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Die Politik.

Zur Beseitigung der Ungewißheit über den Zeitpunkt, wann die in der preußischen Thronrede angekündigten wasserwirtschaftlichen Vorlagen im Landtage eingebracht werden, ist von dem Minister der öffentlichen Arbeiten namens der königlichen Staatsregierung im Abgeordnetenhause gestern eine Erklärung abgegeben worden, der wir folgende Stellen entnehmen:

Die wasserwirtschaftlichen Vorlagen umfassen, abgesehen von einem Gesezentwurfe betreffend Maßnahmen zur Ver­hütung von Hochwassergefahren in der Provinz Brandenburg und im Havelgebiete der Propinz Sachsen, sowie dem Ent­wurfe eines allgemeinen Gesezes, betreffend Freihaltung des Ueberschwemmungsgebietes der Wasserläuse und der Verrechnung der Unterstützungen aus Anlaß des vorjährigen Hochwassers: erstens einen Gesetzentwurf betreffend die Rege­lung der Hochwasser-, Deich- und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, zweitens einen Gesetzentwurf be­treffend die Verminderung der Hochwassergefahren und die Verbesserung der Vorflut an der unteren Oder, Havel und Spree, und drittens einen Gesegentwurf betreffend die Her­stellung und den Ausbau von Wasserstraßen. Nach neuerer Erwägung wird die Staatsregierung aber von der sofortigen Vorlegung absehen. Die Gesetzentwürfe sollen darum erst nach der Osterpause zur Vorlage kommen.

Gegen das 3. Zt. dem preußischen Herrenhause vor­liegende Wildschougesetz, das demnächst auch dem Abgeord­nefenhause zugehen wird, macht sich eine lebhafte Bewegung der Wildprethändler bemerkbar. Man besorgt hier, daß das Gesetz, das der mehr und mehr um sich greifenden Wild­dieberei Schranten ziehen soll, in Wirklichkeit schwere Be­lästigungen des reellen Handels und Verkehrs mit Wild nach sich ziehen wird. Diese Besorgnisse sind auch in einer zahl­reich besuchten Versammlung von Wildhändlern zum Aus­druck gebracht worden, die fürzlich in Berlin abgehalten wurde. Sie beschloß einstimmig die Gründung eines Ver­eins der Wildhändler und Interessenten. Außerdem wurde eine Kommission gewählt, die eine an den Landtag zu richtende Petition gegen das Gefes ausarbeiten soll.

Deutfcher Reichstag.

( 47. Sizung.)

CB. Berlin, 2. März.

Die Herren Juristen des hohen Hauses plätschern in den Wassern ihrer zünftigen Unterhaltung weiter mit der an ihnen bekannten Gründlichkeit, und auf jede ihrer Mei­nungsäußerungen geht mit der ihm eigenen Ausführlichkeit der Vertreter des Reichsjustizamts Dr. Nieberding ein. Der Reiz dieser Verhandlungen wird für den Nichtjuristen, den etwa sein Beruf zu einigen solcher Tage Journaliſtentribüne berurteilt hat, noch dadurch erhöht, daß der Staatssekretär eine jede seiner Antworten mit einer Resumierung dessen einleitet, was der Abgeordnete vor ihm vorgetragen hatte. So dankenswert dieses Verfahren ist, da es Mißverständnisse von vornherein ausschließt, dient es nicht gerade zur Ab­kürzung der Verhandlungen; und da es nicht recht angängig ist, daß der Präsident ein jedesmal dem Staatssekretär das Wort vor dem betreffenden Mitglied des Hauses erteilt, was dessen Rede dann jedesmal überflüssig machen würde, ging auch der ganze heutige Tag mit dem Justizetat hin. Das einzige praktische Ergebnis dieser Verhandlungen für die nichtjuristische Welt liegt in der Aussicht, daß voraussicht­lich im nächsten Jahre der Gesetzentwurf über den privaten Versicherungsvertrag vorgelegt werden wird

Preussifcher Landtag.

Haus der Abgeordneten.

( 31. Sizung.) RK. Berlin, 2. März. Mit einer Sensation begann die heutige Sihung: Minister Budde verlas die an anderer Stelle auszugsweise mitgeteilte Regierungserklärung über die Kanalvorlage.

Der Angler*)

Eine Kriminalgeschichte von Stephan.

Unter

( Nachdruck nicht gestattet.)

