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Nr. 127

bonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., * Haus gebracht 60 Pfg., durch die Poft bezogen viertel­fährth Mr. 1.50.

pattabellagen: Oberheffifche Familienzeitung( täglich) und die tekener Geifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Donnerstag, den 2. Juni 1904.

Gießener

13. Jahrgang.

Insertionspreis: Die einfpaltige Petitzeile für ganz Ober heffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfa sonft 15 Pfg. Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen, Seltersweg 88. Fernsprechanschluß Nr. 362.

Neueste Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Beifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Bezlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Schutz vor ungerechter Verhaftung.

Juristische Betrachtungen eines Laien.-

Auf dem kriminalistischen Kongreß, der soeben in Stutt­gart tagte, wurde eine Frage von allerhöchster Wichtigkeit fast bollständig ignoriert: Der Schuß vor ungerechter Verhaftung. Da ein jeder Mensch, auch der ehrenhaf­teste, ständig der Gefahr ausgesetzt ist, falsch angeschuldigt zu werden, so ist diese Frage durchaus allgemeiner Natur, und es gibt feinen Staatsbürger, der nicht ein Interesse an einer möglichst glücklichen Lösung dieser Frage hätte. Die allge­meine Scheu vor dem Gericht und insbesondere vor einer zeugeneidlichen Vernehmung ist überhaupt nur dadurch zu erflären, daß böswillige Menschen auch den einwandfreiesten Zeugen verdächtigen und unter Umständen unter Anklage bringen können. Um so notwendiger ist es, daß die Schutz­mittel gegen eine ungerechte Verhaftung möglichst sorgfältig ausgestattet werden. Mit dem Gesezentwurf über die Ent­schädigung unschuldig Verhafteter wird lediglich ein Ersatz für die erlittene vermögensrechtliche Schädigung angestrebt. Aber die Möglichkeit einer ungerechten Verhaftung selbst wird dadurch nicht verringert.

Nach den heutigen Verhältnissen hat der Staatsanwalt oder der Untersuchungsrichter jederzeit das Recht, entweder mit Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe oder wegen Fluchtverdachts oder um die Verwischung der Schuld­Spuren zu verhüten, die Verhaftung eines Angeschuldigten borzunehmen. Dem Verhafteten steht allerdings das Recht der Beschwerde zu, aber da er selbst oder sein Verteidiger nicht Einsicht in die Akten nehmen kann, so ist die Wider­legung der Gründe für die Verhaftung sehr schwer. Die Schädigung am Gemütsleben, an der Gesundheit, am An­fehen, an der Ehre und am Vermögen zwingen förmlich dazu, möglichst große Rechtsgarantien gegen Juſtizirrtümer im Vorberfahren zu schaffen und nichts ist charakteristischer für den gründlichen Umschwung in unserem Rechtsleben, als diese richterliche Allgewalt, die ein Ausfluß des römischen Rechts ist. Das germanische Recht hat einem jeden, der vor Gericht zu erscheinen hatte, im Gegensatz zu dem formalen Recht des Römertums, die Möglichkeit gegeben, sein soziales Ansehen mit in die Wagschale zu werfen. Aus diesem Grunde er­schien die verwandte Sippe mit einem Angeklagten vor Ge­richt und war unter Umständen bereit, mit den Waffen und

mit dem Leben für seine Ehre einzustehen. Erschien ein Un­befannter vor Gericht, so wurde in zweifelhaften Fällen an das anwesende Zuhörerpublikum die Aufforderung gerichtet, mer den Angeklagten kenne und für ihn einzutreten bereit fei, möge sich melden. Auch die Vehme, die ja zum Teil an die altdeutschen Rechtseinrichtungen sich anlehnte, stellte den Einfluß des Leumunds zugunsten der Angeklagten wieder her. In den Ländern, wo sich die germanischen Rechts­institutionen besser behauptet haben als in der eigenen Hei­mat, insbesondere in England und auch in Amerika, kann feine Verhaftung eines Bürgers geschehen, ohne daß eine Jury aus ortseingesessenen Bürgern hierzu ihre Zustimmung gibt. Dieser Ausschuß wird unter dem Vorsitz des Ortsober­hauptes durch die Volkswahl berufen und hält, sobald ein englischer Bürger eines Kapitalverbrechens angeklagt ist, nach Art unserer Schöffen und Geschworenengerichte eine öffent­lide Sigung ab, in der die Verdachtsmomente erörtert, aber auch die Gegenbeweise des Angeschuldigten gehört werden. Selbst wenn die letteren eine geringere Beweiskraft haben, als die Beschuldigungen, so kann die Jury auf Grund des Beumundes des Angeklagten, oder weil ein Fluchtverdacht nicht angenommen wird, oder gegen Hinterlegung einer Sicherstellung dennoch die Verhaftung ablehnen. Der Leu­mund des Angeschuldigten spricht also zu seinen gunsten voll­gewichtig mit, währenddem hier in Deutschland die Verhaf­hung vollständig in inquisitorischer Form geregelt ist.

