Ausgabe 
24.12.1853
 
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Beſtimmen die Ortsvorſtände in Folge§. 9 der oben bezogenen Bekanntmachung für ihre den Domanialwaldun gen unmittelbar angrenzenden Gemeindewaldungen weniger Leſeholztage wie die obigen 12, oder laſſen noch andere Beſchränkungen bei der Leſeholznutzung eintreten, ſo finden für die Angehörigen dieſer Gemeinden in Beziehung auf die Tage und die Leſeholznutzung in den unmittelbar angren zenden Domanialwaldungen dieſelben Beſchränkungen ſtatt.

Die Gr. Bürgermeiſter werden hiermit erſucht, das Vorſtehende und die Beſtimmungen aus Nr. 57 des Re gierungsblattes von 1848, unter welchen die Leſeholzuutzung überhaupt nur geſtattet iſt, in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen.

Obderrosbach am 13. Dezember 1853. Der Gr. Oberförſter der Oberförſterei Oberrosbach e e e eee

Das that eine muthige Mau. 2(Aus der Spinnſtube.)

Der Spinnſtubenſchreiber weiß recht gut, daß auch gar viele brave Frauen und Mädchen die Spinnſtube leſen oder vorleſen hören. Wenn er da immer nur von Männern erzählte, ſo würden die ihm am Ende gram. Er hat ſelber eine Frau und weiß daher aus Erfahrung, daß man es, wenn es Einem gut gehen ſoll, mit den Frauen nicht verderben darf. Darum will er ihnen auch einmal etwas von einer heldenmüthigen Frau erzählen, die manchen Mann ſchamroth machen kann.

Abgeſehen davon, ſo hätten die Frauen und Mäd chen in der Spinnſtube das Recht, zu fragen, wenn näm lich immer nur von Männern erzählt würde: Haben die denn den Muth, die Einſicht, den Edelſinn, den Glauben und die Treue allein in Pacht? Scherz bei Seite!

Gott behüte! Nein! an allem dem, und am Beſten und Edelſten in der Welt habt Ihr, lieben Frauen und Mädchen, Euern großen Antheil! Und wer weiß, wenn mau alle die großen und edeln Handlungen wüßte, welche weibliche Demuth und Beſcheidenheit nicht an die große Glocke bringen läßt, ob nicht oft das Zünglein in der Wagſchale der Gerechtigkeit auf ihre Seite neigte?

Diesmal iſt es eine muthvolle Förſtersfrau, von der ich Euch berichten will. Leider hat die Quelle, aus der ich ſchöpfe, ihren Namen nicht ausgeſchrieben, ſondern nur mit einem: P. bezeichnet, auch den Ort nicht ge nannt, wo ſie gewohnt. Vielleicht gibt es unter den Leſern der Spinnſtube Leute, die es genauer wiſſen, und die mögen es mir mittheilen, daß ich's nachträglich noch bekannt mache. Ich will's gerne thun, denn die Begeben heit iſt wahr und nicht erdichtet.

Förſter, die allein und ziemlich weit von den bewohnten Orten wohnen, ſind oftmals in Lagen, die nicht zu beneiden ſind. So ging's auch der jungen Frau des Förſters P.

In dem, eine kleine halbe Meile von dem Forſt⸗ hauſe gelegenen Staͤdtchen war Jahrmarkt, und der Foͤrſter, welcher erſt vor acht Monaten ſich mit einem braven

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Mädchen aus dem Städtchen verheirathet hatte, wollte dorthin gehen, ohne daß ſeine Frau Luſt gehabt hatte, ihn zu begleiten. Er ging ſchon früh Morgens weg, weil er ſeinen Forſt begehen und vielleicht noch einen Marktbraten für ſeine Schwiegereltern, etwa ein Häslein, zu ſchießen gedachte. Er wollte bis Mittag wieder zu Hauſe ſein.

Als der Mittag kam und der Förſter ausblieb, wurde es der jungen Frau in dem einſamen Forſthauſe recht un geheuer. Sie fühlte ſich unwohl und legte ſich, ihren Mann jede Minute erwartend, ein wenig mit den Klei⸗ dern in das Bett.

