Ausgabe 
23.2.1853
 
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kirche:

Intelligenz-Vlatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M 16.

Mittwoch den 23. Februar

1853.

Amtlicher Theil.

Das Großherzoglich Heſſiſche amt, Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Den Fliegenwedelhandel nach England und das Mit⸗ nebmen ſchulpflichtiger Kinder und Frauensperſonen auf Reiſen zu dieſem Zwecke.

Von Gr. Miniſterium des Innern iſt unterm 20. Dezember v. J., ad Nr D. 14,913, da die angedrohten Strafen zur Unterdrückung des verbotenen Mitnehmens von Kindern und ledigen Frauensperſonen ꝛc. auf Reiſen nach England und weiter ſich nicht als ausreichend erwieſen haben, mit Allerhöchſter Ermächtigung weiter folgendes be ſtimmt worden:

10 Die Unternehmer, welche in der Abſicht den Fliegenwedelhandel zu treiben, oder als Muſikanten oder durch ſonſtige gewöhnlich im Umherziehen betrieben wer dende Gewerbe ſich Verdienſt zu verſchaffen, in das Aus⸗ land reiſen und Kinder oder Frauensperſonen(außer ihren eignen Ehefrauen) mögen dieſe dem Inlande oder Auslande angehören, mögen ſie Mitglieder ihrer Familien ſein oder nicht, auf ihre Reiſe mitnehmen, ſollen, ſtatt der bisherigen Strafe von 15-30 fl., im erſten Betretungs falle mit einer Geldbuße von dreißig bis ſechs zig Gulden und im zweiten Betretungsfalle mit einer Geld⸗ buße von einhundert Gulden beſtraft werden.

2) Denſelben Strafen unterliegen auch diejenigen, welche Kinder oder Frauensperſonen im Inland oder Aus land zur Mitreiſe für Andere zu den angegebenen Zwecken anwerben oder dingen.

3) Eltern, Pflegeltern oder Vormünder, welche ihre Kinder, Pflegkinder oder Mündel einem Andern zur Reiſe für den bezeichneten Zweck mitgeben, ſollen im erſten Be⸗ tretungsfalle mit einer Strafe von fünfzehn bis dreißig Gulden und im zweiten Betretungsfalle mit einer ſolchen von fünfundzwanzig bis fünfzig Gulden belegt werden.

Indem wir Sie beauftragen, dieſes alsbald zu ver offentlichen, bemerken wir zugleich weiter, daß im Uebrigen die Beſtimmungen der Polizei-Verfügung vom 3. März 1841, Nr. 9 des Amtsblatts vom Jahr 1843, in Kraft bleiben. Sie werden in ſoweit Sie es angeht, bei eigner Verantwortung den Vollzug der gegebenen Beſtimmungen überwachen.

Friedberg den 17. Februar 1853.

de Beauclair, Kreisaſſeſſor.

a

an die Gr. Bürgermeiſter und Gendarmerie des Kreiſes

Betreffend: Die Entfernung des Schulknaben Nicolaus Koch von Obermörlen.

Der oben genannte Nicolaus Koch von Obermörlen, welcher ſich bereits im Auguſt vorigen Jahrs von dorten entfernt hat, ohne wieder zurückzukehren, wurde Mittwoch den 26. Januar l. J. in Friedberg geſehen, nahm indeſſen die Flucht, als er nach Hauſe gebracht werden ſollte.

Indem wir das Signalement deſſelben unten folgen laſſen, beauftragen wir Sie auf gedachten Koch zu fahnden, Af betretenden Falls arretiren und dahier vorführen zu laſſen.

Friedberg den 10. Februar 1853.

de Beauclair, Kreisaſſeſſor Signalement:

Alter: 10 Jahre. Größe: 4 Fuß 5 Zoll. Haare: blond. Stirn nieder. Augen: grau. Au genbraunen: blond. Naſe: ſtumpf. Mund: die un teren Lippen aufgeworfen. Kinn: rund. Geſichts farbe: geſund. Statur: geſetzt. Beſondere Kennzei chen: Keine.

Ernennungen.

Es ſind weiter zu Bürgermeiſtern und Beigeordneten beſtellt worden:

Bodenrod: ſeitheriger Bürgermeiſter Johann Hofmann IV zum Bürgermeiſter; f Peter Kuhl zum Beigeordneten. Bruchenbrücken: ſeitheriger Bürgermeiſter Beſt zum Büͤr germeiſter; Philipp Kling zum Beigeordneten. Langenhain und Ziegenberg: Philipp Rumpf zum Bürger meiſter; Jakob Liebert zum Beigeordneten. Melbach: ſeitheriger Beigeordneter Philipp Stier II. zum Bürgermeiſter; Caspar Weifert zum Beigordneten. Dieſes wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Friedberg den 19. Februar 1853. de Beauclair, Kreisaſſeſſor.