Diese Frage erscheint uns von höchster Wichtigkeit und wir hätten deshalb gewünscht, daß die Stuttgarter Fachver­fammlung sich auch mit dieser Laien forderung befaßt hätte. Jedenfalls wäre es wünschenwert, wenn die Verhaftungs­Frage im Angesicht der bevorstehenden Strafprozeßreform zur öffentlichen Diskussion gestellt würde.

Dr. W.

Zur Lage in Südwestafrika. Kurz vor dem Aufbruch zu dem Entscheidungskampfe am Waterberg hat Oberst Leutwein in Okahandja noch eine Truppenmusterung vorgenommen: Er nahm eine Parade über vier Kompagnien berittener Infanterie, eine Kompagnie Witbois, drei Batterien und die dazu gehörigen Ochsenwagen ab und hielt dabei erst an die Infanterie, dann an die Ar­fillerie eine Ansprache, die in ein Hoch auf den Kaiser_aus­flang. Nach der Parade ließ der Oberst einzelne Mann­fchaften vorreiten, absatteln, aufsatteln u. s. w. Später fand ein Gottesdienst statt, bei der das heilige Abendmahl genom­Sonderbare Dinge über

men wurde.

Vorkommnisse mit einem Pferdetransport werden aus Swakopmund gemeldet. In einem Soldaten­briefe vom 29. April wird erzählt: Am 23. April seien von den mit dem Reichspostdampfer Markgraf" und dem Post­

dampfer Entrerios" angekommenen Pferden etwa 400 ge­landet worden. Am 24. April wurde in Swakopmund ein Fest gefeiert. In der Nacht, während man sich den Festes­freuden überließ, seien dreizehn Herero, die bei einer deutschen Agentur als Arbeiter bedienstet waren, geflohen und hätten die 400 Pferde mitgenommen! Als man am nächsten Morgen den Diebstahl bemerkte, seien sofort 15 berittene Soldaten unter Führung eines Dfiizers nachgesandt worden, um die Bande gefangen zu nehmen; die Patrouille sei abends mit 90 Pferden, die von den Herero als unbrauch­bar laufen gelassen waren, zurückgekehrt. Die übrigen 310 Pferde seien wahrscheinlich den feindlichen Herero zugeführt worden.

Ganz so schlimm ist die Sache nun freilich nicht gewesen; nach einem Bericht des Pferdetransportführers, Hauptmanns Stahl, sind die Pferde übrigens 350 nicht gestohlen, sondern in ihrer Freude, endlich den Schiffstransport über­standen zu haben, durchgebrannt! Bis zum Abgang des Briefes feien sie bis auf 50 wieder eingefangen worden. In jedem Falle kann den mit der Aufsicht über die Pferde betrauten Personen der Vorwurf grober Fahrlässigkeit nicht erspart bleiben.

Die Schreckenstat des italienischen Streckenarbeiters An­tonio, der während der Fahrt von Windhuk nach Karibib deutsche Rekonvaleszenten durch Revolverschüsse verwundet hat, hat leider doch noch ein Opfer gefordert: Der durch An­tonio verwundete Seesoldat Karl Kießling von der vier­ten Kompagnie ist im Lazarett zu Karibib gestorben. Antonio, der inzwischen festgenommen wurde, wird vor ein Kriegsgericht gestellt, wenn die ärztliche Beobachtung ergibt, daß er nicht irrsinnig ist. Das Befinden des ebenfalls von Antonio verwundeten Oberleutnants ist gut.

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Petroleumfunde in Kamerun.

Nach einem bei der Berliner Westafrikanischen Pflan­zungsgesellschaft Viktoria" aus Kamerun eingegangenen Tele­gramm haben Schürfungen, die in Kamerun zwischen dem Mungo und dem Wuri vorgenommen wurden, reiche Petr 0- leumquellen ergeben. Der Mungo und der Wuri sind die beiden Flüsse, die das Kameruner Haff bilden, an dem die Hauptstadt Duala liegt; sie sind nur wenige Tagereisen aufwärts, und auch dort in der Trockenzeit sehr schwer für flachgehende Boote schiffbar.

Der Krieg in Oftalien.

Der eiserne Ring um Port Arthur zieht sich immer enger. Nach Talienwan ist nun auch Dalny in die Hand der Japaner gefallen. Die nächsten größeren Kämpfe sind nunmehr aus dem unmittelbaren Vorgelände von Port Arthur zu er­warten.