Kaum lag ſie da, als die Thüre draußen knarrte. Da iſt er! dachte ſie freudig; aber ſtatt ſeiner tritt ein fremder Mann, deſſen Ausſehen der Art war, daß er Furcht einflößen konnte, in die Stube. Er grüßte kurz und ſagte, der Förſter ſende ihn, um, da er einen ſehr guten Handel auf dem Jahrmarkte gemacht habe, aber nicht Geld genug bei ſich trage, die ihm noch gerade feh lenden fünfzehn Thaler bei ſeiner Frau zu holen.

Das ſind faule Fiſche! dachte die Foͤrſterin und ſagte: Wenn Euch mein Mann das aufgetragen hätte, ſo würde er Euch ein paar Zeilen mitgegeben haben, denn ich kenne Euch ja gar nicht, und das muß mein Mann wiſſen!

Der hat zum Schreiben auf offenem Markte keine Zeit gehabt! ſagte trotzig der Menſch.

Ueberdies, ſagte die Förſterin, ſind meine Eltern und Verwandte dort, wo er Geld kriegen könnte, wenn er brauchte.

Als der Fremde dies hörte, ſagte er trotzig: Ich habe Ihrem Manne mein Wort gegeben, das Geld zu bringen, und wenn Sie es mir nicht gutwillig geben, ſo brauche ich Gewalt!

Jetzt erkannte die Frau klar, daß ſie es mit einem Räuber und Spitzbuben zu thun habe, der nur einen Vorwand anfänglich geltend gemacht hatte, jetzt aber ſich zeigte, wie er war. Sie erkannte, daß Liſt und Klugheit das einzige Mittel der Rettung ſei. Daher ſagte ſie ſchnell beſonnen: Ihr ſeht, daß ich hier liege, ohne mich rühren zu können, denn die Gicht hat mich ganz gelähmt. In der Tiſchſchublade dort liegen die Schlüſſel. Holt ſie Euch ſelber. Der kleinſte öffnet den Schrank, der hier in der Nebenkammer ſteht. In ihm findet Ihr ein Kaͤſtchen, worin das Geld iſt. Bringt mir's heraus, daß ich Euch die fünfzehn Thaler abzaͤhle.

Der Räuber dachte es mit einem rechten Gänschen zu thun zu haben, griff raſch nach der Schublade, faßte die dort liegenden Schlüſſel und eilte in die Kammer.

Kaum war er drinnen, als ſie mit Blitzesſchnelle aufſprang, die Kammerthüre ius Schloß riß und ſie ver ſchloß und den daran ſich befindenden Riegel vorſchob. Dann eilte ſie hinaus, ſchloß die Hausthüre ab und ſchob auch hier die zwei ſtarken Riegel vor. Darauf ging ſie ruhig in die Stube zurück.

(Schiuß folgt.)

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ſorten, 7755 5 öffentlich meiſtbietend verſteigert. 2 Immobiliar-Verſteigerung. iedb den 21. D 5 (1940 Montag den 6 Februar 1854, Vor⸗ Friedberg mittags 10 Uhr, werden in hiefigem Rathhauſe

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5 5* 1 r. Heſſ. Landgerichts: die nachbeſchriebenen Immobilien des Bürgers Beſſ. Landgerich Peter Mann dahier, als:

Der Vorſteher des Großh. Ortsgerichts Gemarkung Stadt Friedberg:

Bender. Pag. 60 No. 326 b. Hofraithe, als: Wohn

Bekanntmachung. (1926) Donnerſtag den 29. Dezember d. J., haus, Stall, Schoppen und Kegelbahn, an Jo⸗

Vormittags 11 Uhr, wird in hieſigem Rath⸗ hannes Wackerling,

hauſe ein zur Debitmaſſe des abweſenden Karl Schleuning gehörender Stall:

Gemarkung Stadt Friedberg: Pag. 238 No. 55 3 Ruthen in der 18. Ge⸗ wann zwiſchen der Köbler⸗ und Kloſtergaſſe an Heinrich Hanſtein IV., öffentlich meiſtb ietend verſteigert. Friedberg den 17. Dezember 1853. In Auftrag Gr. Heſſ. Landgerichts: der Vorſteher des Großh. Ortsgerichts Bender.

Güterverſtei gerung. (1941) Donnerſtag den 29. Dezember d. J.

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