Ausgabe 
31.12.1853
 
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Nee

fuͤr die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke

im Beſonderen.

102.

Sonnabend den 31. Dezember

Von den erſchienenen Regierungsblättern ſind zu publieiren: Nr. 46 sub 2, 47 sub 1, 48 sub 4, 49 sub 1, 50 sub 2, 3, 4, 5, 51 sub 1, 52 sub 1, 3, 53 sub I, 54 0, 55 sub 1, 2, 3, 4, 5.

Friedberg am 28. Dezember 1853.

Großherzogl. Kreisamt Friedberg Fa

Amtlicher Theil.

Das Großherzoglich Heſſiſche Kreisamt Friedberg

an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Die Vertilgung der der Landwirthſchaft ſchädlichen Vögel.

Unter Verweiſung auf die Verordnung vom 7. April 1837 fordere ich Sie auf, nach Vernehmung mehrerer ein ſichtsvollen Landwirthe und der Feldgeſchworenen Ihrer Ge meinden darüber zu berichten, ob die vorgeſchriebene volle Zahl, oder eine geringere Anzahl von Sperlingen im nächſten Jahr zu liefern, oder ob die Lieferung in Ihren Gemeinden ganz zu unterlaſſen ſei.

Ihren berichtlichen Vorlagen ſehe ich innerhalb 14 Tagen unfehlbar entgegen.

Friedberg den 21. Dezember 1853.

Müller.

B k a n nt ma ch un. g. Für die neugebildete Diſtriktseinnehmerei Friedberg be ginnt mit dem 1. Januar 1854 folgende Geſchäftsordnung:

1) Die Zahltage werden gleich jenen bei Gr. Rentamt und Gr. Bergkaſſe auf Dienſtag und Donnerſtag in jeder Woche feſtgeſetzt und werden die gewöhnlichen Arbeitsſtunden eingehalten.

2) Die beiden erſten Zahltage jeden Monats ſind aus ſchließlich für die Bewohner der Stadt und Burg Friedberg beſtimmt, in den hierher zugetheilten Ort⸗ ſchaften aber werden die Local Erhebungstage jeden Monat beſonders ausgeſchrieben und auf ortsübliche Weiſe bekannt gemacht.

3) Alle Steuern und andere fiscaliſchen Gelder von

Pflichtigen aus Gemarkungen innerhalb der Diſtrikts-

einnehmerei Friedberg können ſtets zuſammen bezahlt werden. Die Patente werden bei Gelegenheit der Januars-Erhebung ausgegeben. 1

4) Auszahlungen auf Anweiſungen können nur an der Kaſſe geleiſtet werden und iſt

5) meine Wohnung im Dr. Renziſchen Hauſe in der Burg, rechts des Eingangs gleicher Erde, das Ge⸗ ſchäftszimmer die erſte Thüre links.

Die Bewohner der Stadt und Burg Friedberg mache ich insbeſondere aufmerkſam, ſich an den beiden erſten für ſie beſtimmten Zahltagen jeden Monats recht zahlreich ein zufinden, weil ſie ſonſt an den folgenden Tagen bei all zu ſtarkem Zudrang, nicht auf ſchnelle Abfertigung rechnen können.

Der Gr. Diſtriktseinnehmer 3e

Das that eine muthige Frau. (Aus der Spinnſtube.) (Schluß.)

Der Räuber in der Kammer ſtand einen Augenblick außer aller Faſſung da. Er war überliſtet, das ſah er ein, und ſeine Lage war allerdings bedenklich, denn die Förſterwohnung war neu erbaut, Alles ſtark gemacht und die Kammer hatte nur Ein Fenſterlein, das aber ſechs Fuß vom Boden war. Zu entkommen war da nicht anders, als durch die Thüre. Er fluchte, tobte, raſ'te, drohte mit Mord und Brand, aber als er endlich ſah, daß Alles vergeblich ſei, hielt er ſich ruhig, weil er wußte, daß er nicht im Stiche gelaſſen werden würde.

Bald darauf klopfte es leiſe erſt, dann ſtärker und heftiger an der Hausthür. Ihr Mann war das nicht, das erkannte die Föͤrſterin; darum hütete ſie ſich wohl, zu öffnen, ſondern begab ſich in das zweite Stockwerck, wo gerade über der Thüre ſich die Vorrathskammer befand. Als ſie das Fenſter öffnete, ſah ſie hier ein vierſchrote riſches Weib an der Thüre ſtehen, die mit wilden Worten und Geberden Einlaß begehrte, da ſie, wie ſie gewiß wiſſe, ihren Mann befreien müſſe, der in dem Hauſe ge fangen ſei. Wenn ſie nicht gutwillig öffne, ſo werde ſie Gewalt gebrauchen, ſagte das ungefüge Weib und zog bei dieſen Worten eine gewaltige Axt unter ihrer Schürze heraus. Oeffne, rief ſie, ſonſt ſchlage ich die Thuͤr ein und dann koſtet es dich aber auch das Leben!

Was ſollte das arme einſame Weib machen? Ein Nothgeſchrei half nichts, denn das nächſte Dorf lag viel zu weit von der Stelle weg, und ringsum ſchloß der dichteſte Hochwald die Förſterwohnung ein.

Da warf ſie ſich auf ihre Kniee und betete heiß und inbrünſtig um Rettung in dieſer großen Noth.

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