Die Japaner Herren der Talienwanbucht. Durch die Einnahme von Talienwan und die unblutige Besetzung von Dalny, das die Russen Hals über Kopf räumen mußten, sind die Japaner unumstrittene Herren der Talien­wanbucht. Diese ist berufen, bei den Operationen gegen Port Arthur eine große Rolle zu spielen; der Angreifer kann in dieser Bucht für seine Flotte einen vorzüglichen, sehr nahe. Jelegenen Stützpunkt finden. Die Bucht bietet für die größte Flotte Raum und ist durch zwei ins Meer vorspringende Halb­inseln vor Wind und Seegang geschützt. Vier kleinere Buchten, Odin- Cove, Hand-, Junk- und Viktoriabai, können je nack den Windverhältnissen von dort ankernden Schiffen aufge­sucht werden. Von diesen Buchten ist besonders die Viktoria­bai wichtig, weil sie die größte und tiefste ist und auch bei jüdöstlichen und südlichen Winden, welche besonders im Sommer häufig sind und heftig auftreten, vollkommenen Seeschuß gewährt. Dort gründeten die Russen deshalb den Handelshafen und die Stadt Dalny, die auf ein Machtworl des Zaren auf kahlem Boden erwuchs und nach modernstem System angelegt wurde. Jetzt haben die Russen gegen ihre eigene Schöpfung vandalisch wüten müssen. Eine tragische Fronie des Schicksals.

Die Verluste der japanischen Flotte im Laufe des Krieges sollen doch größer sein, als bisher von Tokio aus zugestanden wurde. Von halbamtlicher russischer Seite wird versichert, daß vor Port Arthur außer dem Panzerschiff Hatsuse" und dem Kreuzer Yoschino" auch noch der Panzerkreuzer Asama" gesunken sei. Bestimmtes ließe sich bisher allerdings nicht darüber mitteilen. Ebenso sei das Linienschiff Fuji" hart beschädigt. Es sei auf ein Riff bei der Maodaoinsel gelaufen, wo es von japanischen Torpedobooten bewacht werde.

Die Meldung hat viel Wahrscheinlichkeit für sich. Be. stätigt sie sich, so würde die japanische Flotte nur noch vier bollwertige Linienschiffe zählen. Allerdings können die Russen vorläufig nicht, trotzdem sie in Port Arthur sechs Linienschiffe liegen haben, irgendwie darauf rechnen, den bier japanischen, denen sich acht Panzerfreuzer zugesellen, die Spitze zu bieten. Aber der Verlust der Japaner könnte ver­hängnisvoll werden, wenn es der baltischen Flotte gelingen sollte, in den Gewässern bei Port Arthur vor dem Fall der Festung zu erscheinen.

Sollte Port Arthur von den Japanern genommen wer­den, hat General Stöffel die Instruktion. alle wichtigen

Festungswerke und Kriegsschiffe in die Luft zu sprengen und zu versuchen, sich mit seinen Truppen durch die japanische Ar mee hindurchzufämpfen.

Museumsgeschütze."

Die russische Presse versucht weiter, die Erfolge der Ja paner bei Kintschau zu verkleinern. Jetzt taucht in dem offi ziellen Organ des russischen Generalstabs eine wunderliche Bewertung des den Japanern in die Hände gefallenen russi schen Geschützmaterials auf. Die im Jahre 1900 den Chinesen abgenommenen Geschüße, mit denen die Stellungen der Russen bei Kintschau armiert gewesen seien, stammten zwar aus der Kruppschen Geschützfabrik, seien aber von so verschiedenem Typus und Kaliber, daß fast je zwei derselben eine besonders eingeübte Bedienungsmannschaft erforderten. Deshalb sei schon vor Jahren die Frage angeregt, ob diese Geschüße nicht den Museen zu übergeben seien, und es wäre davon nur aus dem Grunde Abstand genommen, weil mit den Geschützen zugleich auch Vorräte an Geschossen den Chinesen abgenommen worden seien. Nach den japanischen und auch den russischen Berichten über die mörderische Wirkung des Artilleriefeuers von den durch die Russen beserten Höhen haben diese alten Museumsgeschütze" sonderbarerweise recht vorzüglich funktioniert.

Eine Kosakenabteilung vernichtet.

In der Nähe von Fönghwanghtscheng kommt es fast täg­lich zu weiteren Zusammenstößen zwischen den beiderseitigen Vortruppen. Nach einer Reihe von unbedeutenden Schar­müßeln ist es ist zu einem ernstlichen Engagement ge= kommen. Wie nus Paris gemeldet wird, wurde bei Sumentse eine Kosakenabteilung, deren Stärke auf 300 Mann ange­geben wird, aufgerieben. Nur wenige entfamen.