In einem kleinen Landstädtchen an der böhmischen Grenze lag der polizeiliche Sicherheitsdienst in Händen des Gendar­meriewachtmeisters Müller. Wenn ihm auch noch ein Mann zur Seite stand, der den Titel Polizeidiener führte, so war Sies aber ganz ohne Bedeutung, denn der Polizeidiener war zugleich auch Gemeinderatsdiener und hatte noch so viele funktionen, daß er den Titel Polizeidiener zu unrecht führte. Müller hatte von der Pieke auf beim Militär gedient und war nach Erwerbung des Zivilversorgungsscheines zur Gen­darmerie eingetreten. Man fand ihn zu jeder Zeit Dienst­eifrig und ganz am Blaze, was ihm sowohl bei seinen Vorgesetzten als auch bei den Bürgern hoch angerechnet wurde un zu seiner Beförderung zum Wachtmeister viel beigetragen hatte. Er war Junggeselle geblieben, hatte, wie er zu sagen pflegte, zum Heiraten noch keine Zeit gefunden und wohnte bei einer Bitwe, welche ein an der Haupt­straße vor dem Ortseingang befindliches fleines Haus mit Garten ihr Eigen nannte. Müller bewohnte zwei Räume gleicher Erde, die nach der Straße lagen und tonnte er von seinem Schreibtisch aus die Straße und den Ortseingang übersehen. An Arbeit fehlte es Müller nicht, es wurde im Städtchen viel gestohlen und er rechnete es sich zur Ehre an, möglichst alle Diebstähle aufzuklären und die Schuldigen dem Gericht zu überliefern. Insbesondere machten ihm die Zigeuner viel zu schaffen, die meistens in einzelnen Familien oder kleinen Trupps umherzogen und unter dem Deckmantel des Musi­zierens bettelten und alles mitgehen hießen, was ihnen nur begehrenswert erschien.

Müller fonnte sich rühmen, schon eine ganze Anzahl dieser Gesellen hinter Schloß und Riegel gebracht zu haben, wo ihnen die Haare furz geschnitten wurden, allein sobald sie wieder die Freiheit erlangt, wuchsen ihnen mit den Haaren auch wieder die Finger. Ein Diebstahl war nun vorge­*) Die Arbeit wurde uns von einem eifrigen Leser unserer Zeitung frdl. übersandt.

dem Eindruck dieser Erklärung, die lebhaft besprochen wurde, schenkte das hohe Haus der Tagesordnung nur wenig Be­achtung. Dabei wurde über eine für alle Gewerbetreiben­den wichtige Frage, die Neuregelung des Submissions­wesens, verhandelt. Eine ganze Reihe Anträge aus dem Hause lagen dafür vor. Aber außer den Antragstellern selbst nahm kaum irgend ein Volksvertreter das Wort. Das Er­gebnis der Debatte war schließlich, daß sowohl ein freikon­servativer, von volksparteilicher Seite erweiterter, wie ein Conservativer Antrag der Kommission für Handel und Ge­werbe überwiesen wurde. Der freikonservative Antrag ( Arendt und Gen.) mit der volksparteilichen Erweiterung verlangte eine Neuregelung des Submissionswesens nach der Richtung, daß 1. dem Mindestbietenden nur dann der Zuschlag erteilt wird, wenn er in Bezug auf Leistungsfähig­feit und in Bezug auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen namentlich auch gegen die Arbeiter und Handwerker Sicherheit bietet und sein Gebot angemessen ist; 2. daß die Arbeiten und Lieferungen tunlichst in getrennten Losen an Unternehmer oder Unternehmerverbände vergeben, auch angemessene Aus­schreibungsfristen innegehalten werden, und daß die Ausfüh­rungsfrist so bemessen wird, daß die Arbeit nach Möglich feit in die geschäftsstille Zeit verlegt werden kann; 3. daß bei der Vergebung nach Möglichkeit die ortsangesessenen Handwerker und Unternehmer berücksichtigt werden; 4. daß Angebote solcher Unternehmer unberücksichtigt zu lassen sind, welche Löhne zahlen oder Arbeitsbedingungen stellen, die hinter den in ihrem Gewerbe ortsüblichen Löhnen oder Ar­beitsbedingungen zurückbleiben. Der konservative Antrag berlangt außerdem, daß die Arbeiten und Lieferungen mög­lichst nicht an Generalunternehmer, sondern in getrennten Losen vergeben, auch angemessene Ausschreibungsfristen inne­gehalten werden. Eine allgemein gehaltene Debatte über das Bauwesen folgte. Sie brachte nichts Neues, die bei jeder Etatsberatung üblichen lokalen Wünsche wegen Strombauten 1. s. w. beherrschten sie vollständig. Dann vertagte sich das Haus.

