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zu begegnen, oder ſtellte ſich wenigſtens, als ziehe ſie einen weiten Umweg vor, um in einer entfernten einſamen Allee auf und ab zu gehen, in der ich ſie nur durch die Räume zwiſchen den dichten Gebüſchen und Bäumen hin— durch ſehen konnte. So dauerte es nun ſchon mehrere Wochen, und ich befand mich eines Tages wieder in meiner halb liegenden Stellung auf der Bank, das Ge⸗ ſicht mit meinen Händen bedeckt, als ich weibliche Finger ſanft, jedoch mit einer Art befehlender Ueberlegenheit ſich auf meinen Hals legen fühlte, als ob die Beſitzerin der— ſelben mir damit hätte vorſchreiben wollen, ſie nicht an⸗ zuſehen, weil ſie mir Dinge zu ſagen habe, die ſie in Verlegenheit ſetzten. Ich erkannte Thereſen im Augen⸗ blicke, und blieb ſchluchzend unbeweglich, weil ich gerade geweint hatte, als ſie kam. Sie begann und unterbrach aber mehrmals den Satz, den ſie ſich zuſammengedacht hatte, und erklärte mir endlich mit bewegter Stimme, daß wir uns trennen müßten. Ihr Vater, welcher mich noch immer für ein Mädchen hielt, glaubte ein Mittel gefunden zu haben, mich wieder zu meinen Verwandten oder zur Armee zu bringen, bei der ſie ſich befanden, und welcher ich mit ihnen hätte folgen ſollen. Er ſchmeichelte ſich, jedenfalls mich außer den Bereich der Nachforſchungen und Verfolgungen ſtellen zu können; er erwartete mich in Mans, und ein Brief, welcher durch einen vertrauten
Mann(denſelben, der mich nach Sancy geleitet hatte) gekommen war, hatte dieſe Nachricht enthalten. Nach dieſem glaubte Thereſe mir einigen Troſt ſchuldig zu ſein; ſie war auf meine Verzweiflung gefaßt, und als ich, ganz außer Stand, mich aufrecht zu erhalten, meinen Kopf auf den Stein zurückſinken ließ, ſchloß ſie mich in ihre Arme und nannte mich bei meinem Namen Adolph.— „Adolph!“ ſagte ich,„o mein Gott! bin ich doch wenig⸗ ſtens Adolph für Dich?“—„Adolph, mein Adolph l,, antwortete ſie.—„Adolph!“ rief ich, aufſpringend, er⸗ hob mich und riß das Band, welches meine Haare zu⸗ ſammenhielt, ab;„Thereſens Adolph? Nimm Dich in Acht, denn dieſes Wort iſt ein unwiderrufliches Band, eine Verbindlichkeit für's ganze Leben.“—„Für's ganze Leben!“—„Du liebſt mich alſo 2,— Sie ſah mich mit beſtürzter Miene an; ihre Lippen waren blaß, ſie zitterten; ihre Geſichtszüge waren gänzlich verändert.„Ob ich Dich liebe!, ſagte Thereſe.— Ich glaubte zu ſterben, und wie ſüß wäre es geweſen, damals zu ſterben! Aber der Wille ihres Vaters war Geſetz, und ſo war den andern Tag Alles für meine Abreiſe bereit. Unſer Lebewohl ſollte der ſchönſte Augenblick unſeres Lebens ſein, denn ſie hatte verſprochen, mich bis auf den Gipfel des Berges zu be— gleiten.
(Fortſetzung folgt.)
Bekanmmachungen von Be- nicht mir Veffugung
6 orden. Flurbuchs eingetragen 5. Beiziehung der Orts Oeffentliche Aufforderung. Unterflorſtadt zu erganzen, (1264) Heinrich Wolf und ſeine Ehefrau
Katharina, geborne Weil zu Rockenberg, ent⸗ liehen unterm 25. Oktober 1828 bei Pfarrer Leun in Münzenberg ein Kapital, angeblich 700 fl. zu 4½ PCt. verzinslich, und verpfän⸗ deten hierfür 7 in der Gemarkung Oppershofen gelegene, zu 555 fl. taxirte Güterſtücke. Die Schuld ſoll nach vorgelegter Beſcheinigung ab⸗ getragen worden ſeyn; da jedoch die Original⸗ urkunde zum Zwecke der Löſchung des Eintrags nicht beigebracht werden kann, ſo find irgend welche Anſprüche an dieſe Hypothek binnen 6 Wochen ſo gewiß dahier geltend zu machen, widrigenfalls deren Löſchung im Pfandbuche verfügt werden wird. Butzbach den 12. Auguſt 1853. Großberzogl. Landgericht Ebel. Muth. Edictalladung.
(1290) Die Erben der verſtorbenen Johann Heinrich Eller IV. Wittwe Katharine, geborne Krauſch, von Birklar, haben den Nachlaß der⸗ ſelben unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Dieſelben können aber die Gläu⸗ biger nicht angeben und werden daher alle die⸗ jenigen, welche irgend Anſprüche an dieſe Nach⸗ laßmaſſe glauben bilden zu können aufgefordert, dieſelben im Termin den 21. September l. J
Morgens 10 Ubr, ſogewiß hier geltend zu machen, als ſie ſonft mit denſelben ausgeſchloſſen werden.
Hungen den 26 Juli 1853. Großh. Heſſ. Landgericht das. Hoffmann. Limpert. Bekanntmachung.
