angekommen seien, die sich auf diese Weise im Rücken der russischen Stellung in der Mandschurei befänden und die Bahnlinie bedrohten.

Der Kommandant des amerikanischen Kanonenbootes ,, Helena", welches gegenwärtig in Jinggkau liegt, meldet, daß bei Föng- hwang- tschöng ein Gefecht stattgefunden habe.

Föng- hwang- tschöng liegt nördlich von Antung auf dem westlichen Ufer des Jalu und das japanische Korps, das dort stehen soll, würde zu gleicher Zeit die Jalustellung und die Bahnlinie zwischen Mukden und Niutschwang- Port Arthur bedrohen. Es ist anzunehmen, daß das letztere die Absicht der Japaner ist. Wenn sie die Bahnlinie in ihre Gewalt bekommen, ist das Schicksal von Niutschwang und Port Arthur besiegelt. Ein englisches Blatt läßt sich aus Tientsin näheres über den Vormarsch melden. Doch ist zehn gegen eins zu wetten, daß das nachstehende Telegramm, in dem

die Lage bei Niutschwang geschildert wird, wohl nichts weiter als eine allerdings ganz sachgemäße Ausschmückung der ursprünglichen Washingtoner Meldung sein mird.

Eine Abteilung der Japaner beginnt den Vormarsch vom Jalufluß aus. Die Japaner haben Föng- hwang­tſchöng eingenommen und die Russen in der Nähe des Tafungling Passes zurückgeschlagen. Die Japaner be­finden sich gegenwärtig etwa 70( engl.) Meilen von Niu­tschwang entfernt. 35 000 Russen sind in Liaujang und Haitſchöng ſtark verschanzt, wo eine Schlacht bevorsteht. Mehrere kleine Gefechte haben stattgefunden, infolge deren die Russen sich mit Verlusten zurückziehen mußten. In Niutschwang rüsten sich die Russen eifrig zur Ab­wehr der japanischen Angriffe. Sie haben zwei Belagerungs­geschüße und zwei Haubigen ausgeladen. Der englische Kon­ful fordert die englischen Frauen und Kinder auf, Niutschwang zu verlassen, ehe der Fluß eisfrei ist. Nach einer Reuter­meldung soll die japanische Flotte auch bereits in die Aktion eingegriffen und Talienwan und Port Arthur bombardiert haben. Russische Berichte dagegen behaupten, daß die Ruhe von Port Arthur nicht gestört worden wäre.

Die russische Flotte in Port Arthur soll, wenn man japanischen Versicherungen glauben darf, auch beim letzten Angriff der Japaner schiver gelitten haben. Aus Tokio wird darüber berichtet:

Bei dem am 24. Februar unternommenen Versuch der Japaner, Port Arthur zu blockieren, sind russische Tor­pedobootzerstörer, als sie in den inneren Hafen zu ent­kommen versuchten, auf eine Mine gestoßen und gesunken. Acht von dreizehn russischen Kriegsschiffen, die im Hafen lagen, sind kampfunfähig gemacht worden. Das Hwang­tschintschan- Fort von Port Arthur wurde durch die japa­nischen Granaten zur Hälfte zerstört, nur drei Batterien sind jetzt brauchbar. An der Reparatur der russischen Schiffe arbeiten 400 Chinesen und 400 Russen. Dic russischen Streitkräfte in Port Arthur sollen etwa 2000 Mann betragen.

Die Sendung des Marquis Ito nach Korea scheint recht schwerwiegende Gründe zu haben. Es gärt dort noch überall

Bentes Rapitel.

Schon wie ein fonniger Frühlingstag erschien Gabine

nächsten Morgen in threw M.

Sair wo Frau v. Gagern

Herzen nichts bietet.

Auch später. i

gabe

Ble hem

bereinſamt ſein, wir finden auch dort einige Freunde, bie Geleffschaft laft,

Wir efe uf meinen Giltern id

eines festen Punktes, auf den man sich stützen fa.

In einer Welt, in welcher alles schwankt, bedarf man

Bunti

Dieser

Er war ein schöner Mann.

Groß, fart und in alien

cibesübungen bewandert, besaß er noch im höchften Grade