Kurpfufcherprozefs Schröter.

Sh. Tilsit, 2. März.

Die Verhandlungen beginnen eintönig zu werden. Die langen Gutachten bringen nichts neues. Sie drehen sich um den Wert der Augendiagnose, über den unter dem gebil­deten Laienpublikum ja ohnehin nur eine Stimme herrscht. Die von dem Sachverständigen Salzer aus den Werken der Begründer dieser Methode vorgelesenen Stellen lassen be­gründete Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit der Verfasser auftauchen. Thiel- Elberfeld z. B. spricht von einer Kraft, die den Pupillenpförtnerschließmusfel beaufsichtigt und kom­mandiert, als der Königin des gesamten Leibes- Bienenstocks, die alle Leibeszellen und Organwaben regiert, die das Herz klopfen, den Puls schlagen, die Lungen atmen, den Magen verdauen, die Gedärme schlängeln, das Blut strömen, den Nervenhauch fliegen, die Wunden heilen, die Nachbarorgane miterfranken, die Organe werden und vergehen, kurz, den ganzen Leib leben heißt, und zwar ohne unseren persön­lichen Willen, auf das Gebot des allerhöchsten, das ganze Weltall umfassenden Wesens. Das ist das in erster Linie bom Zeugungsod erschaffene, gleich einer Quelle von dem Regen des Weltods immer neu gespeiste und ununterbrochen den Strom des neuen Leibesods gebärende Zentralorgan des unbewußt wirkenden vegetativen Nervensystems", das Son­nengeflecht über der Nabelgegend".

Ein derartiges Gewäsch kann natürlich nur mitleidige Heiterkeit erregen, aber nicht auf Wissenschaftlichkeit Anspruch machen, wie der Angeklagte es darstellen will. Die einzige Möglichkeit, Sachverständigen und Gerichtshof die Brauchbar­feit der Augendiagnose zu zeigen, indem er Experimente im Gerichtssaal anstellt, lehnt er hartnäckig ab, da er zwei Jahre außer Uebung und die Umgebung nicht geeignet sei. Zum Schluß treten noch verschiedene Zeugen und Zeuginnen auf, die vom Angeklagten durch seine magnetischen Kuren oder durch Anwendung des Baunscheidtschen Lebensweckers von allerlei kleinen Leiden befreit sein oder doch wenigstens Lin­derung verspürt haben wollen.

( Fortsekun folgt.)

tommen, welcher dem Wachtmeister viel Kopfzerbrechen ver­ursachte und den aufzuklären ihm durchaus nicht gelingen wollte. Es waren nämlich eines Nachts aus dem Garten des Pfarrers eine ganze Anzahl zum Bleichen aufgelegt ge­wesene Wäschestücke auf ganz rätselhafte Weise gestohlen worden. Der Garten war von drei Seiten mit hoher Ein­friedigung versehen und die vierte Seite war vom Wohnhaus begrenzt. Das Einfahrttor zum Garten war verschlossen und vom Hause aus führte eine Türe in den Garten. Als Wachtmeister Müller den Tatort besichtigte, fanden sich rings­um feinerlei Spuren, daß Jemand übergestiegen wäre, denn wenn dies der Fall gewesen, hätten sich unbedingt Spuren im losen Gartenland befinden müssen. Alles neigte zur Annahme, der Dieb müsse den Zugang durch das Haus benußt haben und so tam es, daß die Wäscherin und das Dienstmädchen in Verdacht gezogen wurde. Letztere hatten sich auch eine Durchsuchung ihrer Habe gefallen lassen müssen, die aber resultatlos verlaufen war. Kurzum Müller stand vor einem kriminalistischen Rätsel, das zu lösen vorerst sein ganzes Denken ausfüllte, aber es sollte noch besser kommen. An einem trüben Herbstmorgen saß Müller an seinem Schreibtisch und erledigte einige Schriftlichkeiten. Seine Wirtin war in die Stadt gegangen um Einfäufe zu besorgen und so hatte Müller, der um 10 Uhr nach dem Gericht mußte, seine Uhr neben sich auf den Tisch gelegt, um sich nicht zu verspäten. Die Uhr war ihm ein teures Andenken, er hatte sie als Schießprämie erhalten, es befand sich eine diesbezügliche Widmung darin gravirt und eine echte Silber­fette hatte sich Müller selbst zugelegt. Während Müller so arbeitete, klopfte es an seiner Türe und hereingestürmt tam der kleine Junge des Adlerwirts und berichtete, ein Zigeuner befinde sich in der Wirtschaft und bedrohe seinen Vater, der Herr Wachtmeister solle doch gleich kommen. Müller gleich bereit, stürzte fort, seine Uhr aber vergaß er zu sich zu stecken. Er verschloß jedoch die Türe seiner Stube und auch das Haus, da seine wirtin abwesend war. Als er in den Abler fam, teilte ihm der Wirt mit, der sogenannte " Angler" habe Beche gemacht und nicht bezahlen wollen, als er aber gehört, daß der Junge fortgeschickt worden sei, habe er bezahlt und schleunigst sich entfernt. Der unter dem