(1291) Für die Gemeinden Ober⸗ und Un⸗ terflorſtadt ſollen, zunächſt aus den früheren, für beide gemeinſchaftlichen Hypothekenbuche, eigene neue Hypothekenbücher errichtet werden. Commiſſär hierfür iſt der vorhinnige Bürger⸗ meiſter Freſenius zu Langgöns beſtellt und es iſt derſelbe namentlich auch angewieſen worden, rückſichtlich aller derjenigen Hypotheken, in denen die Unterpfänder entweder nicht Unter Bezeich⸗
fehlt,
Hypothekenbuche ihre gutfindende
den, ſich deßhalb
worden.
nung der Gemarkung in der ſie liegen, oder der Pag. und find, dieſen Mangel unter gerichte von Ober⸗ und
in die neuen Hypothenbücher zu bewirken. Dem⸗ gemäß werden alle Diej a) Schuldurkunden mi Gemarkungen Ober- beſitzen, die noch gar nicht im Hypotheken⸗
buche eingetragen
b) Schuldurkunde mi
enigen, welche t Unterpfänder aus den
ſind, oder welche
t Unterpfänder beſitzen, bei denen entweder nicht angegeben iſt, ob ſie in Ober⸗ oder Unterflorſtädter Gemar⸗ kung liegen, oder bei denen die Bezeich⸗ nung nach Pag. und
aufgefordert, jene Urk Wochen, von heute an,
unden ſogewiß binnen 6 bei dem genannten Com⸗ miſſare in Florſtadt vorzulegen, damit das Er⸗ forderliche wegen demnächſtigen Eintrages im gewahrt werden könne, auch Mitwirkung zu vollſtändiger und richtiger Bezeichnung der Unterpfänder in dem neuen Hypothekenbuche als ſie ſonſt die Nachtheile, welche daraus, daß beſtehende Pfandrechte in buch entweder gar nicht, o Bezeichnung der Unterpfänder eingetragen wer⸗ ſelbſt beizumeſſen haben, Niemanden in Anſpruch nehmen und namentlich einen Vorzug, einem etwaigen ſpäteren, in dem neuen Hypothekenbuche gläubiger gegenüber, nicht anſprechen können.
Friedberg den 8.
das neue Hypotheken⸗ der nicht mit richtiger
eingetragenen Pfand⸗
Auguſt 1853. Gr. He
Obligations Verlooſung der Gemeinde Rodenbach. (1253) Bei der heute ſtattgehabten Verloo⸗ ſung iſt No. 27 über 100 fl. rückzahlbar ge⸗
Inhaber dieſer Partial⸗Obligation wird hiermit g bis zum 1. November l. J. bei der Gemeindekaſſe dahier oder bei dem Handlungshauſe Hrn. Samuel Friedberg in Empfang zu nehmen, indem von da an keine weitere Zinſen vergütet werden. Rodenbach den 4. Auguſt 1853. Der Großherzogl. Bürgermeiſter Hetterich.
aufgefordert, den Betra
Grummetgras⸗Verſteigerung. (1315) Das Grummetgras von 6 Morgen Anthell an der fiscaliſchen Markwieſe zu Bauern⸗ heim wird
Freitag den 2. September l. J., f Vormittags 11 Uhr, im Solz'ſchen Wirthshauſe zu Bauernheim ver⸗ ſteigert. Ockſtadt den 24. Auguſt 1853. Freiherrl. v. Franckenſtein' ſches Rentamt Angerer.
Hofraithe⸗Verſteigerung.
(1325) Dienſtag den 13. September d. J.,
Vormſttags 11 Uhr, wird in hiefigem Rath⸗
hauſe die ſtädtiſche Poljzeidienerwohnung in der
Vorſtadt dahier, beſtehend in halbem Wohn⸗
hauſe mit gewölbtem Keller, Höfchen und Gärt⸗ chen, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 24. Auguſt 1853.
Der Großberzogl. Bürgermeiſter Bender.
Stroh lieferung.
(1326) Montag den 5. k. Mts., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, wird die Lieferung von 600 Gebund Kornſtroh in die Betten der ledig ca⸗ ſernirten Mannſchaft dahier, in dem Büreau des Bataillonsverwaltungsraths auf dem Sou⸗ miſſionsweg an den Wenigfinehmenden in Ac⸗ cord gegeben. Dieß den Intereſſenten mit dem Anfügen zur Nachricht, daß die Lieferungsbe⸗ dingungen von heute an in obengenanntem Büreau eingeſehen werden können. Friedberg den 23. Auguſt 1853. In Auftrag: Ramſpeck, Obderquartiermeiſter
No. des
ſofort den Uebertrag
und Unterflorſtadt
No. des Flurbuchs
eintreten zu laſſen,
„Landgericht Hofmann.
Faſelochsverſteigerung. (1327) Donnerſtag den 1. September d. J., Nachmittags 2 Uhr, ſoll ein der Gemeinde Oſſenheim gebörender Faſelochſe, ſchlachtbar, in hieſiger Bürgermeiſterei öffentlich meiſtbietend verſteigert werden.
Oſſenheim den 268. Auguſt 1853. Der Großhberzogl. Bürgermeiſter Ko p p.
Lindheimer zu
Bekanntmachung.
(1328) Freitag den 2. September d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll die hieſige Feld und


