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brachte ihn zum Arzt und dieser ordnete seine sofortige Ueberführung zur Alinit nach Gießen an, wo er noch besinnungslos daniederliegt. Er hat wahrscheinlich noch andere innere Verlegungen davongetragen.
Mücke, 2. Mai. Auf den Wächter des Dampffägewerks der„ Vogelsberger Holzindustrie" hier wurde in der Nacht auf den Sonntag ein Ueberfall ausgeführt. Ein Mann von dem benachbarten Merlau überfiel den Wächter und schlug auf ihn ein. Der Ueberfallene setzte die Gendarmerie bon Ruppertenrod telegraphisch in Kenntnis, worauf dieselbe noch in der Nacht den Täter feststellte. Es liegt ein Racheaft vor, der seine Beweggründe in einer Anzeige des Wächters wegen Holzdiebstahls hat.
+ Groß- Eichen, 2. Mai. In der Ilsbach wurde durch die Forstakademie zu Gießen in voriger Woche Forellenbrut eingesezt. Der von Höckersdorf kommende Ilsbach eignet sich durch sein Quellwasser, steiniges Wasserbett und mit Erlen beflanzte Ufer vorzüglich als Forellenbach. Mit der Einseßung von Forellenbrut in die benachbarte Ohm hat man die besten Ergebnisse zu verzeichnen.
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> Gladenbach. In letzter Zeit taucht der Gedanke, einen Salzbödetal- Sängerbund für die Gesangvereine aus Gladenbach und Ümgegend zu gründen, auf. Die Anregung dazu geht vom Gesangverein Weidenhausen aus. Nächsten Sonntag, den 8. Mai, findet eine Versammlung im Saale des Herrn Bäulte( Weidenhausen) statt, in welcher über diese Angelegenheit beraten werden soll.
Aus dem Gerichtssaal.
Straffammer.
Gießen, den 3. Mai 1904.
Unter teilweisem Deffentlichkeitsausschluß fand die Verhandlung gegen den Schneidermeister Heinrich Möller von Gießen wegen Sittlichkeitsverbrechen statt. Von zwei unter Anklage stehenden Fällen führte der eine zur Freisprechung, da nicht festgestellt werden konnte, daß der Angeflagte das Alter des Kindes gekannt hat. Bezüglich des
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Deueste Nachrichten.
+ Der Krieg zwischen Rußland und Japan nimmt allem Anschein nach jetzt einen ernsteren Charakter an;
Japan bemüht sich mit allen Mitteln, in den Besik von Port Arthur zu kommen. Die russischen Behörden erhielten gestern Nachmittag aus Port Arthur die Nachricht, daß Kraft auf die Hafeneinfahrt von Port Arthur losgeneun japanische Handelsschiffe mit äußerster dampft wären, mit der Absicht, die Hafeneinfahrt zu sperren. Sie wären durch die russischen Forts zum Sinten gebracht worden. Die Einfahrt sei frei. Nach einer und zwei Torpedo boote, als sie in der vergangenen anderen Nachricht wurden acht japanische Brander Nacht herankamen, um Minen zu legen, sämtlich in den Grund gebohrt.
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andern Falles wurde auf 9 Monate Gefängnis und drei| geselle Ferdinand Furthner von Aurolzmünster wegen verJahre Ehrverlust erkannt. Die Ehefrau des Maurers schiedener Diebstähle, die er in Gießen zum Nachteile Heinrich Bind von Vilbel, eine vielbesuchte Karten- feiner Mitgefellen verübt, mit einer Gefängnisstrafe von 6 schlägerin, hatte sich wegen Betrugs zu verantworten. Sie Monaten belegt. hat eine Anzahl leichtgläubiger Frauen zu Vilbel um erhebliche Geldbeträge gebracht. Eine Mutter, die ihre Tochter gerne an einen reichen Mann verheiratet gesehen hätte, hat sie um 2-3000 Mt., abgesehen von den Kleidern und dem Weißzeug und somit um ihr ganzes Hab und Gut gebrach: ( Diese lettere als Zeugin geladen, blieb dem Termin fern; nach telephonischer Mitteilung aus Vilbel hat sie sich heute Nacht in der Nidder ertränkt.) Indem das Gericht die Leichtgläubigkeit der geschädigten Leute und das umfassende Geständnis der Angeklagten strafmildernd in Betracht zog, wurde auf 2 Jahre und 6 Monate Gefängnis, unter Anrechnung von 3 Monaten Untersuchungshaft, erkannt. Der frühere Schußmann aus Korsenz hat in den Gefängnissen zu Mühlhausen i. E. und Mannheim, sowie im Haftlokal zu Schliß nnd im Provinzialarresthaus zu Gießen sich eines ihm nicht zukommenden Namens bedient, wodurch bewirkt wurde, daß falsche Eintragungen in den Gefangenen= büchern vorgenommen wurden. Wegen intellektueller Urfundenfälschung wurde er dieserhalb zu 4 Bochen Gefängnis verurteilt. Wegen Angabe eines falschen Namens einem Gendarmen gegenüber wurde auf 14 Tage Haft erfannt und von der Anklage der Körperverlegung erfolgte mangels Beweis Freisprechung. Bei verschlossenen Türen wurde der noch jugendliche Bergwerksarbeiter Karl Hahn von Bernsfeld wegen Sittlichkeitsverbrechen, begangen an einem Schulfinde, mit einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten belegt, worauf 14 Tage der erlittenen Untersuchungshaft in Anrechnung kommen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und der Angeklagte in Freiheit gefeßt. Der Schuhmacher Johannes Diez von Wolf und dessen Schwester, Ehefrau Henkel, sind wegen Vergehens gegen§ 173,2 angeklagt. Das Gericht zog straferschwerend in Betracht, daß das Verhältniß nicht ohne Folgen blieb und verurteilte Dietz in eine Gefängnisstrafe von 5 Monaten, während Frau Henkel mit 3 Monaten durchkam. Zum Schlusse wurde der Bäcker
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Briefkasten.
R. S. Grünberg. Ueber die in letter Gemeinderatssigung stattgefundene Debatte über Bewilligung von Gelände für die Grünberg- Licher Bahn berichten wir in den nächsten Tagen, wenn der Antrag dann formell mit auf der T.-D. gestanden hat. Da das letztere bisher nicht der Fall war, so betrachten wir diesen Antrag auch mehr als einen internen. Gruß!
Gießener landwirtschaftlicher Wetterdienst.
Voraussichtliche Witterung in Hessen für Donnerstag, den 5. Mai 1904. Windig, vorwiegend trüb, wenn auch zeitweise heiter, bei kälterer Nacht tagsüber etwas fühler, Regen besonders im Süden.
Näheres durch die Gießener Wetterkarte. Verantwortlich: für den politischen, vermischten und unterhaltenden Teil Albin Klein; für den lokalen Teil Karl Klose.
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