Nab und Fern.

* Die Flensburger Blatternepidemie scheint trotz der amt­lichen Erklärung doch noch nicht erloschen zu sein. Eine Diakonissin, die bei der Pflege der Blatternkranken betei­ligt gewesen war, aber als ganz unverdächtig frei herumgehen durfte, ist jetzt auch an schwarzen Bocken erkrankt. Aller­dings wurde auch sie sofort in die außerhalb der Stadt be­legene solierbaracke übergeführt, allein man fürchtet, daß sie den Krankheitsfeim bereits weiter verbreitet hat.

Ein vierjähriger Lebensretter. In Wilhelmsruh bei Inowrazlaw brannte ein Tagelöhnerhaus nieder. Männer und Frauen waren auf Arbeit und hatten ihre drei Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren in einem Zimmer zusammen zurückgelassen. Der vierjährige Knabe rettete die kleineren Kinder durch Hinausziehen aus dem brennenden Zimmer.

Zu einer großen Schlägerei zwischen Offizieren, Sol­daten und Zivilisten kam es in Baußen. Ein Hauptmann Lindner geriet während der Nacht in einer kleinen Gasse nahe der Kirche mit zwei ihm begegnenden Zivilisten in Streit, der in Tätlichkeiten ausartete, wobei der Hauptmann seine Waffe gebrauchte. Zivilisten, Schußleute, Soldaten und Offiziere tamen hinzu. Die Menge zählte nach Hun­derten. Der Kampf pflanzte sich durch mehrere Straßen bis auf die Steinstraße fort. Lindner, der erhebliche Ver­legungen erlitt, wurde in das Haus eines Kaufmanns ge­bracht. Die Polizei zerstreute endlich die aufgeregte Menge.

Das Geständnis des Defraudanten. Der kürzlich ver­haftete Direktor der Hüttig- Aktiengesellschaft, R. Hüttig in Dresden, hat vor dem Untersuchungsrichter ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Höhe der von ihm verübten Veruntreuungen auf rund 300 000 Mark angegeben. Durch dieses Geständnis wird die Untersuchung erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Ferner hat Hüttig erklärt, daß er Mitschuldige nicht habe und daß insbesondere der Prokurist Knauthe an den betrügerischen Machenschaften ganz unbe­teiligt sei.

Der Tiger" von Hoyerswerda. In der Umgebung von Hoyerswerda machte seit etwa drei Jahren ein Raub­tier die Waldungen und Sumpfgegenden unsicher, erschreckte die Waldbewohner und zerriß viel Wild, besonders Rehe. Das Landratsamt setzte wegen der argen Verwüstung des Wildstandes endlich eine Belohnung von 100 Mark auf die Erlegung des Raubtieres aus. Die Geschichte erregte damals biel Aufregung und Heiterkeit: in allen schlesischen Zeitungen wurden über den" Tiger" von Hoyerswerda mehr oder weniger gute Scherze gemacht. Jetzt endlich ist der Wald­verwüster in Gestalt eines mächtigen Wolfes zur Strecke ge­bracht worden. Es zeugt von einer ungeheuren Verschlagen­heit, daß es diesem Raubtiere so lange Jahre hindurch ge­lungen ist, mitten in der Ebene den eifrigsten Nachstellungen zu entgehen.