Gerüchte aus Londoner Quellen wollen von einer Schlacht wissen, in der Kuropatkin eine schwere Niederlage erlitten haben scu.

Die freischwimmenden" Streuminen.

Zu der besonders in Washington eifrig ventilierten Frage der Gefährdung der internationalen Schiffahrt durch Streu­minen erklärt ein deutscher Marineoffizier a. D., daß man von freischwimmenden" Streuminen, wie es gemeinhin ge­schehe, überhaupt nicht sprechen könne. Eine richtig behandelte Mine fann von dem Plaz, an dem sie ausgeworfen ist, gar nicht abtreiben. Streuminen" müssen nämlich genau ebenso beranfert werden, wie die Minen einer regulären Sperre, wofern sie ihre Schuldigkeit tun sollen. Ihre Besonderheit besteht lediglich darin, daß sie nicht nach einem bestimmten Plan schematisch ausgelegt, sondern regellos vor dem zu sperrenden Hafen ausgestreut werden. Eine besondere Vor­richtung am Anker läßt das Gefäß nach einiger Zeit sich von diesem lösen und bis zu einer gewissen Höhe unter die Ober­fläche aufsteigen, worauf eine Klemme in Tätigkeit tritt, welche das Ankertau, die Berbindung zwischen Gefäß und Anker, festhält. Nach Möglichkeit sucht man diese Tiefe auf drei Meter unter Wasser zu regulieren. Die bei Streu­minen zur Verwendung kommenden Apparate sind sehr kom plizierter Natur, und da kann es recht wohl vorkommen, daß sie nicht tadellos funktionieren und daß ein Minengefäß an der Oberfläche erscheint, anstatt an der gefährlichen Tiefe zu bleiben. Ein völliges Freischwimmen, das vielerörterte ..Treiben" dagegen zu konstatieren, wird man nie und nimmer Gelegenheit haben, da oben das Anfertau an seinem Ende feft mit dem Anker verbunden ist und so das Gefäß festhäft. Eine Gefahr für die internationale Schiffahrt durch Streu minen liegt also kaum vor.

Die Politik.

Die Haager Konvention von 1902 über das internationale Familienrecht( Ehe, Ehebruch, Trennung von Tisch und Bett, Vormundschaft) ist jetzt von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Ku­mänien und Schweden unterzeichnet worden.

Einen höchst bemerkenswerten Beschluß hat die württembergische zweite Kammer gefaßt. Sie hat einen Antrag angenommen, in dem die Regierung ersucht wird, im Bundesrate für die unverzügliche Einbringung einer Gesetzesvorlage, betreffend die Errichtung einer ge­ordneten Vertretung der Arbeiter zum freien und friedlichen Ausdruck ihrer Wünsche und Beschwerden auch der Staats­regierung gegenüber einzutreten. Für den Fall, daß die bei der Reichsbehörde zur Zeit im Gange befindlichen, auf Schaffung dieser Vertretung gerichteten Bestrebungen ohne Aussicht auf Erfolg verlaufen, wird die Regierung auf­gefordert, dem Landtage den Entwurf eines auf Aenderung gerichteten Landesgesezes vorzulegen.

O Nach einer Verfügung des preußischen Ministers des Innern haben die Regierungspräsidenten bei Anträgen auf Aenderung jüdischer Vornamen, sei es aus Anlaß des Ueber­tritts vom Judentum zum Christentum oder aus sonstigen Bründen, fünftig ebenso an den Minister zu berichten, wie es bei Anträgen auf Aenderung jüdischer Familien­namen durch frühere Erlasse vorgeschrieben ist.

die fie foeben berlaffen, schien ihnen erstaunlich.

war die erste, das Schweigen brechend.

Franziska

nehmen, bewahrt haben, und ich bitte Sie, es meinem armen daß er uns nicht

Teis:" Ich danke hnen, daß Sie mich vor einer schweren Be­

folat iit" Papa nicht übel zu

sofort ge­

Papachen!" Franziska schlug angſtvon ihren Arm um

den Hals des Vaters.

Sie schwerlich irgend

Erich lächelte. Ihr gutes Herz auf der Bunge tragen. welchen verborgenen Haß verraten," sagte er, Dann werden

sondern nur

Se in Pinder und alte Route inrechen Sie Mehrheit"

In kräftiger Tat bewähre sich dein Wille, Vor Gott erkenne deine Schwäche und Blößze. Vor Menschen zeige deiner Menschheit Größe, Vor

menschen fet ein Mann, vor Gott ein Kind,

mobil hinter ihm hörbar ward.

Da fam ihm ein Mann entgegen, als eben auch ein Auto­

S

herfommenden. Welcher Weg führt nach Woolworth?" fragte Leeds den