Mord im Gerichtssaal. Vor dem Polizeirichter in Gir­genti sollten sich dieser Tage eine gewisse Antonia Giordano und ihr Liebhaber, Antonio Bondi, wegen Ehebruchs ver­antworten. Der Richter hatte aber kaum die Verhandlung eröffnet, als die Giordano einen Revolver aus der Tasche zog und auf Bondi vier Schüsse abfeuerte, die ihn tot zu Boden streckten.

Hus dem Gerichtsfaal.

TOYN

§ Das Urteil wegen der Liban"-Katastrophe, bei der im Juli v. J. vor dem Hafen von Marseille infolge eines Bu sammenstoßes mit dem Dampfer Insulaire" über 100 Personen ertranken, lautete auf eine lächerlich geringe Strafe. Obwohl wahrhaft erdrückende Beweise für die grobe Fahrlässigkeit und Pflichtvergessenheit sowohl des Kapitäns des verunglückten Dampfers Liban" und seiner Mannschaft als auch des Kapitäns der Insulaire", der mit dem Liban" zusammengestoßen war, vorgebracht worden waren, wurde der Kommandant des Liban", Lacotte, nur zu dreijährigem Verlust seines Postens und der Obermaat des" Liban", Santandrea, dem Lacotte das Kommando bei der Ausfahri aus der Reede von Marseille anvertraut hatte, sowie der Kapitän des Insulaire", Arnaud, sogar nur zu- einem Frank Buße verurteilt. Die Zuhörer, großenteils Ange­hörige der unglücklichen Opfer, gaben ihrer Empörung über diese Entscheidung sehr heftigen Ausdruck.

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Spitznamen Angler" bekannte Zigeuner war eine oft im Städtchen zu sehende Persönlichkeit, jedoch wußte niemand, warum er den sonderbaren Spitznamen trug, der ihm von den Zigeunern beigelegt worden war. Müller fonnte wieder nach Hause gehen, er fand noch alles verschlossen, seine Wirtin war noch nicht zurückgekehrt. Wie erstaunt war er aber, als er auf seinem Tisch seine Uhr mit Kette nicht mehr vorfand. Er hatte doch alles verschlossen, auch die Fenster waren noch alle von innen verriegelt und feinerlei Veränder­ungen bemerkbar. Nur ein kleiner Oberflügel an einem Fenster hatte Müller morgens der frischen Luft wegen ge= öffnet gehabt, dieser stand noch offen, aber durch diese kleine Oeffnung hatte doch ein Dieb in seiner kurzen Abwesenheit unmöglich gelangen können. Da Müller bestimmt wußte, daß er die Uhr nicht eingesteckt, sondern auf dem Tisch liegen gelassen hatte, war ihm die Sache um so rätselhafter. Einige Wochen waren vergangen, Müller hatte sich die erdenklichste Mühe gegeben, allein über den Verbleib der Uhr und das Verschwinden der Wäsche aus dem Garten des Pfarrers wollte sich das Geheimnis nicht lüften. Eines Tages machte Müller einen Dienstgang nach den umliegenden Gehöften und einem Dorfe, die noch zu seinem Dienstbezirk gehörten. In legterem vernahm er im Wirtshause Geigenspiel. Vor dem Hause stand ein kleiner Zigeunerwagen, schmußige Kinder liefen um denselben herum. Müller begab sich in das Wirtshaus und traf darin den sogenannten Angler" musizirend an. Er betrachtete denselben eine Zeitlang, war aber bald sehr überrascht, als er an der Jacke des Zigeuners einen blanken Gegenstand sah, den die um die Schulter gehängte Jacke desselben zusammenhtelt. Nach näherem Betrachten sah Müller, das es eine Kette von weißem Metall war, die mit der ihm gestohlenen Uhrfette große Aehnlichkeit hatte. Auf die Frage nach dem Erwerb der Kette antwortete der Zigeuner, daß er sie von einem Unbe­fannten gekauft habe. Selbstverständlich gab sich Müller damit nicht zufrieden, sondern er unterwarf die ganze Habe des Zigeuners einer näheren Besichtigung. In dem Schmutz des fleinen Wagens, in gleich schmutziger Beschaffenheit fand Müller einige Damenhemden, welche das Zeichen der bet dem Pfarrer gestohlenen Wäschestücke trugen. Sein weiteres

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